Bestimmungen für Nachrichten
AKTUALISIERT 03.09.2024
Der Online News Act in Kanada
Als Reaktion auf den Online News Act werden Inhalte von globalen Nachrichtenagenturen (u. a. Nachrichtenverlage und ‑sender) für Facebook- und Instagram-Nutzer*innen in Kanada nicht mehr verfügbar sein.
Personen in Kanada werden auf Facebook und Instagram keine Nachrichten mehr sehen oder teilen können. Dies betrifft auch Nachrichteninhalte, die von Nachrichtenagenturen veröffentlicht werden. Außerdem werden Personen in Kanada keine Links oder Inhalte von Seiten oder Konten irgendwelcher Nachrichtenagenturen mehr sehen.
Seiten/Konten von Nachrichtenagenturen in Kanada werden die Inhalte ihrer Seite/ihres Kontos nicht mehr sehen. Wenn sie ihre Inhalte aufrufen oder bearbeiten möchten, können sie sich bei der Meta Business Suite anmelden. Seiten/Konten von Nachrichtenagenturen sowohl innerhalb als auch außerhalb Kanadas werden weiterhin Nachrichtenlinks und ‑inhalte posten können, wobei die Inhalte jedoch in Kanada nicht sichtbar sein werden. Seiten/Konten von Nachrichtenagenturen werden weiterhin Zugriff auf Werbetools haben.
Das Review-Team von Meta identifiziert Nachrichtenanbieter basierend auf den gesetzlichen Definitionen. Zu Nachrichtenanbietern zählen Unternehmen, deren Hauptzweck das Erstellen von Nachrichteninhalten ist, die über aktuelle Themen oder Ereignisse von öffentlichem Interesse berichten, sie untersuchen oder erläutern. Das Format kann dabei beliebig sein (u. a. im Audio- oder audiovisuellen Format).
Hier erfährst du mehr zu Metas Standpunkt zum Online News Act in Kanada.