Mobbing und Belästigung

Richtliniendetails

ÄNDERUNGSPROTOKOLL
Grundgedanke dieser Richtlinie
Mobbing und Belästigung treten vielerorts und in den unterschiedlichsten Formen auf, angefangen bei Drohungen und dem Veröffentlichen von personenbezogenen Informationen, bis hin zum Versenden von Drohnachrichten und zur unerwünschten Kontaktaufnahme mit negativen Absichten. Wir tolerieren diese Art von Verhalten nicht, denn wir möchten, dass sich die Menschen auf Facebook, Instagram und Threads sicher und respektiert fühlen.
Wir unterscheiden zwischen Personen des öffentlichen Lebens und Privatpersonen, denn wir möchten Diskussionen zulassen, bei denen es häufig auch um kritische Kommentare zu Personen geht, über die in den Nachrichten berichtet wird oder die über ein großes öffentliches Publikum verfügen. Bei Personen des öffentlichen Lebens entfernen wir Inhalte mit schwerwiegenden Angriffen sowie mit solchen Angriffen, bei denen die Person des öffentlichen Lebens direkt in dem Beitrag oder Kommentar markiert wird. Wir definieren Personen des öffentlichen Lebens als Regierungsvertreter auf einzelstaatlicher und nationaler Ebene, politische Kandidaten für diese Ämter, Personen mit über einer Million Fans oder Abonnenten in sozialen Medien und Personen, über die häufig in den Medien berichtet wird.
Für Privatpersonen geht unser Schutz noch weiter: Wir entfernen Inhalte, die darauf abzielen, die Person zu erniedrigen oder bloßzustellen, wie beispielsweise Behauptungen über die sexuellen Aktivitäten einer Person. Wir wissen, dass sich Mobbing und Belästigung gerade auf Minderjährige emotional auswirken können. Deshalb bieten wir mit unseren Richtlinien einen erhöhten Schutz für alle Personen unter 18 Jahren, unabhängig vom Nutzerstatus.
Natürlich kommt es beim Teilen von Inhalten stets auf den Kontext und die Absichten an. Deswegen gestatten wir das Posten und Teilen von Beiträgen, wenn dies eindeutig dazu dient, Mobbing und Belästigung zu verurteilen oder darauf aufmerksam zu machen. In bestimmten Fällen benötigen wir eine Eigenmeldung der betroffenen Person, damit wir besser verstehen können, dass sie sich gemobbt oder belästigt fühlt. Wir ermutigen jeden, ein solches Verhalten und derartige Inhalte zu melden und sich mithilfe der auf unseren Plattformen zur Verfügung stehenden Tools davor zu schützen.
Unser Mobbing-Präventionshub dient als Anlaufstelle für Jugendliche, Eltern und Pädagogen, die Hilfe bei Problemen im Zusammenhang mit Mobbing oder anderen Konflikten benötigen. Er bietet Schritt-für-Schritt-Anleitungen, einschließlich Informationen, um Gespräche über wichtige Themen wie Mobbing anzustoßen. Erfahre hier mehr darüber, was wir zum Schutz der Nutzer vor Mobbing und Belästigung unternehmen.
Hinweis: Diese Richtlinie gilt nicht für Personen, die Teil einer von der Richtlinie zu gefährlichen Personen und Organisationen abgedeckten Organisation sind, und Personen, die vor 1900 verstorben sind.
Stufe 1: Universelle Schutzmaßnahmen für alle:
  • Jeder ist geschützt vor:
    • Unerwünschter Kontaktaufnahme, die:
      • wiederholt erfolgt ODER
      • sexuell belästigend ist ODER
      • sich ungefragt an eine große Anzahl an Personen richtet.
    • Aufforderungen zu Selbstverletzung oder Selbstmord einer bestimmten Person oder Personengruppe.
    • Angriffen, die auf den Erfahrungen einer Person als Opfer sexueller Übergriffe, sexueller Ausbeutung, sexueller Belästigung oder häuslicher Gewalt basieren.
    • Absichtserklärungen zur Beteiligung an sexuellen Handlungen oder Befürwortung der Beteiligung an sexuellen Handlungen.
    • Stark sexualisierten Bemerkungen.
    • Abwertenden sexualisierten Photoshop-Bildern oder Zeichnungen
    • Angriffen durch abwertende Ausdrücke mit Bezug zu sexuellen Aktivitäten (z. B. „Hure“, „Schlampe“).
    • Behauptungen, dass eine katastrophale Gewalttat nicht stattgefunden hat.
    • Behauptungen, dass Personen lügen, wenn sie behaupten, Opfer einer katastrophalen Gewalttat oder eines Terroranschlags zu sein, einschließlich der Behauptung, dass diese Person:
      • nur vorgibt, Opfer eines solchen Vorfalls zu sein, oder
      • bezahlt oder beauftragt wurde, andere über ihre Rolle bei einem solchen Vorfall zu täuschen.
  • Drohungen, die private Telefonnummer, Wohnanschrift, E-Mail-Adresse oder Krankenakten einer Person zu veröffentlichen (gemäß Definition in der Richtlinie zu Datenschutzverstößen).
  • Aufrufen zur Beteiligung an Mobbing und/oder Belästigung oder Absichtserklärungen, Mobbing und/oder Belästigung begehen zu wollen.
  • Inhalten, die Personen, die als menstruierend, urinierend, erbrechend oder Kot ausscheidend oder direkt nach dem Menstruieren, Urinieren, Erbrechen oder Kotausscheiden dargestellt werden, zusätzlich erniedrigen oder Abscheu für sie ausdrücken.
  • Jeder ist vor den folgenden Inhalten geschützt (für erwachsene Personen des öffentlichen Lebens gilt jedoch, dass sich diese gezielt gegen diese Person richten müssen):
    • Herbeiwünschen von Tod und Aussagen im Zusammenhang mit dem Erleiden einer ernsthaften Erkrankung
    • Das Bejubeln oder Verspotten des Todes oder einer Krankheit
    • Behauptungen über Geschlechtskrankheiten
    • Minderwertigkeitsbehauptungen im Zusammenhang mit dem Aussehen einer Person
Stufe 2: Zusätzlicher Schutz für alle Minderjährigen, Privatpersonen und sogenannte „Limited Scope Public Figures“ (wie Personen, die primär aufgrund ihres Aktivismus berühmt sind, Journalisten oder Personen, die unfreiwillig in der Öffentlichkeit stehen):
  • Zusätzlich zum allgemeinen Schutz für alle Menschen sind alle Minderjährigen (Privatpersonen und Personen des öffentlichen Lebens), erwachsene Privatpersonen und sogenannte „Limited Scope Public Figures“ geschützt vor:
  • Alle Minderjährigen (Privatpersonen und Personen des öffentlichen Lebens), erwachsene Privatpersonen und sogenannte „Limited Scope Public Figures“) sind vor Folgendem geschützt (minderjährige Personen des öffentlichen Lebens müssen diesem jedoch gezielt ausgesetzt sein):
    • entmenschlichenden Vergleichen (in schriftlicher oder visueller Form) zu oder über:
      • Tiere und Insekten, einschließlich nicht menschlicher Kreaturen, die kulturell als minderwertig angesehen werden.
      • Bakterien, Viren, Mikroben und Krankheiten.
      • Unbelebte Objekte, einschließlich Müll, Dreck und Fäkalien.
  • Inhalte, die manipuliert wurden, um spezifische körperliche Merkmale (Nase, Ohr usw.) hervorzuheben (zum Beispiel durch Einkreisen) oder um auf eine andere negative Art Aufmerksamkeit darauf zu lenken.
  • Inhalte, die Personen aufgrund ihres Aussehens oder ihrer Charaktereigenschaften einstufen.
  • Inhalte, die Personen herabwürdigen, die als körperlich gemobbt dargestellt werden, außer im Kontext des Kampfsports.
Stufe 3: Zusätzlicher Schutz für minderjährige Privatpersonen, erwachsene Privatpersonen und minderjährige Personen, die unfreiwillig in der Öffentlichkeit stehen:
  • Zusätzlich zu den oben genannten Schutzmaßnahmen sind alle minderjährigen Privatpersonen, erwachsenen Privatpersonen (die sich selbst melden müssen) und minderjährigen Personen, die unfreiwillig in der Öffentlichkeit stehen, geschützt vor:
    • Gezielten Beschimpfungen,
    • Behauptungen über Liebesbeziehungen, die sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität.
    • Handlungsaufrufen, Absichtserklärungen, angestrebten oder bedingten Aussagen oder Aussagen, die den Ausschluss/die Ausgrenzung befürworten oder unterstützen.
    • Negativen Behauptungen über den Charakter oder die Fähigkeiten, außer im Kontext von Tatvorwürfen und Unternehmensberichten gegen Erwachsene.
    • Äußerungen von Verachtung, Abscheu oder Inhalten, die die Existenz einer Person ablehnen, außer im Zusammenhang mit strafrechtlichen Anschuldigungen gegen Erwachsene.
  • Wenn sie sich selbst melden, sind minderjährige Privatpersonen, erwachsene Privatpersonen und minderjährige Personen, die unfreiwillig in der Öffentlichkeit stehen, vor Folgendem geschützt:
    • Mobbing aus der Ich-Perspektive.
    • Unerwünschten manipulierten Bildern.
    • Vergleichen mit anderen Personen des öffentlichen Lebens bzw. fiktiven Personen oder Privatpersonen aufgrund des Aussehens.
    • Behauptungen über religiöse Identität oder Blasphemie
    • Vergleichen mit Tieren oder Insekten, die kulturell nicht als körperlich oder intellektuell unterlegen gelten („Tiger“, „Löwe“).
    • Neutrale oder positive körperliche Beschreibungen.
    • Nicht negativen Behauptungen über den Charakter oder die Fähigkeiten.
    • Angriffen durch abwertende Ausdrücke mit Bezug auf den Mangel an sexuellen Aktivitäten.
Stufe 4: Zusätzliche Schutzmaßnahmen nur für minderjährige Privatpersonen:
  • Minderjährige sind durch unsere Richtlinie am besten geschützt. Zusätzlich zu den oben genannten Schutzmaßnahmen sind minderjährige Privatpersonen auch geschützt vor:
    • Unterstellungen von kriminellem oder gesetzeswidrigem Verhalten.
    • Videos von körperlichem Mobbing von Minderjährigen, die in einem beliebigen Kontext geteilt werden.
    • Herabwürdigende Ausdrücke mit Bezug zu frauenspezifischen Beschimpfungen
Mobbing und Belästigung durch Seiten, Gruppen, Veranstaltungen und Nachrichten
  • Die Schutzmaßnahmen der Stufen 1 bis 4 werden auch für Seiten, Gruppen, Veranstaltungen und Nachrichten durchgesetzt.
Für die Durchsetzung der folgenden Gemeinschaftsstandards benötigen wir zusätzliche Informationen und/oder Kontext:
Das Folgende ist untersagt:
  • Posten von Inhalten, die sich über unerwünschte Seiten, Gruppen und Veranstaltungen gegen Privatpersonen richten. Wir entfernen diese Inhalte, wenn sie von der Zielperson oder von einem Vertretungsberechtigten der Zielperson gemeldet werden.
  • Posten eines oben beschriebenen Inhalts, der es ansonsten erforderlich machen würde, dass die Zielperson den Inhalt meldet, oder wenn der Inhalt darauf hinweist, dass der Verfasser des Beitrags die Zielperson gezielt angreift (Beispiel: die Zielperson wird in dem Beitrag oder Kommentar markiert). Wir entfernen diese Inhalte, wenn wir von der Zielperson oder von einem Vertretungsberechtigten der Zielperson (lebend oder verstorben) die Bestätigung erhalten, dass der Inhalt unerwünscht ist.
  • Posten von Inhalten mit einem Aufruf bzw. einer Absichtserklärung, sich an Verhalten zu beteiligen, das im Rahmen unserer Richtlinien als Mobbing oder Belästigung gilt. Wir entfernen diese Inhalte, wenn wir von der Zielperson oder von einem Vertretungsberechtigten der Zielperson die Bestätigung erhalten, dass der Inhalt unerwünscht ist.
  • Posten von Inhalten, die eine Person des öffentlichen Lebens sexualisieren. Wir entfernen diese Inhalte, wenn wir von der Zielperson oder von einem Vertretungsberechtigten der Zielperson die Bestätigung erhalten, dass der Inhalt unerwünscht ist.
  • Kontaktaufnahme, bei der die betroffene Person sexuell belästigt wird. Wir werden alle Inhalte, die in einem unerwünschten Kontext geteilt werden, entfernen, wenn uns eine Bestätigung des Empfängers oder eines autorisierten Vertreters des Empfängers vorliegt, dass der Kontakt unerwünscht ist.
  • Entfernen gezielter Massenbelästigung, wenn
    • sie sich über eine beliebige Plattform gegen Personen richtet, die einem größeren Risiko ausgesetzt sind, in der realen Welt zu Schaden zu kommen, und definiert sind als:
      • Menschenrechtsverteidiger
      • Minderjährige
      • Opfer gewaltsamer Ereignisse/Unglücke
      • Oppositionelle in Risikoländern während Wahlperioden
      • Wahlhelfer
      • Dissidenten der Regierung, die aufgrund ihres Status als Dissident zur Zielscheibe wurden
      • Ethnische und religiöse Minderheiten in Krisengebieten
      • Mitglied einer bestimmten und erkennbaren Risikogruppe
    • sie sich über private Kanäle, wie zum Beispiel der Posteingang oder Profile, mit folgenden Inhalten gegen Einzelpersonen richtet:
      • Inhalte, die einen Verstoß gegen unsere Richtlinien zu Mobbing und Belästigung von Privatpersonen darstellen, oder
      • Anstößige Inhalte, die auf einer geschützten Eigenschaft basieren
  • Deaktivierung von Konten, die sich an Massenbelästigung beteiligen, als Teil
    • staatlicher oder mit dem Staat verbundener Netzwerke, die über eine beliebige Oberfläche auf Einzelpersonen abzielen.
    • kontroverser Netzwerke, die mit folgenden Inhalten über eine beliebige Oberfläche auf Einzelpersonen abzielen:
      • Inhalte, die einen Verstoß gegen unsere Richtlinien zu Mobbing und Belästigung von Privatpersonen darstellen, oder
      • Inhalte, die auf Personen basierend auf einer geschützten Eigenschaft abzielen, oder
      • Inhalte oder Verhaltensweisen, die im lokalen Kontext auf andere Weise als anstößig gelten
Grundgedanke dieser Richtlinie
Mobbing und Belästigung treten vielerorts und in den unterschiedlichsten Formen auf, angefangen bei Drohungen und dem Veröffentlichen von personenbezogenen Informationen, bis hin zum Versenden von Drohnachrichten und zur unerwünschten Kontaktaufnahme mit negativen Absichten. Wir tolerieren diese Art von Verhalten nicht, denn wir möchten, dass sich die Menschen auf Facebook, Instagram und Threads sicher und respektiert fühlen.
Wir unterscheiden zwischen Personen des öffentlichen Lebens und Privatpersonen, denn wir möchten Diskussionen zulassen, bei denen es häufig auch um kritische Kommentare zu Personen geht, über die in den Nachrichten berichtet wird oder die über ein großes öffentliches Publikum verfügen. Bei Personen des öffentlichen Lebens entfernen wir Inhalte mit schwerwiegenden Angriffen sowie mit solchen Angriffen, bei denen die Person des öffentlichen Lebens direkt in dem Beitrag oder Kommentar markiert wird. Wir definieren Personen des öffentlichen Lebens als Regierungsvertreter auf einzelstaatlicher und nationaler Ebene, politische Kandidaten für diese Ämter, Personen mit über einer Million Fans oder Abonnenten in sozialen Medien und Personen, über die häufig in den Medien berichtet wird.
Für Privatpersonen geht unser Schutz noch weiter: Wir entfernen Inhalte, die darauf abzielen, die Person zu erniedrigen oder bloßzustellen, wie beispielsweise Behauptungen über die sexuellen Aktivitäten einer Person. Wir wissen, dass sich Mobbing und Belästigung gerade auf Minderjährige emotional auswirken können. Deshalb bieten wir mit unseren Richtlinien einen erhöhten Schutz für alle Personen unter 18 Jahren, unabhängig vom Nutzerstatus.
Natürlich kommt es beim Teilen von Inhalten stets auf den Kontext und die Absichten an. Deswegen gestatten wir das Posten und Teilen von Beiträgen, wenn dies eindeutig dazu dient, Mobbing und Belästigung zu verurteilen oder darauf aufmerksam zu machen. In bestimmten Fällen benötigen wir eine Eigenmeldung der betroffenen Person, damit wir besser verstehen können, dass sie sich gemobbt oder belästigt fühlt. Wir ermutigen jeden, ein solches Verhalten und derartige Inhalte zu melden und sich mithilfe der auf unseren Plattformen zur Verfügung stehenden Tools davor zu schützen.
Unser Mobbing-Präventionshub dient als Anlaufstelle für Jugendliche, Eltern und Pädagogen, die Hilfe bei Problemen im Zusammenhang mit Mobbing oder anderen Konflikten benötigen. Er bietet Schritt-für-Schritt-Anleitungen, einschließlich Informationen, um Gespräche über wichtige Themen wie Mobbing anzustoßen. Erfahre hier mehr darüber, was wir zum Schutz der Nutzer vor Mobbing und Belästigung unternehmen.
Hinweis: Diese Richtlinie gilt nicht für Personen, die Teil einer von der Richtlinie zu gefährlichen Personen und Organisationen abgedeckten Organisation sind, und Personen, die vor 1900 verstorben sind.
Stufe 1: Universelle Schutzmaßnahmen für alle:
  • Jeder ist geschützt vor:
    • Unerwünschter Kontaktaufnahme, die:
      • wiederholt erfolgt ODER
      • sexuell belästigend ist ODER
      • sich ungefragt an eine große Anzahl an Personen richtet.
    • Aufforderungen zu Selbstverletzung oder Selbstmord einer bestimmten Person oder Personengruppe.
    • Angriffen, die auf den Erfahrungen einer Person als Opfer sexueller Übergriffe, sexueller Ausbeutung, sexueller Belästigung oder häuslicher Gewalt basieren.
    • Absichtserklärungen zur Beteiligung an sexuellen Handlungen oder Befürwortung der Beteiligung an sexuellen Handlungen.
    • Stark sexualisierten Bemerkungen.
    • Abwertenden sexualisierten Photoshop-Bildern oder Zeichnungen
    • Angriffen durch abwertende Ausdrücke mit Bezug zu sexuellen Aktivitäten (z. B. „Hure“, „Schlampe“).
    • Behauptungen, dass eine katastrophale Gewalttat nicht stattgefunden hat.
    • Behauptungen, dass Personen lügen, wenn sie behaupten, Opfer einer katastrophalen Gewalttat oder eines Terroranschlags zu sein, einschließlich der Behauptung, dass diese Person:
      • nur vorgibt, Opfer eines solchen Vorfalls zu sein, oder
      • bezahlt oder beauftragt wurde, andere über ihre Rolle bei einem solchen Vorfall zu täuschen.
  • Drohungen, die private Telefonnummer, Wohnanschrift, E-Mail-Adresse oder Krankenakten einer Person zu veröffentlichen (gemäß Definition in der Richtlinie zu Datenschutzverstößen).
  • Aufrufen zur Beteiligung an Mobbing und/oder Belästigung oder Absichtserklärungen, Mobbing und/oder Belästigung begehen zu wollen.
  • Inhalten, die Personen, die als menstruierend, urinierend, erbrechend oder Kot ausscheidend oder direkt nach dem Menstruieren, Urinieren, Erbrechen oder Kotausscheiden dargestellt werden, zusätzlich erniedrigen oder Abscheu für sie ausdrücken.
  • Jeder ist vor den folgenden Inhalten geschützt (für erwachsene Personen des öffentlichen Lebens gilt jedoch, dass sich diese gezielt gegen diese Person richten müssen):
    • Herbeiwünschen von Tod und Aussagen im Zusammenhang mit dem Erleiden einer ernsthaften Erkrankung
    • Das Bejubeln oder Verspotten des Todes oder einer Krankheit
    • Behauptungen über Geschlechtskrankheiten
    • Minderwertigkeitsbehauptungen im Zusammenhang mit dem Aussehen einer Person
Stufe 2: Zusätzlicher Schutz für alle Minderjährigen, Privatpersonen und sogenannte „Limited Scope Public Figures“ (wie Personen, die primär aufgrund ihres Aktivismus berühmt sind, Journalisten oder Personen, die unfreiwillig in der Öffentlichkeit stehen):
  • Zusätzlich zum allgemeinen Schutz für alle Menschen sind alle Minderjährigen (Privatpersonen und Personen des öffentlichen Lebens), erwachsene Privatpersonen und sogenannte „Limited Scope Public Figures“ geschützt vor:
  • Alle Minderjährigen (Privatpersonen und Personen des öffentlichen Lebens), erwachsene Privatpersonen und sogenannte „Limited Scope Public Figures“) sind vor Folgendem geschützt (minderjährige Personen des öffentlichen Lebens müssen diesem jedoch gezielt ausgesetzt sein):
    • entmenschlichenden Vergleichen (in schriftlicher oder visueller Form) zu oder über:
      • Tiere und Insekten, einschließlich nicht menschlicher Kreaturen, die kulturell als minderwertig angesehen werden.
      • Bakterien, Viren, Mikroben und Krankheiten.
      • Unbelebte Objekte, einschließlich Müll, Dreck und Fäkalien.
  • Inhalte, die manipuliert wurden, um spezifische körperliche Merkmale (Nase, Ohr usw.) hervorzuheben (zum Beispiel durch Einkreisen) oder um auf eine andere negative Art Aufmerksamkeit darauf zu lenken.
  • Inhalte, die Personen aufgrund ihres Aussehens oder ihrer Charaktereigenschaften einstufen.
  • Inhalte, die Personen herabwürdigen, die als körperlich gemobbt dargestellt werden, außer im Kontext des Kampfsports.
Stufe 3: Zusätzlicher Schutz für minderjährige Privatpersonen, erwachsene Privatpersonen und minderjährige Personen, die unfreiwillig in der Öffentlichkeit stehen:
  • Zusätzlich zu den oben genannten Schutzmaßnahmen sind alle minderjährigen Privatpersonen, erwachsenen Privatpersonen (die sich selbst melden müssen) und minderjährigen Personen, die unfreiwillig in der Öffentlichkeit stehen, geschützt vor:
    • Gezielten Beschimpfungen,
    • Behauptungen über Liebesbeziehungen, die sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität.
    • Handlungsaufrufen, Absichtserklärungen, angestrebten oder bedingten Aussagen oder Aussagen, die den Ausschluss/die Ausgrenzung befürworten oder unterstützen.
    • Negativen Behauptungen über den Charakter oder die Fähigkeiten, außer im Kontext von Tatvorwürfen und Unternehmensberichten gegen Erwachsene.
    • Äußerungen von Verachtung, Abscheu oder Inhalten, die die Existenz einer Person ablehnen, außer im Zusammenhang mit strafrechtlichen Anschuldigungen gegen Erwachsene.
  • Wenn sie sich selbst melden, sind minderjährige Privatpersonen, erwachsene Privatpersonen und minderjährige Personen, die unfreiwillig in der Öffentlichkeit stehen, vor Folgendem geschützt:
    • Mobbing aus der Ich-Perspektive.
    • Unerwünschten manipulierten Bildern.
    • Vergleichen mit anderen Personen des öffentlichen Lebens bzw. fiktiven Personen oder Privatpersonen aufgrund des Aussehens.
    • Behauptungen über religiöse Identität oder Blasphemie
    • Vergleichen mit Tieren oder Insekten, die kulturell nicht als körperlich oder intellektuell unterlegen gelten („Tiger“, „Löwe“).
    • Neutrale oder positive körperliche Beschreibungen.
    • Nicht negativen Behauptungen über den Charakter oder die Fähigkeiten.
    • Angriffen durch abwertende Ausdrücke mit Bezug auf den Mangel an sexuellen Aktivitäten.
Stufe 4: Zusätzliche Schutzmaßnahmen nur für minderjährige Privatpersonen:
  • Minderjährige sind durch unsere Richtlinie am besten geschützt. Zusätzlich zu den oben genannten Schutzmaßnahmen sind minderjährige Privatpersonen auch geschützt vor:
    • Unterstellungen von kriminellem oder gesetzeswidrigem Verhalten.
    • Videos von körperlichem Mobbing von Minderjährigen, die in einem beliebigen Kontext geteilt werden.
    • Herabwürdigende Ausdrücke mit Bezug zu frauenspezifischen Beschimpfungen
Mobbing und Belästigung durch Seiten, Gruppen, Veranstaltungen und Nachrichten
  • Die Schutzmaßnahmen der Stufen 1 bis 4 werden auch für Seiten, Gruppen, Veranstaltungen und Nachrichten durchgesetzt.
Für die Durchsetzung der folgenden Gemeinschaftsstandards benötigen wir zusätzliche Informationen und/oder Kontext:
Das Folgende ist untersagt:
  • Posten von Inhalten, die sich über unerwünschte Seiten, Gruppen und Veranstaltungen gegen Privatpersonen richten. Wir entfernen diese Inhalte, wenn sie von der Zielperson oder von einem Vertretungsberechtigten der Zielperson gemeldet werden.
  • Posten eines oben beschriebenen Inhalts, der es ansonsten erforderlich machen würde, dass die Zielperson den Inhalt meldet, oder wenn der Inhalt darauf hinweist, dass der Verfasser des Beitrags die Zielperson gezielt angreift (Beispiel: die Zielperson wird in dem Beitrag oder Kommentar markiert). Wir entfernen diese Inhalte, wenn wir von der Zielperson oder von einem Vertretungsberechtigten der Zielperson (lebend oder verstorben) die Bestätigung erhalten, dass der Inhalt unerwünscht ist.
  • Posten von Inhalten mit einem Aufruf bzw. einer Absichtserklärung, sich an Verhalten zu beteiligen, das im Rahmen unserer Richtlinien als Mobbing oder Belästigung gilt. Wir entfernen diese Inhalte, wenn wir von der Zielperson oder von einem Vertretungsberechtigten der Zielperson die Bestätigung erhalten, dass der Inhalt unerwünscht ist.
  • Posten von Inhalten, die eine Person des öffentlichen Lebens sexualisieren. Wir entfernen diese Inhalte, wenn wir von der Zielperson oder von einem Vertretungsberechtigten der Zielperson die Bestätigung erhalten, dass der Inhalt unerwünscht ist.
  • Kontaktaufnahme, bei der die betroffene Person sexuell belästigt wird. Wir werden alle Inhalte, die in einem unerwünschten Kontext geteilt werden, entfernen, wenn uns eine Bestätigung des Empfängers oder eines autorisierten Vertreters des Empfängers vorliegt, dass der Kontakt unerwünscht ist.
  • Entfernen gezielter Massenbelästigung, wenn
    • sie sich über eine beliebige Plattform gegen Personen richtet, die einem größeren Risiko ausgesetzt sind, in der realen Welt zu Schaden zu kommen, und definiert sind als:
      • Menschenrechtsverteidiger
      • Minderjährige
      • Opfer gewaltsamer Ereignisse/Unglücke
      • Oppositionelle in Risikoländern während Wahlperioden
      • Wahlhelfer
      • Dissidenten der Regierung, die aufgrund ihres Status als Dissident zur Zielscheibe wurden
      • Ethnische und religiöse Minderheiten in Krisengebieten
      • Mitglied einer bestimmten und erkennbaren Risikogruppe
    • sie sich über private Kanäle, wie zum Beispiel der Posteingang oder Profile, mit folgenden Inhalten gegen Einzelpersonen richtet:
      • Inhalte, die einen Verstoß gegen unsere Richtlinien zu Mobbing und Belästigung von Privatpersonen darstellen, oder
      • Anstößige Inhalte, die auf einer geschützten Eigenschaft basieren
  • Deaktivierung von Konten, die sich an Massenbelästigung beteiligen, als Teil
    • staatlicher oder mit dem Staat verbundener Netzwerke, die über eine beliebige Oberfläche auf Einzelpersonen abzielen.
    • kontroverser Netzwerke, die mit folgenden Inhalten über eine beliebige Oberfläche auf Einzelpersonen abzielen:
      • Inhalte, die einen Verstoß gegen unsere Richtlinien zu Mobbing und Belästigung von Privatpersonen darstellen, oder
      • Inhalte, die auf Personen basierend auf einer geschützten Eigenschaft abzielen, oder
      • Inhalte oder Verhaltensweisen, die anderweitig in lokalem Kontext als anstößig gelten
Grundgedanke dieser Richtlinie
Mobbing und Belästigung treten vielerorts und in den unterschiedlichsten Formen auf, angefangen bei Drohungen und dem Veröffentlichen von personenbezogenen Informationen, bis hin zum Versenden von Drohnachrichten und zur unerwünschten Kontaktaufnahme mit negativen Absichten. Wir tolerieren diese Art von Verhalten nicht, denn wir möchten, dass sich die Menschen auf Facebook, Instagram und Threads sicher und respektiert fühlen.
Wir unterscheiden zwischen Personen des öffentlichen Lebens und Privatpersonen, denn wir möchten Diskussionen zulassen, bei denen es häufig auch um kritische Kommentare zu Personen geht, über die in den Nachrichten berichtet wird oder die über ein großes öffentliches Publikum verfügen. Bei Personen des öffentlichen Lebens entfernen wir Inhalte mit schwerwiegenden Angriffen sowie mit solchen Angriffen, bei denen die Person des öffentlichen Lebens direkt in dem Beitrag oder Kommentar markiert wird. Wir definieren Personen des öffentlichen Lebens als Regierungsvertreter auf einzelstaatlicher und nationaler Ebene, politische Kandidaten für diese Ämter, Personen mit über einer Million Fans oder Abonnenten in sozialen Medien und Personen, über die häufig in den Medien berichtet wird.
Für Privatpersonen geht unser Schutz noch weiter: Wir entfernen Inhalte, die darauf abzielen, die Person zu erniedrigen oder bloßzustellen, wie beispielsweise Behauptungen über die sexuellen Aktivitäten einer Person. Wir wissen, dass sich Mobbing und Belästigung gerade auf Minderjährige emotional auswirken können. Deshalb bieten wir mit unseren Richtlinien einen erhöhten Schutz für alle Personen unter 18 Jahren, unabhängig vom Nutzerstatus.
Natürlich kommt es beim Teilen von Inhalten stets auf den Kontext und die Absichten an. Deswegen gestatten wir das Posten und Teilen von Beiträgen, wenn dies eindeutig dazu dient, Mobbing und Belästigung zu verurteilen oder darauf aufmerksam zu machen. In bestimmten Fällen benötigen wir eine Eigenmeldung der betroffenen Person, damit wir besser verstehen können, dass sie sich gemobbt oder belästigt fühlt. Wir ermutigen jeden, ein solches Verhalten und derartige Inhalte zu melden und sich mithilfe der auf unseren Plattformen zur Verfügung stehenden Tools davor zu schützen.
Unser Mobbing-Präventionshub dient als Anlaufstelle für Jugendliche, Eltern und Pädagogen, die Hilfe bei Problemen im Zusammenhang mit Mobbing oder anderen Konflikten benötigen. Er bietet Schritt-für-Schritt-Anleitungen, einschließlich Informationen, um Gespräche über wichtige Themen wie Mobbing anzustoßen. Erfahre hier mehr darüber, was wir zum Schutz der Nutzer vor Mobbing und Belästigung unternehmen.
Hinweis: Diese Richtlinie gilt nicht für Personen, die Teil einer von der Richtlinie zu gefährlichen Personen und Organisationen abgedeckten Organisation sind, und Personen, die vor 1900 verstorben sind.
Stufe 1: Universelle Schutzmaßnahmen für alle:
  • Jeder ist geschützt vor:
    • Unerwünschter Kontaktaufnahme, die:
      • wiederholt erfolgt ODER
      • sexuell belästigend ist ODER
      • sich ungefragt an eine große Anzahl an Personen richtet.
    • Aufforderungen zu Selbstverletzung oder Selbstmord einer bestimmten Person oder Personengruppe.
    • Angriffen, die auf den Erfahrungen einer Person als Opfer sexueller Übergriffe, sexueller Ausbeutung, sexueller Belästigung oder häuslicher Gewalt basieren.
    • Absichtserklärungen zur Beteiligung an sexuellen Handlungen oder Befürwortung der Beteiligung an sexuellen Handlungen.
    • Stark sexualisierten Bemerkungen.
    • Abwertenden sexualisierten Photoshop-Bildern oder Zeichnungen
    • Angriffen durch abwertende Ausdrücke mit Bezug zu sexuellen Aktivitäten (z. B. „Hure“, „Schlampe“).
    • Behauptungen, dass eine katastrophale Gewalttat nicht stattgefunden hat.
    • Behauptungen, dass Personen lügen, wenn sie behaupten, Opfer einer katastrophalen Gewalttat oder eines Terroranschlags zu sein, einschließlich der Behauptung, dass diese Person:
      • nur vorgibt, Opfer eines solchen Vorfalls zu sein, oder
      • bezahlt oder beauftragt wurde, andere über ihre Rolle bei einem solchen Vorfall zu täuschen.
  • Drohungen, die private Telefonnummer, Wohnanschrift, E-Mail-Adresse oder Krankenakten einer Person zu veröffentlichen (gemäß Definition in der Richtlinie zu Datenschutzverstößen).
  • Aufrufen zur Beteiligung an Mobbing und/oder Belästigung oder Absichtserklärungen, Mobbing und/oder Belästigung begehen zu wollen.
  • Inhalten, die Personen, die als menstruierend, urinierend, erbrechend oder Kot ausscheidend oder direkt nach dem Menstruieren, Urinieren, Erbrechen oder Kotausscheiden dargestellt werden, zusätzlich erniedrigen oder Abscheu für sie ausdrücken.
  • Jeder ist vor den folgenden Inhalten geschützt (für erwachsene Personen des öffentlichen Lebens gilt jedoch, dass sich diese gezielt gegen diese Person richten müssen):
    • Herbeiwünschen von Tod und Aussagen im Zusammenhang mit dem Erleiden einer ernsthaften Erkrankung
    • Das Bejubeln oder Verspotten des Todes oder einer Krankheit
    • Behauptungen über Geschlechtskrankheiten
    • Herabwürdigende Ausdrücke mit Bezug zu frauenspezifischen Beschimpfungen
    • Minderwertigkeitsbehauptungen im Zusammenhang mit dem Aussehen einer Person
Stufe 2: Zusätzlicher Schutz für alle Minderjährigen, Privatpersonen und sogenannte „Limited Scope Public Figures“ (wie Personen, die primär aufgrund ihres Aktivismus berühmt sind, Journalisten oder Personen, die unfreiwillig in der Öffentlichkeit stehen):
  • Zusätzlich zum allgemeinen Schutz für alle Menschen sind alle Minderjährigen (Privatpersonen und Personen des öffentlichen Lebens), erwachsene Privatpersonen und sogenannte „Limited Scope Public Figures“ geschützt vor:
  • Alle Minderjährigen (Privatpersonen und Personen des öffentlichen Lebens), erwachsene Privatpersonen und sogenannte „Limited Scope Public Figures“) sind vor Folgendem geschützt (minderjährige Personen des öffentlichen Lebens müssen diesem jedoch gezielt ausgesetzt sein):
    • entmenschlichenden Vergleichen (in schriftlicher oder visueller Form) zu oder über:
      • Tiere und Insekten, einschließlich nicht menschlicher Kreaturen, die kulturell als minderwertig angesehen werden.
      • Bakterien, Viren, Mikroben und Krankheiten.
      • Unbelebte Objekte, einschließlich Müll, Dreck und Fäkalien.
  • Inhalte, die manipuliert wurden, um spezifische körperliche Merkmale (Nase, Ohr usw.) hervorzuheben (zum Beispiel durch Einkreisen) oder um auf eine andere negative Art Aufmerksamkeit darauf zu lenken.
  • Inhalte, die Personen aufgrund ihres Aussehens oder ihrer Charaktereigenschaften einstufen.
  • Inhalte, die Personen herabwürdigen, die als körperlich gemobbt dargestellt werden, außer im Kontext des Kampfsports.
Stufe 3: Zusätzlicher Schutz für minderjährige Privatpersonen, erwachsene Privatpersonen und minderjährige Personen, die unfreiwillig in der Öffentlichkeit stehen:
  • Zusätzlich zu den oben genannten Schutzmaßnahmen sind alle minderjährigen Privatpersonen, erwachsenen Privatpersonen (die sich selbst melden müssen) und minderjährigen Personen, die unfreiwillig in der Öffentlichkeit stehen, geschützt vor:
    • Gezielten Beschimpfungen,
    • Behauptungen über Liebesbeziehungen, die sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität.
    • Handlungsaufrufen, Absichtserklärungen, angestrebten oder bedingten Aussagen oder Aussagen, die den Ausschluss/die Ausgrenzung befürworten oder unterstützen.
    • Negativen Behauptungen über den Charakter oder die Fähigkeiten, außer im Kontext von Tatvorwürfen und Unternehmensberichten gegen Erwachsene.
    • Äußerungen von Verachtung, Abscheu oder Inhalten, die die Existenz einer Person ablehnen, außer im Zusammenhang mit strafrechtlichen Anschuldigungen gegen Erwachsene.
  • Wenn sie sich selbst melden, sind minderjährige Privatpersonen, erwachsene Privatpersonen und minderjährige Personen, die unfreiwillig in der Öffentlichkeit stehen, vor Folgendem geschützt:
    • Mobbing aus der Ich-Perspektive.
    • Unerwünschten manipulierten Bildern.
    • Vergleichen mit anderen Personen des öffentlichen Lebens bzw. fiktiven Personen oder Privatpersonen aufgrund des Aussehens.
    • Behauptungen über religiöse Identität oder Blasphemie
    • Vergleichen mit Tieren oder Insekten, die kulturell nicht als körperlich oder intellektuell unterlegen gelten („Tiger“, „Löwe“).
    • Neutrale oder positive körperliche Beschreibungen.
    • Nicht negativen Behauptungen über den Charakter oder die Fähigkeiten.
    • Angriffen durch abwertende Ausdrücke mit Bezug auf den Mangel an sexuellen Aktivitäten.
Stufe 4: Zusätzliche Schutzmaßnahmen nur für minderjährige Privatpersonen:
  • Minderjährige sind durch unsere Richtlinie am besten geschützt. Zusätzlich zu den oben genannten Schutzmaßnahmen sind minderjährige Privatpersonen auch geschützt vor:
    • Unterstellungen von kriminellem oder gesetzeswidrigem Verhalten.
    • Videos von körperlichem Mobbing von Minderjährigen, die in einem beliebigen Kontext geteilt werden
    • Herabwürdigende Ausdrücke mit Bezug zu frauenspezifischen Beschimpfungen
Mobbing und Belästigung durch Seiten, Gruppen, Veranstaltungen und Nachrichten
  • Die Schutzmaßnahmen der Stufen 1 bis 4 werden auch für Seiten, Gruppen, Veranstaltungen und Nachrichten durchgesetzt.
Für die Durchsetzung der folgenden Gemeinschaftsstandards benötigen wir zusätzliche Informationen und/oder Kontext:
Das Folgende ist untersagt:
  • Posten von Inhalten, die sich über unerwünschte Seiten, Gruppen und Veranstaltungen gegen Privatpersonen richten. Wir entfernen diese Inhalte, wenn sie von der Zielperson oder von einem Vertretungsberechtigten der Zielperson gemeldet werden.
  • Posten eines oben beschriebenen Inhalts, der es ansonsten erforderlich machen würde, dass die Zielperson den Inhalt meldet, oder wenn der Inhalt darauf hinweist, dass der Verfasser des Beitrags die Zielperson gezielt angreift (Beispiel: die Zielperson wird in dem Beitrag oder Kommentar markiert). Wir entfernen diese Inhalte, wenn wir von der Zielperson oder von einem Vertretungsberechtigten der Zielperson (lebend oder verstorben) die Bestätigung erhalten, dass der Inhalt unerwünscht ist.
  • Posten von Inhalten mit einem Aufruf bzw. einer Absichtserklärung, sich an Verhalten zu beteiligen, das im Rahmen unserer Richtlinien als Mobbing oder Belästigung gilt. Wir entfernen diese Inhalte, wenn wir von der Zielperson oder von einem Vertretungsberechtigten der Zielperson die Bestätigung erhalten, dass der Inhalt unerwünscht ist.
  • Posten von Inhalten, die eine Person des öffentlichen Lebens sexualisieren. Wir entfernen diese Inhalte, wenn wir von der Zielperson oder von einem Vertretungsberechtigten der Zielperson die Bestätigung erhalten, dass der Inhalt unerwünscht ist.
  • Kontaktaufnahme, bei der die betroffene Person sexuell belästigt wird. Wir werden alle Inhalte, die in einem unerwünschten Kontext geteilt werden, entfernen, wenn uns eine Bestätigung des Empfängers oder eines autorisierten Vertreters des Empfängers vorliegt, dass der Kontakt unerwünscht ist.
  • Entfernen gezielter Massenbelästigung, wenn
    • sie sich über eine beliebige Plattform gegen Personen richtet, die einem größeren Risiko ausgesetzt sind, in der realen Welt zu Schaden zu kommen, und definiert sind als:
      • Menschenrechtsverteidiger
      • Minderjährige
      • Opfer gewaltsamer Ereignisse/Unglücke
      • Oppositionelle in Risikoländern während Wahlperioden
      • Wahlhelfer
      • Dissidenten der Regierung, die aufgrund ihres Status als Dissident zur Zielscheibe wurden
      • Ethnische und religiöse Minderheiten in Krisengebieten
      • Mitglied einer bestimmten und erkennbaren Risikogruppe
    • sie sich über private Kanäle, wie zum Beispiel der Posteingang oder Profile, mit folgenden Inhalten gegen Einzelpersonen richtet:
      • Inhalte, die einen Verstoß gegen unsere Richtlinien zu Mobbing und Belästigung von Privatpersonen darstellen, oder
      • Anstößige Inhalte, die auf einer geschützten Eigenschaft basieren
  • Deaktivierung von Konten, die sich an Massenbelästigung beteiligen, als Teil
    • staatlicher oder mit dem Staat verbundener Netzwerke, die über eine beliebige Oberfläche auf Einzelpersonen abzielen.
    • kontroverser Netzwerke, die mit folgenden Inhalten über eine beliebige Oberfläche auf Einzelpersonen abzielen:
      • Inhalte, die einen Verstoß gegen unsere Richtlinien zu Mobbing und Belästigung von Privatpersonen darstellen, oder
      • Inhalte, die auf Personen basierend auf einer geschützten Eigenschaft abzielen, oder
      • Inhalte oder Verhaltensweisen, die anderweitig in lokalem Kontext als anstößig gelten
Grundgedanke dieser Richtlinie
Mobbing und Belästigung treten vielerorts und in den unterschiedlichsten Formen auf, angefangen bei Drohungen und dem Veröffentlichen von personenbezogenen Informationen, bis hin zum Versenden von Drohnachrichten und zur unerwünschten Kontaktaufnahme mit negativen Absichten. Wir tolerieren diese Art von Verhalten nicht, denn wir möchten, dass sich die Menschen auf Facebook, Instagram und Threads sicher und respektiert fühlen.
Wir unterscheiden zwischen Personen des öffentlichen Lebens und Privatpersonen, denn wir möchten Diskussionen zulassen, bei denen es häufig auch um kritische Kommentare zu Personen geht, über die in den Nachrichten berichtet wird oder die über ein großes öffentliches Publikum verfügen. Bei Personen des öffentlichen Lebens entfernen wir Inhalte mit schwerwiegenden Angriffen sowie mit solchen Angriffen, bei denen die Person des öffentlichen Lebens direkt in dem Beitrag oder Kommentar markiert wird. Wir definieren Personen des öffentlichen Lebens als Regierungsvertreter auf einzelstaatlicher und nationaler Ebene, politische Kandidaten für diese Ämter, Personen mit über einer Million Fans oder Abonnenten in sozialen Medien und Personen, über die häufig in den Medien berichtet wird.
Für Privatpersonen geht unser Schutz noch weiter: Wir entfernen Inhalte, die darauf abzielen, die Person zu erniedrigen oder bloßzustellen, wie beispielsweise Behauptungen über die sexuellen Aktivitäten einer Person. Wir wissen, dass sich Mobbing und Belästigung gerade auf Minderjährige emotional auswirken können. Deshalb bieten wir mit unseren Richtlinien einen erhöhten Schutz für alle Personen unter 18 Jahren, unabhängig vom Nutzerstatus.
Natürlich kommt es beim Teilen von Inhalten stets auf den Kontext und die Absichten an. Deswegen gestatten wir das Posten und Teilen von Beiträgen, wenn dies eindeutig dazu dient, Mobbing und Belästigung zu verurteilen oder darauf aufmerksam zu machen. In bestimmten Fällen benötigen wir eine Eigenmeldung der betroffenen Person, damit wir besser verstehen können, dass sie sich gemobbt oder belästigt fühlt. Wir ermutigen jeden, ein solches Verhalten und derartige Inhalte zu melden und sich mithilfe der auf unseren Plattformen zur Verfügung stehenden Tools davor zu schützen.
Unser Mobbing-Präventionshub dient als Anlaufstelle für Jugendliche, Eltern und Pädagogen, die Hilfe bei Problemen im Zusammenhang mit Mobbing oder anderen Konflikten benötigen. Er bietet Schritt-für-Schritt-Anleitungen, einschließlich Informationen, um Gespräche über wichtige Themen wie Mobbing anzustoßen. Erfahre hier mehr darüber, was wir zum Schutz der Nutzer vor Mobbing und Belästigung unternehmen.
Hinweis: Diese Richtlinie gilt nicht für Personen, die Teil einer von der Richtlinie zu gefährlichen Personen und Organisationen abgedeckten Organisation sind, und Personen, die vor 1900 verstorben sind.
Stufe 1: Universelle Schutzmaßnahmen für alle:
  • Jeder ist geschützt vor:
    • Unerwünschter Kontaktaufnahme, die:
      • wiederholt erfolgt ODER
      • sexuell belästigend ist ODER
      • sich ungefragt an eine große Anzahl an Personen richtet.
    • Aufforderungen zu Selbstverletzung oder Selbstmord einer bestimmten Person oder Personengruppe.
    • Angriffen, die auf den Erfahrungen einer Person als Opfer sexueller Übergriffe, sexueller Ausbeutung, sexueller Belästigung oder häuslicher Gewalt basieren.
    • Absichtserklärungen zur Beteiligung an sexuellen Handlungen oder Befürwortung der Beteiligung an sexuellen Handlungen.
    • Stark sexualisierten Bemerkungen.
    • Abwertenden sexualisierten Photoshop-Bildern oder Zeichnungen
    • Angriffen durch abwertende Ausdrücke mit Bezug zu sexuellen Aktivitäten (z. B. „Hure“, „Schlampe“).
    • Behauptungen, dass eine katastrophale Gewalttat nicht stattgefunden hat.
    • Behauptungen, dass Personen lügen, wenn sie behaupten, Opfer einer katastrophalen Gewalttat oder eines Terroranschlags zu sein, einschließlich der Behauptung, dass diese Person:
      • nur vorgibt, Opfer eines solchen Vorfalls zu sein, oder
      • bezahlt oder beauftragt wurde, andere über ihre Rolle bei einem solchen Vorfall zu täuschen.
