Unsere Ausnahmegenehmigung für berichtenswerte Inhalte
Im Oktober 2016 haben wir unsere Ausnahmegenehmigung für berichtenswerte Inhalte eingeführt, nachdem wir weltweit dafür kritisiert worden waren, dass wir das ikonische „Napalm-Mädchen“-Foto entfernt hatten, das heute aufgrund dieser Regelung auf unseren Plattformen zu sehen ist. Wir sind zu dem Schluss gekommen, dass es höchst subjektiv sein kann, den Nachrichtenwert eines Inhalts zu ermitteln. Die Menschen sind sich häufig uneinig darüber, welche Standards es geben sollte, um zu gewährleisten, dass eine Community sicher ist und zugleich eine freie Meinungsäußerung gestattet. Wir führen eine gründliche Bewertung aller potenziell berichtenswerten Inhalte durch, und unsere Prüfer*innen berücksichtigen eine Reihe von Faktoren, bevor sie den Inhalt an unser Content-Richtlinien-Team weiterleiten.
Bei der Ermittlung des Nachrichtenwerts bewerten wir, ob der Inhalt eine unmittelbare Bedrohung für die öffentliche Gesundheit oder Sicherheit darstellt oder Sichtweisen ausdrückt, die zurzeit im Rahmen politischer Prozesse diskutiert werden. Wir berücksichtigen auch andere Faktoren wie:
- länderspezifische Umstände (z. B. ob gerade eine Wahl stattfindet oder das Land sich im Krieg befindet);
- die Art der Rede, u. a., ob sie sich auf Governance oder Politik bezieht;
- die politische Struktur des Landes, u. a., ob es eine freie Presse hat.
Wir entfernen Inhalte, selbst wenn sie ein gewisses Maß an Nachrichtenwert haben, wenn sie ansonsten ein Risiko für Schaden, wie körperlichen, emotionalen bzw. finanziellen Schaden, oder eine direkte Bedrohung der öffentlichen Sicherheit darstellen. Für Inhalte, die wir zulassen und die sensibel oder verstörend sein könnten, fügen wir eine Warnmeldung ein. Außerdem beschränken wir in diesem Fall die Sichtbarkeit der Inhalte auf Erwachsene über 18 Jahren.
Inhalte aus allen Quellen, einschließlich Nachrichtenagenturen, Politiker*innen oder anderer Personen, kommen für eine Ausnahmegenehmigung für berichtenswerte Inhalte infrage. Auch wenn der*die Redner*in möglicherweise einen Faktor im Abwägungstest ausmacht, gehen wir nicht davon aus, dass die Rede einer Person von Natur aus berichtenswert ist, auch nicht die von Politiker*innen.
Die Ausnahmegenehmigung für berichtenswerte Inhalte kann „eng“ angewandt werden, d. h. auf einen bestimmten Inhalt, oder „skaliert“, d. h. allgemein, beispielsweise auf einen Ausdruck.
Berichtenswerte Informationen
August 2025
- Vom 1. Juni 2024 bis zum 1. Juni 2025 haben wir insgesamt 44 Entscheidungen zu berichtenswerten Inhalten dokumentiert
- 20 dieser dokumentierten Ausnahmegenehmigungen wurden für Politiker*innen erteilt
- Von den 44 Entscheidungen zu berichtenswerten Inhalten haben wir insgesamt 6 skalierte Entscheidungen zu berichtenswerten Inhalten dokumentiert
August 2024
- Vom 1. Juni 2023 bis zum 1. Juni 2024 haben wir insgesamt 32 Entscheidungen zu berichtenswerten Informationen dokumentiert
- 14 dieser dokumentierten Genehmigungen wurden für Politiker*innen ausgestellt
- Von den 32 Entscheidungen zu berichtenswerten Informationen haben wir insgesamt 6 skalierte Entscheidungen zum Nachrichtenwert dokumentiert
August 2023
- Vom 1. Juni 2022 bis zum 1. Juni 2023 haben wir 69 Ausnahmegenehmigungen für berichtenswerte Inhalte dokumentiert
- 9 (~13 %) dieser dokumentierten Genehmigungen wurden für Beiträge von Politiker*innen erteilt
- Von den 69 Ausnahmegenehmigungen haben wir 17 skalierte Ausnahmegenehmigungen dokumentiert
August 2022
- Vom 1. Juni 2021 bis zum 1. Juni 2022 haben wir 68 Ausnahmegenehmigungen für berichtenswerte Inhalte dokumentiert
- 13 (~20 %) dieser dokumentierten Genehmigungen wurden für Beiträge von Politiker*innen erteilt.
