Meta

Meta
Richtlinien
GemeinschaftsstandardsMeta-WerbestandardsWeitere RichtlinienSo wird Meta immer besserAltersgerechte Inhalte

Funktionen
Unser Ansatz für gefährliche Organisationen und PersonenUnser Ansatz für die OpioidkriseUnser Ansatz für WahlenUnser Ansatz für FalschmeldungenUnser Ansatz für berichtenswerte InhalteUnser Ansatz für das Ranking im Facebook-FeedUnser Ansatz bei der Erläuterung des RankingsBarrierefreiheit bei Meta

Recherchetools
Content-Bibliothek und Content-Bibliotheks-APITools der WerbebibliothekAndere Recherchetools und Datensätze

Durchsetzung
Erkennen von VerstößenErgreifen von Maßnahmen

Governance
Governance-InnovationenDas Oversight Board im ÜberblickWie man beim Oversight Board Einspruch einlegtFälle des Oversight BoardsEmpfehlungen des Oversight BoardsEinrichtung des Oversight BoardsOversight Board: Weitere häufig gestellte FragenMetas halbjährliche Updates zum Oversight BoardErfassung der Arbeit des Oversight Boards

Sicherheit
Unterbrechungen aufgrund von BedrohungenSicherheitsbedrohungenBerichte zu Bedrohungen

Berichte
Bericht zur Durchsetzung der GemeinschaftsstandardsGeistiges EigentumBehördenanfragen nach Nutzer*innendatenSperrungen von Inhalten auf der Grundlage des vor Ort geltenden RechtsInternetunterbrechungenWidely Viewed Content ReportRegulatorische und andere Transparenzberichte

Richtlinien
Gemeinschaftsstandards
Meta-Werbestandards
Weitere Richtlinien
So wird Meta immer besser
Altersgerechte Inhalte
Funktionen
Unser Ansatz für gefährliche Organisationen und Personen
Unser Ansatz fĂĽr die Opioidkrise
Unser Ansatz fĂĽr Wahlen
Unser Ansatz fĂĽr Falschmeldungen
Unser Ansatz fĂĽr berichtenswerte Inhalte
Unser Ansatz fĂĽr das Ranking im Facebook-Feed
Unser Ansatz bei der Erläuterung des Rankings
Barrierefreiheit bei Meta
Recherchetools
Content-Bibliothek und Content-Bibliotheks-API
Tools der Werbebibliothek
Andere Recherchetools und Datensätze
Durchsetzung
Erkennen von Verstößen
Ergreifen von MaĂźnahmen
Governance
Governance-Innovationen
Das Oversight Board im Ăśberblick
Wie man beim Oversight Board Einspruch einlegt
Fälle des Oversight Boards
Empfehlungen des Oversight Boards
Einrichtung des Oversight Boards
Oversight Board: Weitere häufig gestellte Fragen
Metas halbjährliche Updates zum Oversight Board
Erfassung der Arbeit des Oversight Boards
Sicherheit
Unterbrechungen aufgrund von Bedrohungen
Sicherheitsbedrohungen
Berichte zu Bedrohungen
Berichte
Bericht zur Durchsetzung der Gemeinschaftsstandards
Geistiges Eigentum
Behördenanfragen nach Nutzer*innendaten
Sperrungen von Inhalten auf der Grundlage des vor Ort geltenden Rechts
Internetunterbrechungen
Widely Viewed Content Report
Regulatorische und andere Transparenzberichte
Richtlinien
Gemeinschaftsstandards
Meta-Werbestandards
Weitere Richtlinien
So wird Meta immer besser
Altersgerechte Inhalte
Funktionen
Unser Ansatz für gefährliche Organisationen und Personen
Unser Ansatz fĂĽr die Opioidkrise
Unser Ansatz fĂĽr Wahlen
Unser Ansatz fĂĽr Falschmeldungen
Unser Ansatz fĂĽr berichtenswerte Inhalte
Unser Ansatz fĂĽr das Ranking im Facebook-Feed
Unser Ansatz bei der Erläuterung des Rankings
Barrierefreiheit bei Meta
Recherchetools
Content-Bibliothek und Content-Bibliotheks-API
Tools der Werbebibliothek
Andere Recherchetools und Datensätze
Sicherheit
Unterbrechungen aufgrund von Bedrohungen
Sicherheitsbedrohungen
Berichte zu Bedrohungen