  • Drohungen, die private Telefonnummer, Wohnanschrift, E-Mail-Adresse oder Krankenakten einer Person zu veröffentlichen (gemäß Definition in der Richtlinie zu Datenschutzverstößen).
  • Aufrufen zur Beteiligung an Mobbing und/oder Belästigung oder Absichtserklärungen, Mobbing und/oder Belästigung begehen zu wollen.
  • Inhalten, die Personen, die als menstruierend, urinierend, erbrechend oder Kot ausscheidend oder direkt nach dem Menstruieren, Urinieren, Erbrechen oder Kotausscheiden dargestellt werden, zusätzlich erniedrigen oder Abscheu für sie ausdrücken.
  • Jeder ist vor den folgenden Inhalten geschützt (für erwachsene Personen des öffentlichen Lebens gilt jedoch, dass sich diese gezielt gegen diese Person richten müssen):
    • Herbeiwünschen von Tod und Aussagen im Zusammenhang mit dem Erleiden einer ernsthaften Erkrankung
    • Das Bejubeln oder Verspotten des Todes oder einer Krankheit
    • Behauptungen über Geschlechtskrankheiten
    • Herabwürdigende Ausdrücke mit Bezug zu frauenspezifischen Beschimpfungen
    • Minderwertigkeitsbehauptungen im Zusammenhang mit dem Aussehen einer Person
Stufe 2: Zusätzlicher Schutz für alle Minderjährigen, Privatpersonen und sogenannte „Limited Scope Public Figures“ (wie Personen, die primär aufgrund ihres Aktivismus berühmt sind, Journalisten oder Personen, die unfreiwillig in der Öffentlichkeit stehen):
  • Zusätzlich zum allgemeinen Schutz für alle Menschen sind alle Minderjährigen (Privatpersonen und Personen des öffentlichen Lebens), erwachsene Privatpersonen und sogenannte „Limited Scope Public Figures“ geschützt vor:
  • Alle Minderjährigen (Privatpersonen und Personen des öffentlichen Lebens), erwachsene Privatpersonen und sogenannte „Limited Scope Public Figures“) sind vor Folgendem geschützt (minderjährige Personen des öffentlichen Lebens müssen diesem jedoch gezielt ausgesetzt sein):
    • entmenschlichenden Vergleichen (in schriftlicher oder visueller Form) zu oder über:
      • Tiere und Insekten, einschließlich nicht menschlicher Kreaturen, die kulturell als minderwertig angesehen werden.
      • Bakterien, Viren, Mikroben und Krankheiten.
      • Unbelebte Objekte, einschließlich Müll, Dreck und Fäkalien.
  • Inhalte, die manipuliert wurden, um spezifische körperliche Merkmale (Nase, Ohr usw.) hervorzuheben (zum Beispiel durch Einkreisen) oder um auf eine andere negative Art Aufmerksamkeit darauf zu lenken.
  • Inhalte, die Personen aufgrund ihres Aussehens oder ihrer Charaktereigenschaften einstufen.
  • Inhalte, die Personen herabwürdigen, die als körperlich gemobbt dargestellt werden, außer im Kontext der Selbstverteidigung oder des Kampfsports.
Stufe 3: Zusätzlicher Schutz für minderjährige Privatpersonen, erwachsene Privatpersonen und minderjährige Personen, die unfreiwillig in der Öffentlichkeit stehen:
  • Zusätzlich zu den oben genannten Schutzmaßnahmen sind alle minderjährigen Privatpersonen, erwachsenen Privatpersonen (die sich selbst melden müssen) und minderjährigen Personen, die unfreiwillig in der Öffentlichkeit stehen, geschützt vor:
    • Gezielten Beschimpfungen,
    • Behauptungen über Liebesbeziehungen, die sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität.
    • Handlungsaufrufen, Absichtserklärungen, angestrebten oder bedingten Aussagen oder Aussagen, die den Ausschluss/die Ausgrenzung befürworten oder unterstützen.
    • Negativen Behauptungen über den Charakter oder die Fähigkeiten, außer im Kontext von Tatvorwürfen und Unternehmensberichten gegen Erwachsene.
    • Äußerungen von Verachtung, Abscheu oder Inhalten, die die Existenz einer Person ablehnen, außer im Zusammenhang mit strafrechtlichen Anschuldigungen gegen Erwachsene.
  • Wenn sie sich selbst melden, sind minderjährige Privatpersonen, erwachsene Privatpersonen und minderjährige Personen, die unfreiwillig in der Öffentlichkeit stehen, vor Folgendem geschützt:
    • Mobbing aus der Ich-Perspektive.
    • Unerwünschten manipulierten Bildern.
    • Vergleichen mit anderen Personen des öffentlichen Lebens bzw. fiktiven Personen oder Privatpersonen aufgrund des Aussehens.
    • Behauptungen über religiöse Identität oder Blasphemie
    • Vergleichen mit Tieren oder Insekten, die kulturell nicht als körperlich oder intellektuell unterlegen gelten („Tiger“, „Löwe“).
    • Neutrale oder positive körperliche Beschreibungen.
    • Nicht negativen Behauptungen über den Charakter oder die Fähigkeiten.
    • Angriffen durch abwertende Ausdrücke mit Bezug auf den Mangel an sexuellen Aktivitäten.
Stufe 4: Zusätzliche Schutzmaßnahmen nur für minderjährige Privatpersonen:
  • Minderjährige sind durch unsere Richtlinie am besten geschützt. Zusätzlich zu den oben genannten Schutzmaßnahmen sind minderjährige Privatpersonen auch geschützt vor:
    • Unterstellungen von kriminellem oder gesetzeswidrigem Verhalten.
    • Videos von körperlichem Mobbing von Minderjährigen, wenn sie in irgendeinemnicht verurteilenden Kontext geteilt werden.
    • Videos von körperlichem Mobbing von Minderjährigen, wenn sie in einem verurteilenden Kontext geteilt werden. Hier fügen wir einen Sichtschutz hinzu, damit die Nutzer wählen können, ob sie sie sehen möchten oder nicht.
Mobbing und Belästigung durch Seiten, Gruppen, Veranstaltungen und Nachrichten
  • Die Schutzmaßnahmen der Stufen 1 bis 4 werden auch für Seiten, Gruppen, Veranstaltungen und Nachrichten durchgesetzt.
Für die Durchsetzung der folgenden Gemeinschaftsstandards benötigen wir zusätzliche Informationen und/oder Kontext:
Das Folgende ist untersagt:
  • Posten von Inhalten, die sich über unerwünschte Seiten, Gruppen und Veranstaltungen gegen Privatpersonen richten. Wir entfernen diese Inhalte, wenn sie von der Zielperson oder von einem Vertretungsberechtigten der Zielperson gemeldet werden.
  • Posten eines oben beschriebenen Inhalts, der es ansonsten erforderlich machen würde, dass die Zielperson den Inhalt meldet, oder wenn der Inhalt darauf hinweist, dass der Verfasser des Beitrags die Zielperson gezielt angreift (Beispiel: die Zielperson wird in dem Beitrag oder Kommentar markiert). Wir entfernen diese Inhalte, wenn wir von der Zielperson oder von einem Vertretungsberechtigten der Zielperson (lebend oder verstorben) die Bestätigung erhalten, dass der Inhalt unerwünscht ist.
  • Posten von Inhalten mit einem Aufruf bzw. einer Absichtserklärung, sich an Verhalten zu beteiligen, das im Rahmen unserer Richtlinien als Mobbing oder Belästigung gilt. Wir entfernen diese Inhalte, wenn wir von der Zielperson oder von einem Vertretungsberechtigten der Zielperson die Bestätigung erhalten, dass der Inhalt unerwünscht ist.
  • Posten von Inhalten, die eine Person des öffentlichen Lebens sexualisieren. Wir entfernen diese Inhalte, wenn wir von der Zielperson oder von einem Vertretungsberechtigten der Zielperson die Bestätigung erhalten, dass der Inhalt unerwünscht ist.
  • Kontaktaufnahme, bei der die betroffene Person sexuell belästigt wird. Wir werden alle Inhalte, die in einem unerwünschten Kontext geteilt werden, entfernen, wenn uns eine Bestätigung des Empfängers oder eines autorisierten Vertreters des Empfängers vorliegt, dass der Kontakt unerwünscht ist.
  • Entfernen gezielter Massenbelästigung, wenn
    • sie sich über eine beliebige Plattform gegen Personen richtet, die einem größeren Risiko ausgesetzt sind, in der realen Welt zu Schaden zu kommen, und definiert sind als:
      • Menschenrechtsverteidiger
      • Minderjährige
      • Opfer gewaltsamer Ereignisse/Unglücke
      • Oppositionelle in Risikoländern während Wahlperioden
      • Wahlhelfer
      • Dissidenten der Regierung, die aufgrund ihres Status als Dissident zur Zielscheibe wurden
      • Ethnische und religiöse Minderheiten in Krisengebieten
      • Mitglied einer bestimmten und erkennbaren Risikogruppe
    • sie sich über private Kanäle, wie zum Beispiel der Posteingang oder Profile, mit folgenden Inhalten gegen Einzelpersonen richtet:
      • Inhalte, die einen Verstoß gegen unsere Richtlinien zu Mobbing und Belästigung von Privatpersonen darstellen, oder
      • Anstößige Inhalte, die auf einer geschützten Eigenschaft basieren
  • Deaktivierung von Konten, die sich an Massenbelästigung beteiligen, als Teil
    • staatlicher oder mit dem Staat verbundener Netzwerke, die über eine beliebige Oberfläche auf Einzelpersonen abzielen.
    • kontroverser Netzwerke, die mit folgenden Inhalten über eine beliebige Oberfläche auf Einzelpersonen abzielen:
      • Inhalte, die einen Verstoß gegen unsere Richtlinien zu Mobbing und Belästigung von Privatpersonen darstellen, oder
      • Inhalte, die auf Personen basierend auf einer geschützten Eigenschaft abzielen, oder
      • Inhalte oder Verhaltensweisen, die im lokalen Kontext auf andere Weise als anstößig gelten
Die Richtlinie wurde dahingehend aktualisiert, dass in einem verurteilenden Kontext geteilte Videos von körperlichem Mobbing von Minderjährigen herausgenommen wurden und dass solche Inhalte nur in einem Kampfsportkontext zulässig sind.
Grundgedanke dieser Richtlinie
Mobbing und Belästigung treten vielerorts und in den unterschiedlichsten Formen auf, angefangen bei Drohungen und dem Veröffentlichen von personenbezogenen Informationen, bis hin zum Versenden von Drohnachrichten und zur unerwünschten Kontaktaufnahme mit negativen Absichten. Wir tolerieren diese Art von Verhalten nicht, denn wir möchten, dass sich die Menschen auf Facebook, Instagram und Threads sicher und respektiert fühlen.
Wir unterscheiden zwischen Personen des öffentlichen Lebens und Privatpersonen, denn wir möchten Diskussionen zulassen, bei denen es häufig auch um kritische Kommentare zu Personen geht, über die in den Nachrichten berichtet wird oder die über ein großes öffentliches Publikum verfügen. Bei Personen des öffentlichen Lebens entfernen wir Inhalte mit schwerwiegenden Angriffen sowie mit solchen Angriffen, bei denen die Person des öffentlichen Lebens direkt in dem Beitrag oder Kommentar markiert wird. Wir definieren Personen des öffentlichen Lebens als Regierungsvertreter auf einzelstaatlicher und nationaler Ebene, politische Kandidaten für diese Ämter, Personen mit über einer Million Fans oder Abonnenten in sozialen Medien und Personen, über die häufig in den Medien berichtet wird.
Für Privatpersonen geht unser Schutz noch weiter: Wir entfernen Inhalte, die darauf abzielen, die Person zu erniedrigen oder bloßzustellen, wie beispielsweise Behauptungen über die sexuellen Aktivitäten einer Person. Wir wissen, dass sich Mobbing und Belästigung gerade auf Minderjährige emotional auswirken können. Deshalb bieten wir mit unseren Richtlinien einen erhöhten Schutz für alle Personen unter 18 Jahren, unabhängig vom Nutzerstatus.
Natürlich kommt es beim Teilen von Inhalten stets auf den Kontext und die Absichten an. Deswegen gestatten wir das Posten und Teilen von Beiträgen, wenn dies eindeutig dazu dient, Mobbing und Belästigung zu verurteilen oder darauf aufmerksam zu machen. In bestimmten Fällen benötigen wir eine Eigenmeldung der betroffenen Person, damit wir besser verstehen können, dass sie sich gemobbt oder belästigt fühlt. Wir ermutigen jeden, ein solches Verhalten und derartige Inhalte zu melden und sich mithilfe der auf unseren PlattformenFacebook zur Verfügung stehenden Tools davor zu schützen.
Unser Mobbing-Präventionshub dient als Anlaufstelle für Jugendliche, Eltern und Pädagogen, die Hilfe bei Problemen im Zusammenhang mit Mobbing oder anderen Konflikten benötigen. Er bietet Schritt-für-Schritt-Anleitungen, einschließlich Informationen, um Gespräche über wichtige Themen wie Mobbing anzustoßen. Erfahre hier mehr darüber, was wir zum Schutz der Nutzer vor Mobbing und Belästigung unternehmen.
Hinweis: Diese Richtlinie gilt nicht für Personen, die Teil einer von der Richtlinie zu gefährlichen Organisationen und Personen abgedeckten Organisation sind, und Personen, die vor 1900 verstorben sind.
Stufe 1: Universelle Schutzmaßnahmen für alle:
  • Jeder ist geschützt vor:
    • Unerwünschter Kontaktaufnahme, die:
      • wiederholt erfolgt ODER
      • sexuell belästigend ist ODER
      • sich ungefragt an eine große Anzahl an Personen richtet.
    • Aufforderungen zu Selbstverletzung oder Selbstmord einer bestimmten Person oder Personengruppe.
    • Angriffen, die auf den Erfahrungen einer Person als Opfer sexueller Übergriffe, sexueller Ausbeutung, sexueller Belästigung oder häuslicher Gewalt basieren.
    • Absichtserklärungen zur Beteiligung an sexuellen Handlungen oder Befürwortung der Beteiligung an sexuellen Handlungen.
    • Stark sexualisierten Bemerkungen.
    • Abwertenden sexualisierten Photoshop-Bildern oder Zeichnungen
    • Angriffen durch abwertende Ausdrücke mit Bezug zu sexuellen Aktivitäten (z. B. „Hure“, „Schlampe“).
    • Behauptungen, dass eine katastrophale Gewalttat nicht stattgefunden hat.
    • Behauptungen, dass Personen lügen, wenn sie behaupten, Opfer einer katastrophalen Gewalttat oder eines Terroranschlags zu sein, einschließlich der Behauptung, dass diese Person:
      • nur vorgibt, Opfer eines solchen Vorfalls zu sein, oder
      • bezahlt oder beauftragt wurde, andere über ihre Rolle bei einem solchen Vorfall zu täuschen.
  • Drohungen, die private Telefonnummer, Wohnanschrift, E-Mail-Adresse oder Krankenakten einer Person zu veröffentlichen (gemäß Definition in der Richtlinie zu Datenschutzverstößen).
  • Aufrufen zur Beteiligung an Mobbing und/oder Belästigung oder Absichtserklärungen, Mobbing und/oder Belästigung begehen zu wollen.
  • Inhalten, die Personen, die als menstruierend, urinierend, erbrechend oder Kot ausscheidend oder direkt nach dem Menstruieren, Urinieren, Erbrechen oder Kotausscheiden dargestellt werden, zusätzlich erniedrigen oder Abscheu für sie ausdrücken.
  • Jeder ist vor den folgenden Inhalten geschützt (für erwachsene Personen des öffentlichen Lebens gilt jedoch, dass sich diese gezielt gegen diese Person richten müssen):
    • Herbeiwünschen von Tod und Aussagen im Zusammenhang mit dem Erleiden einer ernsthaften Erkrankung
    • Das Bejubeln oder Verspotten des Todes oder einer Krankheit
    • Behauptungen über Geschlechtskrankheiten
    • Herabwürdigende Ausdrücke mit Bezug zu frauenspezifischen Beschimpfungen
    • Minderwertigkeitsbehauptungen im Zusammenhang mit dem Aussehen einer Person
Stufe 2: Zusätzlicher Schutz für alle Minderjährigen, Privatpersonen und sogenannte „Limited Scope Public Figures“ (wie Personen, die primär aufgrund ihres Aktivismus berühmt sind, Journalisten oder Personen, die unfreiwillig in der Öffentlichkeit stehen):
  • Zusätzlich zum allgemeinen Schutz für alle Menschen sind alle Minderjährigen (Privatpersonen und Personen des öffentlichen Lebens), erwachsene Privatpersonen und sogenannte „Limited Scope Public Figures“ geschützt vor:
  • Alle Minderjährigen (Privatpersonen und Personen des öffentlichen Lebens), erwachsene Privatpersonen und sogenannte „Limited Scope Public Figures“) sind vor Folgendem geschützt (minderjährige Personen des öffentlichen Lebens müssen diesem jedoch gezielt ausgesetzt sein):
    • entmenschlichenden Vergleichen (in schriftlicher oder visueller Form) zu oder über:
      • Tiere und Insekten, einschließlich nicht menschlicher Kreaturen, die kulturell als minderwertig angesehen werden.
      • Bakterien, Viren, Mikroben und Krankheiten.
      • Unbelebte Objekte, einschließlich Müll, Dreck und Fäkalien.
  • Inhalte, die manipuliert wurden, um spezifische körperliche Merkmale (Nase, Ohr usw.) hervorzuheben (zum Beispiel durch Einkreisen) oder um auf eine andere negative Art Aufmerksamkeit darauf zu lenken.
  • Inhalte, die Personen aufgrund ihres Aussehens oder ihrer Charaktereigenschaften einstufen.
  • Inhalte, die Personen herabwürdigen, die als körperlich gemobbt dargestellt werden, außer im Kontext der Selbstverteidigung oder des Kampfsports.
Stufe 3: Zusätzlicher Schutz für minderjährige Privatpersonen, erwachsene Privatpersonen und minderjährige Personen, die unfreiwillig in der Öffentlichkeit stehen:
  • Zusätzlich zu den oben genannten Schutzmaßnahmen sind alle minderjährigen Privatpersonen, erwachsenen Privatpersonen (die sich selbst melden müssen) und minderjährigen Personen, die unfreiwillig in der Öffentlichkeit stehen, geschützt vor:
    • Gezielten Beschimpfungen,
    • Behauptungen über Liebesbeziehungen, die sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität.
    • Handlungsaufrufen, Absichtserklärungen, angestrebten oder bedingten Aussagen oder Aussagen, die den Ausschluss/die Ausgrenzung befürworten oder unterstützen.
    • Negativen Behauptungen über den Charakter oder die Fähigkeiten, außer im Kontext von Tatvorwürfen und Unternehmensberichten gegen Erwachsene.
    • Äußerungen von Verachtung, Abscheu oder Inhalten, die die Existenz einer Person ablehnen, außer im Zusammenhang mit strafrechtlichen Anschuldigungen gegen Erwachsene.
  • Wenn sie sich selbst melden, sind minderjährige Privatpersonen, erwachsene Privatpersonen und minderjährige Personen, die unfreiwillig in der Öffentlichkeit stehen, vor Folgendem geschützt:
    • Mobbing aus der Ich-Perspektive.
    • Unerwünschten manipulierten Bildern.
    • Vergleichen mit anderen Personen des öffentlichen Lebens bzw. fiktiven Personen oder Privatpersonen aufgrund des Aussehens.
    • Behauptungen über religiöse Identität oder Blasphemie
    • Vergleichen mit Tieren oder Insekten, die kulturell nicht als körperlich oder intellektuell unterlegen gelten („Tiger“, „Löwe“).
    • Neutrale oder positive körperliche Beschreibungen.
    • Nicht negativen Behauptungen über den Charakter oder die Fähigkeiten.
    • Angriffen durch abwertende Ausdrücke mit Bezug auf den Mangel an sexuellen Aktivitäten.
Stufe 4: Zusätzliche Schutzmaßnahmen nur für minderjährige Privatpersonen:
  • Minderjährige sind durch unsere Richtlinie am besten geschützt. Zusätzlich zu den oben genannten Schutzmaßnahmen sind minderjährige Privatpersonen auch geschützt vor:
    • Unterstellungen von kriminellem oder gesetzeswidrigem Verhalten.
    • Videos von körperlichem Mobbing von Minderjährigen, wenn sie in einem nicht verurteilenden Kontext geteilt werden.
    • Videos von körperlichem Mobbing von Minderjährigen, wenn sie in einem verurteilenden Kontext geteilt werden; wir fügen einen Sichtschutz hinzu, damit Betrachter wählen können, ob sie den Inhalt sehen möchten.
Mobbing und Belästigung durch Seiten, Gruppen, Veranstaltungen und Nachrichten
  • Die Schutzmaßnahmen der Stufen 1 bis 4 werden auch für Seiten, Gruppen, Veranstaltungen und Nachrichten durchgesetzt.
Folgenden Inhalten fügen wir eine Abdeckung hinzu, damit die Nutzer entscheiden können, ob sie sie sehen möchten oder nicht: Videos von körperlichem Mobbing von Minderjährigen, wenn sie in einem verurteilenden Kontext geteilt werden
Für die Durchsetzung der folgenden Gemeinschaftsstandards benötigen wir zusätzliche Informationen und/oder Kontext:
Das Folgende ist untersagt:
  • Posten von Inhalten, die sich über unerwünschte Seiten, Gruppen und Veranstaltungen gegen Privatpersonen richten. Wir entfernen diese Inhalte, wenn sie von der Zielpersondem Opfer oder von einem Vertretungsberechtigten der Zielpersondes Opfers gemeldet werden.
  • Erstellen von Konten, um eine Person zu kontaktieren, die dich blockiert hat.
  • Posten von Angriffen durch herabwürdigende Ausdrücke mit Bezug zu frauenspezifischen Beschimpfungen. Wir entfernen diese Inhalte, wenn das Opfer oder ein Vertretungsberechtigter des Opfers uns über sie informiert, selbst wenn das Opfer sie nicht direkt gemeldet hat.
  • Posten eines oben beschriebenen Inhalts, der es ansonsten erforderlich machen würde, dass die Zielpersondas Opfer den Inhalt meldet, oder wenn der Inhalt darauf hinweist, dass der Verfasser des Beitrags das Opferdie Zielperson gezielt angreift (Beispiel: die Zielperson (lebend oder verstorben)das Opfer wird in dem Beitrag oder Kommentar markiert). Wir entfernen diese Inhalte, wenn wir von der Zielpersondem Opfer oder von einem Vertretungsberechtigten des Opfersder Zielperson (lebend oder verstorben) die Bestätigung erhalten, dass der Inhalt unerwünscht ist.
  • Posten von Inhalten, die den Tod einer Person gutheißen, feiern oder verspotten. Wir entfernen auch Inhalte, die auf eine verstorbene Person abzielen und die das Opfer uns normalerweise melden müsste.
  • Posten von Inhalten mit einem Aufruf bzw. einer Absichtserklärung, sich an Verhalten zu beteiligen, das gemäß unseren Richtlinien als Mobbing oder Belästigung gilt. Wir entfernen diese Inhalte, wenn wir von der Zielpersondem Opfer oder von einem Vertretungsberechtigten der Zielpersondes Opfers die Bestätigung erhalten, dass der Inhalt unerwünscht ist.
  • Posten von Inhalten, die eine Person des öffentlichen Lebens sexualisieren. Wir entfernen diese Inhalte, wenn wir von der Zielpersondem Opfer oder von einem Vertretungsberechtigten der Zielpersondes Opfers die Bestätigung erhalten, dass der Inhalt unerwünscht ist.
  • Kontaktaufnahme, die unerwünscht ist, einschließlich sexueller Belästigung der betroffenen Person. Wir werden alle Inhalte, die in einem unerwünschten Kontext geteilt werden, entfernen, wenn uns eine Bestätigung des Empfängers oder eines autorisierten Vertreters des Empfängers vorliegt, dass der Kontakt unerwünscht ist.
  • Beteiligung an gruppenmäßiger Belästigung von Personen aufgrund ihrer Entscheidung, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen oder nicht, durch Folgendes:
  • Aussagen über geistige oder moralische Minderwertigkeit aufgrund ihrer Entscheidung, oder
  • Aussagen, die ein negatives Ergebnis infolge ihrer Entscheidung befürworten oder behaupten, außer es handelt sich um umfassend nachgewiesene und/oder allgemein anerkannte COVID-19-Symptome oder Nebenwirkungen der Impfung.
  • Entfernen gezielter Massenbelästigung, wenn
    • sie sich über eine beliebige Plattform gegen Personen richtet, die einem größeren Risiko ausgesetzt sind, in der realen Welt zu Schaden zu kommen, und definiert sind als:
      • Menschenrechtsverteidiger
      • Minderjährige
      • Opfer gewaltsamer Ereignisse/Unglücke
      • Oppositionelle in Risikoländern während Wahlperioden
      • Wahlhelfer
      • Dissidenten der Regierung, die aufgrund ihres Status als Dissident zur Zielscheibe wurden
      • Ethnische und religiöse Minderheiten in Krisengebieten
      • Mitglied einer bestimmten und erkennbaren Risikogruppe
    • sie sich über private Kanäle, wie zum Beispiel der Posteingang oder Profile, mit folgenden Inhalten gegen Einzelpersonen richtet:
      • Inhalte, die einen Verstoß gegen unsere Richtlinien zu Mobbing und Belästigung von Privatpersonen darstellen, oder
      • Anstößige Inhalte, die auf einer geschützten Eigenschaft basieren
  • Deaktivierung von Konten, die sich an Massenbelästigung beteiligen, als Teil
    • staatlicher oder mit dem Staat verbundener Netzwerke, die über eine beliebige Oberfläche auf Einzelpersonen abzielen.
    • kontroverser Netzwerke, die mit folgenden Inhalten über eine beliebige Oberfläche auf Einzelpersonen abzielen:
      • Inhalte, die einen Verstoß gegen unsere Richtlinien zu Mobbing und Belästigung von Privatpersonen darstellen, oder
      • Inhalte, die auf Personen basierend auf einer geschützten Eigenschaft abzielen, oder
      • Inhalte oder Verhaltensweisen, die anderweitig in lokalem Kontext als anstößig gelten
Grundgedanke dieser Richtlinie
Mobbing und Belästigung treten vielerorts und in den unterschiedlichsten Formen auf, angefangen bei Drohungen und dem Veröffentlichen von personenbezogenen Informationen, bis hin zum Versenden von Drohnachrichten und zur unerwünschten Kontaktaufnahme mit negativen Absichten. Wir tolerieren diese Art von Verhalten nicht, denn wir möchten, dass sich die Menschen auf Facebook, Instagram und Threads sicher und respektiert fühlen.
Wir unterscheiden zwischen Personen des öffentlichen Lebens und Privatpersonen, denn wir möchten Diskussionen zulassen, bei denen es häufig auch um kritische Kommentare zu Personen geht, über die in den Nachrichten berichtet wird oder die über ein großes öffentliches Publikum verfügen. Bei Personen des öffentlichen Lebens entfernen wir Inhalte mit schwerwiegenden Angriffen sowie mit solchen Angriffen, bei denen die Person des öffentlichen Lebens direkt in dem Beitrag oder Kommentar markiert wird. Wir definieren Personen des öffentlichen Lebens als Regierungsvertreter auf einzelstaatlicher und nationaler Ebene, politische Kandidaten für diese Ämter, Personen mit über einer Million Fans oder Abonnenten in sozialen Medien und Personen, über die häufig in den Medien berichtet wird.
Für Privatpersonen geht unser Schutz noch weiter: Wir entfernen Inhalte, die darauf abzielen, die Person zu erniedrigen oder bloßzustellen, wie beispielsweise Behauptungen über die sexuellen Aktivitäten einer Person. Wir wissen, dass sich Mobbing und Belästigung gerade auf Minderjährige emotional auswirken können. Deshalb bieten wir mit unseren Richtlinien einen erhöhten Schutz für alle Personen unter 18 Jahren, unabhängig vom Nutzerstatus.
Natürlich kommt es beim Teilen von Inhalten stets auf den Kontext und die Absichten an. Deswegen gestatten wir das Posten und Teilen von Beiträgen, wenn dies eindeutig dazu dient, Mobbing und Belästigung zu verurteilen oder darauf aufmerksam zu machen. In bestimmten Fällen benötigen wir eine Eigenmeldung der betroffenen Person, damit wir besser verstehen können, dass sie sich gemobbt oder belästigt fühlt. Wir ermutigen jeden, ein solches Verhalten und derartige Inhalte zu melden und sich mithilfe der auf unseren Plattformen zur Verfügung stehenden Tools davor zu schützen.
Unser Mobbing-Präventionshub dient als Anlaufstelle für Jugendliche, Eltern und Pädagogen, die Hilfe bei Problemen im Zusammenhang mit Mobbing oder anderen Konflikten benötigen. Er bietet Schritt-für-Schritt-Anleitungen, einschließlich Informationen, um Gespräche über wichtige Themen wie Mobbing anzustoßen. Erfahre hier mehr darüber, was wir zum Schutz der Nutzer vor Mobbing und Belästigung unternehmen.
Hinweis: Diese Richtlinie gilt nicht für Personen, die Teil einer von der Richtlinie zu gefährlichen Organisationen und Personen abgedeckten Organisation sind, und Personen, die vor 1900 verstorben sind.
Das Folgende ist untersagt:
Stufe 1: Universelle Schutzmaßnahmen für alle:
  • Jeder ist geschützt vor:
    • WiederholterUnerwünschter Kontaktaufnahme, diedie:
      • unerwünschtwiederholtODERoder
      • sexuell belästigend ist ODERoder
      • sichAnan eine große Anzahl von Personen richtet, ohne dass diese zuvor darum gebeten haben.
    • Aufforderungen zu Selbstverletzung oder Selbstmord einer bestimmten Person oder Personengruppe.
    • Angriffen, die auf den Erfahrungen einer Person als Opfer sexueller Übergriffe, sexueller Ausbeutung, sexueller Belästigung oder häuslicher Gewalt basieren.
    • Absichtserklärungen zur Beteiligung an sexuellen Handlungen oder Befürwortung der Beteiligung an sexuellen Handlungen.
    • Stark sexualisierten Bemerkungen.
    • Abwertenden sexualisierten Photoshop-Bildern oder Zeichnungen
    • Angriffen durch abwertende Ausdrücke mit Bezug zu sexuellen Aktivitäten (z. B. „Hure“, „Schlampe“).
    • Behauptungen, dass eine katastrophale Gewalttat nicht stattgefunden hat.
    • Behauptungen, dass Personen lügen, wenn sie behaupten, Opfer einer katastrophalen Gewalttat oder eines Terroranschlags zu sein, einschließlich der Behauptung, dass diese Person:
      • nur vorgibt, Opfer eines solchen Vorfalls zu sein, oder
      • bezahlt oder beauftragt wurde, andere über ihre Rolle bei einem solchen Vorfall zu täuschen.
  • Drohungen, die private Telefonnummer, Wohnanschrift, E-Mail-Adresse oder Krankenakten einer Person zu veröffentlichen (gemäß Definition in der Richtlinie zu Datenschutzverstößen).
  • Aufrufen zur Beteiligung an Mobbing und/oder Belästigung oder Absichtserklärungen, Mobbing und/oder Belästigung begehen zu wollen.
  • Inhalten, die Personen, die als menstruierend, urinierend, erbrechend oder Kot ausscheidend oder direkt nach dem Menstruieren, Urinieren, Erbrechen oder Kotausscheiden dargestellt werden, zusätzlich erniedrigen oder Abscheu für sie ausdrücken.
  • Jeder ist vor den folgenden Inhalten geschützt (für erwachsene Personen des öffentlichen Lebens gilt jedoch, dass sich diese gezielt gegen diese Person richten müssen):
    • Herbeiwünschen von Tod und Aussagen im Zusammenhang mit dem Erleiden einer ernsthaften Erkrankung
    • Das Bejubeln oder Verspotten des Todes oder einer Krankheit
    • Behauptungen über Geschlechtskrankheiten
    • Herabwürdigende Ausdrücke mit Bezug zu frauenspezifischen Beschimpfungen
    • Minderwertigkeitsbehauptungen im Zusammenhang mit dem Aussehen einer Person
Stufe 2: Zusätzlicher Schutz für alle Minderjährigen, Privatpersonen und sogenannte „Limited Scope Public Figures“ (wie Personen, die primär aufgrund ihres Aktivismus berühmt sind, Journalisten oder Personen, die unfreiwillig in der Öffentlichkeit stehen):
  • Zusätzlich zum allgemeinen Schutz für alle Menschen sind alle Minderjährigen (Privatpersonen und Personen des öffentlichen Lebens), erwachsene Privatpersonen und sogenannte „Limited Scope Public Figures“ geschützt vor:
  • Alle Minderjährigen (Privatpersonen und Personen des öffentlichen Lebens), erwachsene Privatpersonen und sogenannte „Limited Scope Public Figures“) sind vor Folgendem geschützt (minderjährige Personen des öffentlichen Lebens müssen diesem jedoch gezielt ausgesetzt sein):
    • entmenschlichenden Vergleichen (in schriftlicher oder visueller Form) zu oder über:
      • Tiere und Insekten, einschließlich nicht menschlicher Kreaturen, die kulturell als minderwertig angesehen werden.
      • Bakterien, Viren, Mikroben und Krankheiten.
      • Unbelebte Objekte, einschließlich Müll, Dreck und Fäkalien.
  • Inhalte, die manipuliert wurden, um spezifische körperliche Merkmale (Nase, Ohr usw.) hervorzuheben (zum Beispiel durch Einkreisen) oder um auf eine andere negative Art Aufmerksamkeit darauf zu lenken.
  • Inhalte, die Personen aufgrund ihres Aussehens oder ihrer Charaktereigenschaften einstufen.
  • Inhalte, die Personen herabwürdigen, die als körperlich gemobbt dargestellt werden, außer im Kontext der Selbstverteidigung oder des Kampfsports.
Stufe 3: Zusätzlicher Schutz für minderjährige Privatpersonen, erwachsene Privatpersonen und minderjährige Personen, die unfreiwillig in der Öffentlichkeit stehen:
  • Zusätzlich zu den oben genannten Schutzmaßnahmen sind alle minderjährigen Privatpersonen, erwachsenen Privatpersonen (die sich selbst melden müssen) und minderjährigen Personen, die unfreiwillig in der Öffentlichkeit stehen, geschützt vor:
    • Gezielten Beschimpfungen,
    • Behauptungen über Liebesbeziehungen, die sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität.
    • Handlungsaufrufen, Absichtserklärungen, angestrebten oder bedingten Aussagen oder Aussagen, die den Ausschluss/die Ausgrenzung befürworten oder unterstützen.
    • Negativen Behauptungen über den Charakter oder die Fähigkeiten, außer im Kontext von Tatvorwürfen und Unternehmensberichten gegen Erwachsene.
    • Äußerungen von Verachtung, Abscheu oder Inhalten, die die Existenz einer Person ablehnen, außer im Zusammenhang mit strafrechtlichen Anschuldigungen gegen Erwachsene.
  • Wenn sie sich selbst melden, sind minderjährige Privatpersonen, erwachsene Privatpersonen und minderjährige Personen, die unfreiwillig in der Öffentlichkeit stehen, vor Folgendem geschützt:
    • Mobbing aus der Ich-Perspektive.
    • Unerwünschten manipulierten Bildern.
    • Vergleichen mit anderen Personen des öffentlichen Lebens bzw. fiktiven Personen oder Privatpersonen aufgrund des Aussehens.
    • Behauptungen über religiöse Identität oder Blasphemie
    • Vergleichen mit Tieren oder Insekten, die kulturell nicht als körperlich oder intellektuell unterlegen gelten („Tiger“, „Löwe“).
    • Neutrale oder positive körperliche Beschreibungen.
    • Nicht negativen Behauptungen über den Charakter oder die Fähigkeiten.
    • Angriffen durch abwertende Ausdrücke mit Bezug auf den Mangel an sexuellen Aktivitäten.
Stufe 4: Zusätzliche Schutzmaßnahmen nur für minderjährige Privatpersonen:
  • Minderjährige sind durch unsere Richtlinie am besten geschützt. Zusätzlich zu den oben genannten Schutzmaßnahmen sind minderjährige Privatpersonen auch geschützt vor:
    • Unterstellungen von kriminellem oder gesetzeswidrigem Verhalten.
    • Videos von körperlichem Mobbing von Minderjährigen, wenn sie in einem nicht verurteilenden Kontext geteilt werden.
Stufe 5: Mobbing und Belästigung durch Seiten, Gruppen, Veranstaltungen und Nachrichten
  • Die Schutzmaßnahmen der Stufen 1 bis 4 werden auch für Seiten, Gruppen, Veranstaltungen und Nachrichten durchgesetzt.
Folgenden Inhalten fügen wir eine Abdeckung hinzu, damit die Nutzer entscheiden können, ob sie sie sehen möchten oder nicht:
Videos von körperlichem Mobbing von Minderjährigen, wenn sie in einem verurteilenden Kontext geteilt werden
Für die Durchsetzung der folgenden Gemeinschaftsstandards benötigen wir zusätzliche Informationen und/oder Kontext:
Das Folgende ist untersagt:
  • Posten von Inhalten, die sich über unerwünschte Seiten, Gruppen und Veranstaltungen an Privatpersonen richten. Wir entfernen diese Inhalte, wenn sie vom Opfer oder von einer/einem Vertretungsberechtigten des Opfers gemeldet werden.
  • Erstellen von Konten, um eine Person zu kontaktieren, die dich geblockt hat.
  • Posten von Angriffen durch herabwürdigende Ausdrücke mit Bezug zu frauenspezifischen Beschimpfungen. Wir entfernen diese Inhalte, wenn das Opfer oder ein Vertretungsberechtigter des Opfers uns über sie informiert, selbst wenn das Opfer sie nicht direkt gemeldet hat.
  • Posten von Inhalten, die es auf andere Weise erforderlich machen würden, dass das Opfer den Inhalt bzw. einen Hinweis darauf, dass der Poster das Opfer direkt angreift, meldet (z. B. das Opfer wird in dem Beitrag oder Kommentar markiert). Wir entfernen diese Inhalte, wenn wir vom Opfer oder von einem Vertretungsberechtigten des Opfers die Bestätigung erhalten, dass der Inhalt unerwünscht ist.
  • Posten von Inhalten, die den Tod einer Person gutheißen, feiern oder verspotten. Wir entfernen auch Inhalte, die auf eine verstorbene Person abzielen und die das Opfer uns normalerweise melden müsste.
  • Posten von Inhalten mit einem Aufruf bzw. einer Absichtserklärung, sich an Verhalten zu beteiligen, das im Rahmen unserer Richtlinien als Mobbing oder Belästigung gilt. Wir entfernen diese Inhalte, wenn wir vom Opfer oder von einem Vertretungsberechtigten des Opfers die Bestätigung erhalten, dass der Inhalt unerwünscht ist.
  • Posten von Inhalten, die eine Person des öffentlichen Lebens sexualisieren. Wir entfernen diese Inhalte, wenn wir vom Opfer oder von einem Vertretungsberechtigten des Opfers die Bestätigung erhalten, dass der Inhalt unerwünscht ist.
  • Wiederholte Kontaktaufnahme, um jemanden sexuell zu belästigen. Wir entfernen diese Inhalte, wenn wir vom Opfer oder von einem Vertretungsberechtigten des Opfers die Bestätigung erhalten, dass der Inhalt unerwünscht ist.
  • Kontaktaufnahme, die unerwünscht ist, einschließlich sexueller Belästigung der betroffenen Person. Wir werden alle Inhalte, die in einem unerwünschten Kontext geteilt werden, entfernen, wenn uns eine Bestätigung des Empfängers oder eines autorisierten Vertreters des Empfängers vorliegt, dass der Kontakt unerwünscht ist.
  • Beteiligung an gruppenmäßiger Belästigung von Personen aufgrund ihrer Entscheidung, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen oder nicht, durch Folgendes:
    • Aussagen über geistige oder moralische Minderwertigkeit aufgrund ihrer Entscheidung, oder
    • Aussagen, die ein negatives Ergebnis infolge ihrer Entscheidung befürworten oder behaupten, außer es handelt sich um umfassend nachgewiesene und/oder allgemein anerkannte COVID-19-Symptome oder Nebenwirkungen der Impfung.
  • Entfernen gezielter Massenbelästigung, wenn
    • sie sich über eine beliebige Plattform gegen Personen richtet, die einem größeren Risiko ausgesetzt sind, in der realen Welt zu Schaden zu kommen, und definiert sind als:
      • Menschenrechtsverteidiger
      • Minderjährige
      • Opfer gewaltsamer Ereignisse/Unglücke
      • Oppositionelle in Risikoländern während Wahlperioden
      • Wahlhelfer
      • Dissidenten der Regierung, die aufgrund ihres Status als Dissident zur Zielscheibe wurden
      • Ethnische und religiöse Minderheiten in Krisengebieten
      • Mitglied einer bestimmten und erkennbaren Risikogruppe
    • sie sich über private Kanäle, wie zum Beispiel der Posteingang oder Profile, mit folgenden Inhalten gegen Einzelpersonen richtet:
      • Inhalte, die einen Verstoß gegen unsere Richtlinien zu Mobbing und Belästigung von Privatpersonen darstellen, oder
      • Anstößige Inhalte, die auf einer geschützten Eigenschaft basieren
  • Deaktivierung von Konten, die sich an Massenbelästigung beteiligen, als Teil
    • staatlicher oder mit dem Staat verbundener Netzwerke, die über eine beliebige Oberfläche auf Einzelpersonen abzielen.
    • kontroverser Netzwerke, die mit folgenden Inhalten über eine beliebige Oberfläche auf Einzelpersonen abzielen:
      • Inhalte, die einen Verstoß gegen unsere Richtlinien zu Mobbing und Belästigung von Privatpersonen darstellen, oder
      • Inhalte, die auf Personen basierend auf einer geschützten Eigenschaft abzielen, oder
      • Inhalte oder Verhaltensweisen, die im lokalen Kontext auf andere Weise als anstößig gelten.
Die Aktualisierung stellt klar, dass unerwünschte sexuelle Belästigung in privaten Nachrichten gegen die Richtlinien zu Mobbing und Belästigung verstößt, selbst wenn sie nur einmal geteilt wird.
Mobbing und Belästigung treten vielerorts und in den unterschiedlichsten Formen auf, angefangen bei Drohungen und dem Veröffentlichen von personenbezogenen Informationen, bis hin zum Versenden von Drohnachrichten und zur unerwünschten Kontaktaufnahme mit negativen Absichten. Wir tolerieren diese Art von Verhalten nicht, da sie verhindert, dass sich die Menschen auf Facebook sicher und respektiert fühlen.
Wir unterscheiden zwischen Personen des öffentlichen Lebens und Privatpersonen, denn wir möchten Diskussionen zulassen, bei denen es häufig auch um kritische Kommentare zu Personen geht, über die in den Nachrichten berichtet wird oder die über ein großes öffentliches Publikum verfügen. Bei Personen des öffentlichen Lebens entfernen wir Inhalte mit schwerwiegenden Angriffen sowie mit solchen Angriffen, bei denen die Person des öffentlichen Lebens direkt in dem Beitrag oder Kommentar markiert wird. Wir definieren Personen des öffentlichen Lebens als Regierungsvertreter auf einzelstaatlicher und nationaler Ebene, politische Kandidaten für diese Ämter, Personen mit über einer Million Fans oder Abonnenten in sozialen Medien und Personen, über die häufig in den Medien berichtet wird.
Für Privatpersonen geht unser Schutz noch weiter: Wir entfernen Inhalte, die darauf abzielen, die Person zu erniedrigen oder bloßzustellen, wie beispielsweise Behauptungen über die sexuellen persönlichen Handlungen einer Person. Wir wissen, dass sich Mobbing und Belästigung gerade auf Minderjährige emotional auswirken können. Deshalb bieten wir mit unseren Richtlinien einen erhöhten Schutz für Nutzer zwischen 13 und 18 Jahren.
Natürlich kommt es beim Teilen von Inhalten stets auf den Kontext und die Absichten an. Deswegen gestatten wir das Posten und Teilen von Beiträgen, wenn dies eindeutig dazu dient, Mobbing und Belästigung zu verurteilen oder darauf aufmerksam zu machen. In bestimmten Fällen benötigen wir eine Eigenmeldung der betroffenen Person, damit wir besser verstehen können, dass sie sich gemobbt oder belästigt fühlt. Wir ermutigen jeden, ein solches Verhalten und derartige Inhalte zu melden und sich mithilfe der auf Facebook zur Verfügung stehenden Tools davor zu schützen.
Unser Mobbing-Präventionshub dient als Anlaufstelle für Jugendliche, Eltern und Pädagogen, die Hilfe bei Problemen im Zusammenhang mit Mobbing oder anderen Konflikten benötigen. Er bietet Schritt-für-Schritt-Anleitungen, einschließlich Informationen, um Gespräche über wichtige Themen wie Mobbing anzustoßen. Erfahre hier mehr darüber, was wir zum Schutz der Nutzer vor Mobbing und Belästigung unternehmen.
Hinweis: Diese Richtlinie gilt nicht für Personen, die Teil einer von der Richtlinie zu gefährlichen Organisationen und Personen abgedeckten Organisation sind, und Personen, die vor 1900 verstorben sind.
Das Folgende ist untersagt:
Stufe 1:Universelle Schutzmaßnahmen für alle:Böswilliges Abzielen auf eine Person durch:
  • Jeder ist geschützt vor:
  • Wiederholter Kontaktaufnahme, diedie:
    • unerwünscht ist oder
    • sexuell belästigend ist oder
    • sich ungefragt an eine große Anzahl an Personen richtet.
  • Angriff einer Person basierend auf ihrem Status als Opfer sexueller Übergriffe, sexueller Ausbeutung, sexueller Belästigung oder häuslicher Gewalt.
  • AufforderungenAufforderung zu Selbstverletzung oder Selbstmord einer bestimmten Person oder PersonengruppePersonengruppe
  • Angriffen, die auf den Erfahrungen einer Person als Opfer sexueller Übergriffe, sexueller Ausbeutung, sexueller Belästigung oder häuslicher Gewalt basieren.
  • Absichtserklärungen zur Beteiligung an sexuellen Handlungen oder Befürwortung der Beteiligung an sexuellen Handlungen
  • Stark sexualisierten Bemerkungen
  • Abwertenden sexualisierten Photoshop-Bildern oder Zeichnungen
  • AngriffenAngriffe einer Person durch abwertende Ausdrücke mit Bezug zu sexuellen Aktivitäten (z. B. „Hure“, „Schlampe“).
  • Behauptungen,Posten von Inhalten über eine tragische Gewalttat oder Opfer tragischer Gewalttaten, wenn Behauptungen enthalten sind, die tragische Gewalttat habe nicht stattgefunden.
  • Behauptungen, dass Personen lügen, wenn sie angeben, Opfer einer katastrophalen Gewalttat oder eines Terroranschlags geworden zu sein, einschließlich der Behauptungen, dass diese Person: Posten von Inhalten über Opfer oder Überlebende tragischer Gewalttaten mit Nennung ihres Namens oder einem Bild von ihnen, wenn Behauptungen enthalten sind, dass die betroffene Person
    • nur vorgibt, Opfer eines solchen Vorfalls zu sein, oder
    • anderweitig bezahlt oder beauftragt wurde, andere über ihre Involvierung bei einem solchen Vorfall zu täuschen.
