Mobbing und Belästigung
Richtliniendetails
ÄNDERUNGSPROTOKOLL
Heute
23.01.2025
03.07.2024
14.12.2023
29.09.2023
30.06.2023
31.03.2023
27.01.2023
30.09.2022
24.12.2021
14.10.2021
27.08.2021
05.05.2021
03.04.2021
29.01.2021
19.11.2020
31.07.2020
29.05.2020
28.02.2020
31.01.2020
17.12.2019
30.09.2019
31.07.2019
02.07.2019
27.04.2019
Grundgedanke dieser Richtlinie
Mobbing und Belästigung treten vielerorts und in den unterschiedlichsten Formen auf, angefangen bei Drohungen und dem Veröffentlichen von personenbezogenen Informationen, bis hin zum Versenden von Drohnachrichten und zur unerwünschten Kontaktaufnahme mit negativen Absichten. Wir tolerieren diese Art von Verhalten nicht, denn wir möchten, dass sich die Menschen auf Facebook, Instagram und Threads sicher und respektiert fühlen.
Wir unterscheiden zwischen Personen des öffentlichen Lebens und Privatpersonen, denn wir möchten Diskussionen zulassen, bei denen es häufig auch um kritische Kommentare zu Personen geht, über die in den Nachrichten berichtet wird oder die über ein großes öffentliches Publikum verfügen. Bei Personen des öffentlichen Lebens entfernen wir Inhalte mit schwerwiegenden Angriffen sowie mit solchen Angriffen, bei denen die Person des öffentlichen Lebens direkt in dem Beitrag oder Kommentar markiert wird. Wir definieren Personen des öffentlichen Lebens als Regierungsvertreter auf einzelstaatlicher und nationaler Ebene, politische Kandidaten für diese Ämter, Personen mit über einer Million Fans oder Abonnenten in sozialen Medien und Personen, über die häufig in den Medien berichtet wird.
Für Privatpersonen geht unser Schutz noch weiter: Wir entfernen Inhalte, die darauf abzielen, die Person zu erniedrigen oder bloßzustellen, wie beispielsweise Behauptungen über die sexuellen Aktivitäten einer Person. Wir wissen, dass sich Mobbing und Belästigung gerade auf Minderjährige emotional auswirken können. Deshalb bieten wir mit unseren Richtlinien einen erhöhten Schutz für alle Personen unter 18 Jahren, unabhängig vom Nutzerstatus.
Natürlich kommt es beim Teilen von Inhalten stets auf den Kontext und die Absichten an. Deswegen gestatten wir das Posten und Teilen von Beiträgen, wenn dies eindeutig dazu dient, Mobbing und Belästigung zu verurteilen oder darauf aufmerksam zu machen. In bestimmten Fällen benötigen wir eine Eigenmeldung der betroffenen Person, damit wir besser verstehen können, dass sie sich gemobbt oder belästigt fühlt. Wir ermutigen jeden, ein solches Verhalten und derartige Inhalte zu melden und sich mithilfe der auf unseren Plattformen zur Verfügung stehenden Tools davor zu schützen.
Unser Mobbing-Präventionshub dient als Anlaufstelle für Jugendliche, Eltern und Pädagogen, die Hilfe bei Problemen im Zusammenhang mit Mobbing oder anderen Konflikten benötigen. Er bietet Schritt-für-Schritt-Anleitungen, einschließlich Informationen, um Gespräche über wichtige Themen wie Mobbing anzustoßen. Erfahre hier mehr darüber, was wir zum Schutz der Nutzer vor Mobbing und Belästigung unternehmen.
Hinweis: Diese Richtlinie gilt nicht für Personen, die Teil einer von der Richtlinie zu gefährlichen Personen und Organisationen abgedeckten Organisation sind, und Personen, die vor 1900 verstorben sind.
Stufe 1: Universelle Schutzmaßnahmen für alle:
- Jeder ist geschützt vor:
- Unerwünschter Kontaktaufnahme, die:
- wiederholt erfolgt ODER
- sexuell belästigend ist ODER
- sich ungefragt an eine große Anzahl an Personen richtet.
- Aufforderungen zu Selbstverletzung oder Selbstmord einer bestimmten Person oder Personengruppe.
- Angriffen, die auf den Erfahrungen einer Person als Opfer sexueller Übergriffe, sexueller Ausbeutung, sexueller Belästigung oder häuslicher Gewalt basieren.