Berichte
Bericht zur Durchsetzung der Gemeinschaftsstandards
Geistiges Eigentum
Behördenanfragen nach Nutzer*innendaten
Sperrungen von Inhalten auf der Grundlage des vor Ort geltenden Rechts
Internetunterbrechungen
Widely Viewed Content Report
Regulatorische und andere Transparenzberichte
Durchsetzung
Erkennen von Verstößen
Ergreifen von MaĂźnahmen
Governance
Governance-Innovationen
Das Oversight Board im Ăśberblick
Wie man beim Oversight Board Einspruch einlegt
Fälle des Oversight Boards
Empfehlungen des Oversight Boards
Einrichtung des Oversight Boards
Oversight Board: Weitere häufig gestellte Fragen
Metas halbjährliche Updates zum Oversight Board
Erfassung der Arbeit des Oversight Boards
Richtlinien
Gemeinschaftsstandards
Meta-Werbestandards
Weitere Richtlinien
So wird Meta immer besser
Altersgerechte Inhalte
Funktionen
Unser Ansatz für gefährliche Organisationen und Personen
Unser Ansatz fĂĽr die Opioidkrise
Unser Ansatz fĂĽr Wahlen
Unser Ansatz fĂĽr Falschmeldungen
Unser Ansatz fĂĽr berichtenswerte Inhalte
Unser Ansatz fĂĽr das Ranking im Facebook-Feed
Unser Ansatz bei der Erläuterung des Rankings
Barrierefreiheit bei Meta
Recherchetools
Content-Bibliothek und Content-Bibliotheks-API
Tools der Werbebibliothek
Andere Recherchetools und Datensätze
Durchsetzung
Erkennen von Verstößen
Ergreifen von MaĂźnahmen
Governance
Governance-Innovationen
Das Oversight Board im Ăśberblick
Wie man beim Oversight Board Einspruch einlegt
Fälle des Oversight Boards
Empfehlungen des Oversight Boards
Einrichtung des Oversight Boards
Oversight Board: Weitere häufig gestellte Fragen
Metas halbjährliche Updates zum Oversight Board
Erfassung der Arbeit des Oversight Boards
Sicherheit
Unterbrechungen aufgrund von Bedrohungen
Sicherheitsbedrohungen
Berichte zu Bedrohungen
Berichte
Bericht zur Durchsetzung der Gemeinschaftsstandards
Geistiges Eigentum
Behördenanfragen nach Nutzer*innendaten
Sperrungen von Inhalten auf der Grundlage des vor Ort geltenden Rechts
Internetunterbrechungen
Widely Viewed Content Report
Regulatorische und andere Transparenzberichte
Deutsch
DatenschutzrichtlinieNutzungsbedingungenCookies
Meta
Transparency Center
Richtlinien
Durchsetzung
Sicherheit
Funktionen
Governance
Recherchetools
Berichte
Deutsch
Startseite
Richtlinien
Gemeinschaftsstandards
Gefährliche Personen und Organisationen

Gefährliche Organisationen und Personen

Details zur Richtlinie
Nutzungserlebnisse
Daten

Richtliniendetails

ÄNDERUNGSPROTOKOLL
Heute
08.02.2024
29.12.2023
29.08.2023
27.04.2023
23.12.2021
24.11.2021
15.10.2021
26.08.2021
23.06.2021
22.10.2020
27.08.2020
27.02.2020
10.10.2019
27.09.2019
28.12.2018
Grundgedanke dieser Richtlinie
Um Schaden in der echten Welt zu verhindern, gestatten wir auf unseren Plattformen keine Präsenz für Organisationen oder Personen, die Gewalt befürworten oder sich daran beteiligen. Wir bewerten diese Entitäten aufgrund ihres Verhaltens sowohl online als auch offline und vor allem aufgrund ihrer Verbindung zu Gewalt. Im Rahmen dieser Richtlinie kennzeichnen wir Personen, Organisationen und Netzwerke von Menschen. Diese Kennzeichnungen werden in zwei Stufen unterteilt, die den Grad der Durchsetzung von Content-Richtlinien angeben. Dabei führt Stufe 1 zu den umfassendsten Durchsetzungsmaßnahmen, da wir der Meinung sind, dass diese Entitäten die engsten Verbindungen zu Schaden abseits des Internets haben.
