Grundgedanke dieser Richtlinie
Uns ist bewusst, dass jeder Mensch unterschiedlich sensibel auf gewaltdarstellende Bilder reagiert. Um Nutzer*innen vor solchen Inhalten zu schützen, entfernen wir die drastischsten Inhalte und versehen andere Arten von Inhalten mit Warnhinweisen, um Personen darauf aufmerksam zu machen, dass es sich um sensible Inhalte handeln könnte, bevor sie darauf klicken. Wir beschränken die Möglichkeit für jüngere Nutzer*innen, Inhalte zu sehen, die für sie möglicherweise nicht geeignet oder altersgerecht sind. Auf diese Weise möchten wir für ein angemessenes Nutzungserlebnis sorgen und unseren Nutzer*innen weiterhin Raum bieten, ihre Persönlichkeit auszudrücken.
Uns ist bewusst, dass Personen Inhalte teilen können, um beispielsweise auf Menschenrechtsverletzungen oder bewaffnete Konflikte aufmerksam zu machen oder diese zu verurteilen. Unsere Richtlinien berücksichtigen diesen Kontext und räumen entsprechenden Spielraum für Diskussionen und Sensibilisierung ein.
Für bezahlte Werbung bieten wir zusätzliche Schutzmaßnahmen an. Beispielsweise können Inhalte, die als sensibel eingestuft wurden, nicht in Werbeanzeigen erscheinen. Werbeanzeigen dürfen auch keine schockierenden, grausamen oder anderweitig reißerischen Bilder oder Videos enthalten. Weitere Informationen findest du in unseren Werbestandards.
Folgendes ist untersagt:
Bilder von Menschen
Videos von lebenden oder verstorbenen Menschen in nichtmedizinischen Kontexten, die Folgendes zeigen:
Verstümmelung
sichtbare Eingeweide, wie freiliegende Organe, Knochen oder Muskelgewebe von lebenden oder verstorbenen Personen
brennende oder verbrannte Personen oder
Aufschlitzen von Kehlen
Livestreams von Hinrichtungen
Sadistische Bemerkungen
Sadistische Bemerkungen sind Kommentare – wie Bildunterschriften oder Kommentare –, die Freude oder Vergnügen am Leid oder der Erniedrigung von Menschen oder Tieren ausdrücken.
Wir entfernen
sadistische Bemerkungen zu Bildern (sowohl Videos als auch Standbilder), die gemäß dieser Richtlinie einen Warnhinweis erhalten, der darauf hinweist, dass der Inhalt heikel sein kann, es sei denn, die Bilder stellen Selbstverteidigungshandlungen dar (z. B. ein Video, in dem sich jemand gegen einen bewaffneten Raubüberfall verteidigt) oder stehen in einem medizinischen Kontext (z. B. ein Bild von Ärzten bei einer Operation)
explizite sadistische Bemerkungen über das Leiden von Tieren, die in den Bildern dargestellt werden, und Bilder, die sterbende Tiere darstellen
das Anbieten oder Anfordern von Bildern, die im Rahmen dieser Richtlinie gelöscht oder mit einer Warnmeldung versehen werden, wenn dies mit sadistischen Bemerkungen einhergeht
Für folgende Inhalte fügen wir eine Warnmeldung hinzu, um die Nutzer*innen zu informieren, dass der Inhalt sensibel sein könnte. Außerdem beschränken wir die Sichtbarkeit dieser Inhalte auf Erwachsene, die mindestens 18 Jahre alt sind:
Bilder von Menschen
Videos von lebenden oder verstorbenen Menschen in medizinischen Kontexten, die Folgendes zeigen:
Verstümmelung
sichtbare Eingeweide, wie freiliegende Organe, Knochen oder Muskelgewebe von lebenden oder verstorbenen Personen
brennende oder verkohlte Personen oder
Aufschlitzen von Kehlen
Standbilder von lebenden oder verstorbenen Menschen, die Folgendes zeigen:
Verstümmelung
sichtbare Eingeweide, wie freiliegende Organe, Knochen oder Muskelgewebe von lebenden oder verstorbenen Personen
brennende oder verbrannte Personen oder
Aufschlitzen von Kehlen
Bilder (Videos oder Standbilder), die den gewaltsamen Tod einer Person (wie u. a. den Moment ihres Todes oder die Folgen davon) oder eine Person, die ein lebensbedrohliches Ereignis erlebt (z. B. von einem Auto erfasst zu werden, aus großer Höhe zu stürzen oder eine sonstige potenziell tödliche Körperverletzung zu erleiden), zeigen
Bilder, die die Vollstreckung der Todesstrafe an einer Person zeigen (ausgenommen Live-Streams)
Bilder, die brutale Handlungen (z. B. Gewalttaten oder Handlungen, die eine tödliche Bedrohung darstellen gegenüber gewaltsam festgehaltenen Personen) gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen darstellen
Bilder, die nichtmedizinische Fremdkörper (z. B. Messer, Nägel oder andere Metallgegenstände) zeigen, die die Haut einer Person durchstechen