- Absichtserklärungen zur Beteiligung an sexuellen Handlungen oder Befürwortung der Beteiligung an sexuellen Handlungen.
- Stark sexualisierten Bemerkungen.
- Abwertenden sexualisierten Photoshop-Bildern oder Zeichnungen
- Angriffen durch abwertende Ausdrücke mit Bezug zu sexuellen Aktivitäten (z. B. „Hure“, „Schlampe“).
- Behauptungen, dass eine katastrophale Gewalttat nicht stattgefunden hat.
- Behauptungen, dass Personen lügen, wenn sie behaupten, Opfer einer katastrophalen Gewalttat oder eines Terroranschlags zu sein, einschließlich der Behauptung, dass diese Person:
- nur vorgibt, Opfer eines solchen Vorfalls zu sein, oder
- bezahlt oder beauftragt wurde, andere über ihre Rolle bei einem solchen Vorfall zu täuschen.
- Drohungen, die private Telefonnummer, Wohnanschrift, E-Mail-Adresse oder Krankenakten einer Person zu veröffentlichen (gemäß Definition in der Richtlinie zu Datenschutzverstößen).
- Aufrufen zur Beteiligung an Mobbing und/oder Belästigung oder Absichtserklärungen, Mobbing und/oder Belästigung begehen zu wollen.
- Inhalten, die Personen, die als menstruierend, urinierend, erbrechend oder Kot ausscheidend oder direkt nach dem Menstruieren, Urinieren, Erbrechen oder Kotausscheiden dargestellt werden, zusätzlich erniedrigen oder Abscheu für sie ausdrücken.
- Jeder ist vor den folgenden Inhalten geschützt (für erwachsene Personen des öffentlichen Lebens gilt jedoch, dass sich diese gezielt gegen diese Person richten müssen):
- Herbeiwünschen von Tod und Aussagen im Zusammenhang mit dem Erleiden einer ernsthaften Erkrankung
- Das Bejubeln oder Verspotten des Todes oder einer Krankheit
- Behauptungen über Geschlechtskrankheiten
- Minderwertigkeitsbehauptungen im Zusammenhang mit dem Aussehen einer Person
Stufe 2: Zusätzlicher Schutz für alle Minderjährigen, Privatpersonen und sogenannte „Limited Scope Public Figures“ (wie Personen, die primär aufgrund ihres Aktivismus berühmt sind, Journalisten oder Personen, die unfreiwillig in der Öffentlichkeit stehen):
- Zusätzlich zum allgemeinen Schutz für alle Menschen sind alle Minderjährigen (Privatpersonen und Personen des öffentlichen Lebens), erwachsene Privatpersonen und sogenannte „Limited Scope Public Figures“ geschützt vor:
- Behauptungen über sexuelle Handlungen, außer im Kontext krimineller Anschuldigungen gegen Erwachsene (nicht einvernehmliche sexuelle Berührung)
- Inhalten, die eine andere erwachsene Person sexualisieren (die Sexualisierung von Minderjährigen wird in der Richtlinie zur Verhinderung von sexueller Ausbeutung, Missbrauch und Nacktdarstellung von Kindern behandelt).
- Alle Minderjährigen (Privatpersonen und Personen des öffentlichen Lebens), erwachsene Privatpersonen und sogenannte „Limited Scope Public Figures“) sind vor Folgendem geschützt (minderjährige Personen des öffentlichen Lebens müssen diesem jedoch gezielt ausgesetzt sein):
- entmenschlichenden Vergleichen (in schriftlicher oder visueller Form) zu oder über:
- Tiere und Insekten, einschließlich nicht menschlicher Kreaturen, die kulturell als minderwertig angesehen werden.
- Bakterien, Viren, Mikroben und Krankheiten.
- Unbelebte Objekte, einschließlich Müll, Dreck und Fäkalien.
- Inhalte, die manipuliert wurden, um spezifische körperliche Merkmale (Nase, Ohr usw.) hervorzuheben (zum Beispiel durch Einkreisen) oder um auf eine andere negative Art Aufmerksamkeit darauf zu lenken.
- Inhalte, die Personen aufgrund ihres Aussehens oder ihrer Charaktereigenschaften einstufen.