Stufe 1 legt den Schwerpunkt auf Entitäten, die ernsthafte Schäden abseits des Internets verursachen, u. a. indem sie Gewalt gegen die Zivilbevölkerung organisieren oder befürworten, sich wiederholt menschenverachtend äußern oder Gewalt gegen Menschen aufgrund geschützter Eigenschaften befürworten oder sich an systematischen kriminellen Handlungen beteiligen. Zu Stufe 1 zählen Hassorganisationen, kriminelle Organisationen, einschließlich solcher, die laut der US-Regierung als Specially Designated Narcotics Trafficking Kingpins (SDNTKs) gelten; und terroristische Vereinigungen, einschließlich Entitäten und Einzelpersonen, die laut der US-Regierung als Foreign Terrorist Organizations (FTOs) oder Specially Designated Global Terrorist (SDGTs) gelten. Wir entfernen die Verherrlichung, Unterstützung und Darstellung von Entitäten der Stufe 1, ihrer Anführer, Gründer oder bekannten Mitglieder sowie unklare Verweise auf sie.
Außerdem lassen wir keine Inhalte zu, die Ereignisse verherrlichen, unterstützen oder darstellen, die Meta als unzulässige Gewaltereignisse bezeichnet, wie u. a. Terroranschläge, Hassveranstaltungen, tatsächliche und versuchte Gewaltzufügung mit mehreren Opfern, Serienmorde oder Hassverbrechen. Wir gestatten auch keine (1) Verherrlichung, Unterstützung oder Darstellung der/des Täter(s) solcher Angriffe; (2) von den Tätern erstellten Inhalte, die sich auf solche Angriffe beziehen, oder (3) Bilder von Dritten, die den Moment solcher Angriffe auf sichtbare Opfer zeigen. Weiterhin entfernen wir Inhalte, die Ideologien verherrlichen, unterstützen oder darstellen, die Hass fördern, wie Nazismus und White Supremacy. Wir entfernen unklare Verweise auf diese bezeichneten Ereignisse oder Ideologien.
Stufe 2 umfasst gewalttätige nicht staatliche Akteure, die in einem bewaffneten Konflikt Gewalt gegen staatliche oder militärische Akteure ausüben, aber nicht absichtlich auf die Zivilbevölkerung abzielen. Dazu gehören auch gewaltbereite Entitäten, die künftige Gewalt vorbereiten oder befürworten, aber bisher nicht unbedingt Gewalt ausgeübt haben. Dies sind außerdem Entitäten, die wiederholt gegen unsere Richtlinien zu Hassrede bzw. zu gefährlichen Organisationen und Personen auf oder außerhalb der Plattform verstoßen. Wir entfernen die Verherrlichung, materielle Unterstützung und Darstellung dieser Entitäten, ihrer Anführer, Gründer oder bekannten Mitglieder.
Wir erkennen an, dass Nutzer möglicherweise im Kontext des sozialen und politischen Diskurses Inhalte teilen, die Verweise auf als gefährlich eingestufte Organisationen und Personen enthalten. Dies schließt Inhalte ein, die über gefährliche Organisationen und Personen oder deren Aktivitäten berichten, sie neutral diskutieren oder verurteilen.
Nachrichtenmeldungen umfassen Informationen, die geteilt werden, um auf lokale und globale Ereignisse aufmerksam zu machen, an denen als gefährlich eingestufte Organisationen beteiligt sind.
