Grundgedanke dieser Richtlinie
Wenn jemand verstorben ist, können Freunde und Familienangehörige beantragen, dass wir die entsprechenden Konten in den Gedenkzustand versetzen. Sobald ein Konto in den Gedenkzustand versetzt worden ist, erscheinen im Profil der Person über dem Namen die Worte „In Erinnerung an“. Dies zeigt an, dass das Konto jetzt zum Gedenken an die Person gedacht ist. Indem Konten in den Gedenkzustand versetzt werden, entsteht ein Raum, in dem an geliebte Menschen gedacht werden kann. Zudem wird das Konto so vor Anmeldeversuchen und betrügerischen Aktivitäten geschützt. Um die Entscheidungen zu respektieren, die eine Person zu Lebzeiten getroffen hat, halten wir es für das Beste, ihr Konto nach ihrem Ableben ohne Änderungen zu erhalten.Auf Facebook haben wir für unsere Nutzer*innen die Möglichkeit eingerichtet, einen Nachlasskontakt zu benennen, der sich nach dem Ableben des Nutzers um dessen Konto kümmern soll. Um die Hinterbliebenen zu unterstützen, können wir in einigen Fällen bestimmte Inhalte entfernen oder ändern, wenn der Nachlasskontakt oder Familienmitglieder dies beantragen.
Anträge, Facebook- oder Instagram-Konten verstorbener Nutzer*innen in den Gedenkzustand zu versetzen, können unter Angabe der erforderlichen Informationen von folgenden Personen gestellt werden:
Facebook-Freund*innen
Instagram-Follower*innen
Familienmitglieder mit den entsprechenden Unterlagen
Im Falle von Mordopfern und Selbstmördern entfernen wir folgende Inhalte auf Facebook und Instagram, wenn sie auf dem Profil- oder Titelbild oder in den neuesten Chronik-Beiträgen des*der Verstorbenen erscheinen und die Entfernung von einem Familienmitglied des Verstorbenen beantragt wird. Die nachfolgenden Inhalte auf Facebook können wir auch entfernen, wenn dies vom Facebook-Nachlasskontakt beantragt wird:
Inhalte mit Bezug zum Tod des*der Verstorbenen;
Verherrlichung oder Befürwortung des Todes, der Krankheit oder der Verletzung der verstorbenen Person;
Visuelle Darstellung des Objekts, das zum Tod des*der Verstorbenen geführt hat;
Bilder des*der verurteilten oder mutmaßlichen Mörder*in des*der Verstorbenen;
Beziehungsstatus oder Freundschaftsstatus des*der verurteilten oder mutmaßlichen Mörder*in des*der Verstorbenen;
Für die folgenden Gemeinschaftsstandards benötigen wir zusätzliche Informationen und/oder Kontext, um die folgenden Änderungen vorzunehmen, wenn sie von einem*einer Vertretungsberechtigten (bzw. nur auf Facebook vom Nachlasskontakt) des*der Verstorbenen beantragt werden:
unzulässige Kommentare in einem Profil im Gedenkzustand entfernen, für die normalerweise eine Meldung von der Person selbst erforderlich wäre, damit wir wissen, dass die Kommentare unerwünscht sind
die Privatsphäre-Einstellungen des*der Verstorbenen von öffentlich auf „nur Freunde“ ändern, wenn es verletzende Inhalte in dem Profil gibt
den Namen in dem Profil in Übereinstimmung mit unserer Richtlinie zu echten Namen ändern, wenn er gegen unsere Gemeinschaftsstandards verstößt
Freund*innen oder Follower*innen zum Profil hinzufügen, wenn sie nach dem Ableben des Verstorbenen entfernt wurden