Ausbeutung von Menschen

Richtliniendetails

ÄNDERUNGSPROTOKOLL
Grundgedanke dieser Richtlinie
Um Schaden zu unterbinden und zu verhindern, entfernen wir Inhalte, die die Ausbeutung von Menschen (einschließlich Menschenhandel) unterstützen oder koordinieren. Wir definieren Menschenhandel als kommerziellen, profitorientierten Freiheitsentzug. Hierbei handelt es sich um die Ausbeutung von Menschen mit dem Ziel, diese gegen ihren Willen an kommerziellen sexuellen Handlungen, Arbeitstätigkeiten oder sonstigen Aktivitäten zu beteiligen. Zum Einsatz kommen Täuschung, Gewalt und Zwang, und Menschen werden erniedrigt, indem ihnen die Freiheit genommen wird, während andere wirtschaftlichen bzw. materiellen Nutzen erzielen.
Menschenhandel ist ein vielschichtiges und globales Problem, das jeden betreffen kann – unabhängig von Alter, sozioökonomischem Hintergrund, ethnischer Zugehörigkeit, Geschlecht oder Stand- bzw. Wohnort. Menschenhandel tritt in vielen Formen auf, wobei ein einzelner Fall unterschiedlichste Entwicklungsstufen umfassen kann. Aufgrund des ausgeübten Zwangs bei dieser Art von Missbrauch haben die Opfer keine Möglichkeit der Einwilligung.
Auch wenn wir sorgfältig darauf achten müssen, die Begriffe Menschenhandel und Menschenschmuggel nicht miteinander zu vermengen, können beide miteinander zusammenhängen bzw. sich überschneiden. Die Vereinten Nationen definieren Menschenschmuggel als die Ermöglichung oder Unterstützung der illegalen Einreise in ein Land oder einen Staat über internationale Grenzen hinweg. Auch ohne Ausübung von Zwang und Gewalt kann dies zur Ausbeutung und zum Missbrauch gefährdeter Personen führen, die versuchen, ihr Herkunftsland zu verlassen – häufig, um ein besseres Leben für sich aufzubauen. Menschenschmuggel ist ein Verbrechen gegen einen Staat, bei dem der Vorgang des Schleusens ausschlaggebend ist. Menschenhandel dagegen ist ein Verbrechen gegen eine Person, bei dem der Missbrauch und die Ausbeutung der Person ausschlaggebend sind.
Neben Inhalten, die Menschenhandel oder ‑schmuggel verurteilen, dafür sensibilisieren oder darüber berichten, erlauben wir auch Inhalte, in denen um Informationen zur persönlichen Sicherheit und zum Überqueren von Grenzen, Beantragen von Asyl oder Verlassen eines Landes gebeten wird oder die diese Informationen teilen.
Folgendes ist untersagt:
Inhalte, Aktivitäten oder Interaktionen, die Menschen für eine der folgenden Formen des Menschenhandels anwerben, diese erleichtern oder die Menschen durch eine der folgenden Formen des Menschenhandels ausbeuten:
  • Sexhandel (jede kommerzielle sexuelle Aktivität mit einer minderjährigen Person oder jede kommerzielle sexuelle Aktivität mit einem Erwachsenen, die mit Gewalt, Betrug oder Zwang verbunden ist)
  • Verkäufe von Kindern oder ihre illegale Adoption
  • Handel mit Waisen und Freiwilligentourismus in Waisenhäusern
  • Zwangsehen (einschließlich Kinderehen)
  • Ausbeutung von Arbeitskräften (einschließlich Schuldknechtschaft)
  • Leibeigenschaft
  • Handel mit nicht regenerativen Organen; davon ausgenommen ist die Entnahme, das Spenden oder die Transplantation von Organen in einem nicht ausbeuterischen Organspendekontext.
  • Erzwungene kriminelle Handlungen (z. B. Zwangsbettelei, erzwungener Drogenhandel)
  • Anwerbung von Kindersoldaten
Inhalte, in denen ein Dritter für kommerzielle sexuelle Aktivitäten wirbt, diese begünstigt oder davon profitiert (finanziell oder auf andere Weise)
Inhalte, in denen die Bereitstellung von oder Unterstützung für Menschenschmuggel angeboten wird
Inhalte, in denen Menschenschmuggeldienste angefragt werden
Wir erlauben Inhalte, die ansonsten unter diese Richtlinie fallen, wenn sie in einem Kontext der Verurteilung, Aufklärung, Sensibilisierung oder Nachrichtenberichterstattung veröffentlicht werden.
Im Rahmen unserer Richtlinien zu Ausbeutung von Menschen können unsere Reviewer*innen und automatisierten Systeme auch verschiedene Verhaltenssignale bewerten, um unzulässige Konten zu erkennen und Maßnahmen gegen sie zu ergreifen.
  • Wir können Konten aufgrund ihrer Interaktionen mit anderen unzulässigen Konten, ihrer Suchanfragen nach unzulässigen Inhalten, ihrer Interaktionen mit unzulässigen Inhalten oder ihrer Mitgliedschaft in Communities (z. B. Gruppen), die wir wegen Verstößen gegen unsere Richtlinien entfernt haben, entfernen.
Für die Durchsetzung der folgenden Gemeinschaftsstandards benötigen wir zusätzliche Informationen und/oder Kontext:
Wir können Inhalte entfernen, die Jobs an Orten mit hohem Risiko für Ausbeutung am Arbeitsplatz anbieten, wenn dies von Strafverfolgungsbehörden, lokalen Nichtregierungsorganisationen oder anderen vertrauenswürdigen Partnern bestätigt wird.
Nutzungserlebnisse
Hier einige Beispiele dafür, wie die Durchsetzung für Facebook-Nutzer*innen aussieht: So sieht es aus, wenn eine Person etwas meldet, das nach ihrer Meinung nicht auf Facebook sein sollte, wenn einer Person mitgeteilt wird, dass sie gegen unsere Gemeinschaftsstandards verstoßen hat, und wenn eine Warnmeldung für bestimmte Inhalte angezeigt wird.
Hinweis: Wir nehmen ständig Verbesserungen vor. Deshalb könnte das, was hier zu sehen ist, im Vergleich zu dem, was wir zurzeit verwenden, nicht mehr ganz aktuell sein.
NUTZUNGSERLEBNIS
Melden
NUTZUNGSERLEBNIS
Kommunikation nach dem Melden
NUTZUNGSERLEBNIS
Takedown-Erfahrung
NUTZUNGSERLEBNIS
Warnmeldungen
Durchsetzung
Weltweit gelten für alle Facebook-Nutzer*innen dieselben Richtlinien.
Review-Teams
Unser globales Team aus über 15.000 Reviewer*innen arbeitet jeden Tag daran, die Facebook-Nutzer*innen zu schützen.
Beteiligung von Stakeholder*innen
Externe Expert*innen, Wissenschaftler*innen, NGOs und Politiker*innen helfen dabei, die Facebook-Gemeinschaftsstandards mitzugestalten.
Hilfe zu „Ausbeutung von Menschen“
Informationen dazu, was du tun kannst, wenn du etwas auf Facebook siehst, das gegen unsere Gemeinschaftsstandards verstößt.
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