Einschränkungen für Konten von Personen des öffentlichen Lebens bei Unruhen
AKTUALISIERT 12.11.2024
Das Protokoll wurde ursprünglich am 30. Januar 2023 veröffentlicht.
Wenn Personen gegen die Gemeinschaftsstandards verstoßen, werden sie in der Regel für die Erstellung von Inhalten eingeschränkt. Das umfasst das Posten von Beiträgen und Kommentaren, die Nutzung von Facebook Live oder das Erstellen einer Seite. Mit diesen Standardeinschränkungen, die normalerweise ein bis 30 Tage dauern, sollen weitere Verstöße für einen bestimmten Zeitraum verhindert und Nutzer*innen von künftigen Verstößen abgeschreckt werden. Wir sind bemüht, zwischen den Einschränkungen und dem Verstoß, der dazu geführt hat, für Verhältnismäßigkeit zu sorgen.
Bei wiederholten Verstößen gegen unsere Gemeinschaftsstandards können wir auch Konten deaktivieren, wenn diese trotz wiederholter Warnungen und Einschränkungen erfolgen oder besonders schwerwiegende Verstöße vorliegen.
Personen des öffentlichen Lebens und Unruhen
Im Falle von Personen des öffentlichen Lebens, die bei anhaltender Gewalt oder Unruhen unzulässige Inhalte posten, sind unsere Standardeinschränkungen angesichts der Schwere des Verstoßes unter Umständen nicht mehr verhältnismäßig oder ausreichend, um weitere Schäden zu verhindern.
Personen des öffentlichen Lebens haben über unsere Plattformen häufig einen erheblichen Einfluss. Wenn sie gegen unsere Richtlinien verstoßen, geht von ihnen daher eine größere Gefahr aus. Wir definieren Personen des öffentlichen Lebens als Regierungsvertreter*innen auf einzelstaatlicher und nationaler Ebene, politische Kandidat*innen für diese Ämter, Personen mit über einer Million Fans oder Abonnent*innen in sozialen Medien und Personen, über die häufig in den Medien berichtet wird.
Bei der Entscheidung über die angemessene Einschränkung für eine Person des öffentlichen Lebens, die in einer Weise gegen unsere Richtlinien verstoßen hat, die zu anhaltender Gewalt oder Unruhen aufruft oder diese feiert, berücksichtigen wir folgende Faktoren:
- Den Schweregrad des Verstoßes und die Historie der Person des öffentlichen Lebens auf Facebook oder Instagram, darunter aktuelle und frühere Verstöße.
- Den potenziellen Einfluss der Person des öffentlichen Lebens auf die an Gewalt beteiligten Personen und ihre Beziehung zu diesen Personen.
- Den Schweregrad der Gewalt und der damit einhergehenden Körperverletzung.
In Zeiten von Unruhen und anhaltender Gewalt ermitteln wir anhand der oben genannten Faktoren, für welchen Zeitraum die Einschränkungen festgelegt werden. Er kann von einem Monat bis zu zwei Jahren dauern. Bei den meisten Verstößen kann eine Person des öffentlichen Lebens einen Monat lang keine Inhalte erstellen. Bei gravierenden Verstößen, z. B. Teilen eines Links zu einer Erklärung einer terroristischen Vereinigung nach einem Anschlag, wird der Zugriff auf das Erstellen von Inhalten für sechs oder zwölf Monate eingeschränkt. Bei einem besonders schweren Verstoß schränken wir das Konto für zwei Jahre ein.
Gegen Ende dieses Einschränkungszeitraums befragen wir Expert*innen, ob die Gefahr für die öffentliche Sicherheit weiterhin besteht. Wir analysieren externe Faktoren, darunter Gewaltausbrüche, Einschränkungen friedlicher Versammlungen und andere Anzeichen für globale oder zivile Unruhen. Wenn wir feststellen, dass die öffentliche Sicherheit ernsthaft in Gefahr ist, verlängern wir die Einschränkungen um einen bestimmten Zeitraum und analysieren die Lage immer wieder, bis das Risiko nicht mehr besteht.
Weitere Sanktionen, wenn eine Person des öffentlichen Lebens nach einer Einschränkung zu Facebook oder Instagram zurückkehrt
Wenn die Einschränkung für eine Person des öffentlichen Lebens beendet ist und diese wieder auf Facebook oder Instagram zugreifen kann, werden härtere Sanktionen ergriffen, um vor wiederholten Verstößen abzuschrecken. Während die meisten erneuten Verstöße eine einmonatige Sperre für das Erstellen von Inhalten nach sich ziehen, wird bei schwerwiegenderen Verstößen eine entsprechende Sperre von zwei Jahren verhängt. Jedes Konto, das trotz wiederholter Warnungen und Einschränkungen hartnäckig unzulässige Inhalte postet, können wir natürlich ebenfalls deaktivieren.
Bei Inhalten, die nicht gegen unsere Gemeinschaftsstandards verstoßen, aber zu der Art von Risiko beitragen, die zur ursprünglichen Sperrung der öffentlichen Person geführt hat, können wir die Verbreitung solcher Beiträge einschränken und bei wiederholten Fällen den Zugang zu unseren Werbetools vorübergehend einschränken. Dieser Schritt würde bedeuten, dass die Inhalte weiterhin im Konto der öffentlichen Person sichtbar sind, aber nicht in den Feeds der Nutzer*innen verbreitet werden, selbst wenn diese der öffentlichen Person folgen. Wir können auch den „Erneut teilen“-Button von solchen Beiträgen entfernen und verhindern, dass sie empfohlen oder als Werbung geschaltet werden. Wenn die Person des öffentlichen Lebens Inhalte postet, die gegen die Gemeinschaftsstandards verstoßen, wir aber gemäß unserer Richtlinie für berichtenswerte Inhalte zu dem Ergebnis kommen, dass das öffentliche Interesse daran, zu erfahren, dass die Person diese Äußerung getätigt hat, den potenziellen Schaden überwiegt, können wir uns ebenfalls dafür entscheiden, die Verbreitung solcher Posts einzuschränken, sie aber im Konto der Person des öffentlichen Lebens sichtbar zu lassen. Wir ergreifen diese Maßnahmen, da das Oversight Board den Schwerpunkt auf reichweitenstarke und einflussreiche Nutzer*innen legt und betont, dass es die Aufgabe von Meta ist, „notwendige und verhältnismäßige Sanktionen zu schaffen, die auf schwerwiegende Verstöße gegen seine Inhaltsrichtlinien ausgerichtet sind“.
Regelmäßige Überprüfung
Update 12. Juli 2024
Um sicherzustellen, dass unsere Nutzer*innen auf unseren Plattformen auch von Kandidat*innen für politische Ämter hören können, werden wir die Konten, die diesem Protokoll unterliegen, in regelmäßigen Abständen überprüfen, um festzustellen, ob höhere Strafen für Verstöße gegen die Gemeinschaftsstandards weiterhin angemessen sind. Wir treffen diese Entscheidung, indem wir unsere Verantwortung, „politische Meinungsäußerung zuzulassen“, wie vom Oversight Board dargelegt, gegen unsere Verantwortung abwägen, „ernsthafte Risiken für andere Menschenrechte zu vermeiden“.