Hasserfülltes Verhalten
Richtliniendetails
ÄNDERUNGSPROTOKOLL
Heute
07.01.2025
29.02.2024
05.12.2023
25.05.2023
23.11.2022
28.07.2022
30.06.2022
24.11.2021
28.10.2021
23.06.2021
28.01.2021
18.11.2020
12.10.2020
23.09.2020
11.08.2020
30.07.2020
22.06.2020
26.03.2020
27.02.2020
16.12.2019
30.10.2019
26.08.2019
30.07.2019
01.07.2019
20.03.2019
31.08.2018
25.05.2018
Grundgedanke dieser Richtlinie
Wir sind davon überzeugt, dass die Menschen sich freier äußern und miteinander kommunizieren, wenn sie sich nicht aufgrund ihrer Eigenschaften angegriffen fühlen. Darum lassen wir hasserfülltes Verhalten auf Facebook, Instagram oder Threads nicht zu.
Wir definieren hasserfülltes Verhalten als direkten Angriff auf Personen – und nicht auf Konzepte oder Institutionen – aufgrund geschützter Eigenschaften: ethnische Zugehörigkeit, nationale Herkunft, Behinderung, religiöse Zugehörigkeit, Kaste, sexuelle Orientierung, Geschlecht, Geschlechtsidentität und ernsthafte Erkrankung. Wir erachten auch das Alter als eine geschützte Eigenschaft, wenn zusammen mit einer anderen geschützten Eigenschaft darauf Bezug genommen wird. Wir schützen auch Flüchtlinge, Migranten, Immigranten und Asylanten vor den schwersten Angriffen (Stufe 1 siehe unten), lassen jedoch Kommentare und Kritik an der Einwanderungspolitik zu. In ähnlicher Weise schützen wir in gewissem Umfang nicht geschützte Eigenschaften wie den Beruf, wenn zusammen mit einer anderen geschützten Eigenschaft darauf Bezug genommen wird. Aufgrund lokaler Nuancen erachten wir manchmal bestimmte Wörter oder Ausdrücke als häufig stellvertretend für geschützte Eigenschaften verwendet.
Wir entfernen menschenverachtende Sprache, Anschuldigungen wegen schwerer Unmoral oder Kriminalität sowie Beleidigungen. Außerdem entfernen wir schädliche Stereotypen, die wir als entmenschlichende Vergleiche definieren, die in der Vergangenheit verwendet wurden, um bestimmte Gruppen anzugreifen, einzuschüchtern oder auszugrenzen, und die häufig mit Gewalt in der Offline-Welt in Zusammenhang stehen. Und schließlich entfernen wir schwerwiegende Beleidigungen, Ausdrücke von Verachtung oder Abscheu, Beschimpfungen und Aufrufe zur Ausgrenzung oder Abgrenzung, die sich gegen Personen aufgrund geschützter Eigenschaften richten. Wir stufen diese Aussagen wie unten beschrieben in zwei Schweregrade ein.
Uns ist klar, dass Menschen manchmal Inhalte teilen, die Beleidigungen oder Aussagen anderer enthalten, um diese zu verurteilen oder zu melden. Denkbar ist auch, dass Aussagen, einschließlich Beleidigungen, die ansonsten gegen unsere Standards verstoßen würden, auf die eigene Person bezogen oder als Ausdruck von Unterstützung verwendet werden. Wir lassen diese Aussagen zu, wenn die Absicht der Person, die sie äußert, eindeutig ist. Wenn die Absicht unklar ist, wird der Inhalt unter Umständen entfernt.
Menschen verwenden manchmal eine Sprache, die nur ein Geschlecht oder eine Geschlechtsidentität einschließt, wenn sie über den Zugang zu Räumen sprechen, der oft aufgrund Geschlecht oder der Geschlechtsidentität eingeschränkt ist, wie z. B. der Zugang zu Toiletten, bestimmten Schulen, bestimmten militärischen, polizeilichen oder Lehrberufen sowie Gesundheits- oder Selbsthilfegruppen. In anderen Fällen fordern sie Ausgrenzung oder verwenden beleidigende Sprache im Zusammenhang mit politischen oder religiösen Themen, beispielsweise wenn es um Transgenderrechte, Einwanderung oder Homosexualität geht. Und schließlich gibt es auch Fälle, in denen Menschen im Zusammenhang mit einer Trennung vom Partner ein Geschlecht beschimpfen. Unsere Richtlinien sind so konzipiert, dass sie Raum für diese Art von Äußerungen lassen.