  • DrohungenAndrohen, die private Telefonnummer, Wohnanschrift, E-Mail-Adresse oder Krankenakten einer Person zu veröffentlichen (gemäß Definition in der Richtlinie zu Datenschutzverstößen).
  • Absichtserklärungen zur Beteiligung an sexuellen Handlungen oder Befürwortung der Beteiligung an sexuellen Handlungen
  • Stark sexualisierten Bemerkungen
  • Teilen von abfälligen, sexualisierten, mit Photoshop bearbeiteten Bildern oder Zeichnungen
  • Aufrufenruf zur Beteiligung an Mobbing und/oder Belästigung oder Absichtserklärungen, Mobbing und/oder Belästigung begehen zu wollen
  • Veröffentlichung von InhaltenInhalte, die Personen, die als menstruierend, urinierend, erbrechend oder Kot ausscheidend oder direkt nach dem Menstruieren, Urinieren, Erbrechen oder Kotausscheiden dargestellt werden, zusätzlich erniedrigen oder Abscheu für sie ausdrücken.
  • Jeder ist vor den folgenden Inhalten geschützt (für erwachsene Personen des öffentlichen Lebens gilt jedoch, dass sich diese gezielt gegen diese Person richten müssen):Erstellen von Seiten oder Gruppen, deren Ziel es ist, eine Person oder mehrere Personen anzugreifen durch:
    • Herbeiwünschen von Tod und Aussagen im Zusammenhang mit dem Erleiden einer ernsthaften Erkrankung
    • Das Bejubeln oder Verspotten des Todes oder einer Krankheit
    • Behauptungen über Geschlechtskrankheiten
    • Herabwürdigende Ausdrücke mit Bezug zu frauenspezifischen Beschimpfungen
    • Minderwertigkeitsbehauptungen im Zusammenhang mit dem Aussehen einer Person
    • Absichtserklärungen zur Befürwortung der Beteiligung an sexuellen Handlungen
    • Behauptungen, die Person habe (möglicherweise) eine Geschlechtskrankheit
    • Sexualisieren eines anderen Erwachsenen
  • Versenden von Nachrichten, die folgende Angriffe enthalten und sich an eine einzelne Person oder eine Gruppe von Personen in der Konversation richten:
    • Angriffe, auf die in Stufe 1, 2 und 4 dieser Richtlinie Bezug genommen wird
    • Gezielte Beschimpfungen
    • Herbeiwünschen von Tod, schwerer oder ansteckender Krankheit, Behinderung oder Körperverletzung
Stufe 2: Zusätzlicher Schutz für alle Minderjährigen, Privatpersonen und Abzielen auf Privatpersonen, sogenannte „Limited Scope Public Figures“ (wie Personen, die primär aufgrund ihres Aktivismus berühmt sind, Journalisten oder Personen, die unfreiwillig in der Öffentlichkeit stehen)oder minderjährige Personen des öffentlichen Lebens durch:
  • Zusätzlich zum allgemeinen Schutz für alle Menschen sind alle Minderjährigen (Privatpersonen und Personen des öffentlichen Lebens), erwachsene Privatpersonen und sogenannte „Limited Scope Public Figures“ geschützt vor:
  • Behauptungen über sexuelle Handlungen, außer im Kontext krimineller Anschuldigungen gegen Erwachsene (nicht einvernehmliche sexuelle Berührung)
  • Inhalten, die eine andere erwachsene Person sexualisieren (die Sexualisierung von Minderjährigen wird in der Richtlinie zur Verhinderung von sexueller Ausbeutung, Missbrauch und Nacktdarstellung von Kindern behandelt).
  • Herbeiwünschen von Tod oder Krankheit
  • Frauenspezifischen Ausdrücke der Beschimpfung, wenn sie abwertend verwendet werden
  • Behauptungen über sexuelle Handlungen oder Geschlechtskrankheiten, außer im Kontext krimineller Anschuldigungen gegen Erwachsene bezüglich nicht einvernehmlicher sexueller Berührung.
  • Seiten oder Gruppen, die Personen durch Folgendes angreifen sollen:
    • Gezielte Beschimpfungen
    • Negative körperliche Beschreibungen
    • Behauptungen über religiöse Identität oder Blasphemie
    • Ausdrücke von Verachtung oder Abscheu
    • Frauenspezifische Ausdrücke der Beschimpfung, wenn sie abwertend verwendet werden
  • Alle Minderjährigen (Privatpersonen und Personen des öffentlichen Lebens), erwachsene Privatpersonen und sogenannte „Limited Scope Public Figures“) sind vor Folgendem geschützt (minderjährige Personen des öffentlichen Lebens müssen diesem jedoch gezielt ausgesetzt sein):
  • entmenschlichenden Vergleichen (in schriftlicher oder visueller Form) zu oder über:
    • Tiere und Insekten, einschließlich nicht menschlicher Kreaturen, die kulturell als minderwertig angesehen werden.
    • Bakterien, Viren, Mikroben und Krankheiten.
    • Unbelebte Objekte, einschließlich Müll, Dreck und Fäkalien.
  • Inhalte, die manipuliert wurden, um spezifische körperliche Merkmale (Nase, Ohr usw.) hervorzuheben (zum Beispiel durch Einkreisen) oder um auf eine andere negative Art Aufmerksamkeit darauf zu lenken
  • Inhalte, die Personen aufgrund ihres Aussehens oder ihrer Charaktereigenschaften einstufen
  • Inhalte, die Personen herabwürdigen, die als körperlich gemobbt dargestellt werden, außer im Kontext der Selbstverteidigung oder des Kampfsports
Stufe 3: Zusätzlicher Schutz für minderjährige Privatpersonen, erwachsene Privatpersonen und minderjährige Personen, die unfreiwillig in der Öffentlichkeit stehen:Gezielter Angriff auf Personen des öffentlichen Lebens durch:
  • Zusätzlich zu den oben genannten Schutzmaßnahmen sind alle minderjährigen Privatpersonen, erwachsenen Privatpersonen (die sich selbst melden müssen) und minderjährigen Personen, die unfreiwillig in der Öffentlichkeit stehen, geschützt vor:
    • Gezielten Beschimpfungen
    • Behauptungen über Liebesbeziehungen, die sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität
    • Handlungsaufrufen, Absichtserklärungen, angestrebten oder bedingten Aussagen oder Aussagen, die den Ausschluss/die Ausgrenzung befürworten oder unterstützen
    • Negativen Behauptungen über den Charakter oder die Fähigkeiten, außer im Kontext von Tatvorwürfen und Unternehmensberichten gegen Erwachsene.
    • Äußerungen von Verachtung, Abscheu oder Inhalten, die die Existenz einer Person ablehnen, außer im Zusammenhang mit strafrechtlichen Anschuldigungen gegen Erwachsene
  • Wenn sie sich selbst melden, sind minderjährige Privatpersonen, erwachsene Privatpersonen und minderjährige Personen, die unfreiwillig in der Öffentlichkeit stehen, vor Folgendem geschützt:
    • Mobbing aus der Ich-Perspektive
    • Unerwünschte manipulierte Bilder
    • Vergleich mit anderen Personen des öffentlichen Lebens bzw. fiktiven Personen oder Privatpersonen aufgrund des Aussehens
    • Behauptungen über religiöse Identität oder Blasphemie
    • Vergleiche mit Tieren oder Insekten, die kulturell nicht als körperlich oder intellektuell unterlegen gelten („Tiger“, „Löwe“)
    • Neutrale oder positive körperliche Beschreibungen
    • Nicht-negative Behauptungen über den Charakter oder die Fähigkeiten
    • Angriffe durch abwertende Ausdrücke mit Bezug auf den Mangel an sexuellen Aktivitäten
  • Für Erwachsene und Minderjährige
    • Herbeiwünschen von Tod oder Krankheit
    • Behauptungen über Geschlechtskrankheiten
    • Frauenspezifische Ausdrücke der Beschimpfung, wenn sie abwertend verwendet werden
    • Inhalte, die den Tod oder die Krankheit der Person gutheißen oder verspotten
    • Angriffe durch negative körperliche Beschreibungen
  • Für Minderjährige
    • Vergleiche mit Tieren oder Insekten, die kulturell als körperlich oder intellektuell unterlegen gelten, oder mit einem leblosen Objekt („Kuh“, „Affe“, „Kartoffel“)
    • Inhalte, die manipuliert wurden, um spezifische körperliche Merkmale (Nase, Ohr usw.) hervorzuheben (zum Beispiel durch Einkreisen) oder um auf eine andere negative Art Aufmerksamkeit darauf zu lenken.
Stufe 4: Zusätzlicher Schutz nur für minderjährige Privatpersonen: Abzielen auf Privatpersonen, sogenannte „Limited Scope Public Figures“ (wie Personen, die primär aufgrund ihres Aktivismus berühmt sind, Journalisten oder Personen, die unfreiwillig in der Öffentlichkeit stehen) durch:
  • Minderjährige sind durch unsere Richtlinie am besten geschützt. Zusätzlich zu den oben genannten Schutzmaßnahmen sind minderjährige Privatpersonen auch geschützt vor:
    • Unterstellungen von kriminellem oder gesetzeswidrigem Verhalten
    • Videos von körperlichem Mobbing von Minderjährigen, wenn sie in einem nicht verurteilenden Kontext geteilt werden
  • Vergleiche mit Tieren oder Insekten, die kulturell als körperlich oder intellektuell unterlegen gelten, oder mit einem leblosen Objekt („Kuh“, „Affe“, „Kartoffel“)
  • Inhalte, die manipuliert wurden, um spezifische körperliche Merkmale (Nase, Ohr usw.) hervorzuheben (zum Beispiel durch Einkreisen) oder um auf eine andere negative Art Aufmerksamkeit darauf zu lenken.
  • Angriffe durch negative körperliche Beschreibungen
  • Inhalte, die Personen aufgrund ihres Aussehens oder ihrer Persönlichkeit einen Stellenwert zuweisen
  • Inhalte, die einen anderen Erwachsenen sexualisieren
  • Inhalte, die Personen, die als körperlich gemobbt dargestellt werden, zusätzlich herabwürdigen, außer im Kontext der Selbstverteidigung oder des Kampfsports
  • Inhalte, die den Tod oder schwere Körperverletzung der Person gutheißen oder verspotten
  • Außerdem zählen dazu Angriffe durch Seiten oder Gruppen durch Folgendes:
    • negativen Behauptungen über den Charakter oder die Fähigkeiten,
    • Mobbing aus der Ich-Perspektive, nur wenn der Inhalt auf mehr als eine Privatperson abzielt.
Stufe 5: Mobbing und Belästigung durch Seiten, Gruppen, Veranstaltungen und Nachrichten Abzielen auf erwachsene Privatpersonen (Eigenmeldung durch diese erforderlich) oder minderjährige Privatpersonen oder minderjährige Personen, die unfreiwillig in der Öffentlichkeit stehen, durch:
  • Die Schutzmaßnahmen der Stufen 1 bis 4 werden auch für Seiten, Gruppen, Veranstaltungen und Nachrichten durchgesetzt.
  • Gezielte Beschimpfungen
  • Behauptungen über Liebesbeziehungen, die sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität
  • Koordinierung, Befürwortung oder Förderung von Ausgrenzung
  • Negativen Behauptungen über den Charakter oder die Fähigkeiten, außer im Kontext von Tatvorwürfen und Unternehmensberichten gegen Erwachsene. Wir lassen Tatvorwürfe zu, damit Personen Aufmerksamkeit auf ihre persönlichen Erfahrungen oder Offline-Events lenken können. In Fällen, in denen Tatvorwürfe den genannten Personen im echten Leben Schaden zufügen, sind wir jedoch dazu berechtigt, diese zu entfernen.
  • Ausdrücke von Verachtung oder Ekel, außer im Kontext von Tatvorwürfen gegen Erwachsene
Tier 6: Folgendes bezüglich einer minderjährigen Privatperson zu veröffentlichen:
  • Unterstellungen von kriminellem oder gesetzeswidrigem Verhalten
  • Videos von körperlichem Mobbing, wenn sie in einem nicht-verurteilenden Kontext geteilt werden
Stufe 7: Folgendes bezüglich Privatpersonen (Eigenmeldung durch diese erforderlich) zu veröffentlichen:
  • Mobbing aus der Ich-Perspektive
  • Unerwünschte manipulierte Bilder
  • Vergleich mit anderen Personen des öffentlichen Lebens bzw. fiktiven Personen oder Privatpersonen aufgrund des Aussehens
  • Behauptungen über religiöse Identität oder Blasphemie
  • Vergleiche mit Tieren oder Insekten, die kulturell nicht als körperlich oder intellektuell unterlegen gelten („Tiger“, „Löwe“)
  • Neutrale oder positive körperliche Beschreibungen
  • Nicht-negative Behauptungen über den Charakter oder die Fähigkeiten (u. a. Behauptungen über psychische Erkrankungen)
  • Jeder Mobbing- oder Belästigungsverstoß, der in einem wohlmeinenden Kontext geteilt wird
  • Angriffe durch abwertende Ausdrücke mit Bezug auf den Mangel an sexuellen Aktivitäten
Folgenden Inhalten fügen wir eine Abdeckung hinzu, damit die Nutzer entscheiden können, ob sie sie sehen möchten oder nicht:
Videos von körperlichem Mobbing von Minderjährigen, wenn sie in einem verurteilenden Kontext geteilt werden
Für die Durchsetzung der folgenden Gemeinschaftsstandards benötigen wir zusätzliche Informationen und/oder Kontext:
Das Folgende ist untersagt:
  • Posten von Inhalten, die sich über unerwünschte Seiten, Gruppen und Veranstaltungen an Privatpersonen richten. Wir entfernen diese Inhalte, wenn sie vom Opfer oder von einer/einem Vertretungsberechtigten des Opfers gemeldet werden.
  • Erstellen von Konten, um eine Person zu kontaktieren, die dich geblockt hat.
  • Posten von Angriffen durch herabwürdigende Ausdrücke mit Bezug zu frauenspezifischen Beschimpfungen. Wir entfernen diese Inhalte, wenn das Opfer oder ein Vertretungsberechtigter des Opfers uns über sie informiert, selbst wenn das Opfer sie nicht direkt gemeldet hat.
  • Posten von Inhalten, die es auf andere Weise erforderlich machen würden, dass das Opfer den Inhalt bzw. einen Hinweis darauf, dass der Poster das Opfer direkt angreift, meldet (z. B. das Opfer wird in dem Beitrag oder Kommentar markiert). Wir entfernen diese Inhalte, wenn wir vom Opfer oder von einem Vertretungsberechtigten des Opfers die Bestätigung erhalten, dass der Inhalt unerwünscht ist.
  • Posten von Inhalten, die den Tod einer Person gutheißen, feiern oder verspotten. Wir entfernen auch Inhalte, die auf eine verstorbene Person abzielen und die das Opfer uns normalerweise melden müsste.
  • Posten von Inhalten mit einem Aufruf bzw. einer Absichtserklärung, sich an Verhalten zu beteiligen, das im Rahmen unserer Richtlinien als Mobbing oder Belästigung gilt. Wir entfernen diese Inhalte, wenn wir vom Opfer oder von einem Vertretungsberechtigten des Opfers die Bestätigung erhalten, dass der Inhalt unerwünscht ist.
  • Posten von Inhalten, die eine Person des öffentlichen Lebens sexualisieren. Wir entfernen diese Inhalte, wenn wir vom Opfer oder von einem Vertretungsberechtigten des Opfers die Bestätigung erhalten, dass der Inhalt unerwünscht ist.
  • Wiederholte Kontaktaufnahme, um jemanden sexuell zu belästigen. Wir entfernen diese Inhalte, wenn wir vom Opfer oder von einem Vertretungsberechtigten des Opfers die Bestätigung erhalten, dass der Inhalt unerwünscht ist.
  • Beteiligung an gruppenmäßiger Belästigung von Personen aufgrund ihrer Entscheidung, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen oder nicht, durch Folgendes:
    • Aussagen über geistige oder moralische Minderwertigkeit aufgrund ihrer Entscheidung, oder
    • Aussagen, die ein negatives Ergebnis infolge ihrer Entscheidung befürworten oder behaupten, außer es handelt sich um umfassend nachgewiesene und/oder allgemein anerkannte COVID-19-Symptome oder Nebenwirkungen der Impfung.
  • Entfernen gezielter Massenbelästigung, wenn
    • sie sich über eine beliebige Plattform gegen Personen richtet, die einem größeren Risiko ausgesetzt sind, in der realen Welt zu Schaden zu kommen, und definiert sind als:
      • Menschenrechtsverteidiger
      • Minderjährige
      • Opfer gewaltsamer Ereignisse/Unglücke
      • Oppositionelle in Risikoländern während Wahlperioden
      • Wahlhelfer
      • Dissidenten der Regierung, die aufgrund ihres Status als Dissident zur Zielscheibe wurden
      • Ethnische und religiöse Minderheiten in Krisengebieten
      • Mitglied einer bestimmten und erkennbaren Risikogruppe
    • sie sich über private Kanäle, wie zum Beispiel der Posteingang oder Profile, mit folgenden Inhalten gegen Einzelpersonen richtet:
      • Inhalte, die einen Verstoß gegen unsere Richtlinien zu Mobbing und Belästigung von Privatpersonen darstellen, oder
      • Anstößige Inhalte, die auf einer geschützten Eigenschaft basieren
  • Deaktivierung von Konten, die sich an Massenbelästigung beteiligen, als Teil
    • staatlicher oder mit dem Staat verbundener Netzwerke, die über eine beliebige Oberfläche auf Einzelpersonen abzielen.
    • kontroverser Netzwerke, die mit folgenden Inhalten über eine beliebige Oberfläche auf Einzelpersonen abzielen:
      • Inhalte, die einen Verstoß gegen unsere Richtlinien zu Mobbing und Belästigung von Privatpersonen darstellen, oder
      • Inhalte, die auf Personen basierend auf einer geschützten Eigenschaft abzielen, oder
      • Inhalte oder Verhaltensweisen, die im lokalen Kontext auf andere Weise als anstößig gelten
Die Richtlinie wird aktualisiert, um die Anzahl der Stufen zu verringern und so die Richtlinie zu vereinfachen und besser verständlich zu machen.
Mobbing und Belästigung treten vielerorts und in den unterschiedlichsten Formen auf, angefangen bei Drohungen und dem Veröffentlichen von personenbezogenen Informationen, bis hin zum Versenden von Drohnachrichten und zur unerwünschten Kontaktaufnahme mit negativen Absichten. Wir tolerieren diese Art von Verhalten nicht, da sie verhindert, dass sich die Menschen auf Facebook sicher und respektiert fühlen.
Wir unterscheiden zwischen Personen des öffentlichen Lebens und Privatpersonen, denn wir möchten Diskussionen zulassen, bei denen es häufig auch um kritische Kommentare zu Personen geht, über die in den Nachrichten berichtet wird oder die über ein großes öffentliches Publikum verfügen. Bei Personen des öffentlichen Lebens entfernen wir Inhalte mit schwerwiegenden Angriffen sowie mit solchen Angriffen, bei denen die Person des öffentlichen Lebens direkt in dem Beitrag oder Kommentar markiert wird. Wir definieren Personen des öffentlichen Lebens als Regierungsvertreter*innen auf einzelstaatlicher und nationaler Ebene, politische Kandidat*innen für diese Ämter, Personen mit über einer Million Fans oder Abonnent*innen in sozialen Medien und Personen, über die häufig in den Medien berichtet wird.
Für Privatpersonen geht unser Schutz noch weiter: Wir entfernen Inhalte, die darauf abzielen, die Person zu erniedrigen oder bloßzustellen, wie beispielsweise Behauptungen über die sexuellen Aktivitäten einer Person. Wir wissen, dass sich Mobbing und Belästigung gerade auf Minderjährige emotional auswirken können. Deshalb bieten wir mit unseren Richtlinien einen erhöhten Schutz für Nutzer zwischen 13 und 18 Jahren.
Natürlich kommt es beim Teilen von Inhalten stets auf den Kontext und die Absichten an. Deswegen gestatten wir das Posten und Teilen von Beiträgen, wenn dies eindeutig dazu dient, Mobbing und Belästigung zu verurteilen oder darauf aufmerksam zu machen. In bestimmten Fällen benötigen wir eine Eigenmeldung der betroffenen Person, damit wir besser verstehen können, dass sie sich gemobbt oder belästigt fühlt. Wir ermutigen jeden, ein solches Verhalten und derartige Inhalte zu melden und sich mithilfe der auf Facebook zur Verfügung stehenden Tools davor zu schützen.
Unser Mobbing-Präventionshub dient als Anlaufstelle für Jugendliche, Eltern und Pädagogen, die Hilfe bei Problemen im Zusammenhang mit Mobbing oder anderen Konflikten benötigen. Er bietet Schritt-für-Schritt-Anleitungen, einschließlich Informationen, um Gespräche über wichtige Themen wie Mobbing anzustoßen. Erfahre hier mehr darüber, was wir zum Schutz der Nutzer vor Mobbing und Belästigung unternehmen.
Hinweis: Diese Richtlinie gilt nicht für Personen, die Teil einer von der Richtlinie zu gefährlichen Organisationen und Personen abgedeckten Organisation sind, und Personen, die vor 1900 verstorben sind.
Das Folgende ist untersagt:
Stufe 1: Böswilliges Abzielen auf eine Person durch:
  • Wiederholte Kontaktaufnahme, die
    • unerwünscht ist oder
    • sexuell belästigend ist oder
    • sich ungefragt an eine große Anzahl an Personen richtet.
  • Angriff einer Person basierend auf ihrem Status als Opfer sexueller Übergriffe, sexueller Ausbeutung, sexueller Belästigung oder häuslicher Gewalt.
  • Aufforderung zu Selbstverletzung oder Selbstmord einer bestimmten Person oder Personengruppe.
  • Angriff einer Person durch abwertende Ausdrücke mit Bezug zu sexuellen Aktivitäten (z. B. „Hure“, „Schlampe“).
  • Posten von Inhalten über tragische Gewalttaten oder Opfer tragischer Gewalttaten, wenn Behauptungen enthalten sind, die tragische Gewalttat habe nicht stattgefunden.
  • Posten von Inhalten über Opfer oder Überlebende tragischer Gewalttaten mit Nennung ihres Namens oder einem Bild von ihnen, wenn Behauptungen enthalten sind, dass die betroffene Person
    • nur vorgibt, Opfer eines solchen Vorfalls zu sein, oder
    • anderweitig bezahlt oder beauftragt wurde, andere über ihre Involvierung bei einem solchen Vorfall zu täuschen.
  • Androhen, die private Telefonnummer, Wohnanschrift, E-Mail-Adresse oder Krankenakten einer Person zu veröffentlichen (gemäß Definition in der Richtlinie zu Datenschutzverstößen).
  • Absichtserklärungen zur Beteiligung an sexuellen Handlungen oder Befürwortung der Beteiligung an sexuellen Handlungen.
  • Stark sexualisierte Bemerkungen
  • Teilen von abfälligen, sexualisierten, mit Photoshop bearbeiteten Bildern oder Zeichnungen
  • Aufruf zur Beteiligung an Mobbing und/oder Belästigung oder Absichtserklärungen, Mobbing und/oder Belästigung begehen zu wollen.
  • Veröffentlichung von Inhalten, die Personen, die als menstruierend, urinierend, erbrechend oder Kot ausscheidend oder direkt nach dem Menstruieren, Urinieren, Erbrechen oder Kotausscheiden dargestellt werden, zusätzlich erniedrigen oder Abscheu für sie ausdrücken.
  • Erstellen von Seiten oder Gruppen, deren Ziel es ist, eine Person oder mehrere Personen anzugreifen durch
    • Herbeiwünschen von Tod oder Krankheit,
    • Absichtserklärungen zur Befürwortung der Beteiligung an sexuellen Handlungen,
    • Behauptungen, die Person habe (möglicherweise) eine Geschlechtskrankheit,
    • Sexualisieren eines anderen Erwachsenen.
  • Versenden von Nachrichten, die folgende Angriffe enthalten und sich an eine einzelne Person oder eine Gruppe von Personen in der Konversation richten:
    • Angriffe, auf die in Stufe 1, 2 und 4 dieser Richtlinie Bezug genommen wird.
    • Gezielte Beschimpfungen,
    • Herbeiwünschen von Tod, schwerer oder ansteckender Krankheit, Behinderung oder Körperverletzung.
Stufe 2: Abzielen auf Privatpersonen, sogenannte „Limited Scope Public Figures“ (wie Personen, die primär aufgrund ihres Aktivismus berühmt sind, Journalisten oder Personen, die unfreiwillig in der Öffentlichkeit stehen) oder minderjährige Personen des öffentlichen Lebens durch:
  • Herbeiwünschen von Tod oder Krankheit,
  • Frauenspezifische Ausdrücke der Beschimpfung, wenn sie abwertend verwendet werden,
  • Behauptungen über sexuelle Handlungen oder Geschlechtskrankheiten, außer im Kontext krimineller Anschuldigungen gegen Erwachsene bezüglich nicht einvernehmlicher sexueller Berührung,
  • Seiten oder Gruppen, die Personen durch Folgendes angreifen sollen:
    • Gezielte Beschimpfungen,
    • Negative körperliche Beschreibungen,
    • Behauptungen über religiöse Identität oder Blasphemie,
    • Ausdrücke von Verachtung oder Abscheu,
    • Frauenspezifische Ausdrücke der Beschimpfung, wenn sie abwertend verwendet werden,
Stufe 3: Gezielter Angriff auf Personen des öffentlichen Lebens durch:
  • Für Erwachsene und Minderjährige:
    • Herbeiwünschen von Tod oder Krankheit,
    • Behauptungen über Geschlechtskrankheiten,
    • Frauenspezifische Ausdrücke der Beschimpfung, wenn sie abwertend verwendet werden,
    • Inhalte, die den Tod oder die Krankheit der Person gutheißen oder verspotten.
    • Angriffe durch negative körperliche Beschreibungen.
  • Für Minderjährige:
    • Vergleiche mit Tieren oder Insekten, die kulturell als körperlich oder intellektuell unterlegen gelten, oder mit einem leblosen Objekt („Kuh“, „Affe“, „Kartoffel“).
    • Inhalte, die manipuliert wurden, um spezifische körperliche Merkmale (Nase, Ohr usw.) hervorzuheben (zum Beispiel durch Einkreisen) oder um auf eine andere negative Art Aufmerksamkeit darauf zu lenken.
Stufe 4: Abzielen auf Privatpersonen, sogenannte „Limited Scope Public Figures“ (wie Personen, die primär aufgrund ihres Aktivismus berühmt sind, Journalisten oder Personen, die unfreiwillig in der Öffentlichkeit stehen) durch:
  • Vergleiche mit Tieren oder Insekten, die kulturell als körperlich oder intellektuell unterlegen gelten, oder mit einem leblosen Objekt („Kuh“, „Affe“, „Kartoffel“).
  • Inhalte, die manipuliert wurden, um spezifische körperliche Merkmale (Nase, Ohr usw.) hervorzuheben (zum Beispiel durch Einkreisen) oder um auf eine andere negative Art Aufmerksamkeit darauf zu lenken.
  • Angriffe durch negative körperliche Beschreibungen.
  • Inhalte, die Personen aufgrund ihres Aussehens oder ihrer Persönlichkeit einen Stellenwert zuweisen.
  • Inhalte, die einen anderen Erwachsenen sexualisieren.
  • Inhalte, die Personen, die als körperlich gemobbt dargestellt werden, zusätzlich erniedrigen, außer im Kontext der Selbstverteidigung oder des Kampfsports.
  • Inhalte, die den Tod oder schwere Körperverletzung der Person gutheißen oder verspotten.
  • Außerdem zählen dazu Angriffe durch Seiten oder Gruppen mit
    • negativen Behauptungen über den Charakter oder die Fähigkeiten,
    • Mobbing aus der Ich-Perspektive, nur wenn der Inhalt auf mehr als eine Privatperson abzielt.
Stufe 5: Abzielen auf erwachsene Privatpersonen (Eigenmeldung durch diese erforderlich) oder minderjährige Privatpersonen oder minderjährige Personen, die unfreiwillig in der Öffentlichkeit stehen, durch:
  • Gezielte Beschimpfungen,
  • Behauptungen über Liebesbeziehungen, die sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität.
  • Koordinierung, Befürwortung oder Förderung von Ausgrenzung.
  • Negative Behauptungen über den Charakter oder die Fähigkeiten, außer im Kontext von Tatvorwürfen und Unternehmensberichten gegen Erwachsene. Wir lassen Tatvorwürfe zu, damit Personen Aufmerksamkeit auf ihre persönlichen Erfahrungen oder Offline-Events lenken können. In Fällen, in denen Tatvorwürfe den genannten Personen im echten Leben Schaden zufügen, sind wir jedoch dazu berechtigt, diese zu entfernen.
  • Ausdrücke von Verachtung oder Ekel, außer im Kontext von Tatvorwürfen gegen Erwachsene.
Stufe 6: Veröffentlichung von Folgendem bezüglich einer minderjährigen Privatperson:
  • Unterstellungen von kriminellem oder gesetzeswidrigem Verhalten.
  • Videos von körperlichem Mobbing, wenn sie in einem nicht-verurteilenden Kontext geteilt werden.
Stufe 7: Abzielen auf Privatpersonen (Eigenmeldung durch diese erforderlich) durch:
  • Mobbing aus der Ich-Perspektive.
  • Unerwünschte manipulierte Bilder.
  • Vergleich mit anderen Personen des öffentlichen Lebens bzw. fiktiven Personen oder Privatpersonen aufgrund des Aussehens.
  • Behauptungen über religiöse Identität oder Blasphemie.
  • Vergleiche mit Tieren oder Insekten, die kulturell nicht als körperlich oder intellektuell unterlegen gelten („Tiger“, „Löwe“).
  • Neutrale oder positive körperliche Beschreibungen.
  • Nicht-negative Behauptungen über den Charakter oder die Fähigkeiten (u. a. Behauptungen über psychische Erkrankungen).
  • Jeder Mobbing- oder Belästigungsverstoß, der in einem wohlmeinenden Kontext geteilt wird.
  • Angriffe durch abwertende Ausdrücke mit Bezug auf den Mangel an sexuellen Aktivitäten.
Folgenden Inhalten fügen wir eine Abdeckung hinzu, damit die Nutzer entscheiden können, ob sie sie sehen möchten oder nicht:
Videos von körperlichem Mobbing von Minderjährigen, wenn sie in einem verurteilenden Kontext geteilt werden
Für die Durchsetzung der folgenden Gemeinschaftsstandards benötigen wir zusätzliche Informationen und/oder Kontext:
Das Folgende ist untersagt:
  • Posten von Inhalten, die sich über unerwünschte Seiten, Gruppen und Veranstaltungen an Privatpersonen richten. Wir entfernen diese Inhalte, wenn sie vom Opfer oder von einer/einem Vertretungsberechtigten des Opfers gemeldet werden.
  • Erstellen von Konten, um eine Person zu kontaktieren, die dich geblockt hat.
  • Posten von Angriffen durch herabwürdigende Ausdrücke mit Bezug zu frauenspezifischen Beschimpfungen. Wir entfernen diese Inhalte, wenn das Opfer oder ein Vertretungsberechtigter des Opfers uns über sie informiert, selbst wenn das Opfer sie nicht direkt gemeldet hat.
  • Posten von Inhalten, die es auf andere Weise erforderlich machen würden, dass das Opfer den Inhalt bzw. einen Hinweis darauf, dass der Poster das Opfer direkt angreift, meldet (z. B. das Opfer wird in dem Beitrag oder Kommentar markiert). Wir entfernen diese Inhalte, wenn wir vom Opfer oder von einem Vertretungsberechtigten des Opfers die Bestätigung erhalten, dass der Inhalt unerwünscht ist.
  • Posten von Inhalten, die den Tod einer Person gutheißen, feiern oder verspotten. Wir entfernen auch Inhalte, die auf eine verstorbene Person abzielen und die das Opfer uns normalerweise melden müsste.
  • Posten von Inhalten mit einem Aufruf bzw. einer Absichtserklärung, sich an Verhalten zu beteiligen, das im Rahmen unserer Richtlinien als Mobbing oder Belästigung gilt. Wir entfernen diese Inhalte, wenn wir vom Opfer oder von einem Vertretungsberechtigten des Opfers die Bestätigung erhalten, dass der Inhalt unerwünscht ist.
  • Posten von Inhalten, die eine Person des öffentlichen Lebens sexualisieren. Wir entfernen diese Inhalte, wenn wir vom Opfer oder von einem Vertretungsberechtigten des Opfers die Bestätigung erhalten, dass der Inhalt unerwünscht ist.
  • Wiederholte Kontaktaufnahme, um jemanden sexuell zu belästigen. Wir entfernen diese Inhalte, wenn wir vom Opfer oder von einem Vertretungsberechtigten des Opfers die Bestätigung erhalten, dass der Inhalt unerwünscht ist.
  • Beteiligung an gruppenmäßiger Belästigung von Personen aufgrund ihrer Entscheidung, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen oder nicht, durch Folgendes:
    • Aussagen über geistige oder moralische Minderwertigkeit aufgrund ihrer Entscheidung, oder
    • Aussagen, die ein negatives Ergebnis infolge ihrer Entscheidung befürworten oder behaupten, außer es handelt sich um umfassend nachgewiesene und/oder allgemein anerkannte COVID-19-Symptome oder Nebenwirkungen der Impfung.
  • Entfernen gezielter Massenbelästigung, wenn
    • sie sich über eine beliebige Plattform gegen Personen richtet, die einem größeren Risiko ausgesetzt sind, in der realen Welt zu Schaden zu kommen, und definiert sind als:
      • Menschenrechtsverteidiger
      • Minderjährige
      • Opfer gewaltsamer Ereignisse/Unglücke
      • Oppositionelle in Risikoländern während Wahlperioden
      • Wahlhelfer
      • Dissidenten der Regierung, die aufgrund ihres Status als Dissident zur Zielscheibe wurden
      • Ethnische und religiöse Minderheiten in Krisengebieten
      • Mitglied einer bestimmten und erkennbaren Risikogruppe
    • sie sich über private Kanäle, wie zum Beispiel der Posteingang oder Profile, mit folgenden Inhalten gegen Einzelpersonen richtet:
      • Inhalte, die einen Verstoß gegen unsere Richtlinien zu Mobbing und Belästigung von Privatpersonen darstellen, oder
      • Anstößige Inhalte, die auf einer geschützten Eigenschaft basieren
  • Deaktivierung von Konten, die sich an Massenbelästigung beteiligen, als Teil
    • staatlicher oder mit dem Staat verbundener Netzwerke, die über eine beliebige Oberfläche auf Einzelpersonen abzielen.
    • kontroverser Netzwerke, die mit folgenden Inhalten über eine beliebige Oberfläche auf Einzelpersonen abzielen:
      • Inhalte, die einen Verstoß gegen unsere Richtlinien zu Mobbing und Belästigung von Privatpersonen darstellen, oder
      • Inhalte, die auf Personen basierend auf einer geschützten Eigenschaft abzielen, oder
      • Inhalte oder Verhaltensweisen, die im lokalen Kontext auf andere Weise als anstößig gelten
Die Richtlinie wird aktualisiert, um eine Definition von Personen des öffentlichen Lebens zu enthalten, wie es vom Oversight Board empfohlen wurde.
Grundgedanke dieser Richtlinie
Mobbing und Belästigung treten vielerorts und in den unterschiedlichsten Formen auf, angefangen bei Drohungen und dem Veröffentlichen von personenbezogenen Informationen, bis hin zum Versenden von Drohnachrichten und zur unerwünschten Kontaktaufnahme mit negativen Absichten. Wir tolerieren diese Art von Verhalten nicht, denn wir möchten, dass sich die Menschen auf Facebook, Instagram und Threads sicher und respektiert fühlen.
Wir unterscheiden zwischen Personen des öffentlichen Lebens und Privatpersonen, denn wir möchten Diskussionen zulassen, bei denen es häufig auch um kritische Kommentare zu Personen geht, über die in den Nachrichten berichtet wird oder die über ein großes öffentliches Publikum verfügen. Bei Personen des öffentlichen Lebens entfernen wir Inhalte mit schwerwiegenden Angriffen sowie mit solchen Angriffen, bei denen die Person des öffentlichen Lebens direkt in dem Beitrag oder Kommentar markiert wird. Wir definieren Personen des öffentlichen Lebens als Regierungsvertreter auf einzelstaatlicher und nationaler Ebene, politische Kandidaten für diese Ämter, Personen mit über einer Million Fans oder Abonnenten in sozialen Medien und Personen, über die häufig in den Medien berichtet wird.
Für Privatpersonen geht unser Schutz noch weiter: Wir entfernen Inhalte, die darauf abzielen, die Person zu erniedrigen oder bloßzustellen, wie beispielsweise Behauptungen über die sexuellen Aktivitäten einer Person. Wir wissen, dass sich Mobbing und Belästigung gerade auf Minderjährige emotional auswirken können. Deshalb bieten wir mit unseren Richtlinien einen erhöhten Schutz für alle Personen unter 18 Jahren, unabhängig vom Nutzerstatus.
Natürlich kommt es beim Teilen von Inhalten stets auf den Kontext und die Absichten an. Deswegen gestatten wir das Posten und Teilen von Beiträgen, wenn dies eindeutig dazu dient, Mobbing und Belästigung zu verurteilen oder darauf aufmerksam zu machen. In bestimmten Fällen benötigen wir eine Eigenmeldung der betroffenen Person, damit wir besser verstehen können, dass sie sich gemobbt oder belästigt fühlt. Wir ermutigen jeden, ein solches Verhalten und derartige Inhalte zu melden und sich mithilfe der auf unseren Plattformen zur Verfügung stehenden Tools davor zu schützen.
Unser Mobbing-Präventionshub dient als Anlaufstelle für Jugendliche, Eltern und Pädagogen, die Hilfe bei Problemen im Zusammenhang mit Mobbing oder anderen Konflikten benötigen. Er bietet Schritt-für-Schritt-Anleitungen, einschließlich Informationen, um Gespräche über wichtige Themen wie Mobbing anzustoßen. Erfahre hier mehr darüber, was wir zum Schutz der Nutzer vor Mobbing und Belästigung unternehmen.
Hinweis: Diese Richtlinie gilt nicht für Personen, die Teil einer von der Richtlinie zu gefährlichen Organisationen und Personen abgedeckten Organisation sind, und Personen, die vor 1900 verstorben sind.
Das Folgende ist untersagt:
Stufe 1: Böswilliges Abzielen auf eine Person durch:
  • Wiederholte Kontaktaufnahme, die
    • unerwünscht ist oder
    • sexuell belästigend ist oder
    • sich ungefragt an eine große Anzahl an Personen richtet.
  • Angriff einer Person basierend auf ihrem Status als Opfer sexueller Übergriffe, sexueller Ausbeutung, sexueller Belästigung oder häuslicher Gewalt.
  • Aufforderung zu Selbstverletzung oder Selbstmord einer bestimmten Person oder Personengruppe.
  • Angriff einer Person durch abwertende Ausdrücke mit Bezug zu sexuellen Aktivitäten (z. B. „Hure“, „Schlampe“).
  • Posten von Inhalten über tragische Gewalttaten oder Opfer tragischer Gewalttaten, wenn Behauptungen enthalten sind, die tragische Gewalttat habe nicht stattgefunden.
  • Posten von Inhalten über Opfer oder Überlebende tragischer Gewalttaten mit Nennung ihres Namens oder einem Bild von ihnen, wenn Behauptungen enthalten sind, dass die betroffene Person
    • nur vorgibt, Opfer eines solchen Vorfalls zu sein, oder
    • anderweitig bezahlt oder beauftragt wurde, andere über ihre Involvierung bei einem solchen Vorfall zu täuschen.
  • Androhen, die private Telefonnummer, Wohnanschrift,oder E-Mail-Adresse oder Krankenakten einer Person zu veröffentlichen (gemäß Definition in der Richtlinie zu Datenschutzverstößen).
  • Absichtserklärungen zur Beteiligung an sexuellen Handlungen oder Befürwortung der Beteiligung an sexuellen Handlungen
  • Stark sexualisierte Bemerkungen
  • Teilen von abfälligen, sexualisierten, mit Photoshop bearbeiteten Bildern oder Zeichnungen
  • Aufruf zur Beteiligung an Mobbing und/oder Belästigung oder Absichtserklärungen, Mobbing und/oder Belästigung begehen zu wollen.
  • Veröffentlichung von Inhalten, die Personen, die als menstruierend, urinierend, erbrechend oder Kot ausscheidend oder direkt nach dem Menstruieren, Urinieren, Erbrechen oder Kotausscheiden dargestellt werden, zusätzlich erniedrigen oder Abscheu für sie ausdrücken.
  • Erstellen von Seiten oder Gruppen, deren Ziel es ist, eine Person oder mehrere Personen anzugreifen durch
    • Herbeiwünschen von Tod oder Krankheit,
    • Absichtserklärungen zur Befürwortung der Beteiligung an sexuellen Handlungen,
    • Behauptungen, die Person habe (möglicherweise) eine Geschlechtskrankheit,
    • Sexualisieren eines anderen Erwachsenen.
  • Versenden von Nachrichten, die folgende Angriffe enthalten und sich an eine einzelne Person oder eine Gruppe von Personen in der Konversation richten:
    • Angriffe, auf die in Stufe 1, 2 und 4 dieser Richtlinie Bezug genommen wird.
    • Gezielte Beschimpfungen,
    • Herbeiwünschen von Tod, schwerer oder ansteckender Krankheit, Behinderung oder Körperverletzung.
Stufe 2: Abzielen auf Privatpersonen, sogenannte „Limited Scope Public Figures“ (wie Personen, die primär aufgrund ihres Aktivismus berühmt sind, Journalisten oder Personen, die unfreiwillig in der Öffentlichkeit stehen) oder minderjährige Personen des öffentlichen Lebens durch:
  • Herbeiwünschen von Tod oder Krankheit,
  • Frauenspezifische Ausdrücke der Beschimpfung, wenn sie abwertend verwendet werden,
  • Behauptungen über sexuelle Handlungen oder Geschlechtskrankheiten, außer im Kontext krimineller Anschuldigungen gegen Erwachsene bezüglich nicht einvernehmlicher sexueller Berührung,
  • Seiten oder Gruppen, die Personen durch Folgendes angreifen sollen:
    • Gezielte Beschimpfungen,
    • Negative körperliche Beschreibungen,
    • Behauptungen über religiöse Identität oder Blasphemie,
    • Ausdrücke von Verachtung oder Abscheu,
    • Frauenspezifische Ausdrücke der Beschimpfung, wenn sie abwertend verwendet werden,
Stufe 3: Gezielter Angriff auf Personen des öffentlichen Lebens durch:
  • Für Erwachsene und Minderjährige:
    • Herbeiwünschen von Tod oder Krankheit,
    • Behauptungen über Geschlechtskrankheiten,
    • Frauenspezifische Ausdrücke der Beschimpfung, wenn sie abwertend verwendet werden,
    • Inhalte, die den Tod oder die Krankheit der Person gutheißen oder verspotten.
    • Angriffe durch negative körperliche Beschreibungen.
  • Für Minderjährige:
    • Vergleiche mit Tieren oder Insekten, die kulturell als körperlich oder intellektuell unterlegen gelten, oder mit einem leblosen Objekt („Kuh“, „Affe“, „Kartoffel“).
    • Inhalte, die manipuliert wurden, um spezifische körperliche Merkmale (Nase, Ohr usw.) hervorzuheben (zum Beispiel durch Einkreisen) oder um auf eine andere negative Art Aufmerksamkeit darauf zu lenken.
Stufe 4: Abzielen auf Privatpersonen, sogenannte „Limited Scope Public Figures“ (wie Personen, die primär aufgrund ihres Aktivismus berühmt sind, Journalisten oder Personen, die unfreiwillig in der Öffentlichkeit stehen) durch:
  • Vergleiche mit Tieren oder Insekten, die kulturell als körperlich oder intellektuell unterlegen gelten, oder mit einem leblosen Objekt („Kuh“, „Affe“, „Kartoffel“).
  • Inhalte, die manipuliert wurden, um spezifische körperliche Merkmale (Nase, Ohr usw.) hervorzuheben (zum Beispiel durch Einkreisen) oder um auf eine andere negative Art Aufmerksamkeit darauf zu lenken.
  • Angriffe durch negative körperliche Beschreibungen.
  • Inhalte, die Personen aufgrund ihres Aussehens oder ihrer Persönlichkeit einen Stellenwert zuweisen.
  • Inhalte, die einen anderen Erwachsenen sexualisieren.
  • Inhalte, die Personen, die als körperlich gemobbt dargestellt werden, zusätzlich erniedrigen, außer im Kontext der Selbstverteidigung oder des Kampfsports.
  • Inhalte, die den Tod oder schwere Körperverletzung der Person gutheißen oder verspotten.
  • Außerdem zählen dazu Angriffe durch Seiten oder Gruppen mit
    • negativen Behauptungen über den Charakter oder die Fähigkeiten,
    • Mobbing aus der Ich-Perspektive, nur wenn der Inhalt auf mehr als eine Privatperson abzielt.
Stufe 5: Abzielen auf erwachsene Privatpersonen (Eigenmeldung durch diese erforderlich) oder minderjährige Privatpersonen oder minderjährige Personen, die unfreiwillig in der Öffentlichkeit stehen, durch:
  • Gezielte Beschimpfungen,
  • Behauptungen über Liebesbeziehungen, die sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität.
  • Koordinierung, Befürwortung oder Förderung von Ausgrenzung.
  • Negative Behauptungen über den Charakter oder die Fähigkeiten, außer im Kontext von Tatvorwürfen und Unternehmensberichten gegen Erwachsene. Wir lassen Tatvorwürfe zu, damit Personen Aufmerksamkeit auf ihre persönlichen Erfahrungen oder Offline-Events lenken können. In Fällen, in denen Tatvorwürfe den genannten Personen im echten Leben Schaden zufügen, sind wir jedoch dazu berechtigt, diese zu entfernen.
  • Ausdrücke von Verachtung oder Ekel, außer im Kontext von Tatvorwürfen gegen Erwachsene.
Stufe 6: Veröffentlichung von Folgendem bezüglich einer minderjährigen Privatperson:
  • Unterstellungen von kriminellem oder gesetzeswidrigem Verhalten.
  • Videos von körperlichem Mobbing, wenn sie in einem nicht-verurteilenden Kontext geteilt werden.
Stufe 7: Abzielen auf Privatpersonen (Eigenmeldung durch diese erforderlich) durch:
  • Mobbing aus der Ich-Perspektive.
  • Unerwünschte manipulierte Bilder.
  • Vergleich mit anderen Personen des öffentlichen Lebens bzw. fiktiven Personen oder Privatpersonen aufgrund des Aussehens.
  • Behauptungen über religiöse Identität oder Blasphemie.
  • Vergleiche mit Tieren oder Insekten, die kulturell nicht als körperlich oder intellektuell unterlegen gelten („Tiger“, „Löwe“).
