Stufe 1: Terrorismus, organisierte Diskriminierung, kriminelle Handlungen in großem Stil, tatsächliche oder versuchte Gewaltzufügung mit mehreren Opfern, Serienmorde und unzulässige Gewaltereignisse
Wir gestatten Einzelpersonen oder Organisationen, die in organisierte Kriminalität, die Verbreitung von Hass oder Terrorismus verwickelt sind, einschließlich solcher, die laut der US-Regierung als Specially Designated Narcotics Trafficking Kingpins (SDNTKs) gelten, einschließlich Entitäten und Einzelpersonen, die laut der US-Regierung als Foreign Terrorist Organizations (FTOs) oder Specially Designated Global Terrorist (SDGTs) gelten, nicht, eine Präsenz auf der Plattform aufzubauen. Außerdem gestatten wir nicht, dass andere Personen diese Entitäten repräsentieren. Wir gestatten den Anführern oder bekannten Mitgliedern dieser Organisationen nicht, eine Präsenz auf der Plattform oder Symbole zu haben, die auf der Plattform verwendet werden, um sie zu repräsentieren. Außerdem gestatten wir keine Inhalte, die sie oder ihre Handlungen verherrlichen. Das gilt auch für unklare Verweise darauf. Darüber hinaus entfernen wir jede Unterstützung für diese Personen und Organisationen.
Wir gestatten keine Inhalte, die Ereignisse verherrlichen, unterstützen oder repräsentieren, die Meta als Terroranschläge, Hassveranstaltungen, tatsächliche oder versuchte Gewaltzufügung mit mehreren Opfern, Serienmorde, Hassverbrechen oder unzulässige Gewaltereignisse bezeichnet. Wir gestatten auch keine (1) Inhalte, die den/die Täter solcher Angriffe verherrlichen, unterstützen oder darstellen; (2) von den Tätern erstellten Inhalte, die sich auf solche Angriffe beziehen, oder (3) Bilder von Dritten, die den Moment solcher Angriffe auf sichtbare Opfer zeigen.
DarĂĽber hinaus gestatten wir keine Verherrlichung, UnterstĂĽtzung oder Darstellung ausgewiesener hasserfĂĽllter Ideologien sowie unklare Verweise auf diese.
Terroristische Vereinigungen und Terroristen, die definiert sind als ein nicht staatlicher Akteur, der
an gezielten und geplanten Gewalttaten beteiligt ist bzw. solche Gewalttaten befĂĽrwortet oder wesentlich unterstĂĽtzt,
wobei er Zivilpersonen oder irgendeiner anderen Person, die nicht unmittelbar an den Feindseligkeiten im Rahmen eines bewaffneten Konflikts beteiligt ist, den Tod, eine Körperverletzung oder einen ernsthaften Schaden zufügt bzw. zuzufügen versucht und/oder der Zivilbevölkerung erheblichen Sachschaden in Verbindung mit Tod, schwerer Körperverletzung oder ernsthaftem Schaden zufügt bzw. zuzufügen versucht,
mit der Absicht handelt, eine Zivilbevölkerung, Regierung oder internationale Organisation zu nötigen, einzuschüchtern und/oder zu beeinflussen,
ein politisches, religiöses oder ideologisches Ziel erreichen möchte.
Feindselige Entität, definiert als eine Organisation oder Einzelperson, die Hass gegen andere aufgrund ihrer geschützten Eigenschaften verbreitet und fördert. Die Aktivitäten der Entität zeichnen sich zumindest durch einige der folgenden Verhaltensweisen aus:
Gewalt, Drohungen oder gefährliche Formen der Belästigung, die sich gegen Personen aufgrund ihrer geschützten Eigenschaften richten;
Vertretung von Hass-Ideologien oder anderen als feindselig eingestuften Entitäten, und/oder
Verherrlichung oder Unterstützung feindseliger Entitäten oder Hass-Ideologien.
Kriminelle Vereinigungen, die definiert sind als ein Zusammenschluss von drei oder mehr Personen, der
unter einem gemeinsamen Namen, (einer) gemeinsamen Farbe(n), Handbewegung(en) oder einem erkennbaren Zeichen agiert und
der sich an kriminellen Aktivitäten wie Mord, Drogenhandel oder Entführung beteiligt (hat) oder eine Beteiligung androht.
GewaltzufĂĽgung mit mehreren Opfern und Serienmorde
Wir erachten ein Ereignis als tatsächliche oder versuchte Gewaltzufügung mit mehreren Opfern, wenn es bei einem Vorfall drei oder mehr Opfer (Tote oder Schwerverletzte) gibt. Jede Person, die einen solchen Angriff verübt hat, gilt als Täter oder versuchter Täter einer Gewaltzufügung mit mehreren Opfern.
Jede Person, die zwei oder mehr Morde getrennt oder an verschiedenen Orten begangen hat, gilt für uns als Serienmörder.