  • Beispiel: „Eilmeldung: AI-Shabab hat sich zum Anschlag in Somalia bekannt“
  • Beispiel: „Zeitleiste und Expertenanalyse: Informationen zum Ablauf der SchieĂźerei im Supermarkt in Buffalo und Aussagen des Täters vor Gericht“
Eine neutrale Diskussion umfasst sachliche Aussagen, Kommentare, Fragen und andere Informationen, die kein positives Urteil über die gefährliche Organisation oder Person und ihr Verhalten zum Ausdruck bringt.
  • Beispiel: „Al-Qaida stellt eine geringere Bedrohung dar als ISIS, da es der Gruppierung an FĂĽhrung und Finanzen mangelt.“
  • Beispiel: „Anders Breivik ist ein Beispiel dafĂĽr, wie komplex Radikalisierungsprozesse sein können.“
Missbilligung umfasst Verurteilung, Abscheu, Ablehnung, Kritik, Spott und andere negative Äußerungen hinsichtlich einer als gefährlich eingestuften Organisation oder Person und deren Verhalten.
  • Beispiel: „Ich bin zutiefst empört ĂĽber das Verbrechen von Salvador Ramos. Ich stimme den Worten des Richters voll und ganz zu. Er sollte keine Gnade vor Gericht bekommen.“
  • Beispiel: „Hitlers Gräueltaten dĂĽrfen niemals vergessen werden. Sie zählen zu den dunkelsten Verbrechen der Geschichte.“
Unsere Richtlinien sollen diesen Arten von Diskussionen Raum geben und zugleich die Risiken von potenziellem Schaden abseits des Internets begrenzen. Wir verlangen, dass Personen ihre Absicht deutlich machen, wenn sie solche Inhalte erstellen oder teilen. Ist die Absicht des Nutzers nicht eindeutig oder unklar, wird der Inhalt grundsätzlich entfernt.
Im Einklang mit den internationalen Menschenrechtsgesetzen gestatten unsere Richtlinien Diskussionen über die Menschenrechte von als gefährlich eingestuften Personen oder von Mitgliedern von als gefährlich eingestuften Entitäten, es sei denn, die Inhalte enthalten eine Verherrlichung, Unterstützung oder Darstellung dieser Entitäten oder andere Richtlinienverstöße, wie Anstiftung zu Gewalt.
Unsere Unternehmensrichtlinie zu Menschenrechten enthält weitere Informationen zu unserer Verpflichtung zu international anerkannten Menschenrechten.
Folgendes entfernen wir:
Wir entfernen die Verherrlichung, Unterstützung und Darstellung verschiedener gefährlicher Organisationen und Einzelpersonen. Diese Ansätze finden Anwendung auf die Organisationen selbst, auf ihre Aktivitäten und auf ihre Mitglieder. Sie verbieten nicht die gewaltfreie Befürwortung bestimmter politischer Ergebnisse.
Verherrlichung wird wie folgt definiert:
  • die gewalttätigen oder hasserfĂĽllten Handlungen einer als gefährlich eingestuften Entität legitimieren oder verteidigen, durch die Behauptung, dass es fĂĽr diese Handlungen eine moralische, rationale oder sonstige Rechtfertigung gibt, die sie akzeptabel oder angemessen macht;
    • zum Beispiel: „Hitler hat nichts Unrechtes getan.“
  • die Gewalt oder den Hass einer als gefährlich eingestuften Entität als Erfolg oder Errungenschaft darstellen oder feiern;
    • zum Beispiel: „Hizbul Mujahideen gewinnt die Krieg um ein freies und unabhängiges Kaschmir.“
  • eine Aussage ĂĽber eine beabsichtigte Mitgliedschaft in einer als gefährlich eingestuften Entität oder eine Aussage, dass du eine als gefährlich eingestufte Entität oder der Täter eines unzulässigen Gewaltereignisses sein möchtest.
    • zum Beispiel: „Ich wĂĽnschte, ich könnte mich ISIS anschlieĂźen und Teil des Kalifats werden.“
Wir entfernen die Verherrlichung von als gefährlich eingestuften Entitäten der Stufe 1 und Stufe 2 und entsprechend gekennzeichneten Ereignissen.