  • Neutrale oder positive körperliche Beschreibungen
  • Nicht-negative Behauptungen über den Charakter oder die Fähigkeiten (u. a. Behauptungen über psychische Erkrankungen)
  • Jeder Mobbing- oder Belästigungsverstoß, der in einem wohlmeinenden Kontext geteilt wird
  • Angriffe durch abwertende Ausdrücke mit Bezug auf den Mangel an sexuellen Aktivitäten
Folgenden Inhalten fügen wir eine Abdeckung hinzu, damit die Nutzer entscheiden können, ob sie sie sehen möchten oder nicht:
Videos von körperlichem Mobbing von Minderjährigen, wenn sie in einem verurteilenden Kontext geteilt werden
Für die Durchsetzung der folgenden Gemeinschaftsstandards benötigen wir zusätzliche Informationen und/oder Kontext:
Das Folgende ist untersagt:
  • Posten von Inhalten, die sich über unerwünschte Seiten, Gruppen und Veranstaltungen an Privatpersonen richten. Wir entfernen diese Inhalte, wenn sie vom Opfer oder von einer/einem Vertretungsberechtigten des Opfers gemeldet werden.
  • Erstellen von Konten, um eine Person zu kontaktieren, die dich geblockt hat.
  • Posten von Angriffen durch herabwürdigende Ausdrücke mit Bezug zu frauenspezifischen Beschimpfungen. Wir entfernen diese Inhalte, wenn das Opfer oder ein Vertretungsberechtigter des Opfers uns über sie informiert, selbst wenn das Opfer sie nicht direkt gemeldet hat.
  • Posten von Inhalten, die es auf andere Weise erforderlich machen würden, dass das Opfer den Inhalt bzw. einen Hinweis darauf, dass der Poster das Opfer direkt angreift, meldet (z. B. das Opfer wird in dem Beitrag oder Kommentar markiert). Wir entfernen diese Inhalte, wenn wir vom Opfer oder von einem Vertretungsberechtigten des Opfers die Bestätigung erhalten, dass der Inhalt unerwünscht ist.
  • Posten von Inhalten, die den Tod einer Person gutheißen, feiern oder verspotten. Wir entfernen auch Inhalte, die auf eine verstorbene Person abzielen und die das Opfer uns normalerweise melden müsste.
  • Posten von Inhalten mit einem Aufruf bzw. einer Absichtserklärung, sich an Verhalten zu beteiligen, das im Rahmen unserer Richtlinien als Mobbing oder Belästigung gilt. Wir entfernen diese Inhalte, wenn wir vom Opfer oder von einem Vertretungsberechtigten des Opfers die Bestätigung erhalten, dass der Inhalt unerwünscht ist.
  • Posten von Inhalten, die eine Person des öffentlichen Lebens sexualisieren. Wir entfernen diese Inhalte, wenn wir vom Opfer oder von einem Vertretungsberechtigten des Opfers die Bestätigung erhalten, dass der Inhalt unerwünscht ist.
  • Wiederholte Kontaktaufnahme, um jemanden sexuell zu belästigen. Wir entfernen diese Inhalte, wenn wir vom Opfer oder von einem Vertretungsberechtigten des Opfers die Bestätigung erhalten, dass der Inhalt unerwünscht ist.
  • Beteiligung an gruppenmäßiger Belästigung von Personen aufgrund ihrer Entscheidung, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen oder nicht, durch Folgendes:
    • Aussagen über geistige oder moralische Minderwertigkeit aufgrund ihrer Entscheidung, oder
    • Aussagen, die ein negatives Ergebnis infolge ihrer Entscheidung befürworten oder behaupten, außer es handelt sich um umfassend nachgewiesene und/oder allgemein anerkannte COVID-19-Symptome oder Nebenwirkungen der Impfung.
  • Entfernen gezielter Massenbelästigung, wenn
    • sie sich über eine beliebige Plattform gegen Personen richtet, die einem größeren Risiko ausgesetzt sind, in der realen Welt zu Schaden zu kommen, und definiert sind als:
      • Menschenrechtsverteidiger
      • Minderjährige
      • Opfer gewaltsamer Ereignisse/Unglücke
      • Oppositionelle in Risikoländern während Wahlperioden
      • Wahlhelfer
      • Dissidenten der Regierung, die aufgrund ihres Status als Dissident zur Zielscheibe wurden
      • Ethnische und religiöse Minderheiten in Krisengebieten
      • Mitglied einer bestimmten und erkennbaren Risikogruppe
    • sie sich über private Kanäle, wie zum Beispiel der Posteingang oder Profile, mit folgenden Inhalten gegen Einzelpersonen richtet:
      • Inhalte, die einen Verstoß gegen unsere Richtlinien zu Mobbing und Belästigung von Privatpersonen darstellen, oder
      • Anstößige Inhalte, die auf einer geschützten Eigenschaft basieren
  • Deaktivierung von Konten, die sich an Massenbelästigung beteiligen, als Teil
    • staatlicher oder mit dem Staat verbundener Netzwerke, die über eine beliebige Oberfläche auf Einzelpersonen abzielen.
    • kontroverser Netzwerke, die mit folgenden Inhalten über eine beliebige Oberfläche auf Einzelpersonen abzielen:
      • Inhalte, die einen Verstoß gegen unsere Richtlinien zu Mobbing und Belästigung von Privatpersonen darstellen, oder
      • Inhalte, die auf Personen basierend auf einer geschützten Eigenschaft abzielen, oder
      • Inhalte oder Verhaltensweisen, die im lokalen Kontext auf andere Weise als anstößig gelten
Die Richtlinie wurde dahingehend aktualisiert, dass Drohungen, medizinische Aufzeichnungen zu veröffentlichen, sowie Behauptungen über psychische Erkrankungen von Privatpersonen entfernt werden, wenn die betroffene Person den Inhalt meldet.
Grundgedanke dieser Richtlinie
Mobbing und Belästigung treten vielerorts und in den unterschiedlichsten Formen auf, angefangen bei Drohungen und dem Veröffentlichen von personenbezogenen Informationen, bis hin zum Versenden von Drohnachrichten und zur unerwünschten Kontaktaufnahme mit negativen Absichten. Wir tolerieren diese Art von Verhalten nicht, denn wir möchten, dass sich die Menschen auf Facebook, Instagram und Threads sicher und respektiert fühlen.
Wir unterscheiden zwischen Personen des öffentlichen Lebens und Privatpersonen, denn wir möchten Diskussionen zulassen, bei denen es häufig auch um kritische Kommentare zu Personen geht, über die in den Nachrichten berichtet wird oder die über ein großes öffentliches Publikum verfügen. Bei Personen des öffentlichen Lebens entfernen wir Inhalte mit schwerwiegenden Angriffen sowie mit solchen Angriffen, bei denen die Person des öffentlichen Lebens direkt in dem Beitrag oder Kommentar markiert wird. Wir definieren Personen des öffentlichen Lebens als Regierungsvertreter auf einzelstaatlicher und nationaler Ebene, politische Kandidaten für diese Ämter, Personen mit über einer Million Fans oder Abonnenten in sozialen Medien und Personen, über die häufig in den Medien berichtet wird.
Für Privatpersonen geht unser Schutz noch weiter: Wir entfernen Inhalte, die darauf abzielen, die Person zu erniedrigen oder bloßzustellen, wie beispielsweise Behauptungen über die sexuellen Aktivitäten einer Person. Wir wissen, dass sich Mobbing und Belästigung gerade auf Minderjährige emotional auswirken können. Deshalb bieten wir mit unseren Richtlinien einen erhöhten Schutz für alle Personen unter 18 Jahren, unabhängig vom Nutzerstatus.
Natürlich kommt es beim Teilen von Inhalten stets auf den Kontext und die Absichten an. Deswegen gestatten wir das Posten und Teilen von Beiträgen, wenn dies eindeutig dazu dient, Mobbing und Belästigung zu verurteilen oder darauf aufmerksam zu machen. In bestimmten Fällen benötigen wir eine Eigenmeldung der betroffenen Person, damit wir besser verstehen können, dass sie sich gemobbt oder belästigt fühlt. Wir ermutigen jeden, ein solches Verhalten und derartige Inhalte zu melden und sich mithilfe der auf unseren Plattformen zur Verfügung stehenden Tools davor zu schützen.
Unser Mobbing-Präventionshub dient als Anlaufstelle für Jugendliche, Eltern und Pädagogen, die Hilfe bei Problemen im Zusammenhang mit Mobbing oder anderen Konflikten benötigen. Er bietet Schritt-für-Schritt-Anleitungen, einschließlich Informationen, um Gespräche über wichtige Themen wie Mobbing anzustoßen. Erfahre hier mehr darüber, was wir zum Schutz der Nutzer vor Mobbing und Belästigung unternehmen.
Hinweis: Diese Richtlinie gilt nicht für Personen, die Teil einer von der Richtlinie zu gefährlichen Organisationen und Personen abgedeckten Organisation sind, und Personen, die vor 1900 verstorben sind.
Das Folgende ist untersagt:
Stufe 1: Böswilliges Abzielen auf eine Person durch:
  • Wiederholte Kontaktaufnahme, die
    • unerwünscht ist oder
    • sexuell belästigend ist oder
    • sich ungefragt an eine große Anzahl an Personen richtet.
  • Angriff einer Person basierend auf ihrem Status als Opfer sexueller Übergriffe, sexueller Ausbeutung, sexueller Belästigung oder häuslicher Gewalt.
  • Aufforderung zu Selbstverletzung oder Selbstmord einer bestimmten Person oder Personengruppe.
  • Angriff einer Person durch abwertende Ausdrücke mit Bezug zu sexuellen Aktivitäten (z. B. „Hure“, „Schlampe“).
  • Posten von Inhalten über tragische Gewalttaten oder Opfer tragischer Gewalttaten, wenn Behauptungen enthalten sind, die tragische Gewalttat habe nicht stattgefunden.
  • Posten von Inhalten über Opfer oder Überlebende tragischer Gewalttaten mit Nennung ihres Namens oder einem Bild von ihnen, wenn Behauptungen enthalten sind, dass die betroffene Person
    • nur vorgibt, Opfer eines solchen Vorfalls zu sein, oder
    • anderweitig bezahlt oder beauftragt wurde, andere über ihre Involvierung bei einem solchen Vorfall zu täuschen.
  • Androhen, die private Telefonnummer, Wohnanschrift oder E-Mail-Adresse einer Person zu veröffentlichen.
  • Absichtserklärungen zur Beteiligung an sexuellen Handlungen oder Befürwortung der Beteiligung an sexuellen Handlungen.
  • Stark sexualisierte Bemerkungen
  • Teilen von abfälligen, sexualisierten, mit Photoshop bearbeiteten Bildern oder Zeichnungen
  • Aufruf zur Beteiligung an Mobbing und/oder Belästigung oder Absichtserklärungen, Mobbing und/oder Belästigung begehen zu wollen.
  • Veröffentlichung von Inhalten, die Personen, die als menstruierend, urinierend, erbrechend oder Kot ausscheidend oder direkt nach dem Menstruieren, Urinieren, Erbrechen oder Kotausscheiden dargestellt werden, zusätzlich erniedrigen oder Abscheu für sie ausdrücken.
  • Erstellen von Seiten oder Gruppen, deren Ziel es ist, eine Person oder mehrere Personen anzugreifen durch
    • Herbeiwünschen von Tod oder Krankheit,
    • Absichtserklärungen zur Befürwortung der Beteiligung an sexuellen Handlungen,
    • Behauptungen, die Person habe (möglicherweise) eine Geschlechtskrankheit,
    • Sexualisieren eines anderen Erwachsenen.
  • Versenden von Nachrichten, die folgende Angriffe enthalten und sich an eine einzelne Person oder eine Gruppe von Personen in der Konversation richten:
    • Angriffe, auf die in Stufe 1, 2 und 4 dieser Richtlinie Bezug genommen wird.
    • Gezielte Beschimpfungen,
    • Herbeiwünschen von Tod, schwerer oder ansteckender Krankheit, Behinderung oder Körperverletzung.
Stufe 2: Abzielen auf Privatpersonen, sogenannte „Limited Scope Public Figures“ (wie Personen, die primär aufgrund ihres Aktivismus berühmt sind, Journalisten oder Personen, die unfreiwillig in der Öffentlichkeit stehen) oder minderjährige Personen des öffentlichen Lebens durch:
  • Herbeiwünschen von Tod oder Krankheit,
  • Frauenspezifische Ausdrücke der Beschimpfung, wenn sie abwertend verwendet werden,
  • Behauptungen über sexuelle Handlungen oder Geschlechtskrankheiten, außer im Kontext krimineller Anschuldigungen gegen Erwachsene bezüglich nicht einvernehmlicher sexueller Berührung,
  • Seiten oder Gruppen, die Personen durch Folgendes angreifen sollen:
    • Gezielte Beschimpfungen,
    • Negative körperliche Beschreibungen,
    • Behauptungen über religiöse Identität oder Blasphemie,
    • Ausdrücke von Verachtung oder Abscheu,
    • Frauenspezifische Ausdrücke der Beschimpfung, wenn sie abwertend verwendet werden,
Stufe 3: Gezielter Angriff auf Personen des öffentlichen Lebens durch:
  • Für Erwachsene und Minderjährige:
    • Herbeiwünschen von Tod oder Krankheit,
    • Behauptungen über Geschlechtskrankheiten,
    • Frauenspezifische Ausdrücke der Beschimpfung, wenn sie abwertend verwendet werden,
    • Inhalte, die den Tod oder die Krankheit der Person gutheißen oder verspotten.
    • Angriffe durch negative körperliche Beschreibungen.
  • Für Minderjährige:
    • Vergleiche mit Tieren oder Insekten, die kulturell als körperlich oder intellektuell unterlegen gelten, oder mit einem leblosen Objekt („Kuh“, „Affe“, „Kartoffel“).
    • Inhalte, die manipuliert wurden, um spezifische körperliche Merkmale (Nase, Ohr usw.) hervorzuheben (zum Beispiel durch Einkreisen) oder um auf eine andere negative Art Aufmerksamkeit darauf zu lenken.
Stufe 4: Abzielen auf Privatpersonen, sogenannte „Limited Scope Public Figures“ (wie Personen, die primär aufgrund ihres Aktivismus berühmt sind, Journalisten oder Personen, die unfreiwillig in der Öffentlichkeit stehen) durch:
  • Vergleiche mit Tieren oder Insekten, die kulturell als körperlich oder intellektuell unterlegen gelten, oder mit einem leblosen Objekt („Kuh“, „Affe“, „Kartoffel“).
  • Inhalte, die manipuliert wurden, um spezifische körperliche Merkmale (Nase, Ohr usw.) hervorzuheben (zum Beispiel durch Einkreisen) oder um auf eine andere negative Art Aufmerksamkeit darauf zu lenken.
  • Angriffe durch negative körperliche Beschreibungen.
  • Inhalte, die Personen aufgrund ihres Aussehens oder ihrer Persönlichkeit einen Stellenwert zuweisen.
  • Inhalte, die einen anderen Erwachsenen sexualisieren.
  • Inhalte, die Personen, die als körperlich gemobbt dargestellt werden, zusätzlich erniedrigen, außer im Kontext der Selbstverteidigung oder des Kampfsports.
  • Inhalte, die den Tod oder schwere Körperverletzung der Person gutheißen oder verspotten.
  • Außerdem zählen dazu Angriffe durch Seiten oder Gruppen mit
    • negativen Behauptungen über den Charakter oder die Fähigkeiten,
    • Mobbing aus der Ich-Perspektive, nur wenn der Inhalt auf mehr als eine Privatperson abzielt.
Stufe 5: Abzielen auf erwachsene Privatpersonen (Eigenmeldung durch diese erforderlich) oder minderjährige Privatpersonen oder minderjährige Personen, die unfreiwillig in der Öffentlichkeit stehen, durch:
  • Gezielte Beschimpfungen,
  • Behauptungen über Liebesbeziehungen, die sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität.
  • Koordinierung, Befürwortung oder Förderung von Ausgrenzung.
  • Negative Behauptungen über den Charakter oder die Fähigkeiten, außer im Kontext von Tatvorwürfen und Unternehmensberichten gegen Erwachsene. Wir lassen Tatvorwürfe zu, damit Personen Aufmerksamkeit auf ihre persönlichen Erfahrungen oder Offline-Events lenken können. In Fällen, in denen Tatvorwürfe den genannten Personen im echten Leben Schaden zufügen, sind wir jedoch dazu berechtigt, diese zu entfernen.
  • Ausdrücke von Verachtung oder Ekel, außer im Kontext von Tatvorwürfen gegen Erwachsene.
Stufe 6: Veröffentlichung von Folgendem bezüglich einer minderjährigen Privatperson:
  • Unterstellungen von kriminellem oder gesetzeswidrigem Verhalten.
  • Videos von körperlichem Mobbing, wenn sie in einem nicht-verurteilenden Kontext geteilt werden.
Stufe 7: Abzielen auf Privatpersonen (Eigenmeldung durch diese erforderlich) durch:
  • Mobbing aus der Ich-Perspektive.
  • Unerwünschte manipulierte Bilder.
  • Vergleich mit anderen Personen des öffentlichen Lebens bzw. fiktiven Personen oder Privatpersonen aufgrund des Aussehens.
  • Behauptungen über religiöse Identität oder Blasphemie.
  • Vergleiche mit Tieren oder Insekten, die kulturell nicht als körperlich oder intellektuell unterlegen gelten („Tiger“, „Löwe“).
  • Neutrale oder positive körperliche Beschreibungen.
  • Nicht-negative Behauptungen über den Charakter oder die Fähigkeiten.
  • Jeder Mobbing- oder Belästigungsverstoß, der in einem wohlmeinenden Kontext geteilt wird.
  • Angriffe durch abwertende Ausdrücke mit Bezug auf den Mangel an sexuellen Aktivitäten.
Folgenden Inhalten fügen wir eine Abdeckung hinzu, damit die Nutzer entscheiden können, ob sie sie sehen möchten oder nicht:
Videos von körperlichem Mobbing von Minderjährigen, wenn sie in einem verurteilenden Kontext geteilt werden
Für die Durchsetzung der folgenden Gemeinschaftsstandards benötigen wir zusätzliche Informationen und/oder Kontext:
Das Folgende ist untersagt:
  • Posten von Inhalten, die sich über unerwünschte Seiten, Gruppen und Veranstaltungen an Privatpersonen richten. Wir entfernen diese Inhalte, wenn sie vom Opfer oder von einer/einem Vertretungsberechtigten des Opfers gemeldet werden.
  • Erstellen von Konten, um eine Person zu kontaktieren, die dich geblockt hat.
  • Posten von Angriffen durch herabwürdigende Ausdrücke mit Bezug zu frauenspezifischen Beschimpfungen. Wir entfernen diese Inhalte, wenn das Opfer oder ein Vertretungsberechtigter des Opfers uns über sie informiert, selbst wenn das Opfer sie nicht direkt gemeldet hat.
  • Posten von Inhalten, die es auf andere Weise erforderlich machen würden, dass das Opfer den Inhalt bzw. einen Hinweis darauf, dass der Poster das Opfer direkt angreift, meldet (z. B. das Opfer wird in dem Beitrag oder Kommentar markiert). Wir entfernen diese Inhalte, wenn wir vom Opfer oder von einem Vertretungsberechtigten des Opfers die Bestätigung erhalten, dass der Inhalt unerwünscht ist.
  • Posten von Inhalten, die den Tod einer Person gutheißen, feiern oder verspotten. Wir entfernen auch Inhalte, die auf eine verstorbene Person abzielen und die das Opfer uns normalerweise melden müsste.
  • Posten von Inhalten mit einem Aufruf bzw. einer Absichtserklärung, sich an Verhalten zu beteiligen, das im Rahmen unserer Richtlinien als Mobbing oder Belästigung gilt. Wir entfernen diese Inhalte, wenn wir vom Opfer oder von einem Vertretungsberechtigten des Opfers die Bestätigung erhalten, dass der Inhalt unerwünscht ist.
  • Posten von Inhalten, die eine Person des öffentlichen Lebens sexualisieren. Wir entfernen diese Inhalte, wenn wir vom Opfer oder von einem Vertretungsberechtigten des Opfers die Bestätigung erhalten, dass der Inhalt unerwünscht ist.
  • Wiederholte Kontaktaufnahme, um jemanden sexuell zu belästigen. Wir entfernen diese Inhalte, wenn wir vom Opfer oder von einem Vertretungsberechtigten des Opfers die Bestätigung erhalten, dass der Inhalt unerwünscht ist.
  • Beteiligung an gruppenmäßiger Belästigung von Personen aufgrund ihrer Entscheidung, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen oder nicht, durch Folgendes:
    • Aussagen über geistige oder moralische Minderwertigkeit aufgrund ihrer Entscheidung, oder
    • Aussagen, die ein negatives Ergebnis infolge ihrer Entscheidung befürworten oder behaupten, außer es handelt sich um umfassend nachgewiesene und/oder allgemein anerkannte COVID-19-Symptome oder Nebenwirkungen der Impfung.
  • Entfernen gezielter Massenbelästigung, wenn
    • sie sich über eine beliebige Plattform gegen Personen richtet, die einem größeren Risiko ausgesetzt sind, in der realen Welt zu Schaden zu kommen, und definiert sind als:
      • Menschenrechtsverteidiger
      • Minderjährige
      • Opfer gewaltsamer Ereignisse/Unglücke
      • Oppositionelle in Risikoländern während Wahlperioden
      • Wahlhelfer
      • Dissidenten der Regierung, die aufgrund ihres Status als Dissident zur Zielscheibe wurden
      • Ethnische und religiöse Minderheiten in Krisengebieten
      • Mitglied einer bestimmten und erkennbaren Risikogruppe
    • sie sich über private Kanäle, wie zum Beispiel der Posteingang oder Profile, mit folgenden Inhalten gegen Einzelpersonen richtet:
      • Inhalte, die einen Verstoß gegen unsere Richtlinien zu Mobbing und Belästigung von Privatpersonen darstellen, oder
      • Anstößige Inhalte, die auf einer geschützten Eigenschaft basieren
  • Deaktivierung von Konten, die sich an Massenbelästigung beteiligen, als Teil
    • staatlicher oder mit dem Staat verbundener Netzwerke, die über eine beliebige Oberfläche auf Einzelpersonen abzielen.
    • kontroverser Netzwerke, die mit folgenden Inhalten über eine beliebige Oberfläche auf Einzelpersonen abzielen:
      • Inhalte, die einen Verstoß gegen unsere Richtlinien zu Mobbing und Belästigung von Privatpersonen darstellen, oder
      • Inhalte, die auf Personen basierend auf einer geschützten Eigenschaft abzielen, oder
      • Inhalte oder Verhaltensweisen, die im lokalen Kontext auf andere Weise als anstößig gelten
Die Richtlinie wird aktualisiert, um Wahlhelfer als Personen mit erhöhtem Risiko für Schäden abseits des Internets aufzunehmen.
Grundgedanke dieser Richtlinie
Mobbing und Belästigung treten vielerorts und in den unterschiedlichsten Formen auf, angefangen bei Drohungen und dem Veröffentlichen von personenbezogenen Informationen, bis hin zum Versenden von Drohnachrichten und zur unerwünschten Kontaktaufnahme mit negativen Absichten. Wir tolerieren diese Art von Verhalten nicht, denn wir möchten, dass sich die Menschen auf Facebook, Instagram und Threads sicher und respektiert fühlen.
Wir unterscheiden zwischen Personen des öffentlichen Lebens und Privatpersonen, denn wir möchten Diskussionen zulassen, bei denen es häufig auch um kritische Kommentare zu Personen geht, über die in den Nachrichten berichtet wird oder die über ein großes öffentliches Publikum verfügen. Bei Personen des öffentlichen Lebens entfernen wir Inhalte mit schwerwiegenden Angriffen sowie mit solchen Angriffen, bei denen die Person des öffentlichen Lebens direkt in dem Beitrag oder Kommentar markiert wird. Wir definieren Personen des öffentlichen Lebens als Regierungsvertreter auf einzelstaatlicher und nationaler Ebene, politische Kandidaten für diese Ämter, Personen mit über einer Million Fans oder Abonnenten in sozialen Medien und Personen, über die häufig in den Medien berichtet wird.
Für Privatpersonen geht unser Schutz noch weiter: Wir entfernen Inhalte, die darauf abzielen, die Person zu erniedrigen oder bloßzustellen, wie beispielsweise Behauptungen über die sexuellen Aktivitäten einer Person. Wir wissen, dass sich Mobbing und Belästigung gerade auf Minderjährige emotional auswirken können. Deshalb bieten wir mit unseren Richtlinien einen erhöhten Schutz für alle Personen unter 18 Jahren, unabhängig vom Nutzerstatus.
Natürlich kommt es beim Teilen von Inhalten stets auf den Kontext und die Absichten an. Deswegen gestatten wir das Posten und Teilen von Beiträgen, wenn dies eindeutig dazu dient, Mobbing und Belästigung zu verurteilen oder darauf aufmerksam zu machen. In bestimmten Fällen benötigen wir eine Eigenmeldung der betroffenen Person, damit wir besser verstehen können, dass sie sich gemobbt oder belästigt fühlt. Wir ermutigen jeden, ein solches Verhalten und derartige Inhalte zu melden und sich mithilfe der auf unseren Plattformen zur Verfügung stehenden Tools davor zu schützen.
Unser Mobbing-Präventionshub dient als Anlaufstelle für Jugendliche, Eltern und Pädagogen, die Hilfe bei Problemen im Zusammenhang mit Mobbing oder anderen Konflikten benötigen. Er bietet Schritt-für-Schritt-Anleitungen, einschließlich Informationen, um Gespräche über wichtige Themen wie Mobbing anzustoßen. Erfahre hier mehr darüber, was wir zum Schutz der Nutzer vor Mobbing und Belästigung unternehmen.
Hinweis: Diese Richtlinie gilt nicht für Personen, die Teil einer von der Richtlinie zu gefährlichen Organisationen und Personen abgedeckten Organisation sind, und Personen, die vor 1900 verstorben sind.
Das Folgende ist untersagt:
Stufe 1: Böswilliges Abzielen auf eine Person durch:
  • Wiederholte Kontaktaufnahme, die
    • unerwünscht ist oder
    • sexuell belästigend ist oder
    • sich ungefragt an eine große Anzahl an Personen richtet.
  • Angriff einer Person basierend auf ihrem Status als Opfer sexueller Übergriffe, sexueller Ausbeutung, sexueller Belästigung oder häuslicher Gewalt.
  • Aufforderung zu Selbstverletzung oder Selbstmord einer bestimmten Person oder Personengruppe.
  • Angriff einer Person durch abwertende Ausdrücke mit Bezug zu sexuellen Aktivitäten (z. B. „Hure“, „Schlampe“).
  • Posten von Inhalten über tragische Gewalttaten oder Opfer tragischer Gewalttaten, wenn Behauptungen enthalten sind, die tragische Gewalttat habe nicht stattgefunden.
  • Posten von Inhalten über Opfer oder Überlebende tragischer Gewalttaten mit Nennung ihres Namens oder einem Bild von ihnen, wenn Behauptungen enthalten sind, dass die betroffene Person
    • nur vorgibt, Opfer eines solchen Vorfalls zu sein, oder
    • anderweitig bezahlt oder beauftragt wurde, andere über ihre Involvierung bei einem solchen Vorfall zu täuschen.
  • Androhen, die private Telefonnummer, Wohnanschrift oder E-Mail-Adresse einer Person zu veröffentlichen.
  • Absichtserklärungen zur Beteiligung an sexuellen Handlungen oder Befürwortung der Beteiligung an sexuellen Handlungen.
  • Stark sexualisierte Bemerkungen
  • Teilen von abfälligen, sexualisierten, mit Photoshop bearbeiteten Bildern oder Zeichnungen
  • Aufruf zur Beteiligung an Mobbing und/oder Belästigung oder Absichtserklärungen, Mobbing und/oder Belästigung begehen zu wollen.
  • Veröffentlichung von Inhalten, die Personen, die als menstruierend, urinierend, erbrechend oder Kot ausscheidend oder direkt nach dem Menstruieren, Urinieren, Erbrechen oder Kotausscheiden dargestellt werden, zusätzlich erniedrigen oder Abscheu für sie ausdrücken.
  • Erstellen von Seiten oder Gruppen, deren Ziel es ist, eine Person oder mehrere Personen anzugreifen durch
    • Herbeiwünschen von Tod oder Krankheit,
    • Absichtserklärungen zur Befürwortung der Beteiligung an sexuellen Handlungen,
    • Behauptungen, die Person habe (möglicherweise) eine Geschlechtskrankheit,
    • Sexualisieren eines anderen Erwachsenen.
  • Versenden von Nachrichten, die folgende Angriffe enthalten und sich an eine einzelne Person oder eine Gruppe von Personen in der Konversation richten:
    • Angriffe, auf die in Stufe 1, 2 und 4 dieser Richtlinie Bezug genommen wird.
    • Gezielte Beschimpfungen,
    • Herbeiwünschen von Tod, schwerer oder ansteckender Krankheit, Behinderung oder Körperverletzung.
Stufe 2: Abzielen auf Privatpersonen, sogenannte „Limited Scope Public Figures“ (wie Personen, die primär aufgrund ihres Aktivismus berühmt sind, Journalisten oder Personen, die unfreiwillig in der Öffentlichkeit stehen) oder minderjährige Personen des öffentlichen Lebens durch:
  • Herbeiwünschen von Tod oder Krankheit,
  • Frauenspezifische Ausdrücke der Beschimpfung, wenn sie abwertend verwendet werden,
  • Behauptungen über sexuelle Handlungen oder Geschlechtskrankheiten, außer im Kontext krimineller Anschuldigungen gegen Erwachsene bezüglich nicht einvernehmlicher sexueller Berührung,
  • Seiten oder Gruppen, die Personen durch Folgendes angreifen sollen:
    • Gezielte Beschimpfungen,
    • Negative körperliche Beschreibungen,
    • Behauptungen über religiöse Identität oder Blasphemie,
    • Ausdrücke von Verachtung oder Abscheu,
    • Frauenspezifische Ausdrücke der Beschimpfung, wenn sie abwertend verwendet werden,
Stufe 3: Gezielter Angriff auf Personen des öffentlichen Lebens durch:
  • Für Erwachsene und Minderjährige:
    • Herbeiwünschen von Tod oder Krankheit,
    • Behauptungen über Geschlechtskrankheiten,
    • Frauenspezifische Ausdrücke der Beschimpfung, wenn sie abwertend verwendet werden,
    • Inhalte, die den Tod oder die Krankheit der Person gutheißen oder verspotten.
    • Angriffe durch negative körperliche Beschreibungen.
  • Für Minderjährige:
    • Vergleiche mit Tieren oder Insekten, die kulturell als körperlich oder intellektuell unterlegen gelten, oder mit einem leblosen Objekt („Kuh“, „Affe“, „Kartoffel“).
    • Inhalte, die manipuliert wurden, um spezifische körperliche Merkmale (Nase, Ohr usw.) hervorzuheben (zum Beispiel durch Einkreisen) oder um auf eine andere negative Art Aufmerksamkeit darauf zu lenken.
Stufe 4: Abzielen auf Privatpersonen, sogenannte „Limited Scope Public Figures“ (wie Personen, die primär aufgrund ihres Aktivismus berühmt sind, Journalisten oder Personen, die unfreiwillig in der Öffentlichkeit stehen) durch:
  • Vergleiche mit Tieren oder Insekten, die kulturell als körperlich oder intellektuell unterlegen gelten, oder mit einem leblosen Objekt („Kuh“, „Affe“, „Kartoffel“).
  • Inhalte, die manipuliert wurden, um spezifische körperliche Merkmale (Nase, Ohr usw.) hervorzuheben (zum Beispiel durch Einkreisen) oder um auf eine andere negative Art Aufmerksamkeit darauf zu lenken.
  • Angriffe durch negative körperliche Beschreibungen.
  • Inhalte, die Personen aufgrund ihres Aussehens oder ihrer Persönlichkeit einen Stellenwert zuweisen.
  • Inhalte, die einen anderen Erwachsenen sexualisieren.
  • Inhalte, die Personen, die als körperlich gemobbt dargestellt werden, zusätzlich erniedrigen, außer im Kontext der Selbstverteidigung oder des Kampfsports.
  • Inhalte, die den Tod oder schwere Körperverletzung der Person gutheißen oder verspotten.
  • Außerdem zählen dazu Angriffe durch Seiten oder Gruppen mit
    • negativen Behauptungen über den Charakter oder die Fähigkeiten,
    • Mobbing aus der Ich-Perspektive, nur wenn der Inhalt auf mehr als eine Privatperson abzielt.
Stufe 5: Abzielen auf erwachsene Privatpersonen (Eigenmeldung durch diese erforderlich) oder minderjährige Privatpersonen oder minderjährige Personen, die unfreiwillig in der Öffentlichkeit stehen, durch:
  • Gezielte Beschimpfungen,
  • Behauptungen über Liebesbeziehungen, die sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität.
  • Koordinierung, Befürwortung oder Förderung von Ausgrenzung.
  • Negative Behauptungen über den Charakter oder die Fähigkeiten, außer im Kontext von Tatvorwürfen und Unternehmensberichten gegen Erwachsene. Wir lassen Tatvorwürfe zu, damit Personen Aufmerksamkeit auf ihre persönlichen Erfahrungen oder Offline-Events lenken können. In Fällen, in denen Tatvorwürfe den genannten Personen im echten Leben Schaden zufügen, sind wir jedoch dazu berechtigt, diese zu entfernen.
  • Ausdrücke von Verachtung oder Ekel, außer im Kontext von Tatvorwürfen gegen Erwachsene.
Stufe 6: Veröffentlichung von Folgendem bezüglich einer minderjährigen Privatperson:
  • Unterstellungen von kriminellem oder gesetzeswidrigem Verhalten.
  • Videos von körperlichem Mobbing, wenn sie in einem nicht-verurteilenden Kontext geteilt werden.
Stufe 7: Abzielen auf Privatpersonen (Eigenmeldung durch diese erforderlich) durch:
  • Mobbing aus der Ich-Perspektive.
  • Unerwünschte manipulierte Bilder.
  • Vergleich mit anderen Personen des öffentlichen Lebens bzw. fiktiven Personen oder Privatpersonen aufgrund des Aussehens.
  • Behauptungen über religiöse Identität oder Blasphemie.
  • Vergleiche mit Tieren oder Insekten, die kulturell nicht als körperlich oder intellektuell unterlegen gelten („Tiger“, „Löwe“).
  • Neutrale oder positive körperliche Beschreibungen.
  • Nicht-negative Behauptungen über den Charakter oder die Fähigkeiten.
  • Jeder Mobbing- oder Belästigungsverstoß, der in einem wohlmeinenden Kontext geteilt wird.
  • Angriffe durch abwertende Ausdrücke mit Bezug auf den Mangel an sexuellen Aktivitäten.
Folgenden Inhalten fügen wir eine Abdeckung hinzu, damit die Nutzer entscheiden können, ob sie sie sehen möchten oder nicht:
Videos von körperlichem Mobbing von Minderjährigen, wenn sie in einem verurteilenden Kontext geteilt werden
Für die Durchsetzung der folgenden Gemeinschaftsstandards benötigen wir zusätzliche Informationen und/oder Kontext:
Das Folgende ist untersagt:
  • Posten von Inhalten, die sich über unerwünschte Seiten, Gruppen und Veranstaltungen an Privatpersonen richten. Wir entfernen diese Inhalte, wenn sie vom Opfer oder von einer/einem Vertretungsberechtigten des Opfers gemeldet werden.
  • Erstellen von Konten, um eine Person zu kontaktieren, die dich geblockt hat.
  • Posten von Angriffen durch herabwürdigende Ausdrücke mit Bezug zu frauenspezifischen Beschimpfungen. Wir entfernen diese Inhalte, wenn das Opfer oder ein Vertretungsberechtigter des Opfers uns über sie informiert, selbst wenn das Opfer sie nicht direkt gemeldet hat.
  • Posten von Inhalten, die es auf andere Weise erforderlich machen würden, dass das Opfer den Inhalt bzw. einen Hinweis darauf, dass der Poster das Opfer direkt angreift, meldet (z. B. das Opfer wird in dem Beitrag oder Kommentar markiert). Wir entfernen diese Inhalte, wenn wir vom Opfer oder von einem Vertretungsberechtigten des Opfers die Bestätigung erhalten, dass der Inhalt unerwünscht ist.
  • Posten von Inhalten, die den Tod einer Person gutheißen, feiern oder verspotten. Wir entfernen auch Inhalte, die auf eine verstorbene Person abzielen und die das Opfer uns normalerweise melden müsste.
  • Posten von Inhalten mit einem Aufruf bzw. einer Absichtserklärung, sich an Verhalten zu beteiligen, das im Rahmen unserer Richtlinien als Mobbing oder Belästigung gilt. Wir entfernen diese Inhalte, wenn wir vom Opfer oder von einem Vertretungsberechtigten des Opfers die Bestätigung erhalten, dass der Inhalt unerwünscht ist.
  • Posten von Inhalten, die eine Person des öffentlichen Lebens sexualisieren. Wir entfernen diese Inhalte, wenn wir vom Opfer oder von einem Vertretungsberechtigten des Opfers die Bestätigung erhalten, dass der Inhalt unerwünscht ist.
  • Wiederholte Kontaktaufnahme, um jemanden sexuell zu belästigen. Wir entfernen diese Inhalte, wenn wir vom Opfer oder von einem Vertretungsberechtigten des Opfers die Bestätigung erhalten, dass der Inhalt unerwünscht ist.
  • Beteiligung an gruppenmäßiger Belästigung von Personen aufgrund ihrer Entscheidung, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen oder nicht, durch Folgendes:
    • Aussagen über geistige oder moralische Minderwertigkeit aufgrund ihrer Entscheidung, oder
    • Aussagen, die ein negatives Ergebnis infolge ihrer Entscheidung befürworten oder behaupten, außer es handelt sich um umfassend nachgewiesene und/oder allgemein anerkannte COVID-19-Symptome oder Nebenwirkungen der Impfung.
  • Entfernen gezielter Massenbelästigung, wenn
    • sie sich über eine beliebige Plattform gegen Personen richtet, die einem größeren Risiko ausgesetzt sind, in der realen Welt zu Schaden zu kommen, und definiert sind als:
      • Menschenrechtsverteidiger
      • Minderjährige
      • Opfer gewaltsamer Ereignisse/Unglücke
      • Oppositionelle in Risikoländern während der Wahlperiode
      • Dissidenten der Regierung, die aufgrund ihres Status als Dissident zur Zielscheibe wurden
      • Ethnische und religiöse Minderheiten in Krisengebieten
      • Mitglied einer bestimmten und erkennbaren Risikogruppe
    • sie sich über private Kanäle, wie zum Beispiel der Posteingang oder Profile, mit folgenden Inhalten gegen Einzelpersonen richtet:
      • Inhalte, die einen Verstoß gegen unsere Richtlinien zu Mobbing und Belästigung von Privatpersonen darstellen, oder
      • Anstößige Inhalte, die auf einer geschützten Eigenschaft basieren
  • Deaktivierung von Konten, die sich an Massenbelästigung beteiligen, als Teil
    • staatlicher oder mit dem Staat verbundener Netzwerke, die über eine beliebige Oberfläche auf Einzelpersonen abzielen.
    • kontroverser Netzwerke, die mit folgenden Inhalten über eine beliebige Oberfläche auf Einzelpersonen abzielen:
      • Inhalte, die einen Verstoß gegen unsere Richtlinien zu Mobbing und Belästigung von Privatpersonen darstellen, oder
      • Inhalte, die auf Personen basierend auf einer geschützten Eigenschaft abzielen, oder
      • Inhalte oder Verhaltensweisen, die im lokalen Kontext auf andere Weise als anstößig gelten
Die Richtlinie wird aktualisiert, um die Definition von „Limited Scope Public Figures“ zusätzlich zu Stufe 2 auch in Stufe 4 aufzunehmen.
Grundgedanke dieser Richtlinie
Mobbing und Belästigung treten vielerorts und in den unterschiedlichsten Formen auf, angefangen bei Drohungen, personenbezogene Informationen zu veröffentlichen, über das Versenden von Drohnachrichten bis hin zu unerwünschter Kontaktaufnahme mit negativen Absichten. Wir tolerieren diese Art von Verhalten nicht, da sie verhindert, dass sich die Menschen auf Facebook sicher und respektiert fühlen.
Wir unterscheiden zwischen Personen des öffentlichen Lebens und Privatpersonen, denn wir möchten Diskussionen zulassen, bei denen es häufig auch um kritische Kommentare zu Personen geht, über die in den Nachrichten berichtet wird oder die über ein großes öffentliches Publikum verfügen. Bei Personen des öffentlichen Lebens entfernen wir Inhalte mit schwerwiegenden Angriffen sowie mit solchen Angriffen, bei denen die Person des öffentlichen Lebens direkt in dem Beitrag oder Kommentar markiert wird. Für Privatpersonen geht unser Schutz noch weiter: Wir entfernen Inhalte, die darauf abzielen, die Person zu erniedrigen oder bloßzustellen, wie beispielsweise Behauptungen über die sexuellen Aktivitäten einer Person. Wir wissen, dass sich Mobbing und Belästigung gerade auf Minderjährige emotional auswirken können. Deshalb bieten wir mit unseren Richtlinien einen erhöhten Schutz für Nutzer zwischen 13 und 18 Jahren.
Natürlich kommt es beim Teilen von Inhalten stets auf den Kontext und die Absichten an. Deswegen gestatten wir das VerbreitenPosten und Teilen von Beiträgen, wenn dies eindeutig dazu dient, Mobbing und Belästigung zu verurteilen oder darauf aufmerksam zu machen. In bestimmten Fällen benötigen wir eine Eigenmeldung der betroffenen Person, damit wir besser verstehen können, dass sie sich gemobbt oder belästigt fühlt. Wir ermutigen jeden, ein solches Verhalten und derartige Inhalte zu melden und sich mithilfe der auf Facebook zur Verfügung stehenden Tools davor zu schützen.
Unser Mobbing-Präventionshub dient als Anlaufstelle für Jugendliche, Eltern und Pädagogen, die Hilfe bei Problemen im Zusammenhang mit Mobbing oder anderen Konflikten benötigen. Er bietet Schritt-für-Schritt-Anleitungen, einschließlich Informationen, um Gespräche über wichtige Themen wie Mobbing anzustoßen. Erfahre hier mehr darüber, was wir zum Schutz der Nutzer vor Mobbing und Belästigung unternehmen.
Das Folgende ist untersagt:
Stufe 1: Böswilliges Abzielen auf eine Person durch:
  • Wiederholte Kontaktaufnahme, die
    • unerwünscht ist oder
    • sexuell belästigend ist oder
    • sich ungefragt an eine große Anzahl an Personen richtet.
  • Angriff einer Person basierend auf ihrem Status als Opfer sexueller Übergriffe, sexueller Ausbeutung, sexueller Belästigung oder häuslicher Gewalt.
  • Aufforderung zu Selbstverletzung oder Selbstmord einer bestimmten Person oder Personengruppe.
  • Angriff einer Person durch abwertende Ausdrücke mit Bezug zu sexuellen Aktivitäten (z. B. „Hure“, „Schlampe“).
  • Posten von Inhalten über tragische Gewalttaten oder Opfer tragischer Gewalttaten, wenn Behauptungen enthalten sind, die tragische Gewalttat habe nicht stattgefunden.
  • Posten von Inhalten über Opfer oder Überlebende tragischer Gewalttaten mit Nennung ihres Namens oder einem Bild von ihnen, wenn Behauptungen enthalten sind, dass die betroffene Person
    • nur vorgibt, Opfer eines solchen Vorfalls zu sein, oder
    • anderweitig bezahlt oder beauftragt wurde, andere über ihre Involvierung bei einem solchen Vorfall zu täuschen.
  • Androhen, die private Telefonnummer, Wohnanschrift oder E-Mail-Adresse einer Person zu veröffentlichen.
  • Absichtserklärungen zur Beteiligung an sexuellen Handlungen oder Befürwortung der Beteiligung an sexuellen Handlungen.
  • Stark sexualisierte Bemerkungen.
  • Teilen von abfälligen, sexualisierten, mit Photoshop bearbeiteten Bildern oder Zeichnungen.
  • Aufruf zur Beteiligung an Mobbing und/oder Belästigung oder Absichtserklärungen, Mobbing und/oder Belästigung begehen zu wollen.
  • Veröffentlichung von Inhalten, die Personen, die als menstruierend, urinierend, erbrechend oder Kot ausscheidend oder direkt nach dem Menstruieren, Urinieren, Erbrechen oder Kotausscheiden dargestellt werden, zusätzlich erniedrigen oder Abscheu für sie ausdrücken.
  • Erstellen von Seiten oder Gruppen, deren Ziel es ist, eine Person oder mehrere Personen anzugreifen durch:
    • Herbeiwünschen von Tod oder Krankheit,
    • Absichtserklärungen zur Befürwortung der Beteiligung an sexuellen Handlungen,
    • Behauptungen, die Person habe (möglicherweise) eine Geschlechtskrankheit,
    • Sexualisieren eines anderen Erwachsenen.
  • Versenden von Nachrichten, die folgende Angriffe enthalten und sich an eine einzelne Person oder eine Gruppe von Personen in der Konversation richten:
    • Angriffe, auf die in Stufe 1, 2 und 4 dieser Richtlinie Bezug genommen wird.
    • Gezielte Beschimpfungen,
    • Herbeiwünschen von Tod, schwerer oder ansteckender Krankheit, Behinderung oder Körperverletzung.
Stufe 2: Abzielen auf Privatpersonen, die unfreiwillig in der Öffentlichkeit stehen, sogenannte „Limited Scope Public Figures“ (wie Personen, die primär aufgrund ihres Aktivismus berühmt sind, Journalisten oder Personen, die unfreiwillig in der Öffentlichkeit stehen) oder minderjährige Personen des öffentlichen Lebens durch:
  • Herbeiwünschen von Tod oder Krankheit,
  • Frauenspezifische Ausdrücke der Beschimpfung, wenn sie abwertend verwendet werden,
  • Behauptungen über sexuelle Handlungen oder Geschlechtskrankheiten, außer im Kontext krimineller Anschuldigungen gegen Erwachsene bezüglich nicht einvernehmlicher sexueller Berührung,
  • Seiten oder Gruppen, die Personen durch Folgendes angreifen sollen:
    • Gezielte Beschimpfungen,
    • Negative körperliche Beschreibungen,
    • Behauptungen über religiöse Identität oder Blasphemie,
    • Ausdrücke von Verachtung oder Abscheu,
    • Frauenspezifische Ausdrücke der Beschimpfung, wenn sie abwertend verwendet werden,
Gezielter Angriff auf Personen des öffentlichen Lebens durch:
  • Für Erwachsene und Minderjährige
    • Herbeiwünschen von Tod oder Krankheit,
    • Behauptungen über Geschlechtskrankheiten,
    • Frauenspezifische Ausdrücke der Beschimpfung, wenn sie abwertend verwendet werden,
    • Inhalte, die den Tod oder die Krankheit der Person gutheißen oder verspotten.
    • Angriffe durch negative körperliche Beschreibungen
  • Für Minderjährige
    • Vergleiche mit Tieren oder Insekten, die kulturell als körperlich oder intellektuell unterlegen gelten, oder mit einem leblosen Objekt („Kuh“, „Affe“, „Kartoffel“).
