Hasserfülltes Verhalten

Richtliniendetails

ÄNDERUNGSPROTOKOLL
Hasserfülltes Verhalten
Werbeanzeigen müssen den Gemeinschaftsstandard zu „Hasserfülltes Verhalten“ einhalten
Werbeanzeigen dürfen Personen nicht aufgrund so genannter geschützter Eigenschaften angreifen. Dies sind: ethnische Zugehörigkeit, nationale Herkunft, Behinderung, religiöse Zugehörigkeit, Kaste, sexuelle Orientierung, Geschlecht, Geschlechtsidentität und ernsthafte Erkrankung.
Übersicht
Diese Richtlinie bietet zusätzlichen Schutz, der über das hinausgeht, was gemäß dem Gemeinschaftsstandard gegen hasserfülltes Verhalten verboten ist.
Richtlinien
Zusätzlich zu den Anforderungen in unseren Gemeinschaftsstandards dürfen Werbeanzeigen Folgendes nicht enthalten:
  • Beleidigungen – unabhängig vom Kontext – auch nicht solche, die generell gemäß den Gemeinschaftsstandards zulässig sind
Um die folgenden Werberegeln durchzusetzen, benötigen wir zusätzliche Informationen und/oder Kontext. Anzeigen dürfen Folgendes nicht enthalten:
  • Behauptungen, dass Menschen aufgrund ihrer persönlichen Eigenschaften eine Gefahr für die Sicherheit, Gesundheit oder das Überleben anderer darstellen
  • Beleidigungen, Ausdrücke des Abscheus oder Beschimpfungen aufgrund des Einwanderungsstatus
Durchsetzung
Weltweit gelten für alle Facebook-Nutzer*innen dieselben Richtlinien.
Review-Teams
Unser globales Team aus über 15.000 Reviewer*innen arbeitet jeden Tag daran, die Facebook-Nutzer*innen zu schützen.
Beteiligung von Stakeholder*innen
Externe Expert*innen, Wissenschaftler*innen, NGOs und Politiker*innen helfen dabei, die Facebook-Gemeinschaftsstandards mitzugestalten.