Beispiele
Hassrede im Kontext von Medienberichten über angebliche Polizeigewalt während der Proteste in Kolumbien
Medien berichteten über einen Vorfall angeblicher Polizeigewalt während der laufenden Protestaktionen in Kolumbien. In den Medien wurde häufig ein Video geteilt, in dem zufällig eine Verunglimpfung im Hintergrund zu hören ist, was gegen unsere Richtlinie zur Vermeidung von Hassrede verstößt. Wir haben für dieses Video eine Ausnahmegenehmigung erteilt, da es von öffentlichem Interesse war und damit das Risiko aufwiegt gegenüber einer Beeinträchtigung infolge der beiläufigen Verwendung einer Verunglimpfung. Das Video enthält jedoch auch Gewaltdarstellung, daher wird eine Warnmeldung für diese Inhalte gezeigt und die Sichtbarkeit ist auf Erwachsene ab 18 Jahren beschränkt.
Beitrag des ukrainischen Verteidigungsministeriums, der verkohlte Leichen zeigt
Dieses Video, das ursprünglich vom ukrainischen Verteidigungsministerium geteilt wurde, zeigt ganz kurz eine nicht identifizierte verkohlte Leiche. Normalerweise entfernen wir diese Art von Inhalten gemäß unserer Richtlinie zu gewaltdarstellenden und drastischen Inhalten. Wir haben jedoch festgestellt, dass dieses Video für eine Ausnahmegenehmigung für berichtenswerte Inhalte in Frage kam, da es einen laufenden bewaffneten Konflikt dokumentiert hat. Aufgrund der im Video enthaltenen Gewaltdarstellung wird für diesen Content eine Warnmeldung gezeigt und die Sichtbarkeit ist auf Erwachsene ab 18 Jahren beschränkt.
Beitrag eines*einer brasilianischen Politiker*in, der weibliche Brustwarzen zeigt und die Regierungsstrategie für das Kino diskutiert
Der Inhalt wurde von einem Mitglied des brasilianischen Parlaments gepostet und thematisiert den Brand in einem der historischen Kinos des Landes, bei dem wichtige Werke der brasilianischen Filmgeschichte zerstört wurden. In dem Post wird die Regierung dafür kritisiert, dass sie angeblich die Instandhaltung des Kinos vernachlässigt und die Filmindustrie nicht ausreichend finanziert. Der Beitrag enthält einen kurzen Ausschnitt aus dem Film Xica da Silva, in dem unbedeckte weibliche Brustwarzen zu sehen sind. In diesem Fall wurde eine Ausnahmegenehmigung für einen berichtenswerten Inhalt gewährt, da der Beitrag den künstlerischen Wert des Werks erörtert und politische Äußerungen enthält, in denen die Regierung für die unzureichende Finanzierung des Kinos kritisiert wird, sodass der Wert des öffentlichen Interesses gegenüber einem möglichen Schadensrisiko überwiegt.
Beitrag über einen armenischen Kriegsgefangenen
Das Video wurde auf einer Seite gepostet und zeigte Männer in Militäruniformen, die von einer Gruppe von Männern in anderen Militäruniformen geschlagen und verspottet werden. Laut der Bildunterschrift handelt es sich bei den Tätern um aserbaidschanische Soldaten. Gemäß der Regel zu Outing unter der Richtlinie zu koordiniertem Zufügen von Schaden und Begünstigung von Verbrechen entfernt Meta Inhalte, die die Identität von Kriegsgefangenen im Kontext eines bewaffneten Konflikts preisgeben, wenn dies zu Schäden abseits des Internets führen kann. Es gibt jedoch keine Hinweise darauf, dass ähnliche Videos im Konflikt verwendet wurden, um die Kriegsgefangenen weiter zu misshandeln, und es gab keine Trends ähnlicher Inhalte aus anderen Quellen. Deshalb bestand kein hohes Sicherheitsrisiko. Andererseits machten die Videos auf die Lage der Kriegsgefangenen und auf potenzielle Verstöße gegen humanitäres Völkerrecht aufmerksam, sodass sie für Kampagnen und rechtliche Maßnahmen gegen die Verantwortlichen von schweren Verbrechen höchst relevant waren. Nach einer Abwägung des Risikos für die Sicherheit und Würde der Kriegsgefangenen gegen das öffentliche Interesse an diesem Bildmaterial wurde das Video aufgrund seines Nachrichtenwerts zugelassen und mit einer Warnmeldung versehen. Das Oversight Board bestätigte die Entscheidung von Meta, den Inhalt veröffentlicht zu lassen.