Folgendes ist untersagt:
Stufe 1
Inhalte in schriftlicher oder visueller Form, die auf eine Person oder Personengruppe (ausgenommen Gruppen, die Gewaltverbrechen oder Sexualstraftaten begangen haben oder weniger als die Hälfte einer Gruppe ausmachen) aufgrund ihrer oben aufgeführten geschützten Eigenschaft(en) oder ihres Einwanderungsstatus abzielen und dafür Folgendes einsetzen:
- entmenschlichende Sprache in Form von Vergleichen oder Verallgemeinerungen über Tiere, Krankheitserreger oder andere untermenschliche Lebensformen, einschließlich:
- Insekten (u. a. Kakerlaken, Heuschrecken)
- Tiere im Allgemeinen oder bestimmte Arten von Tieren, die kulturell als unterlegen gelten (wie u. a.: Schwarze und Affen oder affenartige Kreaturen; Juden und Ratten; Muslime und Schweine; Mexikaner und Würmer)
- Bakterien, Viren oder Mikroben
- Untermenschlichkeit (wie u. a. Wilde, Teufel, Monster)
- Anschuldigungen wegen schwerer Unmoral oder Kriminalität:
- sexuelle Triebtäter und Pädophile (wie u. a.: Muslime, die Sex mit Ziegen oder Schweinen haben)
- Gewaltverbrecher (wie u. a. Terroristen, Mörder)
- Aufrufe zu und Hoffen auf folgende Schäden (schwerwiegende oder spezifische Bedrohungen und Aufrufe zur Gewalt werden in unserer Richtlinien gegen Gewalt und Anstiftung zu Gewalt behandelt):
- Ansteckung mit einer Krankheit
- Erleben einer Naturkatastrophe
- Selbstverletzung oder Suizid
- Tod ohne Täter oder Methode
- Unfall und andere körperliche Schäden, die entweder durch keinen Täter oder durch eine Gottheit verursacht werden
- verletzende Stereotypen, die historisch mit Einschüchterung oder Gewalt verbunden sind, wie z. B. Blackfacing; Verleugnung des Holocaust; Behauptungen, dass Juden Finanzinstitute, politische Einrichtungen oder Medienanstalten kontrollieren; und Verweise auf Dalits als Knechte sowie der Vergleich von Schwarzen mit landwirtschaftlichen Geräten.
- Verspottung des Begriffs „Hassverbrechen“, konkreter Hassdelikte oder der Opfer von Hassverbrechen, selbst wenn keine reale Person auf einem Bild zu sehen ist.
- Verspottung von Menschen, weil sie eine Krankheit haben oder erleben
- Inhalte, die Personen negativ beschreiben oder Beleidigungen gegen sie richten Beleidigungen werden definiert als Begriffe, die im Hinblick auf die betroffenen Personen grundsätzlich ein Klima der Ausgrenzung und Einschüchterung aufgrund einer geschützten Eigenschaft schaffen, das häufig daher rührt, dass diese Begriffe einen Bezug zu Diskriminierung, Unterdrückung und Gewalt in der Geschichte aufweisen.
Stufe 2
Inhalte (in schriftlicher oder visueller Form), die auf eine Person oder Personengruppe aufgrund ihrer geschützten Eigenschaft(en) abzielen und dafür Folgendes einsetzen:
- Aufrufe zu oder Unterstützung von Ausgrenzung oder Segregation oder Absichtserklärungen, jemanden auszugrenzen oder zu segregieren, definiert wie folgt:
- allgemeine Ausgrenzung, also zu allgemeiner Ausgrenzung oder Segregation aufrufen, wie z. B. „Kein X erlaubt!“
- politische Ausgrenzung, also jemandem das Recht auf politische Mitwirkung verwehren oder für die Inhaftierung oder Verweigerung politischer Rechte einer Person plädieren
- Wirtschaftliche Ausgrenzung, also jemandem den Anspruch auf finanzielle Unterstützung verweigern und die Teilnahme am Arbeitsmarkt beschränken. Wir erlauben Inhalte, die für geschlechtsspezifische Einschränkungen von Militär-Strafverfolgungs- und Lehrberufen eintreten. Wir erlauben auch derartige Inhalte, die auf sexueller Orientierung basieren, wenn die Inhalte auf religiösen Überzeugungen basieren.
- Soziale Ausgrenzung, also beispielsweise jemandem den Zugang zu Räumen (physisch und online) und sozialen Diensten verwehren, mit Ausnahme des geschlechts- oder genderspezifischen Ausschlusses von Räumen, die üblicherweise durch Geschlecht oder Gender eingeschränkt sind, wie z. B. Toiletten, Sport und Sportvereine, Gesundheits- und Selbsthilfegruppen und bestimmte Schulen.
- Beleidigungen, einschließlich solcher über:
- Charakter, wie u. a. Unterstellung von Feigheit, Unehrlichkeit, grundlegender Kriminalität und sexueller Promiskuität oder anderer sexueller Unmoral
- mentale Eigenschaften, wie u. a. Unterstellung von Dummheit, intellektueller Defizite und psychischer Erkrankung, sowie unbegründete Vergleiche zwischen Gruppen mit geschützten Eigenschaften auf der Grundlage angeborener intellektueller Fähigkeiten Wir erlauben Unterstellungen von psychischer Erkrankung oder Anomalien, wenn sie auf geschlechtlicher oder sexueller Orientierung basieren, angesichts des politischen und religiösen Diskurses über Transgenderismus und Homosexualität und der häufigen, nicht ernst gemeinten Verwendung von Wörtern wie „seltsam“.