Bilder, die abgebrochene, blutende oder entfernte Zähne einer Person sowie sichtbares Blut zeigen oder das Einführen von Fremdkörpern in die Zähne oder das Zahnfleisch
Bilder, auf denen tote Föten oder Babys außerhalb des Mutterleibs abgebildet sind, sofern keine andere Person auf dem Bild zu sehen ist
Bilder von Tieren
Bilder von lebenden oder toten Tieren, die Verstümmelung, sichtbare Eingeweide, Verbrennung oder Verkohlung zeigen oder bei denen Tiere lebendig gekocht werden
Bilder von sterbenden Tieren
Bilder von Menschen, die brutale Handlungen an lebenden Tieren begehen (z. B. Treten, Ertränken oder Rupfen von Federn)
Für folgende Inhalte beschränken wir die Sichtbarkeit auf Erwachsene, die mindestens 16 Jahre alt sind:
Bilder von Menschen
Bilder, die teilweise oder ganz unbedeckte verstorbene Menschen zeigen, auch wenn es keine sichtbaren Anzeichen für einen gewaltsamen Tod gibt
Bilder, auf denen tote Föten oder Babys außerhalb des Mutterleibs abgebildet sind, wenn eine andere Person auf dem Bild zu sehen ist
Bilder, die Nadeln zeigen, die die Haut einer Person durchstechen, außer im Zusammenhang mit Impfungen, Akupunktur, Dry-Needling, Tätowierungen oder Piercings
Bilder, die verletzte Personen in medizinischen Kontexten zeigen, wenn diese offenbar Schmerzen oder Blutergüsse haben, in Not sind oder medizinische Schläuche in ihrem Gesicht und/oder an ihren Händen haben.
Bilder, die menschliche Ausscheidungen und Körperflüssigkeiten darstellen (z. B. Fäkalien, Urin, Erbrochenes, Ohrenschmalz, Schleim, Nebenprodukte von Hautextraktionen oder Blut)
Bilder, die brennende oder explodierende Fahrzeuge zeigen, oder Bilder, die den Moment oder die Folgen des Zusammenstoßes von Fahrzeugen mit anderen Objekten zeigen, bei dem das Fahrzeug aus seiner Bahn gerät und/oder der Fahrer- oder Fahrgastraum des Fahrzeugs schwer beschädigt wird
Bilder von Tieren
Bilder, die lebende oder tote Tiere mit sichtbarem Blut zeigen
Bilder, die Tiere im Zusammenhang mit einer Geburt darstellen (z. B. mit Blut oder sichtbaren Eingeweiden)
Bilder, die lebende oder tote Tiere zeigen, aus denen Insekten herauskommen (z. B. Maden oder Würmer)
Bilder, die verletzte leidende Tiere zeigen
Fiktive Bilder
Bilder, die fiktive Personen in einem der folgenden Kontexte zeigen:
Verstümmelung
sichtbare Eingeweide, wie freiliegende Organe, Knochen oder Muskelgewebe
brennende oder verbrannte Personen
Aufschlitzen von Kehlen oder
gewaltsame Tode oder lebensbedrohliche Ereignisse
fotorealistische Bilder, die fiktive Personen in einem der folgenden Kontexte darstellen (dabei sehen die Bilder wie ein Foto oder Video einer realen Person aus oder ähneln ihm sehr stark):
nichtmedizinische Fremdkörper (z. B. Messer, Nägel oder andere Metallgegenstände), die die Haut durchstechen
menschliche Ausscheidungen oder Körperflüssigkeiten (z. B. Fäkalien, Urin, Erbrochenes, Ohrenschmalz, Schleim oder Nebenprodukte von Hautextraktionen), ausgenommen Blut
verstorbene Babys oder Föten außerhalb des Mutterleibs
Bilder, die fiktive Tiere in einem der folgenden Kontexte darstellen, allerding auf fotorealistische Art:
Verstümmelung
sichtbare Eingeweide, wie freiliegende Organe, Knochen oder Muskelgewebe
brennende oder verbrannte Tiere
Tiere, die lebendig gekocht werden
sichtbares Blut
sterbende Tiere
Menschen, die brutale Handlungen an lebenden Tieren begehen (z. B. Treten, Ertränken oder Rupfen von Federn)
verletzte leidende Tiere
Tiere, aus denen Insekten herauskommen (z. B. Maden oder Würmer)
Für die Durchsetzung der folgenden Gemeinschaftsstandards benötigen wir zusätzliche Informationen und/oder Kontext:
Folgendes ist nicht zulässig:
Bilder oder Audiomaterial vom gewaltsamen Tod einer Person, wenn der Tod der Person entweder durch Aufzeichnungen von Strafverfolgungsbehörden, eine Sterbeurkunde, einen Bericht von einem Trusted Partner oder einen Medienbericht bestätigt wird und ein Familienmitglied der verstorbenen Person die Entfernung beantragt
Videos von verkohlten oder brennenden Personen im Kontext der Selbstverbrennung als Protestaktion
Möglicherweise gestatten wir Folgendes:
Bilder des gewaltsamen Todes einer Person oder eines lebensbedrohlichen Ereignisses, wenn die Darstellung beiläufig erfolgt