- Inhalte, die Personen herabwürdigen, die als körperlich gemobbt dargestellt werden, außer im Kontext des Kampfsports.
Stufe 3: Zusätzlicher Schutz für minderjährige Privatpersonen, erwachsene Privatpersonen und minderjährige Personen, die unfreiwillig in der Öffentlichkeit stehen:
- Zusätzlich zu den oben genannten Schutzmaßnahmen sind alle minderjährigen Privatpersonen, erwachsenen Privatpersonen (die sich selbst melden müssen) und minderjährigen Personen, die unfreiwillig in der Öffentlichkeit stehen, geschützt vor:
- Gezielten Beschimpfungen,
- Behauptungen über Liebesbeziehungen, die sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität.
- Handlungsaufrufen, Absichtserklärungen, angestrebten oder bedingten Aussagen oder Aussagen, die den Ausschluss/die Ausgrenzung befürworten oder unterstützen.
- Negativen Behauptungen über den Charakter oder die Fähigkeiten, außer im Kontext von Tatvorwürfen und Unternehmensberichten gegen Erwachsene.
- Äußerungen von Verachtung, Abscheu oder Inhalten, die die Existenz einer Person ablehnen, außer im Zusammenhang mit strafrechtlichen Anschuldigungen gegen Erwachsene.
- Wenn sie sich selbst melden, sind minderjährige Privatpersonen, erwachsene Privatpersonen und minderjährige Personen, die unfreiwillig in der Öffentlichkeit stehen, vor Folgendem geschützt:
- Mobbing aus der Ich-Perspektive.
- Unerwünschten manipulierten Bildern.
- Vergleichen mit anderen Personen des öffentlichen Lebens bzw. fiktiven Personen oder Privatpersonen aufgrund des Aussehens.
- Behauptungen über religiöse Identität oder Blasphemie
- Vergleichen mit Tieren oder Insekten, die kulturell nicht als körperlich oder intellektuell unterlegen gelten („Tiger“, „Löwe“).
- Neutrale oder positive körperliche Beschreibungen.
- Nicht negativen Behauptungen über den Charakter oder die Fähigkeiten.
- Angriffen durch abwertende Ausdrücke mit Bezug auf den Mangel an sexuellen Aktivitäten.
Stufe 4: Zusätzliche Schutzmaßnahmen nur für minderjährige Privatpersonen:
- Minderjährige sind durch unsere Richtlinie am besten geschützt. Zusätzlich zu den oben genannten Schutzmaßnahmen sind minderjährige Privatpersonen auch geschützt vor:
- Unterstellungen von kriminellem oder gesetzeswidrigem Verhalten.
- Videos von körperlichem Mobbing von Minderjährigen, die in einem beliebigen Kontext geteilt werden.
- Herabwürdigende Ausdrücke mit Bezug zu frauenspezifischen Beschimpfungen
Mobbing und Belästigung durch Seiten, Gruppen, Veranstaltungen und Nachrichten
- Die Schutzmaßnahmen der Stufen 1 bis 4 werden auch für Seiten, Gruppen, Veranstaltungen und Nachrichten durchgesetzt.
Für die Durchsetzung der folgenden Gemeinschaftsstandards benötigen wir zusätzliche Informationen und/oder Kontext:
Das Folgende ist untersagt:
- Posten von Inhalten, die sich über unerwünschte Seiten, Gruppen und Veranstaltungen gegen Privatpersonen richten. Wir entfernen diese Inhalte, wenn sie von der Zielperson oder von einem Vertretungsberechtigten der Zielperson gemeldet werden.
- Posten eines oben beschriebenen Inhalts, der es ansonsten erforderlich machen würde, dass die Zielperson den Inhalt meldet, oder wenn der Inhalt darauf hinweist, dass der Verfasser des Beitrags die Zielperson gezielt angreift (Beispiel: die Zielperson wird in dem Beitrag oder Kommentar markiert). Wir entfernen diese Inhalte, wenn wir von der Zielperson oder von einem Vertretungsberechtigten der Zielperson (lebend oder verstorben) die Bestätigung erhalten, dass der Inhalt unerwünscht ist.
- Posten von Inhalten mit einem Aufruf bzw. einer Absichtserklärung, sich an Verhalten zu beteiligen, das im Rahmen unserer Richtlinien als Mobbing oder Belästigung gilt. Wir entfernen diese Inhalte, wenn wir von der Zielperson oder von einem Vertretungsberechtigten der Zielperson die Bestätigung erhalten, dass der Inhalt unerwünscht ist.