Bei Stufe 1 und als gefährlich eingestuften Ereignissen können wir auch unklare oder kontextlose Verweise entfernen, wenn die Absicht des Nutzers nicht klar erkennbar war. Dazu gehören auch unklarer Humor, Verweise ohne einordnenden Text oder positive Verweise, die die Gewalt oder den Hass der als gefährlich eingestuften Entität nicht verherrlichen.
UnterstĂĽtzung wird wie folgt definiert:
  • Materielle UnterstĂĽtzung
    • Jede Handlung, die den Finanzstatus einer als gefährlich eingestuften Entität verbessert, u. a. indem sie einer als gefährlich eingestuften Entität Geld zufĂĽhrt oder von ihr wegleitet;
      • zum Beispiel: „Spende fĂĽr den KKK!“
    • jede Handlung, die einer als gefährlich eingestuften Entität oder einem als gefährlich eingestuften Ereignis materielle Hilfe bereitstellt;
      • zum Beispiel: „Wenn du Hilfspakete an das Sinaloa-Kartell schicken möchtest, verwende diese Adresse:“
    • Personen im Namen einer als gefährlich eingestuften Entität oder eines als gefährlich eingestuften Ereignisses anwerben;
      • zum Beispiel: „Wenn du fĂĽr das Kalifat kämpfen möchtest, sende mir eine Direktnachricht.“
  • Sonstige UnterstĂĽtzung
    • Informationen oder Ressourcen, einschlieĂźlich offizieller Mitteilungen, im Namen einer als gefährlich eingestuften Entität oder eines als gefährlich eingestuften Ereignisses lenken;
      • zum Beispiel eine als gefährlich eingestufte Entität wörtlich zitieren, ohne einen Text hinzuzufĂĽgen, der die Aussage verurteilt oder neutral diskutiert, bzw. ohne dass dies im Rahmen einer Berichterstattung erfolgt.
    • einen Handlungsaufruf im Namen einer als gefährlich eingestuften Entität oder eines als gefährlich eingestuften Ereignisses tätigen;
      • zum Beispiel: „Nimm Kontakt zur Atomwaffen-Division auf – (XXX) XXX-XXXX“
Wir entfernen die gesamte Unterstützung gemäß Stufe 1 und die materielle Unterstützung gemäß Stufe 2.
Darstellung wird wie folgt definiert:
  • angeben, dass du ein Mitglied einer als gefährlich eingestuften Entität oder selbst eine als gefährlich eingestufte Entität bist;
    • zum Beispiel: „Ich bin Grand Dragon des KKK.“
  • eine Seite, ein Profil, ein Event, eine Gruppe oder eine andere Facebook-Entität erstellen, die/das (angeblich) einer als gefährlich eingestuften Entität gehört oder im Namen dieser betrieben wird oder (angeblich) ein als gefährlich eingestuftes Ereignis ist;
    • zum Beispiel eine Seite mit dem Namen „Amerikanische Nazipartei“.
Wir entfernen die Darstellung von als gefährlich eingestuften Organisationen der Stufe 1 und Stufe 2 sowie von entsprechend gekennzeichneten Ereignissen.
Arten und Stufen gefährlicher Organisationen
Stufe 1: Terrorismus, organisierte Diskriminierung, kriminelle Handlungen in großem Stil, tatsächliche oder versuchte Gewaltzufügung mit mehreren Opfern, Serienmorde und unzulässige Gewaltereignisse
Wir gestatten Einzelpersonen oder Organisationen, die in organisierte Kriminalität, die Verbreitung von Hass oder Terrorismus verwickelt sind, einschließlich solcher, die laut der US-Regierung als Specially Designated Narcotics Trafficking Kingpins (SDNTKs) gelten, einschließlich Entitäten und Einzelpersonen, die laut der US-Regierung als Foreign Terrorist Organizations (FTOs) oder Specially Designated Global Terrorist (SDGTs) gelten, nicht, eine Präsenz auf der Plattform aufzubauen. Außerdem gestatten wir nicht, dass andere Personen diese Entitäten repräsentieren. Wir gestatten den Anführern oder bekannten Mitgliedern dieser Organisationen nicht, eine Präsenz auf der Plattform oder Symbole zu haben, die auf der Plattform verwendet werden, um sie zu repräsentieren. Außerdem gestatten wir keine Inhalte, die sie oder ihre Handlungen verherrlichen. Das gilt auch für unklare Verweise darauf. Darüber hinaus entfernen wir jede Unterstützung für diese Personen und Organisationen.