    • Inhalte, die manipuliert wurden, um spezifische körperliche Merkmale (Nase, Ohr usw.) hervorzuheben (zum Beispiel durch Einkreisen) oder um auf eine andere negative Art Aufmerksamkeit darauf zu lenken.
Stufe 4: Abzielen auf Privatpersonen oder auf unfreiwillig in der Öffentlichkeit stehende Personensogenannte „Limited Scope Public Figures“ durch:
  • Vergleiche mit Tieren oder Insekten, die kulturell als körperlich oder intellektuell unterlegen gelten, oder mit einem leblosen Objekt („Kuh“, „Affe“, „Kartoffel“).
  • Inhalte, die manipuliert wurden, um spezifische körperliche Merkmale (Nase, Ohr usw.) hervorzuheben (zum Beispiel durch Einkreisen) oder um auf eine andere negative Art Aufmerksamkeit darauf zu lenken.
  • Angriffe durch negative körperliche Beschreibungen.
  • Inhalte, die Personen aufgrund ihres Aussehens oder ihrer Persönlichkeit einen Stellenwert zuweisen.
  • Inhalte, die einen anderen Erwachsenen sexualisieren.
  • Inhalte, die Personen, die als menstruierend, urinierend, erbrechend oder Kot ausscheidend dargestellt werden, zusätzlich erniedrigen oder Abscheu ausdrücken.
  • Inhalte, die Personen, die als körperlich gemobbt dargestellt werden, zusätzlich herabwürdigen, außer im Kontext der Selbstverteidigung oder des Kampfsports.
  • Inhalte, die den Tod oder schwere Körperverletzung der Person gutheißen oder verspotten.
  • Außerdem zählen dazu Angriffe durch Seiten oder Gruppen mit
    • negativen Behauptungen über den Charakter oder die Fähigkeiten,
    • Mobbing aus der Ich-Perspektive, nur wenn der Inhalt auf mehr als eine Privatperson abzielt.
Stufe 5: Abzielen auf erwachsene Privatpersonen (Eigenmeldung durch diese erforderlich) oder minderjährige Privatpersonen oder minderjährige Personen, die unfreiwillig in der Öffentlichkeit stehen, durch:
  • Gezielte Beschimpfungen,
  • Behauptungen über Liebesbeziehungen, die sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität.
  • Koordinierung, Befürwortung oder Förderung von Ausgrenzung.
  • Negative Behauptungen über den Charakter oder die Fähigkeiten, außer im Kontext von Tatvorwürfen und Unternehmensberichten gegen Erwachsene. Wir lassen Tatvorwürfe zu, damit Personen Aufmerksamkeit auf ihre persönlichen Erfahrungen oder Offline-Events lenken können. In Fällen, in denen Tatvorwürfe den genannten Personen im echten Leben Schaden zufügen, sind wir jedoch dazu berechtigt, diese zu entfernen.
  • Ausdrücke von Verachtung oder Ekel, außer im Kontext von Tatvorwürfen gegen Erwachsene.
Stufe 6: Veröffentlichung von Folgendem bezüglich einer minderjährigen Privatperson:
  • Unterstellungen von kriminellem oder gesetzeswidrigem Verhalten.
  • Videos von körperlichem Mobbing, wenn sie in einem nicht-verurteilenden Kontext geteilt werden.
Stufe 7: Abzielen auf Privatpersonen (Eigenmeldung durch diese erforderlich) durch:
  • Mobbing aus der Ich-Perspektive.
  • Unerwünschte manipulierte Bilder.
  • Vergleich mit anderen Personen des öffentlichen Lebens bzw. fiktiven Personen oder Privatpersonen aufgrund des Aussehens.
  • Behauptungen über religiöse Identität oder Blasphemie.
  • Vergleiche mit Tieren oder Insekten, die kulturell nicht als körperlich oder intellektuell unterlegen gelten („Tiger“, „Löwe“).
  • Neutrale oder positive körperliche Beschreibungen.
  • Nicht-negative Behauptungen über den Charakter oder die Fähigkeiten.
  • Jeder Mobbing- oder Belästigungsverstoß, der in einem wohlmeinenden Kontext geteilt wird.
  • Angriffe durch abwertende Ausdrücke mit Bezug auf den Mangel an sexuellen Aktivitäten.
Folgenden Inhalten fügen wir eine Abdeckung hinzu, damit die Nutzer entscheiden können, ob sie sie sehen möchten oder nicht:
Videos von körperlichem Mobbing von Minderjährigen, wenn sie in einem verurteilenden Kontext geteilt werden
Für die Durchsetzung der folgenden Gemeinschaftsstandards benötigen wir zusätzliche Informationen und/oder Kontext:
Das Folgende ist untersagt:
  • Posten von Inhalten, die sich über unerwünschte Seiten, Gruppen und Veranstaltungen an Privatpersonen richten. Wir entfernen diese Inhalte, wenn sie vom Opfer oder von einer/einem Vertretungsberechtigten des Opfers gemeldet werden.
  • Erstellen von Konten, um eine Person zu kontaktieren, die dich geblockt hat.
  • Posten von Angriffen durch herabwürdigende Ausdrücke mit Bezug zu frauenspezifischen Beschimpfungen. Wir entfernen diese Inhalte, wenn das Opfer oder ein Vertretungsberechtigter des Opfers uns über sie informiert, selbst wenn das Opfer sie nicht direkt gemeldet hat.
  • Posten von Inhalten, die es auf andere Weise erforderlich machen würden, dass das Opfer den Inhalt bzw. einen Hinweis darauf, dass der Poster das Opfer direkt angreift, meldet (z. B. das Opfer wird in dem Beitrag oder Kommentar markiert). Wir entfernen diese Inhalte, wenn wir vom Opfer oder von einem Vertretungsberechtigten des Opfers die Bestätigung erhalten, dass der Inhalt unerwünscht ist.
  • Posten von Inhalten, die den Tod einer Person gutheißen, feiern oder verspotten. Wir entfernen auch Inhalte, die auf eine verstorbene Person abzielen und die das Opfer uns normalerweise melden müsste.
  • Posten von Inhalten mit einem Aufruf bzw. einer Absichtserklärung, sich an Verhalten zu beteiligen, das im Rahmen unserer Richtlinien als Mobbing oder Belästigung gilt. Wir entfernen diese Inhalte, wenn wir vom Opfer oder von einer/einem Vertretungsberechtigten des Opfers die Bestätigung erhalten, dass der Inhalt unerwünscht ist.
  • Posten von Inhalten, die eine Person des öffentlichen Lebens sexualisieren. Wir entfernen diese Inhalte, wenn wir vom Opfer oder von einer/einem Vertretungsberechtigten des Opfers die Bestätigung erhalten, dass der Inhalt unerwünscht ist.
  • Wiederholte Kontaktaufnahme, um jemanden sexuell zu belästigen. Wir entfernen diese Inhalte, wenn wir vom Opfer oder von einer/einem Vertretungsberechtigten des Opfers die Bestätigung erhalten, dass der Inhalt unerwünscht ist.
  • Beteiligung an gruppenmäßiger Belästigung von Personen aufgrund ihrer Entscheidung, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen oder nicht, durch Folgendes:
    • Aussagen über geistige oder moralische Minderwertigkeit aufgrund ihrer Entscheidung, oder
    • Aussagen, die ein negatives Ergebnis infolge ihrer Entscheidung befürworten oder behaupten, außer es handelt sich um umfassend nachgewiesene und/oder allgemein anerkannte COVID-19-Symptome oder Nebenwirkungen der Impfung.
  • Entfernen gezielter Massenbelästigung, wenn
    • sie sich über eine beliebige Plattform gegen Personen richtet, die einem größeren Risiko ausgesetzt sind, in der realen Welt zu Schaden zu kommen, und definiert sind als:
      • Menschenrechtsverteidiger
      • Minderjährige
      • Opfer gewaltsamer Ereignisse/Unglücke
      • Oppositionelle in Risikoländern während der Wahlperiode
      • Dissidenten der Regierung, die aufgrund ihres Status als Dissident zur Zielscheibe wurden
      • Ethnische und religiöse Minderheiten in Krisengebieten
      • Mitglied einer bestimmten und erkennbaren Risikogruppe
    • sie sich über private Kanäle, wie zum Beispiel der Posteingang oder Profile, mit folgenden Inhalten gegen Einzelpersonen richtet:
      • Inhalte, die einen Verstoß gegen unsere Richtlinien zu Mobbing und Belästigung von Privatpersonen darstellen, oder
      • Anstößige Inhalte, die auf einer geschützten Eigenschaft basieren
  • Deaktivierung von Konten, die sich an Massenbelästigung beteiligen, als Teil
    • staatlicher oder mit dem Staat verbundener Netzwerke, die über eine beliebige Oberfläche auf Einzelpersonen abzielen.
    • kontroverser Netzwerke, die mit folgenden Inhalten über eine beliebige Oberfläche auf Einzelpersonen abzielen:
      • Inhalte, die einen Verstoß gegen unsere Richtlinien zu Mobbing und Belästigung von Privatpersonen darstellen, oder
      • Inhalte, die auf Personen basierend auf einer geschützten Eigenschaft abzielen, oder
      • Inhalte oder Verhaltensweisen, die im lokalen Kontext auf andere Weise als anstößig gelten
Die Richtlinie zu Mobbing und Belästigung hat bisher weniger Schutz für Personen des öffentlichen Lebens vorgesehen als für Privatpersonen, um eine breite Diskussion und kritische Kommentare zu Personen mit einem großen öffentlichen Publikum wie Staatsoberhäuptern oder Prominenten zu ermöglichen. Da solche Kommentare Personen des öffentlichen Lebens gefährlichen Inhalten aussetzen könnte, die sie sexualisieren, erniedrigen oder ihr Aussehen angreifen könnten, erhöhen wir den Schutz für Personen des öffentlichen Lebens, ohne politische oder harmlose Kommentare zu zensieren.
Diese Aktualisierung der Richtlinie basierte auf weltweiten Interaktionen mit vielen Interessengruppen, darunter Verfechter*innen der Meinungsfreiheit, Menschenrechtsexpert*innen, Gruppen für die Sicherheit von Frauen, Karikaturist*innen und Satiriker*innen, Politikerinnen und Journalistinnen, Vertreter*innen der LGBTIQ+-Community, Minderheitengruppen, Content-Creator*innen und Personen des öffentlichen Lebens. In unseren Gesprächen haben wir uns damit beschäftigt, wie wir unsere Werte „Sicherheit“ und „Mitsprache“ am besten in Einklang bringen können, da Personen des öffentlichen Lebens oft in den Medien diskutiert, kritisch kommentiert und Gegenstand von Satire werden. Darüber hinaus haben wir uns mit der Schwere der damit verbundenen Schäden befasst und uns verschiedene Meinungen zu den Grenzen des politischen Diskurses bzw. kritischen Kommentars angehört. Die Beteiligten waren sich uneinig, wo eine Grenze zu ziehen sei. Eine Minderheit forderte, alle Angriffe zuzulassen; andere forderten, Inhalte zu entfernen, die nicht mit der Arbeit einer Person des öffentlichen Lebens zu tun haben. Wieder andere schlugen vor, die Regeln zu sexueller Belästigung anzuwenden. Die Beteiligten haben allgemein anerkannt, dass Frauen und Mitglieder von Minderheitengruppen unverhältnismäßig oft Zielscheibe solcher Angriffe sind, und empfohlen uns, das Machtverhältnis in unseren Richtlinien zu berücksichtigen. Wir haben die erhaltenen Informationen zu diesen Punkten verwendet, um eine Überarbeitung unserer Richtlinie zu Mobbing und Belästigung zu verfassen.
Grundgedanke dieser Richtlinie
Mobbing und Belästigung treten vielerorts und in den unterschiedlichsten Formen auf, angefangen bei Drohungen und dem Veröffentlichen von personenbezogenen Informationen, bis hin zum Versenden von Drohnachrichten und zur unerwünschten Kontaktaufnahme mit negativen Absichten. Wir tolerieren diese Art von Verhalten nicht, da sie verhindert, dass sich die Menschen auf Facebook sicher und respektiert fühlen.
Wir unterscheiden zwischen Personen des öffentlichen Lebens und Privatpersonen, denn wir möchten Diskussionen zulassen, bei denen es häufig auch um kritische Kommentare zu Personen geht, über die in den Nachrichten berichtet wird oder die über ein großes öffentliches Publikum verfügen. Bei Personen des öffentlichen Lebens entfernen wir Inhalte mit schwerwiegenden Angriffen sowie mit solchen Angriffen, bei denen die Person des öffentlichen Lebens direkt in dem Beitrag oder Kommentar markiert wird.
Für Privatpersonen geht unser Schutz noch weiter: Wir entfernen Inhalte, die darauf abzielen, die Person zu erniedrigen oder bloßzustellen, wie beispielsweise Behauptungen über die sexuellen persönlichen Handlungen einer Person. Wir wissen, dass sich Mobbing und Belästigung gerade auf Minderjährige emotional auswirken können. Deshalb bieten wir mit unseren Richtlinien einen erhöhten Schutz für Nutzer zwischen 13 und 18 Jahren.
Natürlich kommt es beim Teilen von Inhalten stets auf den Kontext und die Absichten an. Deswegen gestatten wir das Posten und Teilen von Beiträgen, wenn dies eindeutig dazu dient, Mobbing und Belästigung zu verurteilen oder darauf aufmerksam zu machen. In bestimmten Fällen benötigen wir eine Eigenmeldung der betroffenen Person, damit wir besser verstehen können, dass sie sich gemobbt oder belästigt fühlt. Wir ermutigen jeden, ein solches Verhalten und derartige Inhalte zu melden und sich mithilfe der auf Facebook zur Verfügung stehenden Tools davor zu schützen.
Unser Mobbing-Präventionshub dient als Anlaufstelle für Jugendliche, Eltern und Pädagogen, die Hilfe bei Problemen im Zusammenhang mit Mobbing oder anderen Konflikten benötigen. Er bietet Schritt-für-Schritt-Anleitungen, einschließlich Informationen, um Gespräche über wichtige Themen wie Mobbing anzustoßen. Erfahre hier mehr darüber, was wir zum Schutz der Nutzer vor Mobbing und Belästigung unternehmen.
Hinweis: Diese Richtlinie gilt nicht für Personen, die Teil einer von der Richtlinie zu gefährlichen Organisationen und Personen abgedeckten Organisation sind, und Personen, die vor 1900 verstorben sind.
Das Folgende ist untersagt:
Stufe 1: Böswilliges Abzielen auf eine Person durch:
  • Wiederholte Kontaktaufnahme, die
    • unerwünscht ist oder
    • sexuell belästigend ist oder
    • sich ungefragt an eine große Anzahl an Personen richtet.
Böswilliges Abzielen auf eine Person durch:
  • Angriff einer Personauf sie basierend auf ihrem Status als Opfer sexueller Übergriffe, sexueller Ausbeutung, sexueller Belästigung oder häuslicher Gewalt
  • Aufforderung zu Selbstverletzung oder Selbstmord einer bestimmten Person oder Personengruppe
  • Angriff einer Personauf sie durch abwertende Ausdrücke mit Bezug zu sexuellen Aktivitäten (z. B. „Hure“, „Schlampe“)
  • Posten von Inhalten über tragische Gewalttaten oder Opfer tragischer Gewalttaten, wenn Behauptungen enthalten sind, die tragische Gewalttat habe nicht stattgefunden
  • Posten von Inhalten über Opfer oder Überlebende tragischer Gewalttaten mit Nennung ihres Namens oder einem Bild von ihnen, wenn Behauptungen enthalten sind, dass die betroffene Person
    • nur vorgibt, Opfer eines solchen Vorfalls zu sein, oder
    • anderweitig bezahlt oder beauftragt wurde, andere über ihre Involvierung bei einem solchen Vorfall zu täuschen.
  • Androhen, die private Telefonnummer, Wohnanschrift oder E-Mail-Adresse einer Person zu veröffentlichen.
  • Absichtserklärungen zur Beteiligung an sexuellen Handlungen oder Befürwortung der Beteiligung an sexuellen Handlungen.
  • Erstellen von Seiten oder Gruppen, deren Ziel es ist, eine Person oder mehrere Personen anzugreifen durch
    • Herbeiwünschen von Tod oder Krankheit,
    • Absichtserklärungen zur Befürwortung der Beteiligung an sexuellen Handlungen
    • Aufruf zur Beteiligung an Mobbing und/oder Belästigung oder Absichtserklärungen, Mobbing und/oder Belästigung begehen zu wollen
    • Behauptungen, die Person habe (möglicherweise) eine Geschlechtskrankheit
  • Versenden von Nachrichten, die folgende Angriffe enthalten und sich an eine einzelne Person oder eine Gruppe von Personen in der Konversation richten:
    • Angriffe, auf die in Stufe 1, 2 und 4 dieser Richtlinie Bezug genommen wird
    • Gezielte Beschimpfungen
    • Herbeiwünschen von Tod, schwerer oder ansteckender Krankheit, Behinderung oder Körperverletzung
Stufe 2: Abzielen auf Privatpersonen, Personen, die unfreiwillig in der Öffentlichkeit stehen, oder minderjährige Personen des öffentlichen Lebens durch:
  • Herbeiwünschen von Tod oder Krankheit
  • Frauenspezifische Ausdrücke der Beschimpfung, wenn sie abwertend verwendet werden
  • Behauptungen über sexuelle Handlungen oder Geschlechtskrankheiten, außer im Kontext krimineller Anschuldigungen gegen Erwachsene bezüglich nicht einvernehmlicher sexueller Berührung.
  • Seiten oder Gruppen, die Personen durch Folgendes angreifen sollen:
    • Gezielte Beschimpfungen,
    • Negative körperliche Beschreibungen,
    • Behauptungen über religiöse Identität oder Blasphemie,
    • Ausdrücke von Verachtung oder Abscheu,
    • Frauenspezifische Ausdrücke der Beschimpfung, wenn sie abwertend verwendet werden
Stufe 3: Gezielter Angriff auf Personen des öffentlichen Lebens durch:
  • Für Erwachsene
    • Herbeiwünschen von Tod oder Krankheit,
    • Behauptungen über Geschlechtskrankheiten,
    • Frauenspezifische Ausdrücke der Beschimpfung, wenn sie abwertend verwendet werden,
    • Inhalte, die den Tod der Person gutheißen oder verspotten.
  • Für Minderjährige:
    • Vergleiche mit Tieren oder Insekten, die kulturell als körperlich oder intellektuell unterlegen gelten, oder mit einem leblosen Objekt („Kuh“, „Affe“, „Kartoffel“)
    • Inhalte, die manipuliert wurden, um spezifische körperliche Merkmale (Nase, Ohr, etc. usw.) hervorzuheben (zum Beispiel durch Einkreisen) oder um auf eine andere negative Art Aufmerksamkeit darauf zu lenken
Tier 4: Folgendes bezüglich Privatpersonen oder Personen, die unfreiwillig in der Öffentlichkeit stehen, zu veröffentlichen:
  • Vergleiche mit Tieren oder Insekten, die kulturell als körperlich oder intellektuell unterlegen gelten, oder mit einem leblosen Objekt („Kuh“, „Affe“, „Kartoffel“)
  • Inhalte, die manipuliert wurden, um spezifische körperliche Merkmale (Nase, Ohr, etc. usw.) hervorzuheben (zum Beispiel durch Einkreisen) oder um auf eine andere negative Art Aufmerksamkeit darauf zu lenken
  • Angriffe durch negative körperliche Beschreibungen
  • Inhalte, die Personen aufgrund ihres Aussehens oder ihrer Persönlichkeit einen Stellenwert zuweisen.
  • Inhalte, die einen anderen Erwachsenen sexualisieren.
  • Inhalte, die Personen, die als menstruierend, urinierend, erbrechend oder Kot ausscheidend dargestellt werden, zusätzlich erniedrigen oder Abscheu ausdrücken
  • Inhalte, die Personen, die als körperlich gemobbt dargestellt werden, zusätzlich herabwürdigen, außer im Kontext der Selbstverteidigung oder des Kampfsports
  • Inhalte, die den Tod oder schwere Körperverletzung der Person gutheißen oder verspotten
  • Außerdem zählen dazu Angriffe durch Seiten oder Gruppen mit
    • negativen Behauptungen über den Charakter oder die Fähigkeiten,
    • Mobbing aus der Ich-PerspektiveAuf die eigene Person bezogenes Mobbing nur, wenn der Inhalt auf mehr als eine Privatperson abzielt.
Stufe 5: Abzielen auf erwachsene Privatpersonen (Eigenmeldung durch diese erforderlich) oder minderjährige Privatpersonen oder minderjährige Personen, die unfreiwillig in der Öffentlichkeit stehen, durch:
  • Gezielte Beschimpfungen
  • Behauptungen über Liebesbeziehungen, die sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität
  • Koordinierung, BefürwortungBefürwortung oder Förderung von Ausgrenzung
  • Negativen Behauptungen über den Charakter oder die Fähigkeiten, außer im Kontext von Tatvorwürfen und Unternehmensberichten gegen Erwachsene. Wir lassen Tatvorwürfe zu, damit Personen Aufmerksamkeit auf ihre persönlichen Erfahrungen oder Offline-Events lenken können. In Fällen, in denen Tatvorwürfe den genannten Personen im echten Lebenabseits des Internets Schaden zufügen, sind wir jedoch dazu berechtigt, diese zu entfernen.
  • Ausdrücke von Verachtung oder Ekel, außer im Kontext von Tatvorwürfen gegen Erwachsene
Stufe 6: Folgendes bezüglich einer minderjährigen Privatperson zu veröffentlichen:
  • Unterstellungen von kriminellem oder gesetzeswidrigem Verhalten
  • Videos von körperlichem Mobbing, wenn sie in einem nicht-verurteilenden Kontext geteilt werden
Stufe 7: Folgendes bezüglich Privatpersonen (Eigenmeldung durch diese erforderlich) zu veröffentlichen:
  • Mobbing aus der Ich-PerspektiveAuf die eigene Person bezogenes Mobbing
  • Unerwünschte manipulierte Bilder
  • Vergleich mit anderen Personen des öffentlichen Lebens bzw. fiktiven Personen oder Privatpersonen aufgrund des Aussehens.
  • Behauptungen über religiöse Identität oder Blasphemie.
  • Vergleiche mit Tieren oder Insekten, die kulturell nicht als körperlich oder intellektuell unterlegen gelten („Tiger“, „Löwe“).
  • Neutrale oder positive körperliche Beschreibungen.
  • Nicht-negative Behauptungen über den Charakter oder die Fähigkeiten.
  • Jeder Mobbing- oder Belästigungsverstoß, der in einem wohlmeinenden Kontext geteilt wird.
  • Angriffe durch abwertende Ausdrücke mit Bezug auf den Mangel an sexuellen Aktivitäten
Folgenden Inhalten fügen wir eine Abdeckung hinzu, damit die Nutzer entscheiden können, ob sie sie sehen möchten oder nicht:
Videos von körperlichem Mobbing von Minderjährigen, wenn sie in einem verurteilenden Kontext geteilt werden
Für die Durchsetzung der folgenden Gemeinschaftsstandards benötigen wir zusätzliche Informationen und/oder Kontext:
Das Folgende ist untersagt:
  • Posten von Inhalten, die sich über unerwünschte Seiten, Gruppen und Veranstaltungen an Privatpersonen richten. Wir entfernen diese Inhalte, wenn sie vom Opfer oder von einer/einem Vertretungsberechtigten des Opfers gemeldet werden.
  • Erstellen von Konten, um eine Person zu kontaktieren, die dich geblockt hat.
  • Posten von Angriffen durch herabwürdigende Ausdrücke mit Bezug zu frauenspezifischen Beschimpfungen. Wir entfernen diese Inhalte, wenn das Opfer oder ein Vertretungsberechtigter des Opfers uns über sie informiert, selbst wenn das Opfer sie nicht direkt gemeldet hat.
  • Posten von Inhalten, die es auf andere Weise erforderlich machen würden, dass das Opfer den Inhalt bzw. einen Hinweis darauf, dass der Poster das Opfer direkt angreift, meldet (zum Beispielz. B. das Opfer wird in dem Beitrag oder Kommentar markiert). Wir entfernen diese Inhalte, wenn wir vom Opfer oder von einem Vertretungsberechtigten des Opfers die Bestätigung erhalten, dass der Inhalt unerwünscht ist.
  • Posten von Inhalten, die den Tod einer Person gutheißen, feiern oder verspotten. Wir entfernen auch Inhalte, die auf eine verstorbene Person abzielen und die das Opfer uns normalerweise melden müsste.
  • Posten von Inhalten mit einem Aufruf bzw. einer Absichtserklärung, sich an Verhalten zu beteiligen, das im Rahmen unserer Richtlinien als Mobbing oder Belästigung gilt. Wir entfernen diese Inhalte, wenn wir vom Opfer oder von einer/einem Vertretungsberechtigten des Opfers die Bestätigung erhalten, dass der Inhalt unerwünscht ist.
  • Beteiligung an gruppenmäßiger Belästigung von Personen aufgrund ihrer Entscheidung, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen oder nicht, durch Folgendes:
    • Aussagen über geistige oder moralische Minderwertigkeit aufgrund ihrer Entscheidung, oder
    • Aussagen, die ein negatives Ergebnis infolge ihrer Entscheidung befürworten oder behaupten, außer es handelt sich um umfassend nachgewiesene und/oder allgemein anerkannte COVID-19-Symptome oder Nebenwirkungen der Impfung.
  • Entfernen gezielter Massenbelästigung, wenn
    • sie sich über eine beliebige Plattform gegen Personen richtet, die einem größeren Risiko ausgesetzt sind, in der realen Welt zu Schaden zu kommen, und definiert sind als:
      • Menschenrechtsverteidiger
      • Minderjährige
      • Opfer gewaltsamer Ereignisse/Unglücke
      • Oppositionelle in Risikoländern während Wahlperioden
      • Dissidenten der Regierung, die aufgrund ihres Status als Dissident zur Zielscheibe wurden
      • ethnische und religiöse Minderheiten in Krisengebieten
      • Mitglied einer bestimmten und erkennbaren Risikogruppe
    • sie sich über private Kanäle, wie zum Beispiel der Posteingang oder Profile, mit folgenden Inhalten gegen Einzelpersonen richtet:
      • Inhalte, die einen Verstoß gegen unsere Richtlinien zu Mobbing und Belästigung von Privatpersonen darstellen, oder
      • anstößige Inhalte, die auf einer geschützten Eigenschaft basieren
  • Deaktivierung von Konten, die sich an Massenbelästigung beteiligen, als Teil
    • staatlicher oder mit dem Staat verbundener Netzwerke, die über eine beliebige Oberfläche auf Einzelpersonen abzielen.
    • kontroverser Netzwerke, die mit folgenden Inhalten über eine beliebige Oberfläche auf Einzelpersonen abzielen:
      • Inhalte, die einen Verstoß gegen unsere Richtlinien zu Mobbing und Belästigung von Privatpersonen darstellen, oder
      • Inhalte, die auf Personen aufgrund einer geschützten Eigenschaft abzielen, oder
      • Inhalte oder Verhaltensweisen, die im lokalen Kontext auf andere Weise als anstößig gelten
Als Reaktion auf eine Empfehlung des Oversight Boards haben wir uns verpflichtet, den Gemeinschaftsstandard zu Mobbing und Belästigung neu zu strukturieren, um den Ansatz für verschiedene Nutzerkategorien als Ziele deutlich zu definieren. Dieser Abschnitt wurde entsprechend neu formatiert und an die interne Dokumentation angepasst, um die Transparenz zu erhöhen.
Wir aktualisieren auch unsere Richtlinie zu Massenbelästigung, die auf globaler Interaktion mit einer breiten Palette von Stakeholdern basierte, die direkt von der Richtlinie betroffen waren, darunter Feminist*innen und Frauenrechtsaktivist*innen, Vertreter*innen der LGBT-Community, Minderheitengruppen, Journalist*innen, Menschenrechtsaktivist*innen und Personen des öffentlichen Lebens. Wir haben uns auch mit Expert*innen beraten, die sich mit Online-Belästigung und staatlich geförderter Einflussnahme befassen, sowie mit Menschen, die sich für freie Meinungsäußerung einsetzen. Im Rahmen unserer Konsultationen haben wir die Art und Weise untersucht, wie Stakeholder Brigading und Massenbelästigung auf unseren Plattformen erleben, einschließlich der beteiligten Akteur*innen und Ziele, der eingesetzten Taktiken und des koordinierten Charakters solcher Angriffe. Wir haben auch ausführlich über die zahlreichen Schäden in- und außerhalb des Internets gesprochen, die durch solches Verhalten entstehen können, sowie über die Herausforderungen bei der Unterscheidung zwischen legitimen Formen von Massenaktivitäten und missbräuchlichen Formen von Brigading. Insgesamt erkannten die Beteiligten an, dass Massenaktivitäten, die für Aktivismus eingesetzt werden, oft ähnliche Onlineverhaltensweisen (d. h. Massenmeldungen, Kommentarfluten oder Hashtag-Bombing) aufweisen können wie schädliches Brigading. Daher wurde empfohlen, dass wir uns auf kontextbezogene Faktoren konzentrieren, um zwischen legitimen und illegitimen Anwendungsfällen zu unterscheiden. Dabei sollte die Art der geposteten Inhalte, die Auswirkungen auf die Betroffenen und das Potenzial für Schäden abseits des Internets im Vordergrund stehen. Die erhaltenen Informationen zu diesen Themen wurden verwendet, um die erste Iteration unserer Richtlinie zu Brigading und Massenbelästigung zu erstellen.
Grundgedanke dieser Richtlinie
Mobbing und Belästigung treten vielerorts und in den unterschiedlichsten Formen auf, angefangen bei Drohungen und dem Veröffentlichen von personenbezogenen Informationen, bis hin zum Versenden von Drohnachrichten und zur unerwünschten Kontaktaufnahme mit negativen Absichten. Wir tolerieren diese Art von Verhalten nicht, denn wir möchten, dass sich die Menschen auf Facebook, Instagram und Threads sicher und respektiert fühlen.
Wir unterscheiden zwischen Personen des öffentlichen Lebens und Privatpersonen, denn wir möchten Diskussionen zulassen, bei denen es häufig auch um kritische Kommentare zu Personen geht, über die in den Nachrichten berichtet wird oder die über ein großes öffentliches Publikum verfügen. Bei Personen des öffentlichen Lebens entfernen wir Inhalte mit schwerwiegenden Angriffen sowie mit solchen Angriffen, bei denen die Person des öffentlichen Lebens direkt in dem Beitrag oder Kommentar markiert wird. Wir definieren Personen des öffentlichen Lebens als Regierungsvertreter auf einzelstaatlicher und nationaler Ebene, politische Kandidaten für diese Ämter, Personen mit über einer Million Fans oder Abonnenten in sozialen Medien und Personen, über die häufig in den Medien berichtet wird.
Für Privatpersonen geht unser Schutz noch weiter: Wir entfernen Inhalte, die darauf abzielen, die Person zu erniedrigen oder bloßzustellen, wie beispielsweise Behauptungen über die sexuellen Aktivitäten einer Person. Wir wissen, dass sich Mobbing und Belästigung gerade auf Minderjährige emotional auswirken können. Deshalb bieten wir mit unseren Richtlinien einen erhöhten Schutz für alle Personen unter 18 Jahren, unabhängig vom Nutzerstatus.
Natürlich kommt es beim Teilen von Inhalten stets auf den Kontext und die Absichten an. Deswegen gestatten wir das Posten und Teilen von Beiträgen, wenn dies eindeutig dazu dient, Mobbing und Belästigung zu verurteilen oder darauf aufmerksam zu machen. In bestimmten Fällen benötigen wir eine Eigenmeldung der betroffenen Person, damit wir besser verstehen können, dass sie sich gemobbt oder belästigt fühlt. Wir ermutigen jeden, ein solches Verhalten und derartige Inhalte zu melden und sich mithilfe der auf unseren Plattformen zur Verfügung stehenden Tools davor zu schützen.
Unser Mobbing-Präventionshub dient als Anlaufstelle für Jugendliche, Eltern und Pädagogen, die Hilfe bei Problemen im Zusammenhang mit Mobbing oder anderen Konflikten benötigen. Er bietet Schritt-für-Schritt-Anleitungen, einschließlich Informationen, um Gespräche über wichtige Themen wie Mobbing anzustoßen. Erfahre hier mehr darüber, was wir zum Schutz der Nutzer vor Mobbing und Belästigung unternehmen.
Hinweis: Diese Richtlinie gilt nicht für Personen, die Teil einer von der Richtlinie zu gefährlichen Organisationen und Personen abgedeckten Organisation sind, und Personen, die vor 1900 verstorben sind.
Das Folgende ist untersagt:
Wiederholte Kontaktaufnahme, die
  • unerwünscht oder
  • sexuell belästigend ist oder
  • sich ungefragt an eine große Anzahl an Personen richtet
Böswilliges Abzielen auf Personen durch:
  • Aufruf zur Beteiligung an Mobbing und/oder Belästigung oder Absichtserklärungen, Mobbing und/oder Belästigung begehen zu wollen
  • Angriff der Person basierend auf ihrem Status als Opfer sexueller Übergriffe, sexueller Ausbeutung, sexueller Belästigung oder häuslicher Gewalt
  • Aufforderung zu Selbstverletzung oder Selbstmord einer bestimmten Person oder Personengruppe
  • Angriff der Person durch abwertende Ausdrücke mit Bezug zu sexuellen Aktivitäten (z. B. „Hure“, „Schlampe“)
  • Inhalte über tragische Gewalttaten oder Opfer tragischer Gewalttaten zu posten, wenn Behauptungen enthalten sind, die tragische Gewalttat habe nicht stattgefunden
  • Inhalte über Opfer oder Überlebende tragischer Gewalttaten mit Nennung ihres Namens oder einem Bild von ihnen zu posten, wenn Behauptungen enthalten sind, dass die betroffene Person
    • nur vorgibt, Opfer eines solchen Vorfalls zu sein, oder
    • anderweitig bezahlt oder beauftragt wurde, andere über ihre Involvierung bei einem solchen Vorfall zu täuschen
  • Androhen, die private Telefonnummer, Wohnanschrift oder E-Mail-Adresse einer Person zu veröffentlichen
  • Absichtserklärungen zur Beteiligung an sexuellen Handlungen oder Befürwortung der Beteiligung an sexuellen Handlungen
  • Erstellen von Seiten oder Gruppen, deren Ziel es ist, eine Person oder mehrere Personen anzugreifen durch:
    • Herbeiwünschen von Tod, einer ernsthaften oder ansteckenden Krankheit oder Behinderungoder Krankheit
    • Absichtserklärungen zur Befürwortung der Beteiligung an sexuellen Handlungen
    • Behauptungen, dass die Person (möglicherweise) eine Geschlechtskrankheit hat
  • Nachrichten zu versenden, die folgende Angriffe enthalten und sich an eine einzelne Person oder eine Gruppe von Personen in der Konversation richten:
    • Gezielte Beschimpfungen
    • Herbeiwünschen von Tod, schwerer oder ansteckender Krankheit, Behinderung oder Körperverletzung
Abzielen auf Privatpersonen, Personen, die unfreiwillig in der Öffentlichkeit stehen, oder minderjährige Personen des öffentlichen Lebens durch:
  • Herbeiwünschen von Tod, einer ernsthaften oder ansteckenden Krankheit oder Behinderungoder Krankheit
  • Frauenspezifische Ausdrücke der Beschimpfung, wenn sie abwertend verwendet werden
  • Behauptungen über sexuelle Handlungen oder Geschlechtskrankheiten
  • Seiten oder Gruppen, die Personen durch Folgendes angreifen sollen:
    • Gezielte Beschimpfungen
    • Negative körperliche Beschreibungen
    • Behauptungen über religiöse Identität oder Blasphemie
    • Ausdrücke von Verachtung oder Abscheu
    • Frauenspezifische Ausdrücke der Beschimpfung, wenn sie abwertend verwendet werden
Personen des öffentlichen Lebens mit Folgendem anzugreifen:
  • Für Erwachsene
    • Herbeiwünschen von Tod, einer ernsthaften oder ansteckenden Krankheit oder Behinderungoder Krankheit
    • Behauptungen über Geschlechtskrankheiten
    • Frauenspezifische Ausdrücke der Beschimpfung, wenn sie abwertend verwendet werden
    • Inhalte, die den Tod oder schwere Körperverletzungdie Krankheit der Person gutheißen oder verspotten
  • Für Minderjährige
    • Vergleiche mit Tieren oder Insekten, die kulturell als körperlich oder intellektuell unterlegen gelten, oder mit einem leblosen Objekt („Kuh“, „Affe“, „Kartoffel“)
    • Inhalte, die manipuliert wurden, um spezifische körperliche Merkmale (Nase, Ohr usw.) hervorzuheben (zum Beispiel durch Einkreisen) oder um auf eine andere negative Art Aufmerksamkeit darauf zu lenken
Folgendes bezüglich Privatpersonen oder Personen, die unfreiwillig in der Öffentlichkeit stehen, zu veröffentlichen:
  • Vergleiche mit Tieren oder Insekten, die kulturell als körperlich oder intellektuell unterlegen gelten, oder mit einem leblosen Objekt („Kuh“, „Affe“, „Kartoffel“)
  • Inhalte, die manipuliert wurden, um spezifische körperliche Merkmale (Nase, Ohr usw.) hervorzuheben (zum Beispiel durch Einkreisen) oder um auf eine andere negative Art Aufmerksamkeit darauf zu lenken
  • Angriffe durch negative körperliche Beschreibungen
  • Inhalte, die Personen aufgrund ihres Aussehens oder ihrer Persönlichkeit einen Stellenwert zuweisen
  • Inhalte, die einen anderen Erwachsenen sexualisieren
  • Inhalte, die Personen, die als menstruierend, urinierend, erbrechend oder Kot ausscheidend dargestellt werden, zusätzlich erniedrigen oder Abscheu ausdrücken
  • Inhalte, die Personen, die als körperlich gemobbt dargestellt werden, zusätzlich erniedrigen
  • Inhalte, die den Tod oder schwere Körperverletzung der Person gutheißen oder verspotten
  • Außerdem zählen dazu Angriffe durch Seiten oder Gruppen:
    • Negative Behauptungen über den Charakter oder die Fähigkeiten
    • Auf die eigene Person bezogenes Mobbing; nur wenn der Inhalt auf mehr als eine Privatperson abzielt
Folgendes zu veröffentlichen bezüglich erwachsener Privatpersonen (Eigenmeldung durch diese erforderlich) oder minderjähriger Privatpersonen oder minderjähriger Personen, die unfreiwillig in der Öffentlichkeit stehen:
  • Gezielte Beschimpfungen
  • Behauptungen über Liebesbeziehungen, die sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität
  • Koordinierung, Befürwortung oder Förderung von Ausgrenzung
  • Negative Behauptungen über den Charakter oder die Fähigkeiten, außer im Kontext von Tatvorwürfen gegen Erwachsene. Wir lassen Tatvorwürfe zu, damit Personen Aufmerksamkeit auf ihre persönlichen Erfahrungen oder Offline-Events lenken können. In Fällen, in denen Tatvorwürfe den genannten Personen im echten Leben Schaden zufügen, sind wir jedoch dazu berechtigt, diese zu entfernen
  • Ausdrücke von Verachtung oder Ekel, außer im Kontext von Tatvorwürfen gegen Erwachsene
Folgendes bezüglich einer minderjährigen Privatperson zu veröffentlichen:
  • Unterstellungen von kriminellem oder gesetzeswidrigem Verhalten
  • Videos über körperliches Mobbing oder körperliche Gewalt gegen Minderjährige im Zusammenhang mit einer Auseinandersetzung, wenn diese Videos in einem nicht-verurteilenden Kontext geteilt werden
Folgendes bezüglich Privatpersonen (Eigenmeldung durch diese erforderlich) zu veröffentlichen:
  • Auf die eigene Person bezogenes Mobbing
  • Unerwünschte manipulierte Bilder
  • Vergleich mit anderen Personen des öffentlichen Lebens bzw. fiktiven Personen oder Privatpersonen aufgrund des Aussehens
  • Behauptungen über religiöse Identität oder Blasphemie
  • Vergleiche mit Tieren oder Insekten, die kulturell nicht als körperlich oder intellektuell unterlegen gelten („Tiger“, „Löwe“)
  • Neutrale oder positive körperliche Beschreibungen
  • Nicht-negative Behauptungen über den Charakter oder die Fähigkeiten
  • Jeder Mobbing- oder Belästigungsverstoß, der in einem wohlmeinenden Kontext geteilt wird
  • Angriffe durch abwertende Ausdrücke mit Bezug auf den Mangel an sexuellen Aktivitäten
Folgenden Inhalten fügen wir eine Abdeckung hinzu, damit die Nutzer entscheiden können, ob sie sie sehen möchten oder nicht:
Videos über körperliches Mobbing oder körperliche Gewalt gegen Minderjährige im Zusammenhang mit einer Auseinandersetzung, wenn diese Videos mit einerin einem nicht-verurteilenden BildunterschriftKontext geteilt werden
Für die Durchsetzung der folgenden Gemeinschaftsstandards benötigen wir zusätzliche Informationen und/oder Kontext:
Das Folgende ist untersagt:
  • Posten von Inhalten, die sich über unerwünschte Seiten, Gruppen und Veranstaltungen an Privatpersonen richten. Wir entfernen diese Inhalte, wenn sie vom Opfer oder von einem Vertretungsberechtigten des Opfers gemeldet werden.
  • Erstellen von Konten, um eine Person zu kontaktieren, die dich geblockt hat
  • Posten von Angriffen durch herabwürdigende Ausdrücke mit Bezug zu frauenspezifischen Schimpfwörtern Wir entfernen diese Inhalte, wenn das Opfer oder ein Vertretungsberechtigter des Opfers uns über ihren Inhalt informiert, selbst wenn das Opfer sie nicht direkt gemeldet hat. Wir entfernen diese Inhalte, wenn das Opfer oder ein Vertretungsberechtigter des Opfers uns über ihren Inhalt informiert, selbst wenn das Opfer sie nicht direkt gemeldet hat.
  • Posten von Inhalten, die es auf andere Weise erforderlich machen würden, dass das Opfer den Inhalt bzw, einen Hinweis darauf, das der Poster das Opfer direkt angreift, meldet (z. B. das Opfer wird in dem Beitrag oder Kommentar markiert). Wir entfernen diese Inhalte, wenn wir vom Opfer oder einem Vertretungsberechtigten des Opfers die Bestätigung erhalten, dass der Inhalt unerwünscht ist.
  • Posten von Inhalten, die den Tod einer Person gutheißen, feiern oder verspotten Wir entfernen auch Inhalte, die auf eine verstorbene Person abzielen und die das Opfer uns normalerweise melden müsste. Wir entfernen auch Inhalte, die auf eine verstorbene Person abzielen und die das Opfer uns normalerweise melden müsste.
  • Posten von Inhalten mit einem Aufruf bzw. einer Absichtserklärung, sich an Verhalten zu beteiligen, das im Rahmen unserer Richtlinien als Mobbing oder Belästigung gilt. Wir entfernen diese Inhalte, wenn wir vom Opfer oder einem Vertretungsberechtigten des Opfers die Bestätigung erhalten, dass der Inhalt unerwünscht ist.
  • Beteiligung an gruppenmäßiger Belästigung von Personen aufgrund ihrer Entscheidung, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen oder nicht, durch Folgendes:
    • Aussagen über geistige oder moralische Minderwertigkeit aufgrund ihrer Entscheidung, oder
    • Aussagen, die ein negatives Ergebnis infolge ihrer Entscheidung befürworten oder behaupten, außer es handelt sich um umfassend nachgewiesene und/oder allgemein anerkannte COVID-19-Symptome oder Nebenwirkungen der Impfung.