Hass-Ideologien
Während im Mittelpunkt unserer Kennzeichnungen von Organisationen und Personen das Verhalten steht, ist uns auch bewusst, dass es bestimmte Ideologien und Ansichten gibt, die grundsätzlich mit Gewalt und Versuchen verbunden sind, Menschen zu Gewalttaten oder zur Ausgrenzung anderer aufgrund ihrer geschützten Eigenschaften aufzufordern. In diesen Fällen kennzeichnen wir die Ideologie selbst und entfernen Inhalte, die diese Ideologie unterstützen, von unserer Plattform. Zu diesen Ideologien gehören:
Nazismus
White Supremacy
WeiĂźer Nationalismus
WeiĂźer Separatismus
Wir entfernen die explizite Verherrlichung, UnterstĂĽtzung und Darstellung dieser Ideologien sowie Personen und Organisationen, die einer oder mehrerer dieser Hass-Ideologien zuzuschreiben sind.
Stufe 2: Gewalttätige nicht staatliche Akteure und gewaltbereite Entitäten
Organisationen und Personen, die von Meta als gewalttätige nicht staatliche Akteure oder als gewaltbereite Entitäten eingestuft wurden, dürfen auf unseren Plattformen keine Präsenz haben und in ihrem Namen darf auch keine Präsenz durch andere verwaltet werden. Da diese Gemeinschaften aktiv Gewalt gegen staatliche oder militärische Akteure in bewaffneten Konflikten ausüben (gewalttätige nicht staatliche Akteure) oder künftige Gewalt vorbereiten oder befürworten bzw. die Voraussetzungen dafür schaffen (gewaltbereite Entitäten), ist die materielle Unterstützung dieser Entitäten nicht zulässig. Darüber hinaus entfernen wir die Verherrlichung dieser Entitäten.
Gewalttätige nicht staatliche Akteure sind definiert als jeder nicht staatliche Akteur, der
sich in einem bewaffneten Konflikt an einem Muster gezielter und geplanter schwerer Gewalttaten beteiligt, die sich gegen die Regierung, das Militär oder andere bewaffnete Gruppen richten, unmittelbar an den Feindseligkeiten in einem bewaffneten Konflikt beteiligt ist und nicht absichtlich und ausdrücklich mit schwerer Gewalt auf die Zivilbevölkerung abzielt; UND/ODER
Gemeinschaften den Zugang zu kritischen Infrastrukturen und natĂĽrlichen Ressourcen verwehrt; UND/ODER
sich an einem Muster von Angriffen beteiligt, die darauf abzielen, einen erheblichen Schaden an der Infrastruktur zu verursachen, der für Personen in der Zivilbevölkerung nicht mit dem Tod, schweren Verletzungen oder ernsthaftem Schaden verbunden ist.
Gewaltbereite Entitäten werden folgendermaßen definiert:
Eine gewaltbereite Entität (allgemein) ist ein nicht staatlicher Akteur, der
Waffen als Teil seiner Ausbildung, Kommunikation oder Präsenz einsetzt und als inoffizielle Militär- oder Sicherheitskraft strukturiert ist oder operiert; UND
sich zur Vorbereitung von Gewalt zwischen Gemeinschaften oder BĂĽrgerkrieg organisiert; ODER
Gewalt gegen Regierungsbeamte oder die gewaltsame Störung von bürgerlichen Veranstaltungen befürwortet; ODER
sich an Diebstählen, Vandalismus, Einbrüchen oder sonstiger Sachbeschädigungen beteiligt; ODER
sich an mittelschwerer Gewalt bei bĂĽrgerlichen Veranstaltungen beteiligt; ODER
dazu auffordert, Waffen an einen Ort zu bringen, wenn die erklärte Absicht darin besteht, Menschen im Rahmen eines Protests einzuschüchtern.
Ein gewaltbereites Verschwörungsnetzwerk ist definiert als ein nicht staatlicher Akteur, der
durch einen Namen, ein Leitbild, ein Symbol oder ein gemeinsames Vokabular gekennzeichnet ist; UND
unbegründete Theorien fördert, die versuchen, die letztendlichen Ursachen bedeutender sozialer und politischer Probleme, Ereignisse und Umstände mit der Behauptung geheimer Verschwörungen zweier oder mehrerer mächtiger Akteure zu erklären; UND
sich explizit für ein Muster von Körperverletzungen abseits des Internets ausgesprochen hat oder direkt damit in Verbindung gebracht wird, die von Anhängern begangen werden, die auf die vermeintlichen Schäden, die in den von dem Netzwerk propagierten unbegründeten Theorien festgestellt wurden, aufmerksam machen oder diese beseitigen wollen.
Eine gesperrte feindselige Entität ist ein nicht staatlicher Akteur, der
wiederholt hasserfülltes Verhalten oder hasserfüllte Rhetorik an den Tag legt, aber nicht als Entität der Stufe 1 gilt, weil keine Gewalttaten verübt wurden bzw. diese explizit befürwortet wurden oder weil keine ausreichenden Verbindungen zu als gefährlich eingestuften Organisationen oder Personen bestehen.