Wir gestatten keine Inhalte, die Ereignisse verherrlichen, unterstützen oder repräsentieren, die Meta als Terroranschläge, Hassveranstaltungen, tatsächliche oder versuchte Gewaltzufügung mit mehreren Opfern, Serienmorde, Hassverbrechen oder unzulässige Gewaltereignisse bezeichnet. Wir gestatten auch keine (1) Inhalte, die den/die Täter solcher Angriffe verherrlichen, unterstützen oder darstellen; (2) von den Tätern erstellten Inhalte, die sich auf solche Angriffe beziehen, oder (3) Bilder von Dritten, die den Moment solcher Angriffe auf sichtbare Opfer zeigen.
DarĂĽber hinaus gestatten wir keine Verherrlichung, UnterstĂĽtzung oder Darstellung ausgewiesener hasserfĂĽllter Ideologien sowie unklare Verweise auf diese.
Terroristische Vereinigungen und Terroristen, die definiert sind als ein nicht staatlicher Akteur, der
  • an gezielten und geplanten Gewalttaten beteiligt ist bzw. solche Gewalttaten befĂĽrwortet oder wesentlich unterstĂĽtzt,
  • wobei er Zivilpersonen oder irgendeiner anderen Person, die nicht unmittelbar an den Feindseligkeiten im Rahmen eines bewaffneten Konflikts beteiligt ist, den Tod, eine Körperverletzung oder einen ernsthaften Schaden zufĂĽgt bzw. zuzufĂĽgen versucht und/oder der Zivilbevölkerung erheblichen Sachschaden in Verbindung mit Tod, schwerer Körperverletzung oder ernsthaftem Schaden zufĂĽgt bzw. zuzufĂĽgen versucht,
  • mit der Absicht handelt, eine Zivilbevölkerung, Regierung oder internationale Organisation zu nötigen, einzuschĂĽchtern und/oder zu beeinflussen,
  • ein politisches, religiöses oder ideologisches Ziel erreichen möchte.
Feindselige Entität, definiert als eine Organisation oder Einzelperson, die Hass gegen andere aufgrund ihrer geschützten Eigenschaften verbreitet und fördert. Die Aktivitäten der Entität zeichnen sich zumindest durch einige der folgenden Verhaltensweisen aus:
  • Gewalt, Drohungen oder gefährliche Formen der Belästigung, die sich gegen Personen aufgrund ihrer geschĂĽtzten Eigenschaften richten;
  • Wiederholte Verwendung von Hassrede;
  • Vertretung von Hass-Ideologien oder anderen als feindselig eingestuften Entitäten, und/oder
  • Verherrlichung oder UnterstĂĽtzung feindseliger Entitäten oder Hass-Ideologien.
Kriminelle Vereinigungen, die definiert sind als ein Zusammenschluss von drei oder mehr Personen, der
  • unter einem gemeinsamen Namen, (einer) gemeinsamen Farbe(n), Handbewegung(en) oder einem erkennbaren Zeichen agiert und
  • der sich an kriminellen Aktivitäten wie Mord, Drogenhandel oder EntfĂĽhrung beteiligt (hat) oder eine Beteiligung androht.
GewaltzufĂĽgung mit mehreren Opfern und Serienmorde
  • Wir erachten ein Ereignis als tatsächliche oder versuchte GewaltzufĂĽgung mit mehreren Opfern, wenn es bei einem Vorfall drei oder mehr Opfer (Tote oder Schwerverletzte) gibt. Jede Person, die einen solchen Angriff verĂĽbt hat, gilt als Täter oder versuchter Täter einer GewaltzufĂĽgung mit mehreren Opfern.