Das Folgende ist untersagt:
Wiederholte Kontaktaufnahme, die
  • unerwünscht oder
  • sexuell belästigend ist oder
  • sich ungefragt an eine große Anzahl an Personen richtet
Böswilliges Abzielen auf Personen durch:
  • Aufruf zur Beteiligung an Mobbing und/oder Belästigung oder Absichtserklärungen, Mobbing und/oder Belästigung begehen zu wollen
  • Angriff der Person basierend auf ihrem Status als Opfer sexueller Übergriffe, sexueller Ausbeutung, sexueller Belästigung oder häuslicher Gewalt
  • Aufforderung zu Selbstverletzung oder Selbstmord einer bestimmten Person oder Personengruppe
  • Angriff der Person durch abwertende Ausdrücke mit Bezug zu sexuellen Aktivitäten (z. B. „Hure“, „Schlampe“)
  • Inhalte über tragische Gewalttaten oder Opfer tragischer Gewalttaten zu posten, wenn Behauptungen enthalten sind, die tragische Gewalttat habe nicht stattgefunden
  • Inhalte über Opfer oder Überlebende tragischer Gewalttaten mit Nennung ihres Namens oder einem Bild von ihnen zu posten, wenn Behauptungen enthalten sind, dass die betroffene Person
    • nur vorgibt, Opfer eines solchen Vorfalls zu sein, oder
    • anderweitig bezahlt oder beauftragt wurde, andere über ihre Involvierung bei einem solchen Vorfall zu täuschen
  • Androhen, die private Telefonnummer, Wohnanschrift oder E-Mail-Adresse einer Person zu veröffentlichen
  • Absichtserklärungen zur Beteiligung an sexuellen Handlungen oder Befürwortung der Beteiligung an sexuellen Handlungen
  • Seiten oder Gruppen zu erstellen, deren Ziel es ist, eine Person oder mehrere Personen anzugreifen durch
    • Herbeiwünschen von Tod, einer ernsthaften oder ansteckenden Krankheit oder Behinderung
    • Absichtserklärungen zur Befürwortung der Beteiligung an sexuellen Handlungen
    • Behauptungen, dass die Person (möglicherweise) eine Geschlechtskrankheit hat
  • Nachrichten zu versenden, die folgende Angriffe enthalten und sich an eine einzelne Person oder eine Gruppe von Personen in der Konversation richten:
    • Gezielte Beschimpfungen
    • Herbeiwünschen von Tod, schwerer oder ansteckender Krankheit, Behinderung oder Körperverletzung
Abzielen auf Privatpersonen, Personen, die unfreiwillig in der Öffentlichkeit stehen, oder minderjährige Personen des öffentlichen Lebens durch:
  • Herbeiwünschen von Tod, einer ernsthaften oder ansteckenden Krankheit oder Behinderung
  • Frauenspezifische Ausdrücke der Beschimpfung, wenn sie abwertend verwendet werden
  • Behauptungen über sexuelle Handlungen oder Geschlechtskrankheiten
  • Seiten oder Gruppen, die Personen durch Folgendes angreifen sollen:
    • Gezielte Beschimpfungen
    • Negative körperliche Beschreibungen
    • Behauptungen über religiöse Identität oder Blasphemie
    • Ausdrücke von Verachtung oder Abscheu
    • Frauenspezifische Ausdrücke der Beschimpfung, wenn sie abwertend verwendet werden
Personen des öffentlichen Lebens mit Folgendem anzugreifen:
  • Für Erwachsene
    • Herbeiwünschen von Tod, einer ernsthaften oder ansteckenden Krankheit oder Behinderung
    • Behauptungen über Geschlechtskrankheiten
    • Frauenspezifische Ausdrücke der Beschimpfung, wenn sie abwertend verwendet werden
    • Inhalte, die den Tod oder schwere Körperverletzung der Person gutheißen oder verspotten
  • Für Minderjährige
    • Vergleiche mit Tieren oder Insekten, die kulturell als körperlich oder intellektuell unterlegen gelten, oder mit einem leblosen Objekt („Kuh“, „Affe“, „Kartoffel“)
    • Inhalte, die manipuliert wurden, um spezifische körperliche Merkmale (Nase, Ohr usw.) hervorzuheben (zum Beispiel durch Einkreisen) oder um auf eine andere negative Art Aufmerksamkeit darauf zu lenken
Folgendes bezüglich Privatpersonen oder Personen, die unfreiwillig in der Öffentlichkeit stehen, zu veröffentlichen:
  • Vergleiche mit Tieren oder Insekten, die kulturell als körperlich oder intellektuell unterlegen gelten, oder mit einem leblosen Objekt („Kuh“, „Affe“, „Kartoffel“)
  • Inhalte, die manipuliert wurden, um spezifische körperliche Merkmale (Nase, Ohr usw.) hervorzuheben (zum Beispiel durch Einkreisen) oder um auf eine andere negative Art Aufmerksamkeit darauf zu lenken
  • Angriffe durch negative körperliche Beschreibungen
  • Inhalte, die Personen aufgrund ihres Aussehens oder ihrer Persönlichkeit einen Stellenwert zuweisen
  • Inhalte, die einen anderen Erwachsenen sexualisieren
  • Inhalte, die Personen, die als menstruierend, urinierend, erbrechend oder Kot ausscheidend dargestellt werden, zusätzlich erniedrigen oder Abscheu ausdrücken
  • Inhalte, die Personen, die als körperlich gemobbt dargestellt werden, zusätzlich erniedrigen
  • Inhalte, die den Tod oder schwere Körperverletzung der Person gutheißen oder verspotten
  • Außerdem zählen dazu Angriffe durch Seiten oder Gruppen:
    • Negative Behauptungen über den Charakter oder die Fähigkeiten
    • Auf die eigene Person bezogenes Mobbing; nur wenn der Inhalt auf mehr als eine Privatperson abzielt
Folgendes zu veröffentlichen bezüglich erwachsener Privatpersonen (Eigenmeldung durch diese erforderlich) oder minderjähriger Privatpersonen oder minderjähriger Personen, die unfreiwillig in der Öffentlichkeit stehen:
  • Gezielte Beschimpfungen
  • Behauptungen über Liebesbeziehungen, die sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität
  • Koordinierung, Befürwortung oder Förderung von Ausgrenzung
  • Negative Behauptungen über den Charakter oder die Fähigkeiten, außer im Kontext von Tatvorwürfen gegen Erwachsene. Wir lassen Tatvorwürfe zu, damit Personen Aufmerksamkeit auf ihre persönlichen Erfahrungen oder Offline-Events lenken können. In Fällen, in denen Tatvorwürfe den genannten Personen im echten Leben Schaden zufügen, sind wir jedoch dazu berechtigt, diese zu entfernen
  • Ausdrücke von Verachtung oder Ekel, außer im Kontext von Tatvorwürfen gegen Erwachsene
Folgendes bezüglich einer minderjährigen Privatperson zu veröffentlichen:
  • Unterstellungen von kriminellem oder gesetzeswidrigem Verhalten
  • Videos über körperliches Mobbing oder körperliche Gewalt gegen Minderjährige im Zusammenhang mit einer Auseinandersetzung, wenn diese Videos in einem nicht-verurteilenden Kontext geteilt werden
Folgendes bezüglich Privatpersonen (Eigenmeldung durch diese erforderlich) zu veröffentlichen:
  • Auf die eigene Person bezogenes Mobbing
  • Unerwünschte manipulierte Bilder
  • Vergleich mit anderen Personen des öffentlichen Lebens bzw. fiktiven Personen oder Privatpersonen aufgrund des Aussehens
  • Behauptungen über religiöse Identität oder Blasphemie
  • Vergleiche mit Tieren oder Insekten, die kulturell nicht als körperlich oder intellektuell unterlegen gelten („Tiger“, „Löwe“)
  • Neutrale oder positive körperliche Beschreibungen
  • Nicht-negative Behauptungen über den Charakter oder die Fähigkeiten
  • Jeder Mobbing- oder Belästigungsverstoß, der in einem wohlmeinenden Kontext geteilt wird
  • Angriffe durch abwertende Ausdrücke mit Bezug auf den Mangel an sexuellen Aktivitäten
Folgenden Inhalten fügen wir eine Abdeckung hinzu, damit die Nutzer entscheiden können, ob sie sie sehen möchten oder nicht:
Videos über körperliches Mobbing oder körperliche Gewalt gegen Minderjährige im Zusammenhang mit einer Auseinandersetzung, wenn diese Videos mit einem verurteilenden Bildtext geteilt werden
Für die Durchsetzung der folgenden Gemeinschaftsstandards benötigen wir zusätzliche Informationen und/oder Kontext:
Das Folgende ist untersagt:
  • Posten von Inhalten, die sich über unerwünschte Seiten, Gruppen und Veranstaltungen an Privatpersonen richten. Wir entfernen diese Inhalte, wenn sie vom Opfer oder von einem Vertretungsberechtigten des Opfers gemeldet werden.
  • Erstellen von Konten, um eine Person zu kontaktieren, die dich geblockt hat
  • Posten von Angriffen durch herabwürdigende Ausdrücke mit Bezug zu frauenspezifischen Schimpfwörtern Wir entfernen diese Inhalte, wenn das Opfer oder ein Vertretungsberechtigter des Opfers uns über ihren Inhalt informiert, selbst wenn das Opfer sie nicht direkt gemeldet hat. Wir entfernen diese Inhalte, wenn das Opfer oder ein Vertretungsberechtigter des Opfers uns über ihren Inhalt informiert, selbst wenn das Opfer sie nicht direkt gemeldet hat.
  • Posten von Inhalten, die es auf andere Weise erforderlich machen würden, dass das Opfer den Inhalt bzw, einen Hinweis darauf, das der Poster das Opfer direkt angreift, meldet (z. B. das Opfer wird in dem Beitrag oder Kommentar markiert). Wir entfernen diese Inhalte, wenn wir vom Opfer oder einem Vertretungsberechtigten des Opfers die Bestätigung erhalten, dass der Inhalt unerwünscht ist.
  • Posten von Inhalten, die den Tod einer Person gutheißen, feiern oder verspotten Wir entfernen auch Inhalte, die auf eine verstorbene Person abzielen und die das Opfer uns normalerweise melden müsste. Wir entfernen auch Inhalte, die auf eine verstorbene Person abzielen und die das Opfer uns normalerweise melden müsste.
  • Posten von Inhalten mit einem Aufruf bzw. einer Absichtserklärung, sich an Verhalten zu beteiligen, das im Rahmen unserer Richtlinien als Mobbing oder Belästigung gilt. Wir entfernen diese Inhalte, wenn wir vom Opfer oder von einer/einem Vertretungsberechtigten des Opfers die Bestätigung erhalten, dass der Inhalt unerwünscht ist.
  • Beteiligung an gruppenmäßiger Belästigung von Personen aufgrund ihrer Entscheidung, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen oder nicht, durch Folgendes:
    • Aussagen über geistige oder moralische Minderwertigkeit aufgrund ihrer Entscheidung, oder
    • Aussagen, die ein negatives Ergebnis infolge ihrer Entscheidung befürworten oder behaupten, außer es handelt sich um umfassend nachgewiesene und/oder allgemein anerkannte COVID-19-Symptome oder Nebenwirkungen der Impfung.
Grundgedanke dieser Richtlinie
Mobbing und Belästigung treten vielerorts und in den unterschiedlichsten Formen auf, angefangen bei Drohungen, personenbezogene Informationen zu veröffentlichen, über das Versenden von Drohnachrichten bis hin zu unerwünschter Kontaktaufnahme mit negativen Absichten. Wir tolerieren diese Art von Verhalten nicht, da sie verhindert, dass sich die Menschen auf Facebook sicher und respektiert fühlen.
Wir unterscheiden zwischen Personen des öffentlichen Lebens und Privatpersonen, denn wir möchten Diskussionen zulassen, bei denen es häufig auch um kritische Kommentare zu Personen geht, über die in den Nachrichten berichtet wird oder die über ein großes öffentliches Publikum verfügen. Bei Personen des öffentlichen Lebens entfernen wir Inhalte mit schwerwiegenden Angriffen sowie mit solchen Angriffen, bei denen die Person des öffentlichen Lebens direkt in dem Beitrag oder Kommentar markiert wird. Für Privatpersonen geht unser Schutz noch weiter: Wir entfernen Inhalte, die darauf abzielen, die Person zu erniedrigen oder bloßzustellen, wie beispielsweise Behauptungen über die sexuellen Aktivitäten einer Person. Wir wissen, dass sich Mobbing und Belästigung gerade auf Minderjährige emotional auswirken können. Deshalb bieten wir mit unseren Richtlinien einen erhöhten Schutz für Nutzer zwischen 13 und 18 Jahren.
Natürlich kommt es beim Teilen von Inhalten stets auf den Kontext und die Absichten an. Deswegen gestatten wir das VerbreitenPosten und Teilen von Beiträgen, wenn dies eindeutig dazu dient, Mobbing und Belästigung zu verurteilen oder darauf aufmerksam zu machen. In bestimmten Fällen benötigen wir eine Eigenmeldung der betroffenen Person, damit wir besser verstehen können, dass sie sich gemobbt oder belästigt fühlt. Wir ermutigen jeden, ein solches Verhalten und derartige Inhalte zu melden und sich mithilfe der auf Facebook zur Verfügung stehenden Tools davor zu schützen.
Unser Mobbing-Präventionshub dient als Anlaufstelle für Jugendliche, Eltern und Pädagogen, die Hilfe bei Problemen im Zusammenhang mit Mobbing oder anderen Konflikten benötigen. Er bietet Schritt-für-Schritt-Anleitungen, einschließlich Informationen, um Gespräche über wichtige Themen wie Mobbing anzustoßen. Erfahre hier mehr darüber, was wir zum Schutz der Nutzer vor Mobbing und Belästigung unternehmen.
Das Folgende ist untersagt:
Wiederholte Kontaktaufnahme, die
  • unerwünscht oder
  • sexuell belästigend ist oder
  • sich ungefragt an eine große Anzahl an Personen richtet
Böswilliges Abzielen auf Personen durch:
  • Aufruf zur Beteiligung an Mobbing und/oder Belästigung oder Absichtserklärungen, Mobbing und/oder Belästigung begehen zu wollen
  • Angriff der Person basierend auf ihrem Status als Opfer sexueller Übergriffe, sexueller Ausbeutung, sexueller Belästigung oder häuslicher Gewalt
  • Aufforderung zu Selbstverletzung oder Selbstmord einer bestimmten Person oder Personengruppe
  • Angriff der Person durch abwertende Ausdrücke mit Bezug zu sexuellen Aktivitäten (z. B. „Hure“, „Schlampe“)
  • Inhalte über tragische Gewalttaten oder Opfer tragischer Gewalttaten zu posten, wenn Behauptungen enthalten sind, die tragische Gewalttat habe nicht stattgefunden
  • Inhalte über Opfer oder Überlebende tragischer Gewalttaten mit Nennung ihres Namens oder einem Bild von ihnen zu posten, wenn Behauptungen enthalten sind, dass die betroffene Person
    • nur vorgibt, Opfer eines solchen Vorfalls zu sein, oder
    • anderweitig bezahlt oder beauftragt wurde, andere über ihre Involvierung bei einem solchen Vorfall zu täuschen
  • Androhen, die private Telefonnummer, Wohnanschrift oder E-Mail-Adresse einer Person zu veröffentlichen
  • Absichtserklärungen zur Beteiligung an sexuellen Handlungen oder Befürwortung der Beteiligung an sexuellen Handlungen
  • Seiten oder Gruppen zu erstellen, deren Ziel es ist, eine Person oder mehrere Personen anzugreifen durch
    • Herbeiwünschen von Tod, einer ernsthaften oder ansteckenden Krankheit oder Behinderung
    • Absichtserklärungen zur Befürwortung der Beteiligung an sexuellen Handlungen
    • Behauptungen, dass die Person (möglicherweise) eine Geschlechtskrankheit hat
  • Nachrichten zu versenden, die folgende Angriffe enthalten und sich an eine einzelne Person oder eine Gruppe von Personen in der Konversation richten:
    • Gezielte Beschimpfungen
    • Herbeiwünschen von Tod, schwerer oder ansteckender Krankheit, Behinderung oder Körperverletzung
Abzielen auf Privatpersonen, Personen, die unfreiwillig in der Öffentlichkeit stehen, oder minderjährige Personen des öffentlichen Lebens durch:
  • Herbeiwünschen von Tod, einer ernsthaften oder ansteckenden Krankheit oder Behinderung
  • Frauenspezifische Ausdrücke der Beschimpfung, wenn sie abwertend verwendet werden
  • Behauptungen über sexuelle Handlungen oder Geschlechtskrankheiten
  • Seiten oder Gruppen, die Personen durch Folgendes angreifen sollen:
    • Gezielte Beschimpfungen
    • Negative körperliche Beschreibungen
    • Behauptungen über religiöse Identität oder Blasphemie
    • Ausdrücke von Verachtung oder Abscheu
    • Frauenspezifische Ausdrücke der Beschimpfung, wenn sie abwertend verwendet werden
Personen des öffentlichen Lebens mit Folgendem anzugreifen:
  • Für Erwachsene
    • Herbeiwünschen von Tod, einer ernsthaften oder ansteckenden Krankheit oder Behinderung
    • Behauptungen über Geschlechtskrankheiten
    • Frauenspezifische Ausdrücke der Beschimpfung, wenn sie abwertend verwendet werden
    • Inhalte, die den Tod oder schwere Körperverletzung der Person gutheißen oder verspotten
  • Für Minderjährige
    • Vergleiche mit Tieren oder Insekten, die kulturell als körperlich oder intellektuell unterlegen gelten, oder mit einem leblosen Objekt („Kuh“, „Affe“, „Kartoffel“)
    • Inhalte, die manipuliert wurden, um spezifische körperliche Merkmale (Nase, Ohr usw.) hervorzuheben (zum Beispiel durch Einkreisen) oder um auf eine andere negative Art Aufmerksamkeit darauf zu lenken
Folgendes bezüglich Privatpersonen oder Personen, die unfreiwillig in der Öffentlichkeit stehen, zu veröffentlichen:
  • Vergleiche mit Tieren oder Insekten, die kulturell als körperlich oder intellektuell unterlegen gelten, oder mit einem leblosen Objekt („Kuh“, „Affe“, „Kartoffel“)
  • Inhalte, die manipuliert wurden, um spezifische körperliche Merkmale (Nase, Ohr usw.) hervorzuheben (zum Beispiel durch Einkreisen) oder um auf eine andere negative Art Aufmerksamkeit darauf zu lenken
  • Angriffe durch negative körperliche Beschreibungen
  • Inhalte, die Personen aufgrund ihres Aussehens oder ihrer Persönlichkeit einen Stellenwert zuweisen
  • Inhalte, die einen anderen Erwachsenen sexualisieren
  • Inhalte, die andere bei oder direkt nach dem Menstruieren, Urinieren, Erbrechen oder Stuhlgang zeigen und bei denen der Kontext die Person zusätzlich erniedrigt oder die Inhalte Ausdrücke von Abscheu bzw. Ekel enthaltenInhalte, die Personen, die als menstruierend, urinierend, erbrechend oder Kot ausscheidend dargestellt werden, zusätzlich erniedrigen oder Abscheu ausdrücken
  • Körperliches Mobbing, wobei der Kontext die Person zusätzlich erniedrigtInhalte, die Personen, die als körperlich gemobbt dargestellt werden, zusätzlich herabwürdigen
  • Inhalte, die den Tod oder schwere Körperverletzung der Person gutheißen oder verspotten
  • Außerdem zählen dazu Angriffe durch Seiten oder Gruppen durch Folgendes:
    • Negative Behauptungen über den Charakter oder die Fähigkeiten
    • Auf die eigene Person bezogenes Mobbing; nur wenn der Inhalt auf mehr als eine Privatperson abzielt
Folgendes zu veröffentlichen bezüglich erwachsener Privatpersonen (Eigenmeldung durch diese erforderlich) oder minderjähriger Privatpersonen oder minderjähriger Personen, die unfreiwillig in der Öffentlichkeit stehen:
  • Gezielte Beschimpfungen
  • Behauptungen über Liebesbeziehungen, die sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität
  • Koordinierung, Befürwortung oder Förderung von Ausgrenzung
  • Negative Behauptungen über den Charakter oder die Fähigkeiten, außer im Kontext von Tatvorwürfen gegen Erwachsene. Wir lassen Tatvorwürfe zu, damit Personen Aufmerksamkeit auf ihre persönlichen Erfahrungen oder Offline-Events lenken können. In Fällen, in denen Tatvorwürfe den genannten Personen im echten Leben Schaden zufügen, sind wir jedoch dazu berechtigt, diese zu entfernen
  • Ausdrücke von Verachtung oder Ekel, außer im Kontext von Tatvorwürfen gegen Erwachsene
Folgendes bezüglich einer minderjährigen Privatperson zu veröffentlichen:
  • Unterstellungen von kriminellem oder gesetzeswidrigem Verhalten
  • Videos über körperliches Mobbing oder körperliche Gewalt gegen Minderjährige im Zusammenhang mit einer Auseinandersetzung, wenn diese Videos in einem nicht-verurteilenden Kontext geteilt werden
Folgendes bezüglich Privatpersonen (Eigenmeldung durch diese erforderlich) zu veröffentlichen:
  • Auf die eigene Person bezogenes Mobbing
  • Unerwünschte manipulierte Bilder
  • Vergleich mit anderen Personen des öffentlichen Lebens bzw. fiktiven Personen oder Privatpersonen aufgrund des Aussehens
  • Behauptungen über religiöse Identität oder Blasphemie
  • Vergleiche mit Tieren oder Insekten, die kulturell nicht als körperlich oder intellektuell unterlegen gelten („Tiger“, „Löwe“)
  • Neutrale oder positive körperliche Beschreibungen
  • Nicht-negative Behauptungen über den Charakter oder die Fähigkeiten
  • Jeder Mobbing- oder Belästigungsverstoß, der in einem wohlmeinenden Kontext geteilt wird
  • Angriffe durch abwertende Ausdrücke mit Bezug auf den Mangel an sexuellen Aktivitäten
Für die folgenden Inhalte blenden wir einen Warnhinweis ein, damit die Betrachter*innen wissen, dass der Inhalt verstörend sein könnte:Folgenden Inhalten fügen wir eine Abdeckung hinzu, damit die Nutzer entscheiden können, ob sie sie sehen möchten oder nicht:
Videos über körperliches Mobbing oder körperliche Gewalt gegen Minderjährige im Zusammenhang mit einer Auseinandersetzung, wenn diese Videos mit einem verurteilenden Bildtext geteilt werden
Für die Durchsetzung der folgenden Gemeinschaftsstandards benötigen wir zusätzliche Informationen und/oder Kontext:
Das Folgende ist untersagt:
  • Posten von Inhalten, die sich über unerwünschte Seiten, Gruppen und Veranstaltungen an Privatpersonen richten. Wir entfernen diese Inhalte, wenn sie vom Opfer oder von einem Vertretungsberechtigten des Opfers gemeldet werden.
  • Erstellen von Konten, um eine Person zu kontaktieren, die dich geblockt hat
  • Posten von Angriffen durch herabwürdigende Ausdrücke mit Bezug zu frauenspezifischen Schimpfwörtern Wir entfernen diese Inhalte, wenn das Opfer oder ein Vertretungsberechtigter des Opfers uns über ihren Inhalt informiert, selbst wenn das Opfer sie nicht direkt gemeldet hat. Wir entfernen diese Inhalte, wenn das Opfer oder ein Vertretungsberechtigter des Opfers uns über ihren Inhalt informiert, selbst wenn das Opfer sie nicht direkt gemeldet hat.
  • Posten von Inhalten, die es auf andere Weise erforderlich machen würden, dass das Opfer den Inhalt bzw, einen Hinweis darauf, das der Poster das Opfer direkt angreift, meldet (z. B. das Opfer wird in dem Beitrag oder Kommentar markiert). Wir entfernen diese Inhalte, wenn wir vom Opfer oder einem Vertretungsberechtigten des Opfers die Bestätigung erhalten, dass der Inhalt unerwünscht ist.
  • Posten von Inhalten, die den Tod einer Person gutheißen, feiern oder verspotten Wir entfernen auch Inhalte, die auf eine verstorbene Person abzielen und die das Opfer uns normalerweise melden müsste. Wir entfernen auch Inhalte, die auf eine verstorbene Person abzielen und die das Opfer uns normalerweise melden müsste.
  • Posten von Inhalten mit einem Aufruf bzw. einer Absichtserklärung, sich an Verhalten zu beteiligen, das im Rahmen unserer Richtlinien als Mobbing oder Belästigung gilt. Wir entfernen diese Inhalte, wenn wir vom Opfer oder einem Vertretungsberechtigten des Opfers die Bestätigung erhalten, dass der Inhalt unerwünscht ist.
Grundgedanke dieser Richtlinie
Mobbing und Belästigung treten vielerorts und in den unterschiedlichsten Formen auf, angefangen bei Drohungen und dem Veröffentlichen von personenbezogenen Informationen, bis hin zum Versenden von Drohnachrichten und zur unerwünschten Kontaktaufnahme mit negativen Absichten. Wir tolerieren diese Art von Verhalten nicht, denn wir möchten, dass sich die Menschen auf Facebook, Instagram und Threads sicher und respektiert fühlen.
Wir unterscheiden zwischen Personen des öffentlichen Lebens und Privatpersonen, denn wir möchten Diskussionen zulassen, bei denen es häufig auch um kritische Kommentare zu Personen geht, über die in den Nachrichten berichtet wird oder die über ein großes öffentliches Publikum verfügen. Bei Personen des öffentlichen Lebens entfernen wir Inhalte mit schwerwiegenden Angriffen sowie mit solchen Angriffen, bei denen die Person des öffentlichen Lebens direkt in dem Beitrag oder Kommentar markiert wird. Wir definieren Personen des öffentlichen Lebens als Regierungsvertreter auf einzelstaatlicher und nationaler Ebene, politische Kandidaten für diese Ämter, Personen mit über einer Million Fans oder Abonnenten in sozialen Medien und Personen, über die häufig in den Medien berichtet wird.
Für Privatpersonen geht unser Schutz noch weiter: Wir entfernen Inhalte, die darauf abzielen, die Person zu erniedrigen oder bloßzustellen, wie beispielsweise Behauptungen über die sexuellen Aktivitäten einer Person. Wir wissen, dass sich Mobbing und Belästigung gerade auf Minderjährige emotional auswirken können. Deshalb bieten wir mit unseren Richtlinien einen erhöhten Schutz für alle Personen unter 18 Jahren, unabhängig vom Nutzerstatus.
Natürlich kommt es beim Teilen von Inhalten stets auf den Kontext und die Absichten an. Deswegen gestatten wir das Posten und Teilen von Beiträgen, wenn dies eindeutig dazu dient, Mobbing und Belästigung zu verurteilen oder darauf aufmerksam zu machen. In bestimmten Fällen benötigen wir eine Eigenmeldung der betroffenen Person, damit wir besser verstehen können, dass sie sich gemobbt oder belästigt fühlt. Wir ermutigen jeden, ein solches Verhalten und derartige Inhalte zu melden und sich mithilfe der auf unseren Plattformen zur Verfügung stehenden Tools davor zu schützen.
Unser Mobbing-Präventionshub dient als Anlaufstelle für Jugendliche, Eltern und Pädagogen, die Hilfe bei Problemen im Zusammenhang mit Mobbing oder anderen Konflikten benötigen. Er bietet Schritt-für-Schritt-Anleitungen, einschließlich Informationen, um Gespräche über wichtige Themen wie Mobbing anzustoßen. Erfahre hier mehr darüber, was wir zum Schutz der Nutzer vor Mobbing und Belästigung unternehmen.
Hinweis: Diese Richtlinie gilt nicht für Personen, die Teil einer von der Richtlinie zu gefährlichen Organisationen und Personen abgedeckten Organisation sind, und Personen, die vor 1900 verstorben sind.
Das Folgende ist untersagt:
Wiederholte Kontaktaufnahme, die
  • unerwünscht oder
  • sexuell belästigend ist oder
  • sich ungefragt an eine große Anzahl an Personen richtet
Böswilliges Abzielen auf Personen durch:
  • Aufruf zur Beteiligung an Mobbing und/oder Belästigung oder Absichtserklärungen, Mobbing und/oder Belästigung begehen zu wollen
  • Angriff der Person basierend auf ihrem Status als Opfer sexueller Übergriffe, sexueller Ausbeutung, sexueller Belästigung oder häuslicher Gewalt
  • Aufforderung zu Selbstverletzung oder Selbstmord einer bestimmten Person oder Personengruppe
  • Angriff der Person durch abwertende Ausdrücke mit Bezug zu sexuellen Aktivitäten (z. B. „Hure“, „Schlampe“)
  • Inhalte über tragische Gewalttaten oder Opfer tragischer Gewalttaten zu posten, wenn Behauptungen enthalten sind, die tragische Gewalttat habe nicht stattgefunden
  • Inhalte über Opfer oder Überlebende tragischer Gewalttaten mit Nennung ihres Namens oder einem Bild von ihnen zu posten, wenn Behauptungen enthalten sind, dass die betroffene Person
    • nur vorgibt, Opfer eines solchen Vorfalls zu sein, oder
    • anderweitig bezahlt oder beauftragt wurde, andere über ihre Involvierung bei einem solchen Vorfall zu täuschen
  • Androhen, die private Telefonnummer, Wohnanschrift oder E-Mail-Adresse einer Person zu veröffentlichen
  • Absichtserklärungen zur Beteiligung an sexuellen Handlungen oder Befürwortung der Beteiligung an sexuellen Handlungen
  • Seiten oder Gruppen zu erstellen, deren Ziel es ist, eine Person oder mehrere Personen anzugreifen durch
    • Herbeiwünschen von Tod, einer ernsthaften oder ansteckenden Krankheit oder Behinderung
    • Absichtserklärungen zur Befürwortung der Beteiligung an sexuellen Handlungen
    • Behauptungen, dass die Person (möglicherweise) eine Geschlechtskrankheit hat
  • Nachrichten zu versenden, die folgende Angriffe enthalten und sich an eine einzelne Person oder eine Gruppe von Personen in der Konversation richten:
    • Gezielte Beschimpfungen
    • Herbeiwünschen von Tod, schwerer oder ansteckender Krankheit, Behinderung oder Körperverletzung
Abzielen auf andere Privatpersonen, Personen, die unfreiwillig in der Öffentlichkeit stehen, oder minderjährige Personen des öffentlichen Lebens durch:
  • Herbeiwünschen von Tod, einer ernsthaften oder ansteckenden Krankheit oder Behinderung
  • Frauenspezifische Ausdrücke der Beschimpfung, wenn sie abwertend verwendet werden
  • Behauptungen über sexuelle Handlungen oder Geschlechtskrankheiten
  • Seiten oder Gruppen, die Personen durch Folgendes angreifen sollen:
    • Gezielte Beschimpfungen
    • Negative körperliche Beschreibungen
    • Behauptungen über religiöse Identität oder Blasphemie
    • Ausdrücke von Verachtung oder Abscheu
    • Frauenspezifische Ausdrücke der Beschimpfung, wenn sie abwertend verwendet werden
Personen des öffentlichen Lebens mit Folgendem anzugreifen:
  • Für Erwachsene
    • Herbeiwünschen von Tod, einer ernsthaften oder ansteckenden Krankheit oder Behinderung
    • Behauptungen über Geschlechtskrankheiten
    • Frauenspezifische Ausdrücke der Beschimpfung, wenn sie abwertend verwendet werden
    • Inhalte, die den Tod der Person gutheißen oder verspotten
  • Für Minderjährige
    • Vergleiche mit Tieren oder Insekten, die kulturell als körperlich oder intellektuell unterlegen gelten, oder mit einem leblosen Objekt („Kuh“, „Affe“, „Kartoffel“)
    • Inhalte, die manipuliert wurden, um spezifische körperliche Merkmale (Nase, Ohr usw.) hervorzuheben (zum Beispiel durch Einkreisen) oder um auf eine andere negative Art Aufmerksamkeit darauf zu lenken
Folgendes bezüglich Privatpersonen oder minderjährigen Personen, die unfreiwillig in der Öffentlichkeit stehen, zu veröffentlichen:
  • Vergleiche mit Tieren oder Insekten, die kulturell als körperlich oder intellektuell unterlegen gelten, oder mit einem leblosen Objekt („Kuh“, „Affe“, „Kartoffel“)
  • Inhalte, die manipuliert wurden, um spezifische körperliche Merkmale (Nase, Ohr usw.) hervorzuheben (zum Beispiel durch Einkreisen) oder um auf eine andere negative Art Aufmerksamkeit darauf zu lenken
  • Angriffe durch negative körperliche Beschreibungen
  • Inhalte, die Personen aufgrund ihres Aussehens oder ihrer Persönlichkeit einen Stellenwert zuweisen
  • Inhalte, die einen anderen Erwachsenen sexualisieren
  • Inhalte, die andere bei oder direkt nach dem Menstruieren, Urinieren, Erbrechen oder Stuhlgang zeigen und bei denen der Kontext die Person zusätzlich erniedrigt oder Inhalte, die Ausdrücke von Abscheu bzw. Ekel enthalten
  • Körperliches Mobbing, wobei der Kontext die Person zusätzlich erniedrigt
  • Inhalte, die den Tod der Person gutheißen oder verspotten
  • Außerdem zählen dazu Angriffe durch Seiten oder Gruppen:
    • Negative Behauptungen über den Charakter oder die Fähigkeiten
    • Auf die eigene Person bezogenes Mobbing; nur wenn der Inhalt auf mehr als eine Privatperson abzielt
Folgendes zu veröffentlichen bezüglich erwachsener Privatpersonen (Eigenmeldung durch diese erforderlich) oder minderjähriger Privatpersonen oder minderjähriger Personen, die unfreiwillig in der Öffentlichkeit stehen:
  • Gezielte Beschimpfungen
  • Behauptungen über Liebesbeziehungen, die sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität
  • Koordinierung, Befürwortung oder Förderung von Ausgrenzung
  • Negative Behauptungen über den Charakter oder die Fähigkeiten, außer im Kontext von Tatvorwürfen gegen Erwachsene. Wir lassen Tatvorwürfe zu, damit Personen Aufmerksamkeit auf ihre persönlichen Erfahrungen oder Offline-Events lenken können. In Fällen, in denen Tatvorwürfe den genannten Personen im echten Leben Schaden zufügen, sind wir jedoch dazu berechtigt, diese zu entfernen.
  • Ausdrücke von Verachtung oder Ekel, außer im Kontext von Tatvorwürfen gegen Erwachsene
Folgendes bezüglich einer minderjährigen Privatperson zu veröffentlichen:
  • Unterstellungen von kriminellem oder gesetzeswidrigem Verhalten
  • Videos über körperliches Mobbing oder körperliche Gewalt gegen Minderjährige im Zusammenhang mit einer Auseinandersetzung, wenn diese Videos in einem nicht-verurteilenden Kontext geteilt werden
Folgendes bezüglich Privatpersonen (Eigenmeldung durch diese erforderlich) zu veröffentlichen:
  • Auf die eigene Person bezogenes Mobbing
  • Unerwünschte manipulierte Bilder
  • Vergleich mit anderen Personen des öffentlichen Lebens bzw. fiktiven Personen oder Privatpersonen aufgrund des Aussehens
  • Behauptungen über die religiöse Identität oder Blasphemie, außer in unsicheren Ländern, in denen die Richtlinie zu Gewalt und Anstiftung angewendet werden sollte
  • Vergleiche mit Tieren oder Insekten, die kulturell nicht als körperlich oder intellektuell unterlegen gelten („Tiger“, „Löwe“)
  • Neutrale oder positive körperliche Beschreibungen
  • Nicht-negative Behauptungen über den Charakter oder die Fähigkeiten
  • Jeder Mobbing- oder Belästigungsverstoß, der in einem wohlmeinenden Kontext geteilt wird
  • Angriffe durch abwertende Ausdrücke mit Bezug auf den Mangel an sexuellen Aktivitäten
Für die folgenden Inhalte blenden wir einen Warnhinweis ein, damit die Betrachter*innen wissen, dass der Inhalt verstörend sein könnte:
Videos über körperliches Mobbing oder körperliche Gewalt gegen Minderjährige im Zusammenhang mit einer Auseinandersetzung, wenn diese Videos mit einem verurteilenden Bildtext geteilt werden
Für die Durchsetzung der folgenden Gemeinschaftsstandards benötigen wir zusätzliche Informationen und/oder Kontext:
Das Folgende ist untersagt:
  • Posten von Inhalten, die sich über unerwünschte Seiten, Gruppen und Veranstaltungen an Privatpersonen richten. Wir entfernen diese Inhalte, wenn sie vom Opfer oder von einer/einem Vertretungsberechtigten des Opfers gemeldet werden.
  • Erstellen von Konten, um eine Person zu kontaktieren, die dich geblockt hat
  • Posten von Angriffen durch herabwürdigende Ausdrücke mit Bezug zu frauenspezifischen Beschimpfungen. Wir entfernen diese Inhalte, wenn das Opfer oder ein Vertretungsberechtigter des Opfers uns über sie informiert, selbst wenn das Opfer sie nicht direkt gemeldet hat.
  • Posten von Inhalten, die es auf andere Weise erforderlich machen würden, dass das Opfer den Inhalt bzw. einen Hinweis darauf, dass der Poster das Opfer direkt angreift, meldet (z. B. das Opfer wird in dem Beitrag oder Kommentar markiert). Wir entfernen diese Inhalte, wenn wir vom Opfer oder von einem Vertretungsberechtigten des Opfers die Bestätigung erhalten, dass der Inhalt unerwünscht ist.
  • Posten von Inhalten, die den Tod einer Person gutheißen, feiern oder verspotten. Wir entfernen auch Inhalte, die auf eine verstorbene Person abzielen und die das Opfer uns normalerweise melden müsste.
  • Posten von Inhalten mit einem Aufruf bzw. einer Absichtserklärung, sich an Verhalten zu beteiligen, das im Rahmen unserer Richtlinien als Mobbing oder Belästigung gilt. Wir entfernen diese Inhalte, wenn wir vom Opfer oder einem Vertretungsberechtigten des Opfers die Bestätigung erhalten, dass der Inhalt unerwünscht ist.
Grundgedanke dieser Richtlinie
Mobbing und Belästigung treten vielerorts und in den unterschiedlichsten Formen auf, angefangen bei Drohungen und dem Veröffentlichen von personenbezogenen Informationen, bis hin zum Versenden von Drohnachrichten und zur unerwünschten Kontaktaufnahme mit negativen Absichten. Wir tolerieren diese Art von Verhalten nicht, denn wir möchten, dass sich die Menschen auf Facebook, Instagram und Threads sicher und respektiert fühlen.
Wir unterscheiden zwischen Personen des öffentlichen Lebens und Privatpersonen, denn wir möchten Diskussionen zulassen, bei denen es häufig auch um kritische Kommentare zu Personen geht, über die in den Nachrichten berichtet wird oder die über ein großes öffentliches Publikum verfügen. Bei Personen des öffentlichen Lebens entfernen wir Inhalte mit schwerwiegenden Angriffen sowie mit solchen Angriffen, bei denen die Person des öffentlichen Lebens direkt in dem Beitrag oder Kommentar markiert wird. Wir definieren Personen des öffentlichen Lebens als Regierungsvertreter auf einzelstaatlicher und nationaler Ebene, politische Kandidaten für diese Ämter, Personen mit über einer Million Fans oder Abonnenten in sozialen Medien und Personen, über die häufig in den Medien berichtet wird.
Für Privatpersonen geht unser Schutz noch weiter: Wir entfernen Inhalte, die darauf abzielen, die Person zu erniedrigen oder bloßzustellen, wie beispielsweise Behauptungen über die sexuellen Aktivitäten einer Person. Wir wissen, dass sich Mobbing und Belästigung gerade auf Minderjährige emotional auswirken können. Deshalb bieten wir mit unseren Richtlinien einen erhöhten Schutz für alle Personen unter 18 Jahren, unabhängig vom Nutzerstatus.
Natürlich kommt es beim Teilen von Inhalten stets auf den Kontext und die Absichten an. Deswegen gestatten wir das Posten und Teilen von Beiträgen, wenn dies eindeutig dazu dient, Mobbing und Belästigung zu verurteilen oder darauf aufmerksam zu machen. In bestimmten Fällen benötigen wir eine Eigenmeldung der betroffenen Person, damit wir besser verstehen können, dass sie sich gemobbt oder belästigt fühlt. Wir ermutigen jeden, ein solches Verhalten und derartige Inhalte zu melden und sich mithilfe der auf unseren Plattformen zur Verfügung stehenden Tools davor zu schützen.
Unser Mobbing-Präventionshub dient als Anlaufstelle für Jugendliche, Eltern und Pädagogen, die Hilfe bei Problemen im Zusammenhang mit Mobbing oder anderen Konflikten benötigen. Er bietet Schritt-für-Schritt-Anleitungen, einschließlich Informationen, um Gespräche über wichtige Themen wie Mobbing anzustoßen. Erfahre hier mehr darüber, was wir zum Schutz der Nutzer vor Mobbing und Belästigung unternehmen.
Hinweis: Diese Richtlinie gilt nicht für Personen, die Teil einer von der Richtlinie zu gefährlichen Organisationen und Personen abgedeckten Organisation sind, und Personen, die vor 1900 verstorben sind.
Das Folgende ist untersagt:
Wiederholte Kontaktaufnahme, die
  • unerwünscht oder
  • sexuell belästigend ist oder
  • sich ungefragt an eine große Anzahl an Personen richtet
Böswilliges Abzielen auf eine Person durch:
  • Aufruf zur Beteiligung an Mobbing und/oder Belästigung oder Absichtserklärungen, Mobbing und/oder Belästigung begehen zu wollen
  • Angriff der Person basierend auf ihrem Status als Opfer sexueller Übergriffe, sexueller Ausbeutung, Missbrauch oder häuslicher Gewalt
  • Aufforderung zu Selbstverletzung oder Selbstmord einer bestimmten Person oder Personengruppe
  • Angriff der Person durch abwertende Ausdrücke mit Bezug zu sexuellen Aktivitäten (z. B. „Hure“, „Schlampe“)
  • Inhalte über tragische Gewalttaten oder Opfer tragischer Gewalttaten zu posten, wenn Behauptungen enthalten sind, die tragische Gewalttat habe nicht stattgefunden
  • Inhalte über Opfer oder Überlebende tragischer Gewalttaten mit Nennung ihres Namens oder einem Bild von ihnen zu posten, wenn Behauptungen enthalten sind, dass die betroffene Person
    • nur vorgibt, Opfer eines solchen Vorfalls zu sein, oder
    • anderweitig bezahlt oder beauftragt wurde, andere über ihre Involvierung bei einem solchen Vorfall zu täuschen
  • Androhen, die private Telefonnummer, Wohnanschrift oder E-Mail-Adresse einer Person zu veröffentlichen
  • Absichtserklärungen zur Beteiligung an sexuellen Handlungen oder Befürwortung der Beteiligung an sexuellen Handlungen
  • Erstellen von Seiten oder Gruppen, deren Ziel es ist, eine Person oder mehrere Personen anzugreifen durch:
    • Herbeiwünschen von Tod, oder schwerer oder ansteckender Krankheit oder Behinderung
    • Absichtserklärungen zur Befürwortung der Beteiligung an sexuellen Handlungen
    • Behauptungen, dass die Person (möglicherweise) eine Geschlechtskrankheit hat
  • Nachrichten zu versenden, die folgende Angriffe enthalten und sich an eine einzelne Person oder eine Gruppe von Personen in der Konversation richten:
    • Gezielte Beschimpfungen
    • Herbeiwünschen von Tod, schwerer oder ansteckender Krankheit, oder Behinderung oder Körperverletzung
Folgendes bezüglich Minderjähriger (sowohl Privatpersonen als auch Personen des öffentlichen Lebens) zu veröffentlichen:
  • Herbeiwünschen von Tod, schwerer Krankheit oder Behinderung
  • Frauenspezifische Ausdrücke der Beschimpfung, wenn sie abwertend verwendet werden
  • Behauptungen über sexuelle Handlungen oder Geschlechtskrankheiten
  • Seiten oder Gruppen, die Personen durch Folgendes angreifen sollen:
    • Gezielte Beschimpfungen
    • Negative körperliche Beschreibungen
    • Behauptungen über religiöse Identität oder Blasphemie
    • Ausdrücke von Verachtung oder Abscheu
    • Frauenspezifische Ausdrücke der Beschimpfung, wenn sie abwertend verwendet werden
Personen des öffentlichen Lebens mit Folgendem anzugreifen:
  • Für Erwachsene
    • Herbeiwünschen von Tod, oder schwerer oder ansteckender Krankheit oder Behinderung
    • Absichtserklärungen zur Beteiligung an sexuellen Handlungen oder Befürwortung der Beteiligung an sexuellen Handlungen
    • Behauptungen über Geschlechtskrankheiten
    • Frauenspezifische Ausdrücke der Beschimpfung, wenn sie abwertend verwendet werden
    • Inhalte, die den Tod der Person gutheißen oder verspotten
  • Für Minderjährige
    • Vergleiche mit Tieren oder Insekten, die kulturell als körperlich oder intellektuell unterlegen gelten, oder mit einem leblosen Objekt („Kuh“, „Affe“, „Kartoffel“)
    • Inhalte, die manipuliert wurden, um spezifische körperliche Merkmale (Nase, Ohr usw.) hervorzuheben (zum Beispiel durch Einkreisen) oder um auf eine andere negative Art Aufmerksamkeit darauf zu lenken
Folgendes bezüglich Privatpersonen oder minderjährigen Personen, die unfreiwillig in der Öffentlichkeit stehen, zu veröffentlichen:
  • Vergleiche mit Tieren oder Insekten, die kulturell als körperlich oder intellektuell unterlegen gelten, oder mit einem leblosen Objekt („Kuh“, „Affe“, „Kartoffel“)
  • Inhalte, die manipuliert wurden, um spezifische körperliche Merkmale (Nase, Ohr usw.) hervorzuheben (zum Beispiel durch Einkreisen) oder um auf eine andere negative Art Aufmerksamkeit darauf zu lenken
  • Angriffe durch negative körperliche Beschreibungen
  • Inhalte, die Personen aufgrund ihres Aussehens oder ihrer Persönlichkeit einen Stellenwert zuweisen
  • Inhalte, die einen anderen Erwachsenen sexualisieren
  • Inhalte, die andere bei oder direkt nach dem Menstruieren, Urinieren, Erbrechen oder Stuhlgang zeigen und bei denen der Kontext die Person zusätzlich erniedrigt oder Inhalte, die Ausdrücke von Abscheu bzw. Ekel enthalten
  • Körperliches Mobbing, wobei der Kontext die Person zusätzlich erniedrigt
  • Inhalte, die den Tod der Person gutheißen oder verspotten
  • Außerdem zählen dazu Angriffe durch Seiten oder Gruppen:
    • Negative Behauptungen über den Charakter oder die Fähigkeiten
    • Auf die eigene Person bezogenes Mobbing; nur wenn der Inhalt auf mehr als eine Privatperson abzielt
Folgendes zu veröffentlichen bezüglich erwachsener Privatpersonen (Eigenmeldung durch diese erforderlich) oder minderjähriger Privatpersonen oder minderjähriger Personen, die unfreiwillig in der Öffentlichkeit stehen:
  • Gezielte Beschimpfungen
  • Behauptungen über Liebesbeziehungen, die sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität
  • Koordinierung, Befürwortung oder Förderung von Ausgrenzung
  • Negative Behauptungen über den Charakter oder die Fähigkeiten, außer im Kontext von Tatvorwürfen gegen Erwachsene
  • Ausdrücke von Verachtung oder Ekel, außer im Kontext von Tatvorwürfen gegen Erwachsene
Folgendes bezüglich einer minderjährigen Privatperson zu veröffentlichen:
  • Unterstellungen von kriminellem oder gesetzeswidrigem Verhalten
  • Videos über körperliches Mobbing oder körperliche Gewalt gegen Minderjährige im Zusammenhang mit einer Auseinandersetzung, wenn diese Videos in einem nicht-verurteilenden Kontext geteilt werden
Folgendes bezüglich Privatpersonen (Eigenmeldung durch diese erforderlich) zu veröffentlichen:
  • Auf die eigene Person bezogenes Mobbing
  • Unerwünschte manipulierte Bilder
  • Vergleich mit anderen Personen des öffentlichen Lebens bzw. fiktiven Personen oder Privatpersonen aufgrund des Aussehens
  • Behauptungen über die religiöse Identität oder Blasphemie, außer in unsicheren Ländern, in denen die Richtlinie zu Gewalt und Anstiftung angewendet werden sollte
  • Vergleiche mit Tieren oder Insekten, die kulturell nicht als körperlich oder intellektuell unterlegen gelten („Tiger“, „Löwe“)
  • Neutrale oder positive körperliche Beschreibungen
  • Nicht-negative Behauptungen über den Charakter oder die Fähigkeiten
  • Jeder Mobbing- oder Belästigungsverstoß, der in einem wohlmeinenden Kontext geteilt wird
  • Angriffe durch abwertende Ausdrücke mit Bezug auf den Mangel an sexuellen Aktivitäten
Für die folgenden Inhalte blenden wir einen Warnhinweis ein, damit die Betrachter*innen wissen, dass der Inhalt verstörend sein könnte:
Videos über körperliches Mobbing oder körperliche Gewalt gegen Minderjährige im Zusammenhang mit einer Auseinandersetzung, wenn diese Videos mit einem verurteilenden Bildtext geteilt werden
Grundgedanke dieser Richtlinie
Mobbing und Belästigung treten vielerorts und in den unterschiedlichsten Formen auf, angefangen bei Drohungen und dem Veröffentlichen von personenbezogenen Informationen, bis hin zum Versenden von Drohnachrichten und zur unerwünschten Kontaktaufnahme mit negativen Absichten. Wir tolerieren diese Art von Verhalten nicht, denn wir möchten, dass sich die Menschen auf Facebook, Instagram und Threads sicher und respektiert fühlen.
Wir unterscheiden zwischen Personen des öffentlichen Lebens und Privatpersonen, denn wir möchten Diskussionen zulassen, bei denen es häufig auch um kritische Kommentare zu Personen geht, über die in den Nachrichten berichtet wird oder die über ein großes öffentliches Publikum verfügen. Bei Personen des öffentlichen Lebens entfernen wir Inhalte mit schwerwiegenden Angriffen sowie mit solchen Angriffen, bei denen die Person des öffentlichen Lebens direkt in dem Beitrag oder Kommentar markiert wird. Wir definieren Personen des öffentlichen Lebens als Regierungsvertreter auf einzelstaatlicher und nationaler Ebene, politische Kandidaten für diese Ämter, Personen mit über einer Million Fans oder Abonnenten in sozialen Medien und Personen, über die häufig in den Medien berichtet wird.