- Posten von Inhalten, die eine Person des öffentlichen Lebens sexualisieren. Wir entfernen diese Inhalte, wenn wir von der Zielperson oder von einem Vertretungsberechtigten der Zielperson die Bestätigung erhalten, dass der Inhalt unerwünscht ist.
- Kontaktaufnahme, bei der die betroffene Person sexuell belästigt wird. Wir werden alle Inhalte, die in einem unerwünschten Kontext geteilt werden, entfernen, wenn uns eine Bestätigung des Empfängers oder eines autorisierten Vertreters des Empfängers vorliegt, dass der Kontakt unerwünscht ist.
- Entfernen gezielter Massenbelästigung, wenn
- sie sich über eine beliebige Plattform gegen Personen richtet, die einem größeren Risiko ausgesetzt sind, in der realen Welt zu Schaden zu kommen, und definiert sind als:
- Menschenrechtsverteidiger
- Minderjährige
- Opfer gewaltsamer Ereignisse/Unglücke
- Oppositionelle in Risikoländern während Wahlperioden
- Wahlhelfer
- Dissidenten der Regierung, die aufgrund ihres Status als Dissident zur Zielscheibe wurden
- Ethnische und religiöse Minderheiten in Krisengebieten
- Mitglied einer bestimmten und erkennbaren Risikogruppe
- sie sich über private Kanäle, wie zum Beispiel der Posteingang oder Profile, mit folgenden Inhalten gegen Einzelpersonen richtet:
- Inhalte, die einen Verstoß gegen unsere Richtlinien zu Mobbing und Belästigung von Privatpersonen darstellen, oder
- Anstößige Inhalte, die auf einer geschützten Eigenschaft basieren
- Deaktivierung von Konten, die sich an Massenbelästigung beteiligen, als Teil
- staatlicher oder mit dem Staat verbundener Netzwerke, die über eine beliebige Oberfläche auf Einzelpersonen abzielen.
- kontroverser Netzwerke, die mit folgenden Inhalten über eine beliebige Oberfläche auf Einzelpersonen abzielen:
- Inhalte, die einen Verstoß gegen unsere Richtlinien zu Mobbing und Belästigung von Privatpersonen darstellen, oder
- Inhalte, die auf Personen basierend auf einer geschützten Eigenschaft abzielen, oder
- Inhalte oder Verhaltensweisen, die im lokalen Kontext auf andere Weise als anstößig gelten
Nutzungserlebnisse
Hier einige Beispiele dafür, wie die Durchsetzung für Facebook-Nutzer*innen aussieht: So sieht es aus, wenn eine Person etwas meldet, das nach ihrer Meinung nicht auf Facebook sein sollte, wenn einer Person mitgeteilt wird, dass sie gegen unsere Gemeinschaftsstandards verstoßen hat, und wenn eine Warnmeldung für bestimmte Inhalte angezeigt wird.
Hinweis: Wir nehmen ständig Verbesserungen vor. Deshalb könnte das, was hier zu sehen ist, im Vergleich zu dem, was wir zurzeit verwenden, nicht mehr ganz aktuell sein.
NUTZUNGSERLEBNIS
Melden
NUTZUNGSERLEBNIS
Kommunikation nach dem Melden
NUTZUNGSERLEBNIS
Takedown-Erfahrung
NUTZUNGSERLEBNIS
Warnmeldungen
Daten
Den neuesten Bericht zur Durchsetzung der Gemeinschaftsstandards ansehen
Durchsetzung
Weltweit gelten für alle Facebook-Nutzer*innen dieselben Richtlinien.
Review-Teams
Unser globales Team aus über 15.000 Reviewer*innen arbeitet jeden Tag daran, die Facebook-Nutzer*innen zu schützen.
Beteiligung von Stakeholder*innen
Externe Expert*innen, Wissenschaftler*innen, NGOs und Politiker*innen helfen dabei, die Facebook-Gemeinschaftsstandards mitzugestalten.
Hilfe zu Mobbing und Belästigung
Informationen dazu, was du tun kannst, wenn du etwas auf Facebook siehst, das gegen unsere Gemeinschaftsstandards verstößt.
Zu unserem Hilfebereich