  • Jede Person, die zwei oder mehr Morde getrennt oder an verschiedenen Orten begangen hat, gilt fĂĽr uns als Serienmörder.
Hass-Ideologien
  • Während im Mittelpunkt unserer Kennzeichnungen von Organisationen und Personen das Verhalten steht, ist uns auch bewusst, dass es bestimmte Ideologien und Ansichten gibt, die grundsätzlich mit Gewalt und Versuchen verbunden sind, Menschen zu Gewalttaten oder zur Ausgrenzung anderer aufgrund ihrer geschĂĽtzten Eigenschaften aufzufordern. In diesen Fällen kennzeichnen wir die Ideologie selbst und entfernen Inhalte, die diese Ideologie unterstĂĽtzen, von unserer Plattform. Zu diesen Ideologien gehören:
    • Nazismus
    • White Supremacy
    • WeiĂźer Nationalismus
    • WeiĂźer Separatismus
  • Wir entfernen die explizite Verherrlichung, UnterstĂĽtzung und Darstellung dieser Ideologien sowie Personen und Organisationen, die einer oder mehrerer dieser Hass-Ideologien zuzuschreiben sind.
Stufe 2: Gewalttätige nicht staatliche Akteure und gewaltbereite Entitäten
Organisationen und Personen, die von Meta als gewalttätige nicht staatliche Akteure oder als gewaltbereite Entitäten eingestuft wurden, dürfen auf unseren Plattformen keine Präsenz haben und in ihrem Namen darf auch keine Präsenz durch andere verwaltet werden. Da diese Gemeinschaften aktiv Gewalt gegen staatliche oder militärische Akteure in bewaffneten Konflikten ausüben (gewalttätige nicht staatliche Akteure) oder künftige Gewalt vorbereiten oder befürworten bzw. die Voraussetzungen dafür schaffen (gewaltbereite Entitäten), ist die materielle Unterstützung dieser Entitäten nicht zulässig. Darüber hinaus entfernen wir die Verherrlichung dieser Entitäten.
Gewalttätige nicht staatliche Akteure sind definiert als jeder nicht staatliche Akteur, der
  • sich in einem bewaffneten Konflikt an einem Muster gezielter und geplanter schwerer Gewalttaten beteiligt, die sich gegen die Regierung, das Militär oder andere bewaffnete Gruppen richten, unmittelbar an den Feindseligkeiten in einem bewaffneten Konflikt beteiligt ist und nicht absichtlich und ausdrĂĽcklich mit schwerer Gewalt auf die Zivilbevölkerung abzielt; UND/ODER
  • Gemeinschaften den Zugang zu kritischen Infrastrukturen und natĂĽrlichen Ressourcen verwehrt; UND/ODER
  • sich an einem Muster von Angriffen beteiligt, die darauf abzielen, einen erheblichen Schaden an der Infrastruktur zu verursachen, der fĂĽr Personen in der Zivilbevölkerung nicht mit dem Tod, schweren Verletzungen oder ernsthaftem Schaden verbunden ist.
Gewaltbereite Entitäten werden folgendermaßen definiert:
Eine gewaltbereite Entität (allgemein) ist ein nicht staatlicher Akteur, der
  • Waffen als Teil seiner Ausbildung, Kommunikation oder Präsenz einsetzt und als inoffizielle Militär- oder Sicherheitskraft strukturiert ist oder operiert; UND
    • sich zur Vorbereitung von Gewalt zwischen Gemeinschaften oder BĂĽrgerkrieg organisiert; ODER
    • Gewalt gegen Regierungsbeamte oder die gewaltsame Störung von bĂĽrgerlichen Veranstaltungen befĂĽrwortet; ODER
    • sich an Diebstählen, Vandalismus, EinbrĂĽchen oder sonstiger Sachbeschädigungen beteiligt; ODER
    • sich an mittelschwerer Gewalt bei bĂĽrgerlichen Veranstaltungen beteiligt; ODER
    • dazu auffordert, Waffen an einen Ort zu bringen, wenn die erklärte Absicht darin besteht, Menschen im Rahmen eines Protests einzuschĂĽchtern.