Für Privatpersonen geht unser Schutz noch weiter: Wir entfernen Inhalte, die darauf abzielen, die Person zu erniedrigen oder bloßzustellen, wie beispielsweise Behauptungen über die sexuellen Aktivitäten einer Person. Wir wissen, dass sich Mobbing und Belästigung gerade auf Minderjährige emotional auswirken können. Deshalb bieten wir mit unseren Richtlinien einen erhöhten Schutz für alle Personen unter 18 Jahren, unabhängig vom Nutzerstatus.
Natürlich kommt es beim Teilen von Inhalten stets auf den Kontext und die Absichten an. Deswegen gestatten wir das Posten und Teilen von Beiträgen, wenn dies eindeutig dazu dient, Mobbing und Belästigung zu verurteilen oder darauf aufmerksam zu machen. In bestimmten Fällen benötigen wir eine Eigenmeldung der betroffenen Person, damit wir besser verstehen können, dass sie sich gemobbt oder belästigt fühlt. Wir ermutigen jeden, ein solches Verhalten und derartige Inhalte zu melden und sich mithilfe der auf unseren Plattformen zur Verfügung stehenden Tools davor zu schützen.
Unser Mobbing-Präventionshub dient als Anlaufstelle für Jugendliche, Eltern und Pädagogen, die Hilfe bei Problemen im Zusammenhang mit Mobbing oder anderen Konflikten benötigen. Er bietet Schritt-für-Schritt-Anleitungen, einschließlich Informationen, um Gespräche über wichtige Themen wie Mobbing anzustoßen. Erfahre hier mehr darüber, was wir zum Schutz der Nutzer vor Mobbing und Belästigung unternehmen.
Hinweis: Diese Richtlinie gilt nicht für Personen, die Teil einer von der Richtlinie zu gefährlichen Organisationen und Personen abgedeckten Organisation sind, und Personen, die vor 1900 verstorben sind.
Das Folgende ist untersagt:
Wiederholte Kontaktaufnahme, die
  • unerwünscht oder
  • sexuell belästigend ist oder
  • sich ungefragt an eine große Anzahl an Personen richtet
Böswilliges Abzielen auf eine Person durch:
  • Angriff der Person basierend auf ihrem Status als Opfer sexueller Übergriffe, sexueller Ausbeutung, Missbrauch oder häuslicher Gewalt
  • Aufforderung zu Selbstverletzung oder Selbstmord einer bestimmten Person oder Personengruppe
  • Angriff der Person durch abwertende Ausdrücke mit Bezug zu sexuellen Aktivitäten (z. B. „Hure“, „Schlampe“)
  • Inhalte über tragische Gewalttaten oder Opfer tragischer Gewalttaten zu posten, wenn Behauptungen enthalten sind, die tragische Gewalttat habe nicht stattgefunden
  • Inhalte über Opfer oder Überlebende tragischer Gewalttaten mit Nennung ihres Namens oder einem Bild von ihnen zu posten, wenn Behauptungen enthalten sind, dass die betroffene Person
    • nur vorgibt, Opfer eines solchen Vorfalls zu sein, oder
    • anderweitig bezahlt oder beauftragt wurde, andere über ihre Involvierung bei einem solchen Vorfall zu täuschen
  • Androhung, die private Telefonnummer, Wohnanschrift oder E-Mail-Adresse einer Person zu veröffentlichen
  • Erstellen von oder Posten von Inhalten auf Seiten oder Gruppen, die dazu bestimmt sind, eine oder mehrere Personen anzugreifen beispielsweise durch:
    • Herbeiwünschen von Tod, schwerer Krankheit oder Behinderung
    • Absichtserklärungen zur Befürwortung der Beteiligung an sexuellen Handlungen
    • Behauptungen darüber, die Person habe (möglicherweise) eine Geschlechtskrankheit
  • Versenden von Nachrichten, die folgende Angriffe enthalten und sich an eine einzelne Person oder eine Gruppe von Personen in der Konversation richten:
    • Gezielte Beschimpfungen
    • Herbeiwünschen von Tod, schwerer Krankheit, Behinderung oder Körperverletzung
Folgendes bezüglich Minderjähriger (sowohl Privatpersonen als auch Personen des öffentlichen Lebens) zu veröffentlichen:
  • Herbeiwünschen von Tod, schwerer Krankheit oder Behinderung
  • Frauenspezifische Ausdrücke der Beschimpfung, wenn sie abwertend verwendet werden
  • Behauptungen über sexuelle Handlungen oder Geschlechtskrankheiten
  • Seiten oder Gruppen, die Personen durch Folgendes angreifen sollen:
    • Gezielte Beschimpfungen
    • Körperliche Beschreibungen mit erheblicher SchwereNegative körperliche Beschreibungen
    • Behauptungen über religiöse Identität oder Blasphemie
    • Ausdrücke von Verachtung oder Abscheu
    • Frauenspezifische Ausdrücke der Beschimpfung, wenn sie abwertend verwendet werden
Personen des öffentlichen Lebens mit Folgendem anzugreifen:
  • Für Erwachsene
    • Herbeiwünschen von Tod, schwerer Krankheit oder Behinderung
    • Absichtserklärungen zur Beteiligung an sexuellen Handlungen oder Befürwortung der Beteiligung an sexuellen Handlungen
    • Behauptungen über Geschlechtskrankheiten
    • Frauenspezifische Ausdrücke der Beschimpfung, wenn sie abwertend verwendet werden
    • Inhalte, die den Tod der Person gutheißen oder verspotten
  • Für Minderjährige
    • Vergleiche mit Tieren oder Insekten, die kulturell als körperlich oder intellektuell unterlegen gelten, oder mit einem leblosen Objekt („Kuh“, „Affe“, „Kartoffel“)
    • Inhalte, die manipuliert wurden, um spezifische körperliche Merkmale (Nase, Ohr usw.) hervorzuheben (zum Beispiel durch Einkreisen) oder um auf eine andere negative Art Aufmerksamkeit darauf zu lenken
Folgendes bezüglich Privatpersonen oder minderjährigen Personen, die unfreiwillig in der Öffentlichkeit stehen, zu veröffentlichen:
  • Vergleiche mit Tieren oder Insekten, die kulturell als körperlich oder intellektuell unterlegen gelten, oder mit einem leblosen Objekt („Kuh“, „Affe“, „Kartoffel“)
  • Inhalte, die manipuliert wurden, um spezifische körperliche Merkmale (Nase, Ohr usw.) hervorzuheben (zum Beispiel durch Einkreisen) oder um auf eine andere negative Art Aufmerksamkeit darauf zu lenken
  • Angriffe durch negative körperliche Beschreibungen
  • Inhalte, die Personen aufgrund ihres Aussehens oder ihrer Persönlichkeit einen Stellenwert zuweisen
  • Inhalte, die einen anderen Erwachsenen sexualisieren
  • Inhalte, die andere bei oder direkt nach dem Menstruieren, Urinieren, Erbrechen oder Stuhlgang zeigen und bei denen der Kontext die Person zusätzlich erniedrigt oder die Inhalte Ausdrücke von Abscheu bzw. Ekel enthalten
  • Körperliches Mobbing, wobei der Kontext die Person zusätzlich erniedrigt
  • Inhalte, die den Tod der Person gutheißen oder verspotten
  • Außerdem zählen dazu Angriffe durch Seiten oder Gruppen durch Folgendes:
    • Negative Behauptungen über den Charakter oder die Fähigkeiten
    • Auf die eigene Person bezogenes Mobbing; nur wenn der Inhalt auf mehr als eine Privatperson abzielt
  • Inhalte, die den Tod der Person gutheißen oder verspotten
Abzielen auf erwachsene Privatpersonen (Eigenmeldung durch diese erforderlich) oder minderjährige Privatpersonen oder minderjährige Personen, die unfreiwillig in der Öffentlichkeit stehen, durch:
  • Gezielte Beschimpfungen
  • Behauptungen über Liebesbeziehungen, die sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität
  • Koordinierung, Befürwortung oder Förderung von Ausgrenzung
  • Negative Behauptungen über den Charakter oder die Fähigkeiten, außer im Kontext von Tatvorwürfen gegen Erwachsene
  • Ausdrücke von Verachtung oder Ekel, außer im Kontext von Tatvorwürfen gegen Erwachsene
Folgendes bezüglich einer minderjährigen Privatperson zu veröffentlichen:
  • Unterstellungen von kriminellem oder gesetzeswidrigem Verhalten
  • Videos über körperliches Mobbing oder körperliche Gewalt gegen Minderjährige im Zusammenhang mit einer Auseinandersetzung, wenn diese Videos in einem nicht-verurteilenden Kontext geteilt werden
Folgendes bezüglich Privatpersonen (Eigenmeldung durch diese erforderlich) zu veröffentlichen:
  • Auf die eigene Person bezogenes Mobbing
  • Unerwünschte manipulierte Bilder
  • Vergleich mit anderen Personen des öffentlichen Lebens bzw. fiktiven Personen oder Privatpersonen aufgrund des Aussehens
  • Behauptungen über die religiöse Identität oder Blasphemie, außer in unsicheren Ländern, in denen die Richtlinie zu Gewalt und Anstiftung angewendet werden sollte
  • Vergleiche mit Tieren oder Insekten, die kulturell nicht als körperlich oder intellektuell unterlegen gelten („Tiger“, „Löwe“)
  • Neutrale oder positive körperliche Beschreibungen
  • Nicht-negative Behauptungen über den Charakter oder die Fähigkeiten
  • Jeder Mobbing- oder Belästigungsverstoß, der in einem wohlmeinenden Kontext geteilt wird
  • Angriffe durch abwertende Ausdrücke mit Bezug auf den Mangel an sexuellen Aktivitäten
Für die folgenden Inhalte blenden wir einen Warnhinweis ein, damit die Betrachter*innen wissen, dass der Inhalt verstörend sein könnte:
Videos über körperliches Mobbing oder körperliche Gewalt gegen Minderjährige im Zusammenhang mit einer Auseinandersetzung, wenn diese Videos mit einem verurteilenden Bildtext geteilt werden
Grundgedanke dieser Richtlinie
Mobbing und Belästigung treten vielerorts und in den unterschiedlichsten Formen auf, angefangen bei Drohungen und dem Veröffentlichen von personenbezogenen Informationen, bis hin zum Versenden von Drohnachrichten und zur unerwünschten Kontaktaufnahme mit negativen Absichten. Wir tolerieren diese Art von Verhalten nicht, denn wir möchten, dass sich die Menschen auf Facebook, Instagram und Threads sicher und respektiert fühlen.
Wir unterscheiden zwischen Personen des öffentlichen Lebens und Privatpersonen, denn wir möchten Diskussionen zulassen, bei denen es häufig auch um kritische Kommentare zu Personen geht, über die in den Nachrichten berichtet wird oder die über ein großes öffentliches Publikum verfügen. Bei Personen des öffentlichen Lebens entfernen wir Inhalte mit schwerwiegenden Angriffen sowie mit solchen Angriffen, bei denen die Person des öffentlichen Lebens direkt in dem Beitrag oder Kommentar markiert wird. Wir definieren Personen des öffentlichen Lebens als Regierungsvertreter auf einzelstaatlicher und nationaler Ebene, politische Kandidaten für diese Ämter, Personen mit über einer Million Fans oder Abonnenten in sozialen Medien und Personen, über die häufig in den Medien berichtet wird.
Für Privatpersonen geht unser Schutz noch weiter: Wir entfernen Inhalte, die darauf abzielen, die Person zu erniedrigen oder bloßzustellen, wie beispielsweise Behauptungen über die sexuellen Aktivitäten einer Person. Wir wissen, dass sich Mobbing und Belästigung gerade auf Minderjährige emotional auswirken können. Deshalb bieten wir mit unseren Richtlinien einen erhöhten Schutz für alle Personen unter 18 Jahren, unabhängig vom Nutzerstatus.
Natürlich kommt es beim Teilen von Inhalten stets auf den Kontext und die Absichten an. Deswegen gestatten wir das Posten und Teilen von Beiträgen, wenn dies eindeutig dazu dient, Mobbing und Belästigung zu verurteilen oder darauf aufmerksam zu machen. In bestimmten Fällen benötigen wir eine Eigenmeldung der betroffenen Person, damit wir besser verstehen können, dass sie sich gemobbt oder belästigt fühlt. Wir ermutigen jeden, ein solches Verhalten und derartige Inhalte zu melden und sich mithilfe der auf unseren Plattformen zur Verfügung stehenden Tools davor zu schützen.
Unser Mobbing-Präventionshub dient als Anlaufstelle für Jugendliche, Eltern und Pädagogen, die Hilfe bei Problemen im Zusammenhang mit Mobbing oder anderen Konflikten benötigen. Er bietet Schritt-für-Schritt-Anleitungen, einschließlich Informationen, um Gespräche über wichtige Themen wie Mobbing anzustoßen. Erfahre hier mehr darüber, was wir zum Schutz der Nutzer vor Mobbing und Belästigung unternehmen.
Hinweis: Diese Richtlinie gilt nicht für Personen, die Teil einer von der Richtlinie zu gefährlichen Organisationen und Personen abgedeckten Organisation sind, und Personen, die vor 1900 verstorben sind.
Das Folgende ist untersagt:
Wiederholte Kontaktaufnahme, die
  • unerwünscht oder
  • sexuell belästigend ist oder
  • sich ungefragt an eine große Anzahl an Personen richtet
Böswilliges Abzielen auf eine Person durch:
  • Angriff der Person basierend auf ihrem Status als Opfer sexueller Übergriffe, sexueller Ausbeutung, Missbrauch oder häuslicher Gewalt
  • Aufforderung zu Selbstverletzung oder Selbstmord einer bestimmten Person oder Personengruppe
  • Angriff der Person durch abwertende Ausdrücke mit Bezug zu sexuellen Aktivitäten (z. B. „Hure“, „Schlampe“)
  • Inhalte über tragische Gewalttaten oder Opfer tragischer Gewalttaten zu posten, wenn Behauptungen enthalten sind, die tragische Gewalttat habe nicht stattgefunden
  • Inhalte über Opfer oder Überlebende tragischer Gewalttaten mit Nennung ihres Namens oder einem Bild von ihnen zu posten, wenn Behauptungen enthalten sind, dass die betroffene Person
    • nur vorgibt, Opfer eines solchen Vorfalls zu sein, oder
    • anderweitig bezahlt oder beauftragt wurde, andere über ihre Involvierung bei einem solchen Vorfall zu täuschen
  • Androhung, die private Telefonnummer, Wohnanschrift oder E-Mail-Adresse einer Person zu veröffentlichen
  • Erstellen oder Posten von Inhalten auf Seiten oder in Gruppen, die dazu bestimmt sind, eine oder mehrere Personen anzugreifen, z. B. durch
    • Herbeiwünschen von Tod, schwerer Krankheit oder Behinderung
    • Absichtserklärungen zur Befürwortung der Beteiligung an sexuellen Handlungen
    • Behauptungen über Geschlechtskrankheiten
  • Versenden von Nachrichten, die folgende Angriffe enthalten und sich an eine einzelne Person oder eine Gruppe von Personen in der Konversation richten:
    • Gezielte Beschimpfungen
    • Herbeiwünschen von Tod, schwerer Krankheit, Behinderung oder Körperverletzung
Folgendes bezüglich Minderjähriger (sowohl Privatpersonen als auch Personen des öffentlichen Lebens) zu veröffentlichen:
  • Herbeiwünschen von Tod, schwerer Krankheit oder Behinderung
  • Frauenspezifische Ausdrücke der Beschimpfung, wenn sie abwertend verwendet werden
  • Behauptungen über sexuelle Handlungen oder Geschlechtskrankheiten
  • Seiten oder Gruppen, die Personen durch Folgendes angreifen sollen:
    • Gezielte Beschimpfungen
    • Körperliche Beschreibungen mit erheblicher Schwere
    • Behauptungen über religiöse Identität oder Blasphemie
    • Ausdrücke von Verachtung oder Abscheu
    • Frauenspezifische Ausdrücke der Beschimpfung, wenn sie abwertend verwendet werden
Gezielter Angriff auf Personen des öffentlichen Lebens durch:
  • Für Erwachsene
    • Herbeiwünschen von Tod, schwerer Krankheit oder Behinderung
    • Absichtserklärungen zur Beteiligung an sexuellen Handlungen oder Befürwortung der Beteiligung an sexuellen Handlungen
    • Behauptungen über Geschlechtskrankheiten
    • Frauenspezifische Ausdrücke der Beschimpfung, wenn sie abwertend verwendet werden
    • Inhalte, die den Tod der Person gutheißen oder verspotten
  • Für Minderjährige
    • Vergleiche mit Tieren oder Insekten, die kulturell als körperlich oder intellektuell unterlegen gelten, oder mit einem leblosen Objekt („Kuh“, „Affe“, „Kartoffel“)
    • Inhalte, die manipuliert wurden, um spezifische körperliche Merkmale (Nase, Ohr usw.) hervorzuheben (zum Beispiel durch Einkreisen) oder um auf eine andere negative Art Aufmerksamkeit darauf zu lenken
Folgendes bezüglich Privatpersonen oder minderjährigen Personen, die unfreiwillig in der Öffentlichkeit stehen, zu veröffentlichen:
  • Vergleiche mit Tieren oder Insekten, die kulturell als körperlich oder intellektuell unterlegen gelten, oder mit einem leblosen Objekt („Kuh“, „Affe“, „Kartoffel“)
  • Inhalte, die manipuliert wurden, um spezifische körperliche Merkmale (Nase, Ohr usw.) hervorzuheben (zum Beispiel durch Einkreisen) oder um auf eine andere negative Art Aufmerksamkeit darauf zu lenken
  • Angriffe durch negative körperliche Beschreibungen
  • Inhalte, die Personen aufgrund ihres Aussehens oder ihrer Persönlichkeit einen Stellenwert zuweisen
  • Inhalte, die andere bei oder direkt nach dem Menstruieren, Urinieren, Erbrechen oder Stuhlgang zeigen und bei denen der Kontext die Person zusätzlich erniedrigt oder die Inhalte Ausdrücke von Abscheu bzw. Ekel enthalten
  • Körperliches Mobbing, wobei der Kontext die Person zusätzlich erniedrigt
  • Außerdem zählen dazu Angriffe durch Seiten oder Gruppen durch Folgendes:
    • Negative Behauptungen über den Charakter oder die Fähigkeiten
    • Auf die eigene Person bezogenes Mobbing; nur wenn der Inhalt auf mehr als eine Privatperson abzielt
  • Inhalte, die den Tod der Person gutheißen oder verspotten
Abzielen auf erwachsene Privatpersonen (Eigenmeldung durch diese erforderlich) oder minderjährige Privatpersonen oder minderjährige Personen, die unfreiwillig in der Öffentlichkeit stehen, durch:
  • Gezielte Beschimpfungen
  • Behauptungen über Liebesbeziehungen, die sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität
  • Koordinierung, Befürwortung oder Förderung von Ausgrenzung
  • Negative Behauptungen über den Charakter oder die Fähigkeiten, außer im Kontext von Tatvorwürfen gegen Erwachsene
  • Ausdrücke von Verachtung oder Ekel, außer im Kontext von Tatvorwürfen gegen Erwachsene
Folgendes bezüglich einer minderjährigen Privatperson zu veröffentlichen:
  • Unterstellungen von kriminellem oder gesetzeswidrigem Verhalten
  • Videos über körperliches Mobbing oder körperliche Gewalt gegen Minderjährige im Zusammenhang mit einer Auseinandersetzung, wenn diese Videos in einem nicht-verurteilenden Kontext geteilt werden
Folgendes bezüglich Privatpersonen (Eigenmeldung durch diese erforderlich) zu veröffentlichen:
  • Auf die eigene Person bezogenes Mobbing
  • Unerwünschte manipulierte Bilder
  • Vergleich mit anderen Personen des öffentlichen Lebens bzw. fiktiven Personen oder Privatpersonen aufgrund des Aussehens
  • Behauptungen über die religiöse Identität oder Blasphemie, außer in unsicheren Ländern, in denen die Richtlinie zu Gewalt und Anstiftung angewendet werden sollte
  • Vergleiche mit Tieren oder Insekten, die kulturell nicht als körperlich oder intellektuell unterlegen gelten („Tiger“, „Löwe“)
  • Neutrale oder positive körperliche Beschreibungen
  • Nicht-negative Behauptungen über den Charakter oder die Fähigkeiten
  • Jeder Mobbing- oder Belästigungsverstoß, der in einem wohlmeinenden Kontext geteilt wird
  • Angriffe durch abwertende Ausdrücke mit Bezug auf den Mangel an sexuellen Aktivitäten
Für die folgenden Inhalte blenden wir einen Warnhinweis ein, damit die Betrachter*innen wissen, dass der Inhalt verstörend sein könnte:
Videos über körperliches Mobbing oder körperliche Gewalt gegen Minderjährige im Zusammenhang mit einer Auseinandersetzung, wenn diese Videos mit einem verurteilenden Bildtext geteilt werden
Grundgedanke dieser Richtlinie
Mobbing und Belästigung treten vielerorts und in den unterschiedlichsten Formen auf, angefangen bei Drohungen und dem Veröffentlichen von personenbezogenen Informationen, bis hin zum Versenden von Drohnachrichten und zur unerwünschten Kontaktaufnahme mit negativen Absichten. Wir tolerieren diese Art von Verhalten nicht, denn wir möchten, dass sich die Menschen auf Facebook, Instagram und Threads sicher und respektiert fühlen.
Wir unterscheiden zwischen Personen des öffentlichen Lebens und Privatpersonen, denn wir möchten Diskussionen zulassen, bei denen es häufig auch um kritische Kommentare zu Personen geht, über die in den Nachrichten berichtet wird oder die über ein großes öffentliches Publikum verfügen. Bei Personen des öffentlichen Lebens entfernen wir Inhalte mit schwerwiegenden Angriffen sowie mit solchen Angriffen, bei denen die Person des öffentlichen Lebens direkt in dem Beitrag oder Kommentar markiert wird. Wir definieren Personen des öffentlichen Lebens als Regierungsvertreter auf einzelstaatlicher und nationaler Ebene, politische Kandidaten für diese Ämter, Personen mit über einer Million Fans oder Abonnenten in sozialen Medien und Personen, über die häufig in den Medien berichtet wird.
Für Privatpersonen geht unser Schutz noch weiter: Wir entfernen Inhalte, die darauf abzielen, die Person zu erniedrigen oder bloßzustellen, wie beispielsweise Behauptungen über die sexuellen Aktivitäten einer Person. Wir wissen, dass sich Mobbing und Belästigung gerade auf Minderjährige emotional auswirken können. Deshalb bieten wir mit unseren Richtlinien einen erhöhten Schutz für alle Personen unter 18 Jahren, unabhängig vom Nutzerstatus.
Natürlich kommt es beim Teilen von Inhalten stets auf den Kontext und die Absichten an. Deswegen gestatten wir das Posten und Teilen von Beiträgen, wenn dies eindeutig dazu dient, Mobbing und Belästigung zu verurteilen oder darauf aufmerksam zu machen. In bestimmten Fällen benötigen wir eine Eigenmeldung der betroffenen Person, damit wir besser verstehen können, dass sie sich gemobbt oder belästigt fühlt. Wir ermutigen jeden, ein solches Verhalten und derartige Inhalte zu melden und sich mithilfe der auf unseren Plattformen zur Verfügung stehenden Tools davor zu schützen.
Unser Mobbing-Präventionshub dient als Anlaufstelle für Jugendliche, Eltern und Pädagogen, die Hilfe bei Problemen im Zusammenhang mit Mobbing oder anderen Konflikten benötigen. Er bietet Schritt-für-Schritt-Anleitungen, einschließlich Informationen, um Gespräche über wichtige Themen wie Mobbing anzustoßen. Erfahre hier mehr darüber, was wir zum Schutz der Nutzer vor Mobbing und Belästigung unternehmen.
Hinweis: Diese Richtlinie gilt nicht für Personen, die Teil einer von der Richtlinie zu gefährlichen Organisationen und Personen abgedeckten Organisation sind, und Personen, die vor 1900 verstorben sind.
Das Folgende ist untersagt:
Wiederholte Kontaktaufnahme, die
  • unerwünscht oder
  • sexuell belästigend ist oder
  • sich ungefragt an eine große Anzahl an Personen richtet
Böswilliges Abzielen auf eine Person durch:
  • Angriff der Person basierend auf ihrem Status als Opfer sexueller Übergriffe, sexueller Ausbeutung, Missbrauch oder häuslicher Gewalt
  • Aufforderung zu Selbstverletzung oder Selbstmord einer bestimmten Person oder Personengruppe
  • Angriff der Person durch abwertende Ausdrücke mit Bezug zu sexuellen Aktivitäten (z. B. „Hure“, „Schlampe“)
  • Inhalte über tragische Gewalttaten oder Opfer tragischer Gewalttaten zu posten, wenn Behauptungen enthalten sind, die tragische Gewalttat habe nicht stattgefunden
  • Inhalte über Opfer oder Überlebende tragischer Gewalttaten mit Nennung ihres Namens oder einem Bild von ihnen zu posten, wenn Behauptungen enthalten sind, dass die betroffene Person
    • nur vorgibt, Opfer eines solchen Vorfalls zu sein, oder
    • anderweitig bezahlt oder beauftragt wurde, andere über ihre Involvierung bei einem solchen Vorfall zu täuschen
  • Androhung, die private Telefonnummer, Wohnanschrift oder E-Mail-Adresse einer Person zu veröffentlichen
  • Erstellen oder Posten von Inhalten auf Seiten oder in Gruppen, die dazu bestimmt sind, eine oder mehrere Personen anzugreifen, z. B. durch
    • Herbeiwünschen von Tod, schwerer Krankheit oder Behinderung
    • Absichtserklärungen zur Befürwortung der Beteiligung an sexuellen Handlungen
    • Behauptungen über Geschlechtskrankheiten
  • Versenden von Nachrichten, die folgende Angriffe enthalten und sich an eine einzelne Person oder eine Gruppe von Personen in der Konversation richten:
    • Gezielte Beschimpfungen
    • Herbeiwünschen von Tod, schwerer Krankheit, Behinderung oder Körperverletzung
Folgendes bezüglich Minderjähriger (sowohl Privatpersonen als auch Personen des öffentlichen Lebens) zu veröffentlichen:
  • Herbeiwünschen von Tod, schwerer Krankheit oder Behinderung
  • Behauptungen über sexuelle Handlungen oder Geschlechtskrankheiten
  • Seiten oder Gruppen, die Personen durch Folgendes angreifen sollen:
    • Gezielte Beschimpfungen
    • Körperliche Beschreibungen mit erheblicher Schwere
    • Behauptungen über religiöse Identität oder Blasphemie
    • Ausdrücke von Verachtung oder Abscheu
Gezielter Angriff auf Personen des öffentlichen Lebens durch:
  • Für Erwachsene
    • Herbeiwünschen von Tod, schwerer Krankheit oder Behinderung
    • Absichtserklärungen zur Beteiligung an sexuellen Handlungen oder Befürwortung der Beteiligung an sexuellen Handlungen
    • Behauptungen über Geschlechtskrankheiten
    • Inhalte, die den Tod der Person gutheißen oder verspotten
  • Für Minderjährige
    • Vergleiche mit Tieren oder Insekten, die kulturell als körperlich oder intellektuell unterlegen gelten, oder mit einem leblosen Objekt („Kuh“, „Affe“, „Kartoffel“)
    • Inhalte, die manipuliert wurden, um spezifische körperliche Merkmale (Nase, Ohr usw.) hervorzuheben (zum Beispiel durch Einkreisen) oder um auf eine andere negative Art Aufmerksamkeit darauf zu lenken
Folgendes bezüglich Privatpersonen oder minderjährigen Personen, die unfreiwillig in der Öffentlichkeit stehen, zu veröffentlichen:
  • Vergleiche mit Tieren oder Insekten, die kulturell als körperlich oder intellektuell unterlegen gelten, oder mit einem leblosen Objekt („Kuh“, „Affe“, „Kartoffel“)
  • Inhalte, die manipuliert wurden, um spezifische körperliche Merkmale (Nase, Ohr usw.) hervorzuheben (zum Beispiel durch Einkreisen) oder um auf eine andere negative Art Aufmerksamkeit darauf zu lenken
  • Angriffe durch negative körperliche Beschreibungen
  • Inhalte, die Personen aufgrund ihres Aussehens oder ihrer Persönlichkeit einen Stellenwert zuweisen
  • Inhalte, die andere bei oder direkt nach dem Menstruieren, Urinieren, Erbrechen oder Stuhlgang zeigen und bei denen der Kontext die Person zusätzlich erniedrigt oder die Inhalte Ausdrücke von Abscheu bzw. Ekel enthalten
  • Körperliches Mobbing, wobei der Kontext die Person zusätzlich erniedrigt
  • Außerdem zählen dazu Angriffe durch Seiten oder Gruppen durch Folgendes:
    • Negative Behauptungen über den Charakter oder die Fähigkeiten
    • Auf die eigene Person bezogenes Mobbing; nur wenn der Inhalt auf mehr als eine Privatperson abzielt
  • Inhalte, die den Tod der Person gutheißen oder verspotten
Abzielen auf erwachsene Privatpersonen (Eigenmeldung durch diese erforderlich) oder minderjährige Privatpersonen oder minderjährige Personen, die unfreiwillig in der Öffentlichkeit stehen, durch:
  • Gezielte Beschimpfungen
  • Behauptungen über Liebesbeziehungen, die sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität
  • Inhalte, die die Hygiene infrage stellen
  • Koordinierung, Befürwortung oder Förderung von Ausgrenzung
  • Negative Behauptungen über den Charakter oder die Fähigkeiten, außer im Kontext von Tatvorwürfen gegen Erwachsene
  • Ausdrücke von Verachtung oder Ekel, außer im Kontext von Tatvorwürfen gegen Erwachsene
Folgendes bezüglich einer minderjährigen Privatperson zu veröffentlichen:
  • Unterstellungen von kriminellem oder gesetzeswidrigem Verhalten
  • Videos über körperliches Mobbing oder körperliche Gewalt gegen Minderjährige im Zusammenhang mit einer Auseinandersetzung, wenn diese Videos in einem nicht-verurteilenden Kontext geteilt werden
Folgendes bezüglich Privatpersonen (Eigenmeldung durch diese erforderlich) zu veröffentlichen:
  • Auf die eigene Person bezogenes Mobbing
  • Unerwünschte manipulierte Bilder
  • Vergleich mit anderen Personen des öffentlichen Lebens bzw. fiktiven Personen oder Privatpersonen aufgrund des Aussehens
  • Behauptungen über die religiöse Identität oder Blasphemie, außer in unsicheren Ländern, in denen die Richtlinie zu Gewalt und Anstiftung angewendet werden sollte
  • Vergleiche mit Tieren oder Insekten, die kulturell nicht als körperlich oder intellektuell unterlegen gelten („Tiger“, „Löwe“)
  • Neutrale oder positive körperliche Beschreibungen
  • Nicht-negative Behauptungen über den Charakter oder die Fähigkeiten
  • Jeder Mobbing- oder Belästigungsverstoß, der in einem wohlmeinenden Kontext geteilt wird
  • Angriffe durch abwertende Ausdrücke mit Bezug auf den Mangel an sexuellen Aktivitäten
Für die folgenden Inhalte blenden wir einen Warnhinweis ein, damit die Betrachter*innen wissen, dass der Inhalt verstörend sein könnte:
Videos über körperliches Mobbing oder körperliche Gewalt gegen Minderjährige im Zusammenhang mit einer Auseinandersetzung, wenn diese Videos mit einem verurteilenden Bildtext geteilt werden
Grundgedanke dieser Richtlinie
Mobbing und Belästigung treten vielerorts und in den unterschiedlichsten Formen auf, angefangen bei Drohungen und dem Veröffentlichen von personenbezogenen Informationen, bis hin zum Versenden von Drohnachrichten und zur unerwünschten Kontaktaufnahme mit negativen Absichten. Wir tolerieren diese Art von Verhalten nicht, denn wir möchten, dass sich die Menschen auf Facebook, Instagram und Threads sicher und respektiert fühlen.
Wir unterscheiden zwischen Personen des öffentlichen Lebens und Privatpersonen, denn wir möchten Diskussionen zulassen, bei denen es häufig auch um kritische Kommentare zu Personen geht, über die in den Nachrichten berichtet wird oder die über ein großes öffentliches Publikum verfügen. Bei Personen des öffentlichen Lebens entfernen wir Inhalte mit schwerwiegenden Angriffen sowie mit solchen Angriffen, bei denen die Person des öffentlichen Lebens direkt in dem Beitrag oder Kommentar markiert wird. Wir definieren Personen des öffentlichen Lebens als Regierungsvertreter auf einzelstaatlicher und nationaler Ebene, politische Kandidaten für diese Ämter, Personen mit über einer Million Fans oder Abonnenten in sozialen Medien und Personen, über die häufig in den Medien berichtet wird.
Für Privatpersonen geht unser Schutz noch weiter: Wir entfernen Inhalte, die darauf abzielen, die Person zu erniedrigen oder bloßzustellen, wie beispielsweise Behauptungen über die sexuellen Aktivitäten einer Person. Wir wissen, dass sich Mobbing und Belästigung gerade auf Minderjährige emotional auswirken können. Deshalb bieten wir mit unseren Richtlinien einen erhöhten Schutz für alle Personen unter 18 Jahren, unabhängig vom Nutzerstatus.
Natürlich kommt es beim Teilen von Inhalten stets auf den Kontext und die Absichten an. Deswegen gestatten wir das Posten und Teilen von Beiträgen, wenn dies eindeutig dazu dient, Mobbing und Belästigung zu verurteilen oder darauf aufmerksam zu machen. In bestimmten Fällen benötigen wir eine Eigenmeldung der betroffenen Person, damit wir besser verstehen können, dass sie sich gemobbt oder belästigt fühlt. Wir ermutigen jeden, ein solches Verhalten und derartige Inhalte zu melden und sich mithilfe der auf unseren Plattformen zur Verfügung stehenden Tools davor zu schützen.
Unser Mobbing-Präventionshub dient als Anlaufstelle für Jugendliche, Eltern und Pädagogen, die Hilfe bei Problemen im Zusammenhang mit Mobbing oder anderen Konflikten benötigen. Er bietet Schritt-für-Schritt-Anleitungen, einschließlich Informationen, um Gespräche über wichtige Themen wie Mobbing anzustoßen. Erfahre hier mehr darüber, was wir zum Schutz der Nutzer vor Mobbing und Belästigung unternehmen.
Hinweis: Diese Richtlinie gilt nicht für Personen, die Teil einer von der Richtlinie zu gefährlichen Organisationen und Personen abgedeckten Organisation sind, und Personen, die vor 1900 verstorben sind.
Das Folgende ist untersagt:
Wiederholte Kontaktaufnahme, die
  • unerwünscht oder
  • sexuell belästigend ist oder
  • sich ungefragt an eine große Anzahl an Personen richtet
Böswilliges Abzielen auf eine Person durch:
  • Angriff der Person basierend auf ihrem Status als Opfer sexueller Übergriffe, sexueller Ausbeutung, Missbrauch oder häuslicher Gewalt
  • Aufforderung zu Selbstverletzung oder Selbstmord einer bestimmten Person oder Personengruppe
  • Angriff der Person durch abwertende Ausdrücke mit Bezug zu sexuellen Aktivitäten (z. B. „Hure“, „Schlampe“)
  • Inhalte über tragische Gewalttaten oder Opfer tragischer Gewalttaten zu posten, wenn Behauptungen enthalten sind, die tragische Gewalttat habe nicht stattgefunden
  • Inhalte über Opfer oder Überlebende tragischer Gewalttaten mit Nennung ihres Namens oder einem Bild von ihnen zu posten, wenn Behauptungen enthalten sind, dass die betroffene Person
    • nur vorgibt, Opfer eines solchen Vorfalls zu sein, oder
    • anderweitig bezahlt oder beauftragt wurde, andere über ihre Involvierung bei einem solchen Vorfall zu täuschen
  • Androhung, die private Telefonnummer, Wohnanschrift oder E-Mail-Adresse einer Person zu veröffentlichen
  • Erstellen oder Posten von Inhalten auf Seiten oder in Gruppen, die dazu bestimmt sind, eine oder mehrere Personen anzugreifen, z. B. durch
    • Herbeiwünschen von Tod, schwerer Krankheit oder Behinderung
    • Absichtserklärungen zur Befürwortung der Beteiligung an sexuellen Handlungen
    • Behauptungen über Geschlechtskrankheiten
  • Versenden von Nachrichten, die folgende Angriffe enthalten und sich an eine einzelne Person oder eine Gruppe von Personen in der Konversation richten:
    • Gezielte Beschimpfungen
    • Herbeiwünschen von Tod, schwerer Krankheit, Behinderung oder Körperverletzung
Folgendes bezüglich Minderjähriger (sowohl Privatpersonen als auch Personen des öffentlichen Lebens) zu veröffentlichen:
  • Herbeiwünschen von Tod, schwerer Krankheit oder Behinderung
  • Behauptungen über sexuelle Handlungen oder Geschlechtskrankheiten
  • Seiten oder Gruppen, die Personen durch Folgendes angreifen sollen:
    • Gezielte Beschimpfungen
    • Körperliche Beschreibungen mit erheblicher Schwere
    • Behauptungen über religiöse Identität oder Blasphemie
    • Ausdrücke von Verachtung oder Abscheu
Gezielter Angriff auf Personen des öffentlichen Lebens durch:
  • Für Erwachsene
    • Herbeiwünschen von Tod, schwerer Krankheit oder Behinderung
    • Absichtserklärungen zur Beteiligung an sexuellen Handlungen oder Befürwortung der Beteiligung an sexuellen Handlungen
    • Behauptungen über Geschlechtskrankheiten
    • Inhalte, die den Tod der Person gutheißen oder verspotten
  • Für Minderjährige
    • Vergleiche mit Tieren oder Insekten, die kulturell als körperlich oder intellektuell unterlegen gelten, oder mit einem leblosen Objekt („Kuh“, „Affe“, „Kartoffel“)
    • Inhalte, die manipuliert wurden, um spezifische körperliche Merkmale (Nase, Ohr usw.) hervorzuheben (zum Beispiel durch Einkreisen) oder um auf eine andere negative Art Aufmerksamkeit darauf zu lenken
Folgendes bezüglich Privatpersonen oder minderjährigen Personen, die unfreiwillig in der Öffentlichkeit stehen, zu veröffentlichen:
  • Vergleiche mit Tieren oder Insekten, die kulturell als körperlich oder intellektuell unterlegen gelten, oder mit einem leblosen Objekt („Kuh“, „Affe“, „Kartoffel“)
  • Inhalte, die manipuliert wurden, um spezifische körperliche Merkmale (Nase, Ohr usw.) hervorzuheben (zum Beispiel durch Einkreisen) oder um auf eine andere negative Art Aufmerksamkeit darauf zu lenken
  • Angriffe durch negative körperliche Beschreibungen
  • Inhalte, die Personen aufgrund ihres Aussehens oder ihrer Persönlichkeit einen Stellenwert zuweisen
  • Inhalte, die andere bei oder direkt nach dem Menstruieren, Urinieren, Erbrechen oder Stuhlgang zeigen und bei denen der Kontext die Person zusätzlich erniedrigt oder die Inhalte Ausdrücke von Abscheu bzw. Ekel enthalten
  • Körperliches Mobbing, wobei der Kontext die Person zusätzlich erniedrigt
  • Außerdem zählen dazu Angriffe durch Seiten oder Gruppen durch Folgendes:
    • Negative Behauptungen über den Charakter oder die Fähigkeiten
    • Auf die eigene Person bezogenes Mobbing; nur wenn der Inhalt auf mehr als eine Privatperson abzielt
  • Inhalte, die den Tod der Person gutheißen oder verspotten
Abzielen auf erwachsene Privatpersonen (Eigenmeldung durch diese erforderlich) oder minderjährige Privatpersonen oder minderjährige Personen, die unfreiwillig in der Öffentlichkeit stehen, durch:
  • Gezielte Beschimpfungen
  • Behauptungen über Liebesbeziehungen, die sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität
  • Inhalte, die die Hygiene infrage stellen
  • Koordinierung, Befürwortung oder Förderung von Ausgrenzung
  • Negative Behauptungen über den Charakter oder die Fähigkeiten, außer im Kontext von Tatvorwürfen gegen Erwachsene
  • Ausdrücke von Verachtung oder Ekel, außer im Kontext von Tatvorwürfen gegen Erwachsene
Folgendes bezüglich einer minderjährigen Privatperson zu veröffentlichen:
  • Unterstellungen von kriminellem oder gesetzeswidrigem Verhalten
  • Videos über körperliches Mobbing oder körperliche Gewalt gegen Minderjährige im Zusammenhang mit einer Auseinandersetzung, wenn diese Videos in einem nicht-verurteilenden Kontext geteilt werden
Folgendes bezüglich Privatpersonen (Eigenmeldung durch diese erforderlich) zu veröffentlichen:
  • Auf die eigene Person bezogenes Mobbing
  • Unerwünschte manipulierte Bilder
  • Vergleich mit anderen Personen des öffentlichen Lebens bzw. fiktiven Personen oder Privatpersonen aufgrund des Aussehens
  • Behauptungen über die religiöse Identität oder Blasphemie, außer in unsicheren Ländern, in denen die Richtlinie zu Gewalt und Anstiftung angewendet werden sollte
  • Vergleiche mit Tieren oder Insekten, die kulturell nicht als körperlich oder intellektuell unterlegen gelten („Tiger“, „Löwe“)
  • Neutrale oder positive körperliche Beschreibungen
  • Nicht-negative Behauptungen über den Charakter oder die Fähigkeiten
  • Jeder Mobbing- oder Belästigungsverstoß, der in einem wohlmeinenden Kontext geteilt wird
  • Angriffe durch abwertende Ausdrücke mit Bezug auf den Mangel an sexuellen Aktivitäten
Für die folgenden Inhalte blenden wir einen Warnhinweis ein, damit die Betrachter*innen wissen, dass der Inhalt verstörend sein könnte:
Videos über körperliches Mobbing oder körperliche Gewalt gegen Minderjährige im Zusammenhang mit einer Auseinandersetzung, wenn diese Videos mit einem verurteilenden Bildtext geteilt werden
Grundgedanke dieser Richtlinie
Mobbing und Belästigung treten vielerorts und in den unterschiedlichsten Formen auf, angefangen bei Drohungen und dem Veröffentlichen von personenbezogenen Informationen, bis hin zum Versenden von Drohnachrichten und zur unerwünschten Kontaktaufnahme mit negativen Absichten. Wir tolerieren diese Art von Verhalten nicht, denn wir möchten, dass sich die Menschen auf Facebook, Instagram und Threads sicher und respektiert fühlen.
Wir unterscheiden zwischen Personen des öffentlichen Lebens und Privatpersonen, denn wir möchten Diskussionen zulassen, bei denen es häufig auch um kritische Kommentare zu Personen geht, über die in den Nachrichten berichtet wird oder die über ein großes öffentliches Publikum verfügen. Bei Personen des öffentlichen Lebens entfernen wir Inhalte mit schwerwiegenden Angriffen sowie mit solchen Angriffen, bei denen die Person des öffentlichen Lebens direkt in dem Beitrag oder Kommentar markiert wird. Wir definieren Personen des öffentlichen Lebens als Regierungsvertreter auf einzelstaatlicher und nationaler Ebene, politische Kandidaten für diese Ämter, Personen mit über einer Million Fans oder Abonnenten in sozialen Medien und Personen, über die häufig in den Medien berichtet wird.
Für Privatpersonen geht unser Schutz noch weiter: Wir entfernen Inhalte, die darauf abzielen, die Person zu erniedrigen oder bloßzustellen, wie beispielsweise Behauptungen über die sexuellen Aktivitäten einer Person. Wir wissen, dass sich Mobbing und Belästigung gerade auf Minderjährige emotional auswirken können. Deshalb bieten wir mit unseren Richtlinien einen erhöhten Schutz für alle Personen unter 18 Jahren, unabhängig vom Nutzerstatus.
Natürlich kommt es beim Teilen von Inhalten stets auf den Kontext und die Absichten an. Deswegen gestatten wir das Posten und Teilen von Beiträgen, wenn dies eindeutig dazu dient, Mobbing und Belästigung zu verurteilen oder darauf aufmerksam zu machen. In bestimmten Fällen benötigen wir eine Eigenmeldung der betroffenen Person, damit wir besser verstehen können, dass sie sich gemobbt oder belästigt fühlt. Wir ermutigen jeden, ein solches Verhalten und derartige Inhalte zu melden und sich mithilfe der auf unseren Plattformen zur Verfügung stehenden Tools davor zu schützen.
Unser Mobbing-Präventionshub dient als Anlaufstelle für Jugendliche, Eltern und Pädagogen, die Hilfe bei Problemen im Zusammenhang mit Mobbing oder anderen Konflikten benötigen. Er bietet Schritt-für-Schritt-Anleitungen, einschließlich Informationen, um Gespräche über wichtige Themen wie Mobbing anzustoßen. Erfahre hier mehr darüber, was wir zum Schutz der Nutzer vor Mobbing und Belästigung unternehmen.
Hinweis: Diese Richtlinie gilt nicht für Personen, die Teil einer von der Richtlinie zu gefährlichen Organisationen und Personen abgedeckten Organisation sind, und Personen, die vor 1900 verstorben sind.
