Koordiniertes Zufügen von Schaden und Begünstigung von Verbrechen

Richtliniendetails

ÄNDERUNGSPROTOKOLL
Koordiniertes Zufügen von Schaden und Begünstigung von Verbrechen
Werbeanzeigen müssen den Gemeinschaftsstandard zu „Koordiniertes Zufügen von Schaden und Begünstigung von Verbrechen“ einhalten
Werbeanzeigen dürfen bestimmte kriminelle oder schädliche Aktivitäten, die auf Menschen, Unternehmen, Eigentum oder Tiere abzielen, nicht unterstützen, organisieren, fördern oder zugeben.
Übersicht
Diese Richtlinie bietet konkreten zusätzlichen Schutz, der über das hinausgeht, was gemäß dem Gemeinschaftsstandard zu Koordiniertes Zufügen von Schaden und Begünstigung von Verbrechen verboten ist.
Richtlinien
Zusätzlich zu den Anforderungen in unseren Gemeinschaftsstandards dürfen Werbeanzeigen Folgendes nicht:
  • Bilder zeigen, die hochriskante virale Challenges darstellen, auch in sensibilisierenden oder verurteilenden Kontexten
Für die folgenden Arten von Inhalten sollten Anzeigen nur auf Personen über 18 Jahren ausgerichtet sein:
  • Darstellung, Förderung, Befürwortung oder Ermutigung zur Teilnahme an einer viralen Challenge mit mittlerem Risiko, außer wenn sie in fiktiven oder professionellen Umfeldern geteilt wird
  • Darstellung von gefährlichen Fahrweisen mit einem Kraftfahrzeug, die lebensbedrohliche Verletzungen oder den Tod zur Folge haben könnten, außer wenn diese Bilder in fiktionalen oder professionellen Umgebungen geteilt werden
  • Darstellung, Förderung, Befürwortung oder Unterstützung der Teilnahme an einem gefährlichen Stunt, es sei denn, die Inhalte werden in fiktiven oder professionellen Umfeldern geteilt
Durchsetzung
Weltweit gelten für alle Facebook-Nutzer*innen dieselben Richtlinien.
Review-Teams
Unser globales Team aus über 15.000 Reviewer*innen arbeitet jeden Tag daran, die Facebook-Nutzer*innen zu schützen.
Beteiligung von Stakeholder*innen
Externe Expert*innen, Wissenschaftler*innen, NGOs und Politiker*innen helfen dabei, die Facebook-Gemeinschaftsstandards mitzugestalten.