- andere Bereiche, wie u. a. Vorwürfe der Wertlosigkeit, Nutzlosigkeit, Hässlichkeit, Schmutzigkeit
- Ausdrücke, die suggerieren, dass die Zielperson Übelkeit hervorruft, z. B.: „bringt mich zum Kotzen“
- Gezielte Beleidigungen, mit Ausnahme bestimmter geschlechtsspezifischer Beleidigungen im Kontext der Trennung vom Partner, die definiert sind als:
- gezielter Gebrauch von Kraftausdrücken („Fuck“, „ficken“) oder Variationen derartiger Kraftausdrücke mit der Absicht zu beleidigen, beispielsweise „Fickt die [geschützte Eigenschaft]!“
- Begriffe oder Ausdrücke, die zu sexuellen Handlungen oder zum Kontakt mit Genitalien, dem After, Fäkalien oder Urin auffordern, zum Beispiel: „Lutsch meinen Schwanz“, „Leck mich am Arsch“, „Friss Scheiße“.
Für die Durchsetzung der folgenden Gemeinschaftsstandards benötigen wir zusätzliche Informationen und/oder Kontext:
Folgendes ist untersagt:
- Inhalte, in denen ausdrücklich Produkte oder Dienstleistungen bereitgestellt bzw. angeboten werden, die darauf abzielen, die sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität einer Person zu ändern.
- Inhalte, mit denen Konzepte, Institutionen, Ideen, Praktiken oder Ansichten, die im Zusammenhang mit geschützten Eigenschaften stehen, angegriffen werden, und die wahrscheinlich zu drohenden körperlichen Schäden, Einschüchterung oder Diskriminierung der mit der entsprechenden geschützten Eigenschaft verbundenen Personen beitragen. Meta achtet auf verschiedene Anzeichen, um festzustellen, ob in dem Inhalt eine Androhung von Schaden enthalten ist. Hierzu zählen u. a. Inhalte, die drohende Gewalt oder Einschüchterung auslösen könnten; ob zurzeit erhöhte Spannungen bestehen, wie zu einer Wahl oder bei einem andauernden Konflikt; und ob es in der jüngsten Vergangenheit Gewalt gegen die geschützte Zielgruppe gegeben hat. In einigen Fällen berücksichtigen wir auch, ob es sich beim Sprecher um eine Person des öffentlichen Lebens handelt oder ob er eine Autoritätsposition innehat.
In bestimmten Fällen lassen wir Inhalte zu, die ansonsten gegen die Gemeinschaftsstandards verstoßen würden, wenn wir feststellen, dass der Inhalt satirisch ist. Inhalte werden nur zugelassen, wenn die unzulässigen Elemente des Inhalts persifliert bzw. etwas oder jemand anderem zugeordnet werden, um es, sie oder ihn zu verspotten oder zu kritisieren.
Nutzungserlebnisse
Hier einige Beispiele dafür, wie die Durchsetzung für Facebook-Nutzer*innen aussieht: So sieht es aus, wenn eine Person etwas meldet, das nach ihrer Meinung nicht auf Facebook sein sollte, wenn einer Person mitgeteilt wird, dass sie gegen unsere Gemeinschaftsstandards verstoßen hat, und wenn eine Warnmeldung für bestimmte Inhalte angezeigt wird.
Hinweis: Wir nehmen ständig Verbesserungen vor. Deshalb könnte das, was hier zu sehen ist, im Vergleich zu dem, was wir zurzeit verwenden, nicht mehr ganz aktuell sein.
NUTZUNGSERLEBNIS
Melden
NUTZUNGSERLEBNIS
Kommunikation nach dem Melden
NUTZUNGSERLEBNIS
Takedown-Erfahrung
NUTZUNGSERLEBNIS
Warnmeldungen
Daten
Den neuesten Bericht zur Durchsetzung der Gemeinschaftsstandards ansehen
Durchsetzung
Weltweit gelten für alle Facebook-Nutzer*innen dieselben Richtlinien.
Review-Teams
Unser globales Team aus über 15.000 Reviewer*innen arbeitet jeden Tag daran, die Facebook-Nutzer*innen zu schützen.
Beteiligung von Stakeholder*innen
Externe Expert*innen, Wissenschaftler*innen, NGOs und Politiker*innen helfen dabei, die Facebook-Gemeinschaftsstandards mitzugestalten.
Hilfe zu hasserfülltem Verhalten
Informationen dazu, was du tun kannst, wenn du etwas auf Facebook siehst, das gegen unsere Gemeinschaftsstandards verstößt.
Zu unserem Hilfebereich