Das Folgende ist untersagt:
Wiederholte Kontaktaufnahme, die
  • unerwünscht oder
  • sexuell belästigend ist oder
  • sich ungefragt an eine große Anzahl an Personen richtet
Böswilliges Abzielen auf eine Person durch:
  • Angriff der Person basierend auf ihrem Status als Opfer sexueller Übergriffe, sexueller Ausbeutung, Missbrauch oder häuslicher Gewalt
  • Aufforderung zu Selbstverletzung oder Selbstmord einer bestimmten Person oder Personengruppe
  • Angriff der Person durch abwertende Ausdrücke mit Bezug zu sexuellen Aktivitäten (z. B. „Hure“, „Schlampe“)
  • Inhalte über tragische Gewalttaten oder Opfer tragischer Gewalttaten zu posten, wenn Behauptungen enthalten sind, die tragische Gewalttat habe nicht stattgefunden
  • Inhalte über Opfer oder Überlebende tragischer Gewalttaten mit Nennung ihres Namens oder einem Bild von ihnen zu posten, wenn Behauptungen enthalten sind, dass die betroffene Person
    • nur vorgibt, Opfer eines solchen Vorfalls zu sein, oder
    • anderweitig bezahlt oder beauftragt wurde, andere über ihre Involvierung bei einem solchen Vorfall zu täuschen
  • Androhung, die private Telefonnummer, Wohnanschrift oder E-Mail-Adresse einer Person zu veröffentlichen
  • Erstellen oder Posten von Inhalten auf Seiten oder in Gruppen, die dazu bestimmt sind, eine oder mehrere Personen anzugreifen, z. B. durch
    • Herbeiwünschen von Tod, schwerer Krankheit oder Behinderung
    • Absichtserklärungen zur Befürwortung der Beteiligung an sexuellen Handlungen
    • Behauptungen über Geschlechtskrankheiten
  • Versenden von Nachrichten, die folgende Angriffe enthalten und sich an eine einzelne Person oder eine Gruppe von Personen in der Konversation richten:
    • Gezielte Beschimpfungen
    • Herbeiwünschen von Tod, schwerer Krankheit, Behinderung oder Körperverletzung
Folgendes bezüglich Minderjähriger (sowohl Privatpersonen als auch Personen des öffentlichen Lebens) zu veröffentlichen:
  • Herbeiwünschen von Tod, schwerer Krankheit oder Behinderung
  • Behauptungen über sexuelle Handlungen oder Geschlechtskrankheiten
  • Seiten oder Gruppen, die Personen durch Folgendes angreifen sollen:
    • Gezielte Beschimpfungen
    • Körperliche Beschreibungen mit erheblicher Schwere
    • Behauptungen über religiöse Identität oder Blasphemie
    • Ausdrücke von Verachtung oder Abscheu
Gezielter Angriff auf Personen des öffentlichen Lebens durch:
  • Für Erwachsene
    • Herbeiwünschen von Tod, schwerer Krankheit oder Behinderung
    • Absichtserklärungen zur Beteiligung an sexuellen Handlungen oder Befürwortung der Beteiligung an sexuellen Handlungen
    • Behauptungen über Geschlechtskrankheiten
    • Inhalte, die den Tod der Person gutheißen oder verspotten
  • Für Minderjährige
    • Vergleiche mit Tieren oder Insekten, die kulturell als körperlich oder intellektuell unterlegen gelten, oder mit einem leblosen Objekt („Kuh“, „Affe“, „Kartoffel“)
    • Inhalte, die manipuliert wurden, um spezifische körperliche Merkmale (Nase, Ohr usw.) hervorzuheben (zum Beispiel durch Einkreisen) oder um auf eine andere negative Art Aufmerksamkeit darauf zu lenken
Folgendes bezüglich einer Privatperson zu veröffentlichen:
  • Vergleiche mit Tieren oder Insekten, die kulturell als körperlich oder intellektuell unterlegen gelten, oder mit einem leblosen Objekt („Kuh“, „Affe“, „Kartoffel“)
  • Inhalte, die manipuliert wurden, um spezifische körperliche Merkmale (Nase, Ohr usw.) hervorzuheben (zum Beispiel durch Einkreisen) oder um auf eine andere negative Art Aufmerksamkeit darauf zu lenken
  • Angriffe durch negative körperliche Beschreibungen
  • Inhalte, die Personen aufgrund ihres Aussehens oder ihrer Persönlichkeit einen Stellenwert zuweisen
  • Inhalte, die andere bei oder direkt nach dem Menstruieren, Urinieren, Erbrechen oder Stuhlgang zeigen und bei denen der Kontext die Person zusätzlich erniedrigt oder die Inhalte Ausdrücke von Abscheu bzw. Ekel enthalten
  • Körperliches Mobbing, wobei der Kontext die Person zusätzlich erniedrigt
  • Außerdem zählen dazu Angriffe durch Seiten oder Gruppen durch Folgendes:
    • Negative Behauptungen über den Charakter oder die Fähigkeiten
    • Auf die eigene Person bezogenes Mobbing; nur wenn der Inhalt auf mehr als eine Privatperson abzielt
  • Inhalte, die den Tod der Person gutheißen oder verspotten
Abzielen auf erwachsene Privatpersonen (Eigenmeldung durch diese erforderlich) oder minderjährige Privatpersonen durch:
  • Gezielte Beschimpfungen
  • Behauptungen über Liebesbeziehungen, die sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität
  • Inhalte, die die Hygiene infrage stellen
  • Koordinierung, Befürwortung oder Förderung von Ausgrenzung
  • Negative Behauptungen über den Charakter oder die Fähigkeiten, außer im Kontext von Tatvorwürfen gegen Erwachsene
  • Ausdrücke von Verachtung oder Ekel, außer im Kontext von Tatvorwürfen gegen Erwachsene
Folgendes bezüglich einer minderjährigen Privatperson zu veröffentlichen:
  • Unterstellungen von kriminellem oder gesetzeswidrigem Verhalten
  • Videos über körperliches Mobbing oder körperliche Gewalt gegen Minderjährige im Zusammenhang mit einer Auseinandersetzung, wenn diese Videos in einem nicht-verurteilenden Kontext geteilt werden
Folgendes bezüglich Privatpersonen (Eigenmeldung durch diese erforderlich) zu veröffentlichen:
  • Auf die eigene Person bezogenes Mobbing
  • Unerwünschte manipulierte Bilder
  • Vergleich mit anderen Personen des öffentlichen Lebens bzw. fiktiven Personen oder Privatpersonen aufgrund des Aussehens
  • Behauptungen über die religiöse Identität oder Blasphemie, außer in unsicheren Ländern, in denen die Richtlinie zu Gewalt und Anstiftung angewendet werden sollte
  • Vergleiche mit Tieren oder Insekten, die kulturell nicht als körperlich oder intellektuell unterlegen gelten („Tiger“, „Löwe“)
  • Neutrale oder positive körperliche Beschreibungen
  • Nicht-negative Behauptungen über den Charakter oder die Fähigkeiten
  • Jeder Mobbing- oder Belästigungsverstoß, der in einem wohlmeinenden Kontext geteilt wird
  • Angriffe durch abwertende Ausdrücke mit Bezug auf den Mangel an sexuellen Aktivitäten
Für die folgenden Inhalte blenden wir einen Warnhinweis ein, damit die Betrachter*innen wissen, dass der Inhalt verstörend sein könnte:
Videos über körperliches Mobbing oder körperliche Gewalt gegen Minderjährige im Zusammenhang mit einer Auseinandersetzung, wenn diese Videos mit einem verurteilenden Bildtext geteilt werden
Das Folgende ist untersagt:
Wiederholte Kontaktaufnahme mit einer einzelnen Person, obwohl diese Person diesen Kontakt eindeutig verhindern möchte und entsprechende Maßnahmen ergriffen hat, die
  • unerwünscht oder
  • sexuell belästigend ist oder
  • sich ungefragt an eine große Anzahl an Personen richtet.
Wiederholte unerbetene Kontaktaufnahme mit einer großen Anzahl an Personen
Böswilliges Abzielen auf eine Person durch:
  • Angriff der Person basierend auf ihrem Status als Opfer sexueller Übergriffe, sexueller Ausbeutung, Missbrauch oder häuslicher Gewalt
  • Aufforderung zu Selbstverletzung oder Selbstmord einer bestimmten Person oder Personengruppe
  • Angriff der Person durch abwertende Ausdrücke mit Bezug zu sexuellen Aktivitäten (z. B. „Hure“, „Schlampe“)
  • Inhalte über tragische Gewalttaten oder Opfer tragischer Gewalttaten zu posten, wenn Behauptungen enthalten sind, die tragische Gewalttat habe nicht stattgefunden
  • Inhalte über Opfer oder Überlebende tragischer Gewalttaten mit Nennung ihres Namens oder einem Bild von ihnen zu posten, wenn Behauptungen enthalten sind, dass die betroffene Person
    • nur vorgibt, Opfer eines solchen Vorfalls zu sein, oder
    • anderweitig bezahlt oder beauftragt wurde, andere über ihre Involvierung bei einem solchen Vorfall zu täuschen
  • Androhung, die private Telefonnummer, Wohnanschrift oder E-Mail-Adresse einer Person zu veröffentlichen
  • Erstellen oder Posten von Inhalten auf Seiten oder in Gruppen, die dazu bestimmt sind, eine oder mehrere Personen anzugreifen, z. B. durch
    • Herbeiwünschen von Tod, schwerer Krankheit oder Behinderung
    • Absichtserklärungen zur Befürwortung der Beteiligung an sexuellen Handlungen
    • Behauptungen über Geschlechtskrankheiten
  • Versenden von Nachrichten an eine Einzelperson, die folgende Angriffe enthalten und sich an eine einzelne Person oder eine Gruppe von Personen in der Konversation richten:
    • Gezielte Beschimpfungen, die sich an eine einzelne Person oder eine Gruppe von Personen in der Konversation richten
    • Herbeiwünschen von Tod, schwerer Krankheit, Behinderung oder Körperverletzung mit einer einzelnen Person oder eine Gruppe von Personen in der Konversation als Ziel
Folgendes bezüglich Minderjähriger (sowohl Privatpersonen als auch Personen des öffentlichen Lebens) zu veröffentlichen:
  • Herbeiwünschen von Tod, schwerer Krankheit oder Behinderung
  • Behauptungen über sexuelle Handlungen oder Geschlechtskrankheiten
  • Seiten oder Gruppen, die Personen durch Folgendes angreifen sollen:
    • Gezielte Beschimpfungen
    • Körperliche Beschreibungen mit erheblicher Schwere
    • Behauptungen über religiöse Identität oder Blasphemie
    • Ausdrücke von Verachtung oder Abscheu
Gezielter Angriff auf Personen des öffentlichen Lebens durch:
  • Für Erwachsene
    • Herbeiwünschen von Tod, schwerer Krankheit oder Behinderung
    • Absichtserklärungen zur Beteiligung an sexuellen Handlungen oder Befürwortung der Beteiligung an sexuellen Handlungen
    • Behauptungen über Geschlechtskrankheiten
  • Für Minderjährige
    • Vergleiche mit Tieren oder Insekten, die kulturell als körperlich oder intellektuell unterlegen gelten, oder mit einem leblosen Objekt („Kuh“, „Affe“, „Kartoffel“)
    • Inhalte, die manipuliert wurden, um spezifische körperliche Merkmale (Nase, Ohr usw.) hervorzuheben (zum Beispiel durch Einkreisen) oder um auf eine andere negative Art Aufmerksamkeit darauf zu lenken
Folgendes bezüglich einer Privatperson zu veröffentlichen:
  • Vergleiche mit Tieren oder Insekten, die kulturell als körperlich oder intellektuell unterlegen gelten, oder mit einem leblosen Objekt („Kuh“, „Affe“, „Kartoffel“)
  • Inhalte, die manipuliert wurden, um spezifische körperliche Merkmale (Nase, Ohr usw.) hervorzuheben (zum Beispiel durch Einkreisen) oder um auf eine andere negative Art Aufmerksamkeit darauf zu lenken
  • Angriffe durch äußerst ernstenegative körperliche Beschreibungen
  • Inhalte, die Personen aufgrund ihres Aussehens oder ihrer Persönlichkeit einen Stellenwert zuweisen
  • Inhalte, die andere bei oder direkt nach dem Menstruieren, Urinieren, Erbrechen oder Stuhlgang zeigen und bei denen der Kontext die Person zusätzlich erniedrigt oder die Inhalte Ausdrücke von Abscheu bzw. Ekel enthalten
  • Körperliches Mobbing, wobei der Kontext die Person zusätzlich erniedrigt
  • Außerdem zählen dazu Angriffe durch Seiten oder Gruppen durch Folgendes:
    • Negative Behauptungen über den Charakter oder die Fähigkeiten
    • Auf die eigene Person bezogenes Mobbing; nur wenn der Inhalt auf mehr als eine Privatperson abzielt
Abzielen auf erwachsene Privatpersonen (Eigenmeldung durch diese erforderlich) oder minderjährige Privatpersonen durch:
  • Gezielte Beschimpfungen
  • Behauptungen über Liebesbeziehungen, die sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität
  • Inhalte, die die Hygiene infrage stellen
  • Koordinierung, Befürwortung oder Förderung von Ausgrenzung
  • Negative Behauptungen über den Charakter oder die Fähigkeiten, außer im Kontext von Tatvorwürfen gegen Erwachsene
  • Ausdrücke von Verachtung oder Ekel, außer im Kontext von Tatvorwürfen gegen Erwachsene
Folgendes bezüglich einer minderjährigen Privatperson zu veröffentlichen:
  • Unterstellungen von kriminellem oder gesetzeswidrigem Verhalten
  • Videos über körperliches Mobbing oder körperliche Gewalt gegen Minderjährige im Zusammenhang mit einer Auseinandersetzung, wenn diese Videos in einem nicht-verurteilenden Kontext geteilt werden
Folgendes bezüglich Privatpersonen (Eigenmeldung durch diese erforderlich) zu veröffentlichen:
  • Auf die eigene Person bezogenes Mobbing
  • Unerwünschte manipulierte Bilder
  • Vergleich mit anderen Personen des öffentlichen Lebens bzw. fiktiven Personen oder Privatpersonen aufgrund des Aussehens
  • Behauptungen über die religiöse Identität oder Blasphemie, außer in unsicheren Ländern, in denen die Richtlinie zu Gewalt und Anstiftung angewendet werden sollte
  • Vergleiche mit Tieren oder Insekten, die kulturell nicht als körperlich oder intellektuell unterlegen gelten („Tiger“, „Löwe“)
  • Weniger ernsteNeutrale oder positive körperliche Beschreibungen
  • Nicht-negative Behauptungen über den Charakter oder die Fähigkeiten
  • Jeder Mobbing- oder Belästigungsverstoß, der in einem wohlmeinenden Kontext geteilt wird
  • Angriffe durch abwertende Ausdrücke mit Bezug auf den Mangel an sexuellen Aktivitäten
Für die folgenden Inhalte blenden wir einen Warnhinweis ein, damit die Betrachter*innen wissen, dass der Inhalt verstörend sein könnte:
Videos über körperliches Mobbing oder körperliche Gewalt gegen Minderjährige im Zusammenhang mit einer Auseinandersetzung, wenn diese Videos mit einem verurteilenden Bildtext geteilt werden
Das Folgende ist untersagt:
Wiederholte Kontaktaufnahme mit einer einzelnen Person, obwohl diese Person diesen Kontakt eindeutig verhindern möchte und entsprechende Maßnahmen ergriffen hat
Wiederholte unerbetene Kontaktaufnahme mit einer großen Anzahl an Personen
Böswilliges Abzielen auf eine Person durch:
  • Angriff der Person basierend auf ihrem Status als Opfer sexueller Übergriffe, sexueller Ausbeutung, Missbrauch oder häuslicher Gewalt
  • Aufforderung zu Selbstverletzung oder Selbstmord einer bestimmten Person oder Personengruppe
  • Angriff der Person durch abwertende Ausdrücke mit Bezug zu sexuellen Aktivitäten (z. B. „Hure“, „Schlampe“)
  • Inhalte über tragische Gewalttaten oder Opfer tragischer Gewalttaten zu posten, wenn Behauptungen enthalten sind, die tragische Gewalttat habe nicht stattgefunden
  • Inhalte über Opfer oder Überlebende tragischer Gewalttaten mit Nennung ihres Namens oder einem Bild von ihnen zu posten, wenn Behauptungen enthalten sind, dass die betroffene Person
    • nur vorgibt, Opfer eines solchen Vorfalls zu sein, oder
    • anderweitig bezahlt oder beauftragt wurde, andere über ihre Involvierung bei einem solchen Vorfall zu täuschen
  • Androhung, die private Telefonnummer, Wohnanschrift oder E-Mail-Adresse einer Person zu veröffentlichen
  • Erstellen oder Posten von Inhalten auf Seiten oder in Gruppen, die dazu bestimmt sind, eine oder mehrere Personen anzugreifen, z. B. durch
    • Herbeiwünschen von Tod, schwerer Krankheit oder Behinderung
    • Absichtserklärungen zur Befürwortung der Beteiligung an sexuellen Handlungen
    • Behauptungen über Geschlechtskrankheiten
  • Senden von Nachrichten an eine Person, die Folgendes enthalten:
    • Gezielte Beschimpfungen, die sich an eine einzelne Person oder eine Gruppe von Personen in der Konversation richten
    • Herbeiwünschen von Tod, schwerer Krankheit, Behinderung oder Körperverletzung mit einer einzelnen Person oder eine Gruppe von Personen in der Konversation als Ziel
Folgendes bezüglich Minderjähriger (sowohl Privatpersonen als auch Personen des öffentlichen Lebens) zu veröffentlichen:
  • Herbeiwünschen von Tod, schwerer Krankheit oder Behinderung
  • Behauptungen über sexuelle Handlungen oder Geschlechtskrankheiten
  • Seiten oder Gruppen, die Personen durch Folgendes angreifen sollen:
    • Gezielte Beschimpfungen
    • Körperliche Beschreibungen mit erheblicher Schwere
    • Behauptungen über religiöse Identität oder Blasphemie
    • Ausdrücke von Verachtung oder Abscheu
Gezielter Angriff auf Personen des öffentlichen Lebens durch:
  • Für Erwachsene
    • Herbeiwünschen von Tod, schwerer Krankheit oder Behinderung
    • Absichtserklärungen zur Beteiligung an sexuellen Handlungen oder Befürwortung der Beteiligung an sexuellen Handlungen
    • Behauptungen über Geschlechtskrankheiten
  • Für Minderjährige
    • Vergleiche mit Tieren oder Insekten, die kulturell als körperlich oder intellektuell unterlegen gelten, oder mit einem leblosen Objekt („Kuh“, „Affe“, „Kartoffel“)
    • Inhalte, die manipuliert wurden, um spezifische körperliche Merkmale (Nase, Ohr usw.) hervorzuheben (zum Beispiel durch Einkreisen) oder um auf eine andere negative Art Aufmerksamkeit darauf zu lenken
Folgendes bezüglich einer Privatperson zu veröffentlichen:
  • Vergleiche mit Tieren oder Insekten, die kulturell als körperlich oder intellektuell unterlegen gelten, oder mit einem leblosen Objekt („Kuh“, „Affe“, „Kartoffel“)
  • Inhalte, die manipuliert wurden, um spezifische körperliche Merkmale (Nase, Ohr usw.) hervorzuheben (zum Beispiel durch Einkreisen) oder um auf eine andere negative Art Aufmerksamkeit darauf zu lenken
  • Angriffe durch körperliche Beschreibungen mit erheblicher Schwere
  • Inhalte, die Personen aufgrund ihres Aussehens oder ihrer Persönlichkeit einen Stellenwert zuweisen
  • Inhalte, die andere bei oder direkt nach dem Menstruieren, Urinieren, Erbrechen oder Stuhlgang zeigen und bei denen der Kontext die Person zusätzlich erniedrigt oder die Inhalte Ausdrücke von Abscheu bzw. Ekel enthalten
  • Körperliches Mobbing, wobei der Kontext die Person zusätzlich erniedrigt
  • Außerdem zählen dazu Angriffe durch Seiten oder Gruppen durch Folgendes:
    • Negative Behauptungen über den Charakter oder die Fähigkeiten
    • Auf die eigene Person bezogenes Mobbing; nur wenn der Inhalt auf mehr als eine Privatperson abzielt
Abzielen auf erwachsene Privatpersonen (Eigenmeldung durch diese erforderlich) oder minderjährige Privatpersonen durch:
  • Gezielte Beschimpfungen
  • Behauptungen über Liebesbeziehungen, die sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität
  • Inhalte, die die Hygiene infrage stellen
  • Koordinierung, Befürwortung oder Förderung von Ausgrenzung
  • Negative Behauptungen über den Charakter oder die Fähigkeiten, außer im Kontext von Tatvorwürfen gegen Erwachsene
  • Ausdrücke von Verachtung oder Ekel, außer im Kontext von Tatvorwürfen gegen Erwachsene
Folgendes bezüglich einer minderjährigen Privatperson zu veröffentlichen:
  • Unterstellungen von kriminellem oder gesetzeswidrigem Verhalten
  • Videos über körperliches Mobbing oder körperliche Gewalt gegen Minderjährige im Zusammenhang mit einer Auseinandersetzung, wenn diese Videos in einem nicht-verurteilenden Kontext geteilt werden
Folgendes bezüglich Privatpersonen (Eigenmeldung durch diese erforderlich) zu veröffentlichen:
  • Auf die eigene Person bezogenes Mobbing
  • Unerwünschte manipulierte Bilder
  • Vergleich mit anderen Personen des öffentlichen Lebens bzw. fiktiven Personen oder Privatpersonen aufgrund des Aussehens
  • Behauptungen über die religiöse Identität oder Blasphemie, außer in unsicheren Ländern, in denen die Richtlinie zu Gewalt und Anstiftung angewendet werden sollte
  • Vergleiche mit Tieren oder Insekten, die kulturell nicht als körperlich oder intellektuell unterlegen gelten („Tiger“, „Löwe“)
  • Körperliche Beschreibungen mit geringer Schwere
  • Nicht-negative Behauptungen über den Charakter oder die Fähigkeiten
  • Jeder Mobbing- oder Belästigungsverstoß, der in einem wohlmeinenden Kontext geteilt wird
  • Angriffe durch abwertende Ausdrücke mit Bezug auf den Mangel an sexuellen Aktivitäten
Für die folgenden Inhalte blenden wir einen Warnhinweis ein, damit die Betrachter*innen wissen, dass der Inhalt verstörend sein könnte:
Videos über körperliches Mobbing oder körperliche Gewalt gegen Minderjährige im Zusammenhang mit einer Auseinandersetzung, wenn diese Videos mit einem verurteilenden Bildtext geteilt werden
Abschnitt 9: Mobbing und Belästigung (neu):
Zuvor enthielten unsere Gemeinschaftsstandards separate Abschnitte für Mobbing und Belästigung. Diese Unterscheidung war für die Menschen, insbesondere die Opfer von Mobbing und/oder Belästigung, verwirrend. Deshalb haben wir uns entschieden, die beiden Richtlinien zu kombinieren und ihren Geltungsbereich auszuweiten, um Personen des öffentlichen Lebens zusätzlich zu schützen. Auch weiterhin unterscheiden wir zwischen Privatpersonen und Personen des öffentlichen Lebens, da wir es für wichtig halten, den Austausch von Meinungen zuzulassen. Dabei wird häufig kontrovers über bekannte Personen oder Personen des öffentlichen Lebens berichtet. Zukünftig werden wir jedoch Angriffe auf Personen des öffentlichen Lebens entfernen, wenn diese schwerwiegend sind oder wenn die Person des öffentlichen Lebens direkt in dem Beitrag oder Kommentar markiert ist.
Grundgedanke dieser Richtlinie
Mobbing und Belästigung treten vielerorts und in den unterschiedlichsten Formen auf, angefangen bei Drohungen, personenbezogene Informationen zu veröffentlichen, über das Versenden von Drohnachrichten bis hin zu unerwünschter Kontaktaufnahme mit negativen Absichten. Wir tolerieren diese Art von Verhalten nicht, da sie verhindert, dass sich die Menschen auf Facebook sicher und respektiert fühlen.
Wir unterscheiden zwischen Personen des öffentlichen Lebens und Privatpersonen, denn wir möchten Diskussionen zulassen, bei denen es häufig auch um kritische Kommentare zu Personen geht, über die in den Nachrichten berichtet wird oder die über ein großes öffentliches Publikum verfügen. Bei Personen des öffentlichen Lebens entfernen wir Inhalte mit schwerwiegenden Angriffen sowie mit solchen Angriffen, bei denen die Person des öffentlichen Lebens direkt in dem Beitrag oder Kommentar markiert wird. Für Privatpersonen geht unser Schutz noch weiter: Wir entfernen Inhalte, die darauf abzielen, die Person zu erniedrigen oder bloßzustellen, wie beispielsweise Behauptungen über die sexuellen Aktivitäten einer Person. Wir wissen, dass sich Mobbing und Belästigung gerade auf Minderjährige emotional auswirken können. Deshalb bieten wir mit unseren Richtlinien einen erhöhten Schutz für Nutzer zwischen 13 und 18 Jahren.
Natürlich kommt es beim Teilen von Inhalten stets auf den Kontext und die Absichten an. Deswegen gestatten wir das Verbreiten von Beiträgen, wenn dies eindeutig dazu dient, Mobbing und Belästigung zu verurteilen oder darauf aufmerksam zu machen. In bestimmten Fällen benötigen wir eine Eigenmeldung der betroffenen Person, damit wir besser verstehen können, dass sie sich gemobbt oder belästigt fühlt. Wir ermutigen jeden, ein solches Verhalten und derartige Inhalte zu melden und sich mithilfe der auf Facebook zur Verfügung stehenden Tools davor zu schützen.
Unser Mobbing-Präventionshub dient als Anlaufstelle für Jugendliche, Eltern und Pädagogen, die Hilfe bei Problemen im Zusammenhang mit Mobbing oder anderen Konflikten benötigen. Er bietet Schritt-für-Schritt-Anleitungen, einschließlich Informationen, um Gespräche über wichtige Themen wie Mobbing anzustoßen.
Das Folgende ist untersagt:
Wiederholte Kontaktaufnahme mit einer einzelnen Person, obwohl diese Person diesen Kontakt eindeutig verhindern möchte und entsprechende Maßnahmen ergriffen hat
Wiederholte unerbetene Kontaktaufnahme mit einer großen Anzahl an Personen
Böswilliges Abzielen auf eine Person durch:
  • Angriff der Person basierend auf ihrem Status als Opfer sexueller Übergriffe, sexueller Ausbeutung, Missbrauch oder häuslicher Gewalt
  • Aufforderung zu Selbstverletzung oder Selbstmord einer bestimmten Person oder Personengruppe
  • Angriff der Person durch abwertende Ausdrücke mit Bezug zu sexuellen Aktivitäten (z. B. „Hure“, „Schlampe“)
  • Inhalte über tragische Gewalttaten oder Opfer tragischer Gewalttaten zu posten, wenn Behauptungen enthalten sind, die tragische Gewalttat habe nicht stattgefunden
  • Inhalte über Opfer oder Überlebende tragischer Gewalttaten mit Nennung ihres Namens oder einem Bild von ihnen zu posten, wenn Behauptungen enthalten sind, dass die betroffene Person
    • nur vorgibt, Opfer eines solchen Vorfalls zu sein, oder
    • anderweitig bezahlt oder beauftragt wurde, andere über ihre Involvierung bei einem solchen Vorfall zu täuschen
  • Erstellen oder Posten von Inhalten auf Seiten oder in Gruppen, die dazu bestimmt sind, eine oder mehrere Personen anzugreifen, z. B. durch
    • Herbeiwünschen von Tod, schwerer Krankheit oder Behinderung
    • Absichtserklärungen zur Befürwortung der Beteiligung an sexuellen Handlungen
    • Behauptungen über Geschlechtskrankheiten
  • Senden von Nachrichten an eine Person, die Folgendes enthalten:
    • Gezielte Beschimpfungen, die sich an eine einzelne Person oder eine Gruppe von Personen in der Konversation richten
    • Herbeiwünschen von Tod, schwerer Krankheit, Behinderung oder Körperverletzung mit einer einzelnen Person oder eine Gruppe von Personen in der Konversation als Ziel
Folgendes bezüglich Minderjähriger (sowohl Privatpersonen als auch Personen des öffentlichen Lebens) zu veröffentlichen:
  • Herbeiwünschen von Tod, schwerer Krankheit oder Behinderung
  • Behauptungen über sexuelle Handlungen oder Geschlechtskrankheiten
  • Seiten oder Gruppen, die Personen durch Folgendes angreifen sollen:
    • Gezielte Beschimpfungen
    • Körperliche Beschreibungen mit erheblicher Schwere
    • Behauptungen über religiöse Identität oder Blasphemie
    • Ausdrücke von Verachtung oder Abscheu
Gezielter Angriff auf Personen des öffentlichen Lebens durch:
  • Für Erwachsene
    • Herbeiwünschen von Tod, schwerer Krankheit oder Behinderung
    • Absichtserklärungen zur Beteiligung an sexuellen Handlungen oder Befürwortung der Beteiligung an sexuellen Handlungen
    • Behauptungen über Geschlechtskrankheiten
  • Für Minderjährige
    • Vergleiche mit Tieren oder Insekten, die kulturell als körperlich oder intellektuell unterlegen gelten, oder mit einem leblosen Objekt („Kuh“, „Affe“, „Kartoffel“)
    • Inhalte, die manipuliert wurden, um spezifische körperliche Merkmale (Nase, Ohr usw.) hervorzuheben (zum Beispiel durch Einkreisen) oder um auf eine andere negative Art Aufmerksamkeit darauf zu lenken
Folgendes bezüglich einer Privatperson zu veröffentlichen:
  • Vergleiche mit Tieren oder Insekten, die kulturell als körperlich oder intellektuell unterlegen gelten, oder mit einem leblosen Objekt („Kuh“, „Affe“, „Kartoffel“)
  • Inhalte, die manipuliert wurden, um spezifische körperliche Merkmale (Nase, Ohr usw.) hervorzuheben (zum Beispiel durch Einkreisen) oder um auf eine andere negative Art Aufmerksamkeit darauf zu lenken
  • Angriffe durch körperliche Beschreibungen mit erheblicher Schwere
  • Inhalte, die Personen aufgrund ihres Aussehens oder ihrer Persönlichkeit einen Stellenwert zuweisen
  • Inhalte, die andere bei oder direkt nach dem Menstruieren, Urinieren, Erbrechen oder Stuhlgang zeigen und bei denen der Kontext die Person zusätzlich erniedrigt oder die Inhalte Ausdrücke von Abscheu bzw. Ekel enthalten
  • Körperliches Mobbing, wobei der Kontext die Person zusätzlich erniedrigt
  • Außerdem zählen dazu Angriffe durch Seiten oder Gruppen durch Folgendes:
    • Negative Behauptungen über den Charakter oder die Fähigkeiten
    • Auf die eigene Person bezogenes Mobbing; nur wenn der Inhalt auf mehr als eine Privatperson abzielt
Abzielen auf erwachsene Privatpersonen (Eigenmeldung durch diese erforderlich) oder minderjährige Privatpersonen durch:
  • Gezielte Beschimpfungen
  • Behauptungen über Liebesbeziehungen, die sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität
  • Inhalte, die die Hygiene infrage stellen
  • Koordinierung, Befürwortung oder Förderung von Ausgrenzung
  • Negative Behauptungen über den Charakter oder die Fähigkeiten, außer im Kontext von Tatvorwürfen gegen Erwachsene
  • Ausdrücke von Verachtung oder Ekel, außer im Kontext von Tatvorwürfen gegen Erwachsene
Folgendes bezüglich einer minderjährigen Privatperson zu veröffentlichen:
  • Unterstellungen von kriminellem oder gesetzeswidrigem Verhalten
  • Videos über körperliches Mobbing oder körperliche Gewalt gegen Minderjährige im Zusammenhang mit einer Auseinandersetzung, wenn diese Videos in einem nicht-verurteilenden Kontext geteilt werden
Folgendes bezüglich Privatpersonen (Eigenmeldung durch diese erforderlich) zu veröffentlichen:
  • Auf die eigene Person bezogenes Mobbing
  • Unerwünschte manipulierte Bilder
  • Vergleich mit anderen Personen des öffentlichen Lebens bzw. fiktiven Personen oder Privatpersonen aufgrund des Aussehens
  • Behauptungen über die religiöse Identität oder Blasphemie, außer in unsicheren Ländern, in denen die Richtlinie zu Gewalt und Anstiftung angewendet werden sollte
  • Vergleiche mit Tieren oder Insekten, die kulturell nicht als körperlich oder intellektuell unterlegen gelten („Tiger“, „Löwe“)
  • Körperliche Beschreibungen mit geringer Schwere
  • Nicht-negative Behauptungen über den Charakter oder die Fähigkeiten
  • Jeder Mobbing- oder Belästigungsverstoß, der in einem wohlmeinenden Kontext geteilt wird
  • Angriffe durch abwertende Ausdrücke mit Bezug auf den Mangel an sexuellen Aktivitäten
Für die folgenden Inhalte blenden wir einen Warnhinweis ein, damit die Betrachter*innen wissen, dass der Inhalt verstörend sein könnte:
Videos über körperliches Mobbing oder körperliche Gewalt gegen Minderjährige im Zusammenhang mit einer Auseinandersetzung, wenn diese Videos mit einem verurteilenden Bildtext geteilt werden
Früherer Abschnitt 9: Mobbing
Im Mai 2019 haben wir unsere Richtlinien zu Mobbing und Belästigung kombiniert. Der Text der Richtlinien zu Mobbing und Belästigung entspricht dem Stand vor der Zusammenführung, er dient jedoch nur zu Informationszwecken, da diese Abschnitte mittlerweile ersetzt wurden.
Grundgedanke dieser Richtlinie
Mobbing kann an vielen Orten und in vielen verschiedenen Formen stattfinden, angefangen bei Aussagen, die den Charakter einer Person herabwürdigen, über das Posten unangemessener Bilder bis hin zu Bedrohungen. Wir tolerieren auf Facebook kein Mobbing, denn wir möchten, dass sich die Mitglieder unserer Gemeinschaft sicher und respektiert fühlen.
Wir entfernen Inhalte, die absichtlich auf Privatpersonen abzielen, um sie abzuwerten oder bloßzustellen. Wir wissen, dass Mobbing für Minderjährige besonders schädlich sein kann. Deshalb bieten wir mit unseren Richtlinien einen erhöhten Schutz für Minderjährige, da sie verletzlicher und anfälliger für Online-Mobbing sind. In bestimmten Fällen sind wir darauf angewiesen, dass die Person, die Opfer von Mobbing geworden ist, uns den Inhalt meldet, bevor wir ihn entfernen.
Unsere Richtlinien gegen Mobbing gelten nicht für Personen des öffentlichen Lebens, da wir eine offene und lebendige Diskussion über Personen ermöglichen möchten, über die in den Nachrichten berichtet wird oder die ein großes öffentliches Publikum haben. Aber auch Diskussionen über Personen des öffentlichen Lebens müssen unsere Gemeinschaftsstandards erfüllen. Wir entfernen auch Inhalte, die gegen andere Richtlinien verstoßen, etwa Hassrede und glaubhafte Drohungen.
Unser Mobbing-Präventionshub dient als Anlaufstelle für Jugendliche, Eltern und Lehrkräfte, die Hilfe bei Problemen im Zusammenhang mit Mobbing und anderen Konflikten benötigen. Im Hub werden Lösungsansätze Schritt für Schritt erläutert und Tipps dazu geboten, wie Mobbing-Opfer, Eltern von Mobbing-Opfern oder -Tätern sowie Pädagog*innen, deren Schüler*innen in Mobbing involviert sind, behutsam an wichtige Unterhaltungen herangehen können.
Folgendes ist untersagt:
Inhalte über eine andere Privatperson, die Folgendes wiedergeben:
  • Behauptungen über sexuelle Handlungen
  • Herabwürdigende Körperliche Beschreibungen mit erheblicher Schwere1
  • Ranking von Personen nach ihrem Aussehen oder ihrer Persönlichkeit2
  • Androhung von nicht einvernehmlichen sexuellen Berührungen
  • Sexualisierter Text, der auf eine andere Person abzielt
  • Angriffe durch abwertende Ausdrücke mit Bezug zu sexuellen Aktivitäten (z. B. „Hure“, „Schlampe“)3
  • Eine Person in einem Kontext, der darauf abzielt, sie zu erniedrigen, z. B. während der Menstruation, beim Urinieren, Erbrechen oder Stuhlgang
  • Körperliches Mobbing, wobei der Kontext die Person zusätzlich erniedrigt
  • Vergleiche mit Tieren, die kulturell als intellektuell oder körperlich unterlegen gelten, oder mit einem leblosen Objekt
Inhalte, die mit Photoshop oder ähnlichen Mitteln bearbeitet wurden, um eine Person anzugreifen und zu erniedrigen, indem beispielsweise bestimmte körperliche Merkmale hervorgehoben oder in Text oder Bildern Gewalt angedroht wird
Inhalte, die eine Person als das Ziel von Folgendem angeben:
  • Absichtserklärungen, Gewalt zu verüben
  • Aufrufe zu Gewalttaten
  • Äußerungen, die Gewalt befürworten
  • Aussagen, die die Absicht der Ausübung von Gewalt oder ihre Androhung unter gewissen Bedingungen enthalten
  • Körperliches Mobbing
  • Behauptungen über religiöse Identität oder Blasphemie4
Darüber hinaus können wir Seiten oder Gruppen entfernen, die darauf ausgerichtet sind, Personen anzugreifen, beispielsweise durch:
  • Beschimpfungen einer oder mehrerer Personen
  • Negative Behauptungen über den Charakter
  • Negative Behauptungen über die Fähigkeiten
  • Behauptungen über Blasphemie5
  • Der Inhalt gibt vor, in der Ich-Perspektive verfasst zu sein, wurde jedoch tatsächlich von einer anderen Person gepostet als derjenigen, auf die sich der Inhalt bezieht, und richtet sich an mehr als eine Person6
Außerdem entfernen wir Inhalte, die sich an Minderjährige richten, wenn sie Folgendes enthalten:
  • Beschimpfungen
  • Behauptungen über Liebesbeziehungen oder die sexuelle Orientierung
  • Unterstellungen von kriminellem oder gesetzeswidrigem Verhalten
  • Koordinierung, Befürwortung oder Förderung von Ausgrenzung
  • Negative Behauptungen über den Charakter
  • Negative Behauptungen über die Fähigkeiten7
  • Ausdrücke von Verachtung oder Abscheu
  • Herbeiwünschen von Tod, schwerer Krankheit oder Behinderung
  • Videos über körperliches Mobbing oder körperliche Gewalt gegen Minderjährige im Zusammenhang mit einer Auseinandersetzung, wenn diese Videos ohne Bildunterschrift oder mit einer neutralen oder lobenden Bildunterschrift geteilt werden
In einigen Fällen werden Inhalte in der ersten Person geschrieben, aber tatsächlich von einer anderen Person gepostet als derjenigen, auf die sich der Inhalt bezieht. Dies kann erfolgen, um die Person in dem Inhalt mit der Absicht zu erniedrigen oder bloßzustellen. Wir entfernen:
Inhalte, die Folgendes enthalten und von der abgebildeten Person gemeldet werden:8
  • Behauptungen über sexuelle Handlungen
  • Vergleiche mit Tieren, die kulturell als intellektuell oder körperlich unterlegen gelten, oder mit einem leblosen Objekt
  • Herabwürdigende Körperliche Beschreibungen mit erheblicher Schwere9
  • Ranking von Personen nach ihrem Aussehen oder ihrer Persönlichkeit10
  • Beschimpfungen
  • Behauptungen über Liebesbeziehungen oder die sexuelle Orientierung
  • Negative Behauptungen über den Charakter oder die Fähigkeiten
Für die folgenden Inhalte blenden wir einen Warnhinweis ein, damit die Betrachter*innen wissen, dass der Inhalt verstörend sein könnte:
Videos über körperliches Mobbing oder körperliche Gewalt gegen Minderjährige im Zusammenhang mit einer Auseinandersetzung, wenn diese Videos mit einem verurteilenden Bildtext geteilt werden 11
Ehemaliger Abschnitt 10: Belästigung
Im Mai 2019 haben wir unsere Richtlinien zu Mobbing und Belästigung kombiniert. Der Text der Richtlinien zu Mobbing und Belästigung entspricht dem Stand vor der Zusammenführung, er dient jedoch nur zu Informationszwecken, da diese Abschnitte mittlerweile ersetzt wurden.
Grundgedanke dieser Richtlinie
Wir tolerieren auf Facebook keine Belästigung. Wir möchten, dass Menschen sich sicher fühlen, wenn sie sich mit anderen Mitgliedern unserer Online-Gemeinschaft verbinden und mit diesen kommunizieren. Unsere Richtlinien für Belästigung gelten sowohl für Personen des öffentlichen Lebens als auch für Privatpersonen. Uns ist wichtig, ungewollte oder böswillige Kontakte auf der Plattform zu verhindern. Natürlich müssen wir stets Kontext und Absichten berücksichtigen. Deswegen gestatten wir das Teilen und Verbreiten von Beiträgen, wenn sie eindeutig dazu dienen, Belästigung zu verurteilen oder darauf aufmerksam zu machen. Wir ermutigen jeden, ein solches Verhalten und derartige Inhalte zu melden und sich mithilfe der auf Facebook zur Verfügung stehenden Tools davor zu schützen.
Das Folgende ist untersagt:
Wiederholte Kontaktaufnahme mit einer einzelnen Person, obwohl diese Person diesen Kontakt eindeutig verhindern möchte und entsprechende Maßnahmen ergriffen hat
Wiederholte unerbetene Kontaktaufnahme mit einer großen Anzahl an Personen
Senden von Nachrichten an eine Person, die Folgendes enthalten:
  • Gezielte Beschimpfungen, die sich an eine einzelne Person oder eine Gruppe von Personen in der Konversation richten 12
  • Herbeiwünschen von Tod, schwerer Krankheit, Behinderung oder Körperverletzung mit einer einzelnen Person oder eine Gruppe von Personen in der Konversation als Ziel
  • Verstöße gegen die Mobbing-Richtlinie
  • Behauptungen, dass ein Opfer einer katastrophalen Gewalttat lügt, wenn es behauptet, ein Opfer zu sein, sich als Opfer eines tatsächlich stattgefundenen Vorfalls verhält/ausgibt oder anderweitig bezahlt oder beauftragt wurde, andere über seine Involvierung bei dem Vorfall zu täuschen, wenn diese Behauptungen direkt an eine überlebende Person und/oder ein direktes Familienmitglied einer überlebenden Person oder eines Opfers gesendet werden
Senden von Nachrichten an eine Gruppe, die Verstöße gegen die Mobbing-Richtlinie enthalten, unabhängig davon, ob die betroffene Person eine private Person oder eine Person des öffentlichen Lebens ist
Böswilliges Abzielen auf Personen, einschließlich Personen des öffentlichen Lebens, durch:
  • Angriff der Person basierend auf ihrem Status als Opfer sexueller Übergriffe oder sexueller Ausbeutung
  • Androhung von Gewalt gegenüber jedweder Person, die am öffentlichen Diskurs teilnimmt, um sie einzuschüchtern oder mundtot zu machen
  • Aufforderung zu Selbstverletzung oder Selbstmord einer bestimmten Person oder Personengruppe
  • Angriff der Person durch abwertende Ausdrücke mit Bezug zu sexuellen Aktivitäten (z. B. „Hure“, „Schlampe“)13
Posten von Inhalten über tragische Gewalttaten oder Opfer tragischer Gewalttaten, wenn Behauptungen enthalten sind, die tragische Gewalttat habe nicht stattgefunden14
Abzielen auf Opfer oder Überlebende tragischer Gewalttaten mit Nennung ihres Namens oder einem Bild von ihnen, wenn Behauptungen enthalten sind, dass die betroffene Person
  • darüber lügt, Opfer eines solchen Vorfalls zu sein
  • nur vorgibt, Opfer eines solchen Vorfalls zu sein, oder
  • anderweitig bezahlt oder beauftragt wurde, andere über ihre Involvierung bei einem solchen Vorfall zu täuschen
Abzielen auf eine minderjährige Person des öffentlichen Lebens durch: 15
  • Behauptungen über sexuelle Handlungen oder Geschlechtskrankheiten
  • Inhalte, die mit Photoshop bearbeitet wurden, um Gewaltandrohungen in Text oder Bild darzustellen (z. B. durch Hinzufügen einer Zielscheibe, eines Pfeils, einer auf den Kopf gerichteten Waffe)
  • Herbeiwünschen von Tod, schwerer Krankheit oder Behinderung
  • Absichtserklärungen, einer Person Gewalt oder weniger schwerwiegende Schäden zuzufügen, um sie zum Schweigen zu bringen
  • Objekte, die zum Angriff durch Folgendes erstellt werden:
    • Gezielte Beschimpfungen 16
    • Herabwürdigende Körperliche Beschreibungen mit erheblicher Schwere17
    • Blasphemie oder Gotteslästerung
    • Ausdrücke von Verachtung
    • Ausdrücke von Abscheu
Inhalte über eine andere Person, einschließlich Personen des öffentlichen Lebens, posten, die einen Namen, ein Foto oder ein Video der Person und Folgendes enthalten: 18
  • jegliche Absichtserklärungen, tödliche Gewalt zu verüben, oder
  • jegliche Aufrufe zu tödlicher Gewalt oder
  • jegliche Aussagen, die tödliche Gewalt befürworten
1 Aktualisiert im August 2018.
2 Aktualisiert im August 2018.
3 Aktualisiert im November 2018.
4 Aktualisiert im Mai 2018.
5 Aktualisiert im Mai 2018.
6 Aktualisiert im Mai 2018.
7 Gelöscht im August 2018.
8 Der gesamte Abschnitt von „In einigen Fällen werden Inhalte in der ersten Person geschrieben …“ bis „Negative Behauptungen über den Charakter oder die Fähigkeiten“ wurde im Mai 2018 hinzugefügt.
9 Aktualisiert im August 2018.
10 Aktualisiert im August 2018.
11 Aktualisiert im August 2018.
12 Aktualisiert im August 2018.
13 Aktualisiert im November 2018.
14 Aktualisiert im März 2019 mit folgender Anmerkung: „Nach den tragischen Massenerschießungen in Sandy Hook, Connecticut, und Parkland, Florida, konnten wir einen Höhepunkt von Inhalten feststellen, in denen Opfer und Überlebende als Lügner*innen und Krisenschauspieler*innen bezeichnet oder die Ereignisse geleugnet wurden. Seitdem arbeiten wir mit Interessenorganisationen zusammen, um die Umrisse dieser Behauptungen zu verstehen, und haben festgestellt, dass Belästigungen oft in der Form von Behauptungen auftreten, eine katastrophale Gewalttat hätte nicht stattgefunden. Um Opfer und Überlebende zu schützen, haben wir unsere Richtlinien zu Belästigungen erweitert, um solche Leugnungen zu berücksichtigen.“
15 Der gesamte Abschnitt von „Abzielen auf eine minderjährige Person …“ bis „Ausdrücke von Abscheu“ wurde im Mai 2018 hinzugefügt.
16 Aktualisiert im August 2018.
17 Aktualisiert im August 2018.
18 Der gesamte Abschnitt, beginnend mit „Inhalte über eine andere Person …“ und endend mit „jegliche Aussagen, die tödliche Gewalt befürworten“, wurde im November 2018 hinzugefügt.
Nutzungserlebnisse
Hier einige Beispiele dafür, wie die Durchsetzung für Facebook-Nutzer*innen aussieht: So sieht es aus, wenn eine Person etwas meldet, das nach ihrer Meinung nicht auf Facebook sein sollte, wenn einer Person mitgeteilt wird, dass sie gegen unsere Gemeinschaftsstandards verstoßen hat, und wenn eine Warnmeldung für bestimmte Inhalte angezeigt wird.
Hinweis: Wir nehmen ständig Verbesserungen vor. Deshalb könnte das, was hier zu sehen ist, im Vergleich zu dem, was wir zurzeit verwenden, nicht mehr ganz aktuell sein.
NUTZUNGSERLEBNIS
Melden
NUTZUNGSERLEBNIS
Kommunikation nach dem Melden
NUTZUNGSERLEBNIS
Takedown-Erfahrung
NUTZUNGSERLEBNIS
Warnmeldungen
Daten
Den neuesten Bericht zur Durchsetzung der Gemeinschaftsstandards ansehen
Durchsetzung
Weltweit gelten für alle Facebook-Nutzer*innen dieselben Richtlinien.
Review-Teams
Unser globales Team aus über 15.000 Reviewer*innen arbeitet jeden Tag daran, die Facebook-Nutzer*innen zu schützen.
Beteiligung von Stakeholder*innen
Externe Expert*innen, Wissenschaftler*innen, NGOs und Politiker*innen helfen dabei, die Facebook-Gemeinschaftsstandards mitzugestalten.
Hilfe zu Mobbing und Belästigung
Informationen dazu, was du tun kannst, wenn du etwas auf Facebook siehst, das gegen unsere Gemeinschaftsstandards verstößt.
Zu unserem Hilfebereich