Verkauf von nicht vom Aussterben bedrohten Tieren und gefährdeten Tierarten

Richtliniendetails

ÄNDERUNGSPROTOKOLL
Verkauf von nicht vom Aussterben bedrohten Tieren und gefährdeten Tierarten
Werbeanzeigen dürfen keine Produkte bewerben, spenden oder verschenken, die von vom Aussterben bedrohten, ausgestorbenen oder gefährdeten Tierarten stammen. Dies umfasst wilde Tiere und Pflanzen.
Werbeanzeigen dürfen nicht für Peer-to-Peer-Verkäufe von oder den Handel mit lebenden, nicht vom Aussterben bedrohten Tieren werben, einschließlich in mehrdeutigen Kontexten, in denen die Art des Verkaufs oder Handels unklar ist.
Werbeanzeigen dürfen lebende, nicht vom Aussterben bedrohte Tiere ausschließlich im Kontext von Spenden, der Suche nach einem neuen Zuhause oder Adoptionen bewerben oder anbieten.
Werbetreibende müssen neben unseren Werbestandards auch unsere Gemeinschaftsstandards einhalten.
Richtlinien
Anzeigen dürfen nicht:
  • Produkte bewerben, anbieten oder verschenken, die von vom Aussterben bedrohten, ausgestorbenen oder gefährdeten Tierarten stammen
  • das Wildern von vom Aussterben bedrohten oder gefährdeten Tierarten fördern
  • Anleitungen zur Verwendung oder Herstellung von Produkten bereitstellen, die aus vom Aussterben bedrohten oder gefährdeten Tierarten oder deren Körperteilen bestehen
  • Verkäufe von lebenden, nicht vom Aussterben bedrohten Tieren fördern, die eindeutig nicht in einem der unten aufgeführten zulässigen Kontexte stattfinden
Anzeigen dürfen:
  • lebende, nicht vom Aussterben bedrohte Tiere ausschließlich im Kontext von Spenden, der Suche nach einem neuen Zuhause oder Adoptionen bewerben oder anbieten
  • lebende, nicht vom Aussterben bedrohte Tiere bewerben, die von seriösen Unternehmen angeboten werden, unter anderem von Einzelhandelsgeschäften, Züchtern, Tiervermittlungsdiensten oder Tierheimen und bei Auktionen
  • den Verkauf eines Tieres als religiöse Opfergabe oder Nutztier bewerben
  • einen Finderlohn für vermisste Haustiere (z. B. Hunde, Katzen) bewerben oder anbieten
  • den Verkauf von Tierprodukten bewerben, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, wie z. B. Fisch, Eier und unpasteurisierte Milchprodukte.
Hinweis: Werbetreibende, die Produkte für den menschlichen Verzehr bewerben, sind allein dafür verantwortlich sicherzustellen, dass ihre Werbeanzeigen sämtliche geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten.
Durchsetzung
Weltweit gelten für alle Facebook-Nutzer*innen dieselben Richtlinien.
Review-Teams
Unser globales Team aus über 15.000 Reviewer*innen arbeitet jeden Tag daran, die Facebook-Nutzer*innen zu schützen.
Beteiligung von Stakeholder*innen
Externe Expert*innen, Wissenschaftler*innen, NGOs und Politiker*innen helfen dabei, die Facebook-Gemeinschaftsstandards mitzugestalten.