Ein gewaltbereites Verschwörungsnetzwerk ist definiert als ein nicht staatlicher Akteur, der
  • durch einen Namen, ein Leitbild, ein Symbol oder ein gemeinsames Vokabular gekennzeichnet ist; UND
  • unbegrĂĽndete Theorien fördert, die versuchen, die letztendlichen Ursachen bedeutender sozialer und politischer Probleme, Ereignisse und Umstände mit der Behauptung geheimer Verschwörungen zweier oder mehrerer mächtiger Akteure zu erklären; UND
  • sich explizit fĂĽr ein Muster von Körperverletzungen abseits des Internets ausgesprochen hat oder direkt damit in Verbindung gebracht wird, die von Anhängern begangen werden, die auf die vermeintlichen Schäden, die in den von dem Netzwerk propagierten unbegrĂĽndeten Theorien festgestellt wurden, aufmerksam machen oder diese beseitigen wollen.
Eine gesperrte feindselige Entität ist ein nicht staatlicher Akteur, der
  • wiederholt hasserfĂĽlltes Verhalten oder hasserfĂĽllte Rhetorik an den Tag legt, aber nicht als Entität der Stufe 1 gilt, weil keine Gewalttaten verĂĽbt wurden bzw. diese explizit befĂĽrwortet wurden oder weil keine ausreichenden Verbindungen zu als gefährlich eingestuften Organisationen oder Personen bestehen.
Für die Durchsetzung der folgenden Gemeinschaftsstandards benötigen wir zusätzliche Informationen und/oder Kontext:
  • In bestimmten Fällen lassen wir Inhalte zu, die ansonsten gegen die Gemeinschaftsstandards verstoĂźen wĂĽrden, wenn wir feststellen, dass der Inhalt satirisch ist. Inhalte werden nur zugelassen, wenn die unzulässigen Elemente des Inhalts persifliert bzw. etwas oder jemand anderem zugeordnet werden, um es, sie oder ihn zu verspotten oder zu kritisieren.
Nutzungserlebnisse
Hier einige Beispiele dafĂĽr, wie die Durchsetzung fĂĽr Facebook-Nutzer*innen aussieht: So sieht es aus, wenn eine Person etwas meldet, das nach ihrer Meinung nicht auf Facebook sein sollte, wenn einer Person mitgeteilt wird, dass sie gegen unsere Gemeinschaftsstandards verstoĂźen hat, und wenn eine Warnmeldung fĂĽr bestimmte Inhalte angezeigt wird.
Hinweis: Wir nehmen ständig Verbesserungen vor. Deshalb könnte das, was hier zu sehen ist, im Vergleich zu dem, was wir zurzeit verwenden, nicht mehr ganz aktuell sein.
NUTZUNGSERLEBNIS
Melden
NUTZUNGSERLEBNIS
Kommunikation nach dem Melden
NUTZUNGSERLEBNIS
Takedown-Erfahrung
NUTZUNGSERLEBNIS
Warnmeldungen
Daten
Den neuesten Bericht zur Durchsetzung der Gemeinschaftsstandards ansehen
Durchsetzung
Weltweit gelten fĂĽr alle Facebook-Nutzer*innen dieselben Richtlinien.
Review-Teams
Unser globales Team aus ĂĽber 15.000 Reviewer*innen arbeitet jeden Tag daran, die Facebook-Nutzer*innen zu schĂĽtzen.
Beteiligung von Stakeholder*innen
Externe Expert*innen, Wissenschaftler*innen, NGOs und Politiker*innen helfen dabei, die Facebook-Gemeinschaftsstandards mitzugestalten.
Hilfe zu „Gefährliche Personen und Organisationen“
Informationen dazu, was du tun kannst, wenn du etwas auf Facebook siehst, das gegen unsere Gemeinschaftsstandards verstößt.
Zu unserem Hilfebereich