Sexueller Missbrauch, Missbrauch und Nacktdarstellung von Kindern

Richtliniendetails

ÄNDERUNGSPROTOKOLL
Sexueller Missbrauch, Missbrauch und Nacktdarstellung von Kindern
Werbeanzeigen müssen den Gemeinschaftsstandard zu „Sexueller Missbrauch, Missbrauch und Nacktdarstellung von Kindern“ einhalten.
Werbeanzeigen dürfen keine Inhalte enthalten, in denen oder durch die Kinder sexuell missbraucht oder gefährdet werden. Wenn wir Kenntnis von möglicher Ausbeutung oder dem Missbrauch von Kindern erlangen, melden wir dies in Einklang mit geltendem Recht dem Nationalen Zentrum für vermisste, ausgebeutete und missbrauchte Kinder (NCMEC – National Center for Missing and Exploited Children).
Übersicht
Diese Richtlinie bietet zusätzlichen Schutz, der über das hinausgeht, was gemäß dem Gemeinschaftsstandard gegen sexuellen Missbrauch und Nacktdarstellungen von Kindern verboten ist. Anzeigen müssen außerdem unserem Werbestandard zu nicht jugendfreien Inhalten entsprechen.
Richtlinien
Zusätzlich zu den Anforderungen in unseren Gemeinschaftsstandards dürfen Werbeanzeigen Folgendes nicht enthalten:
  • jede Art von Nacktheit, selbst wenn sie gemäß den Gemeinschaftsstandards gestattet ist
  • Darstellungen von realem oder nicht realem nicht sexuellen Missbrauch von Kindern (selbst in Fällen, in denen wir einen Warnhinweis gemäß den Gemeinschaftsstandards platzieren), es sei denn, die Bilder stammen aus der realen Welt der Kunst, aus Cartoons, Filmen oder Videospielen
Durchsetzung
Weltweit gelten für alle Facebook-Nutzer*innen dieselben Richtlinien.
Review-Teams
Unser globales Team aus über 15.000 Reviewer*innen arbeitet jeden Tag daran, die Facebook-Nutzer*innen zu schützen.
Beteiligung von Stakeholder*innen
Externe Expert*innen, Wissenschaftler*innen, NGOs und Politiker*innen helfen dabei, die Facebook-Gemeinschaftsstandards mitzugestalten.